Preisrecht versus Vergaberecht – Wettbewerb oder Wettbewerb?

Titeldaten
  • Müller, Hans-Peter
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2026
    S.135-138
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Beitrag untersucht das Spannungsverhältnis zwischen dem Preisrecht nach der Verordnung PR Nr. 30/53 und dem Vergaberecht. Er zeigt auf, dass unterschiedliche Zielsetzungen verfolgt und verschiedene Formen von Wettbewerb adressiert werden. Die Annahme, vergaberechtlicher Wettbewerb könne das Preisrecht entbehrlich machen, weist der Autor zurück. Kern des Beitrags ist die Gegenüberstellung der Regelungsziele beider Regime, nämlich Preisrecht als Wirtschaftsordnungsrecht und Vergaberecht als Verfahrensrecht der Vertragsvergabe. Das Preisrecht dient dem Schutz des allgemeinen Preisstands im Interesse des Gemeinwohls und schreibt die Vereinbarung marktwirtschaftlich entstandener Marktpreise vor. Demgegenüber verfolgt das Vergaberecht andere Zwecke, namentlich die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel, die Sicherstellung von Wettbewerb sowie einen diskriminierungsfreien Marktzugang durch transparente Verfahren. Es schafft hierfür einen besonderen Beschaffungsmarkt, auf dem ein Angebotswettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot stattfindet. Der im Vergabeverfahren erzielte Preis ist dabei ein Bewertungsmaßstab für den Zuschlag, jedoch nicht ohne Weiteres als preisrechtlich zulässiger Marktpreis anzusehen. Besondere Bedeutung misst der Autor der unterschiedlichen Funktion von Wettbewerb in beiden Regimen bei. Das Preisrecht knüpft an einen Preisbildungswettbewerb auf dem freien Markt an, der durch Angebot und Nachfrage entsteht. Es werden ausnahmslos Aufträge juristischer Personen des öffentlichen Rechts erfasst, während dem Anwendungsbereich des Vergaberechts in Teilen auch Aufträge von juristischen Personen des Privatrechts unterfallen. Preisrecht und Vergaberecht sind im Ergebnis trotz inhaltlicher Berührungspunkte voneinander zu trennen und aufgrund ihrer verschiedenen Normzwecke jeweils legitimiert.
Katharina Weiner,