Welche Vorkehrungen müssen Auftraggeber treffen? Der typische Fall.
Titeldaten
- Noch, Rainer
- Vergabe Navigator
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Heft 1/2026
S.20-22
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Aufsatz
Abstract
Ausgehend vom Beschluss der VK Südbayern vom 08.07.2025, 3194.Z3-3_01-25-26, geht der Verfasser der Frage nach, wie die Vertraulichkeit von Angebotsunterlagen bei Einschaltung externer Berater im Vergabeverfahren hergestellt werden kann und welche Vorkehrungen der öffentliche Auftraggeber treffen muss, um eine Verletzung der Vertraulichkeit zu vermeiden. Er arbeitet anhand des Beschlusses der VK Südbayern heraus, dass bei konkreten Risiken für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auftraggeber zusätzliche Schutzmaßnahmen treffen und gegebenenfalls einen alternativen Kommunikationsweg eröffnen müsse. In seinem abschließenden Fazit hebt er hervor, dass externe Berater nicht den Eindruck einer Verfahrensherrschaft erwecken dürften.
Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin