Dauerverträge über Wartung und Instandhaltung im Vergaberecht

Titeldaten
  • Müller, Anne ; Schmidt, Kevin
  • Vergabe News
  • Heft 4/2026
    S.63-66
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag befasst sich mit den vergaberechtlichen Anforderungen an Dauerverträge über Wartungs- und Instandhaltungsleistungen. Ausgangspunkt ist der fortlaufende Bedarf öffentlicher Auftraggeber an Pflege, Prüfung und Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Gebäuden, technischen Anlagen, IT-Infrastrukturen und Verkehrssystemen. Die Verfasser zeigen auf, dass solche Leistungen regelmäßig als Dienstleistungen einzuordnen sind und entweder über Rahmenvereinbarungen oder über Dienstleistungsverträge beschafft werden können. Sodann behandeln die Verfasser die Auftragswertschätzung nach § 3 VgV, bei der bei unbefristeter Laufzeit ein Zeitraum von 48 Monaten zugrunde zu legen ist. Für Rahmenvereinbarungen weisen sie auf die Laufzeitgrenze von vier Jahren hin. Bei den Dienstleistungsverträgen bestehe ausdrücklich keine normierte Höchstlaufzeit. Eine vergaberechtlich gebotene Begrenzung überlanger Bindungen könnten sich gleichwohl aus den Verhältnismäßigkeits- und Wettbewerbsgrundsätzen ergeben. Darüber hinaus gehen die Verfasser auf Verlängerungsoptionen und Vertragsänderungen während der Laufzeit ein und betonen in ihrem Fazit, dass Dauerverträge im Bereich Wartung und Instandhaltung vergaberechtlich zulässig und praktisch häufig notwendig seien und eine belastbare Dokumentation voraussetzen.
Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin