Titeldaten
- Bovis, Christopher
- EPPPL - European Public Private Partnership Law
-
Heft 3/2025
S.244-249
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Der Beitrag gibt den Inhalt eines Non-Paper der Europäischen Kommission zu den vergaberechtlichen
Rahmenbedingungen für die Teilnahme von Unternehmen aus sogenannten „nicht abgedeckten
Drittländern“ (Drittstaaten) an öffentlichen Ausschreibungen in der EU wieder. Das Non-Paper wurde im
Mai 2025 veröffentlicht und adressiert zentrale Praxisfragen ausgehend von den EuGH-Urteilen „Kolin“ (C-
652/22) und „Qingdao“ (C-266/22). Kern der Urteile ist, dass die Zuständigkeit für allgemeine Regeln über
den Zugang von Bietern aus Drittstaaten zu Vergabeverfahren ausschließlich bei der Union und nicht bei
den Mitgliedstaaten liegt. Mangels konkreter Zugangsregelungen im geltenden EU-Vergaberecht ist die
diskriminierungsfreie Teilnahme an Vergabeverfahren nur für Anbieter aus Staaten mit entsprechenden
internationalen Abkommen (z.B. WTO GPA, bilaterale Verträge) garantiert. Aufgrund der
Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten ist es letzteren verwehrt, allgemeingültige
nationale Regeln zu erlassen. Die Entscheidung über die Zulassung von Unternehmen aus Drittstaaten
sowie die Rahmenbedingung hierfür obliegt daher der einzelnen Vergabestelle. Die Urteile lassen jedoch
zahlreiche grundlegende Fragen offen, z.B. hinsichtlich Konsortien und Subunternehmern aus Drittstaaten,
dem Umfang der Rechtsschutzgarantien, welche in dem Non-Paper adressiert werden. Über solche
grundlegenden Aspekte hinaus enthält das Non-Paper auch Antworten zu Detailfragen, etwa zur
Interpretation einzelner Textpassagen, zur Auswirkung auf bestimmte Artikel bestehender Regelungen
oder zum Umgang mit Drittstaaten, die einschlägige Verträge nicht einhalten.
Rahmenbedingungen für die Teilnahme von Unternehmen aus sogenannten „nicht abgedeckten
Drittländern“ (Drittstaaten) an öffentlichen Ausschreibungen in der EU wieder. Das Non-Paper wurde im
Mai 2025 veröffentlicht und adressiert zentrale Praxisfragen ausgehend von den EuGH-Urteilen „Kolin“ (C-
652/22) und „Qingdao“ (C-266/22). Kern der Urteile ist, dass die Zuständigkeit für allgemeine Regeln über
den Zugang von Bietern aus Drittstaaten zu Vergabeverfahren ausschließlich bei der Union und nicht bei
den Mitgliedstaaten liegt. Mangels konkreter Zugangsregelungen im geltenden EU-Vergaberecht ist die
diskriminierungsfreie Teilnahme an Vergabeverfahren nur für Anbieter aus Staaten mit entsprechenden
internationalen Abkommen (z.B. WTO GPA, bilaterale Verträge) garantiert. Aufgrund der
Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten ist es letzteren verwehrt, allgemeingültige
nationale Regeln zu erlassen. Die Entscheidung über die Zulassung von Unternehmen aus Drittstaaten
sowie die Rahmenbedingung hierfür obliegt daher der einzelnen Vergabestelle. Die Urteile lassen jedoch
zahlreiche grundlegende Fragen offen, z.B. hinsichtlich Konsortien und Subunternehmern aus Drittstaaten,
dem Umfang der Rechtsschutzgarantien, welche in dem Non-Paper adressiert werden. Über solche
grundlegenden Aspekte hinaus enthält das Non-Paper auch Antworten zu Detailfragen, etwa zur
Interpretation einzelner Textpassagen, zur Auswirkung auf bestimmte Artikel bestehender Regelungen
oder zum Umgang mit Drittstaaten, die einschlägige Verträge nicht einhalten.
Katharina Weiner,