Der Ausschluss wegen früherer Schlechtleistungen – „Evergreens“
Titeldaten
- Krämer, Martin
- Vergabe Navigator
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Heft 2/2025
S.8-12
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 127 GWB, 31 UVgO
Abstract
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag "Schlecht bleibt schlecht?" mit dem Ausschluss von Bietern im Vergabeverfahren wegen früherer Schlechtleistung. Der Beitrag wird mit der Schilderung der Ausgangslage unter Bezugnahme der relevanten vergaberechtlichen Regelungen eingeleitet. Weiter wird festgestellt, dass nicht jede Schlechtleistung einen Bieterausschluss rechtfertigt. Des Weiteren geht der Autor auf die Bedeutung der Dokumentation von Leistungsmängeln im Zusammenhang mit dem Bieterausschluss sowie die Anforderungen an den Nachweis der Schlechtleistung ein und führt aus, dass auch alltägliche Verstöße zu einer negativen Prognose für den Ausschluss führen könnten. In der Folge wird die Frage aufgeworfen, ob auch ein Ausschluss wegen Schlechtleistung trotz fehlender früherer Sanktion und bei Nebenpflichtverstößen in Betracht komme. Anschließend geht der Beitrag auf die diesbezüglichen Ermittlungspflichten sowie die erforderlichen Ermessenserwägungen von Seiten der Auftraggeber und die Wichtigkeit der Anhörung des Bieters ein. Im Ergebnis weist der Autor auf die große Relevanz der Dokumentation der Ausschlussentscheidung des Aufraggebers hin, bevor abschließend ein Rückblick auf das Vergabetransformationspaket erfolgt, das ursprünglich sogar eine Formulierungsänderung des § 127 Abs. 1 Nr. 7 GWB vorsah.
Michael Pilarski, Rechtsanwalt Pilarski, Nienburg(Weser)