Titeldaten
- Rosenkötter, Annette; Groppe, Chiara
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
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Heft 1/2026
S.93-98
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Die Verfasserinnen stellen in ihrem Beitrag die aktuelle Rechtsprechung zur Vergabe von Rahmenvereinbarungen dar und analysieren deren Auswirkungen auf Kalkulationssicherheit, Transparenz und haushaltsrechtliche Anforderungen. Zunächst erläutern sie die Grundlagen und Ausgestaltungen von Rahmenvereinbarungen und gehen der Frage nach, ob mehrere Rahmenvereinbarungen nebeneinander zulässig sind. Unter Hinweis auf den Wegfall des früheren Doppelausschreibungsverbots führen sie aus, dass Rahmenvereinbarungen grundsätzlich keine Sperrwirkung entfalten und neben ihnen auch Einzelvergaben möglich bleiben. Sodann befassen sich die Verfasserinnen mit der Frage von Mindestabnahmemengen. Sie legen dar, dass Bieter regelmäßig keinen Anspruch auf eine Mindestabnahme haben und die Flexibilität prägend für Rahmenvereinbarungen sei; eine Absicherung komme nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht. Anschließend analysieren sie den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 18.09.2024, VII-Verg 16/24, zur Finanzierung optionaler Leistungsbestandteile. Sie zeigen auf, dass das Gericht objektive Anhaltspunkte für eine künftige Finanzierung verlangt und eine Information der Bieter fordert, wenn über die Mindestmenge hinausgehende Abrufe haushaltsrechtlich nicht gesichert sind. In ihrem abschließenden Fazit weisen sie daraufhin, dass Auftraggeber weiterhin Rahmenvereinbarungen für noch nicht abschließend feststehende Bedarfe schließen dürfen, jedoch nicht gesicherte Positionen ausdrücklich und transparent kennzeichnen müssten und sich hieraus erhöhte Anforderungen an die Ausgestaltung der Vergabeunterlagen ergebe.
Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin