Nachträglicher Rechtsschutz bei rechtswidrigen Rettungsdienstvergaben: Verwaltungsgerichte auf Irrwegen?

Titeldaten
  • Knoblauch, Finn
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2026
    S.138-147
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Aufsatz

Abstract
Der Autor untersucht in seinem Beitrag, ob der Verweis der Verwaltungsgerichte auf nachträglichen Primärrechtsschutz bei rechtswidrigen Rettungsdienstvergaben angezeigt ist. Ausgangspunkt ist, dass vorbeugender einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zuschlagserteilung zunehmend als unzulässig angesehen und auf Rechtsschutz nach Vertragsschluss verwiesen wird. In einem ersten Schritt skizziert der Autor die besondere verfahrensrechtliche Lage, dass Rettungsdienstleistungen regelmäßig außerhalb des strengen Kartellvergaberechts durch öffentlich-rechtliche Verträge vergeben werden und außerhalb Bayerns weder die Ablehnungsmitteilung noch der Zuschlag typischerweise als Verwaltungsakt angreifbar sind. Im Schwerpunkt analysiert der Autor sodann, ob ein unterlegener Bieter nach Vertragsschluss einen Anspruch auf Aufhebung oder Beendigung des geschlossenen Rettungsdienstvertrags wegen eines Vergabefehlers hat. Hierbei führt der Autor mehrere mögliche Anspruchsgrundlagen auf, wie den Folgenbeseitigungsanspruch und zivil- und verwaltungsrechtliche Vorschriften wie § 60 VwVfG, § 314 BGB und c.i.c., die jedoch nur in sehr engen Ausnahmefällen bestehen. Vor diesem Hintergrund zieht der Verfasser das Fazit, dass der derzeitige Verweis durch die Verwaltungsgerichte auf nachträglichen Rechtsschutz die Bieter häufig faktisch schutzlos stellt und mit Art. 19 Abs. 4 GG nur schwer vereinbar sei. Der Autor plädiert daher für eine großzügigere Zulassung präventiven einstweiligen Rechtsschutzes bei Rettungsdienstvergaben.
Martina Hadasch, avocado rechtsanwälte, München