Rundum gelungene Rahmenverträge

Wenn umfassende Passgenauigkeit erzielt werden soll.
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2025
    S.5-7
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Verfasser untersucht ausgehend von der Entscheidung der VK Bund, Beschluss vom 07.08.2024 – VK 2-63/24, am Beispiel der Beschaffung von über 2.300 Motorsägen durch die Bundesforstverwaltung, ob Rahmenvereinbarungen mit Blick auf ihr regelmäßig großes Volumen ihrerseits in Teil- oder Fachlose aufgeteilt werden müssen und in welchen Fällen am Markt befindliche Produkte neutral beschrieben werden müssen. Die VK Bund lehnt im konkreten Fall eine Pflicht des Auftraggebers zur Aufteilung ab, da die Antragstellerin selbst alle Produktklassen anbot. Dagegen beanstandete die VK-Bund die produktbezogene Leistungsbeschreibung im konkreten Fall, da durch die Orientierung an konkreten Herstellerdaten – trotz des Zusatzes „oder gleichwertig“ – durch die Angabe von Maximalwerten aus einem konkreten Produktdatenblatt die nicht sachlich gerechtfertigt war der Wettbewerb unzulässig eingeschränkt wurde
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin