Parallele Rahmenvereinbarungen

Grenzen des Doppelvergabeverbots und Gestaltungsoptionen für die Praxis
Titeldaten
  • Dogangüzel, Mert ; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 2/2026
    S.23-27
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Aufsatz

Abstract
Die Verfasser befassen sich in ihrem Beitrag mit der Frage, ob die parallele Vergabe von Rahmenvereinbarungen zulässig ist und wo die Grenzen des sog. Doppelvergabeverbots liegen. Sie stellen dar, dass Rahmenvereinbarungen als Instrument der strukturierten Beschaffung grundsätzlich auch mit mehreren Unternehmen geschlossen werden können, die Zuteilung von Einzelaufträgen jedoch an objektive und vorab festgelegte Kriterien gebunden werden müsse. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die Herleitung des Verbots paralleler Rahmenvereinbarungen aus dem Wettbewerbsgrundsatz und dem Missbrauchsverbot. Die Verfasser arbeiten heraus, dass eine unzulässige Doppelvergabe insbesondere dann vorliege, wenn für denselben Beschaffungsbedarf mehrere unabhängige Rahmenvereinbarungen bestehen und dem Auftraggeber dadurch ein freies Auswahlermessen eröffnet würde. Maßgeblich sei dabei eine funktionale Betrachtung des Beschaffungsgegenstands, bei der bereits teilweise Überschneidungen ausreichen können. Sie zeigen dabei jedoch auf, dass parallele Rahmenvereinbarungen insbesondere dann zulässig sein können, wenn ein abweichender Bedarf vorliege, die ursprüngliche Vereinbarung ausgeschöpft sei oder objektive Gründe, wie die Gewährleistung der Versorgungssicherheit, eine solche Gestaltung rechtfertigen. Abschließend arbeiten die Verfasser die Anforderungen an eine vergaberechtskonforme Ausgestaltung heraus. Dies sei insbesondere, dass die Auswahl zwischen den Verträgen nicht im freien Ermessen des Auftraggebers stehe, sondern durch ein transparentes Subsidiaritätsverhältnis und objektiv überprüfbare Kriterien vorgegeben sei.
Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin