Titeldaten
- Riechert, Christian; Blume, Lara
- NZA - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Heft 8/2026
S.553-560
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Aufsatz
Abstract
Die Verfasser geben in ihrem Beitrag einen Überblick über das Bundestariftreuegesetz, das die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen sowie Konzessionen des Bundes ab 50.000 Euro an ein Tariftreueversprechen knüpft. Sie zeigen zunächst auf, dass diese Pflicht nicht die Eignung des Unternehmens betrifft, sondern als Ausführungsbedingung in den Vertrag aufgenommen wird. Die Vergabestelle muss daher keine Tarifbindung des Bieters vorab prüfen, sondern verlangt die Zusage, die jeweils einschlägigen Arbeitsbedingungen einer Tariftreue-Verordnung einzuhalten. Anschließend erläutern die Verfasser den Anwendungsbereich des Gesetzes, insbesondere die Herausnahme der Lieferaufträge im parlamentarischen Verfahren, die Ausnahme für Direktaufträge und die räumliche Begrenzung auf im Inland erbrachte Leistungen. Sie zeigen auf, dass das BMAS die maßgeblichen tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen durch Rechtsverordnung festsetzt. Sodann behandeln sie die Durchsetzung der Tariftreue, insbesondere Arbeitnehmeransprüche, Informations- und Nachweispflichten, Nachunternehmerhaftung sowie die Prüfstelle Bundestariftreue. Verstöße können zu Vertragsstrafen, Kündigungsrechten und vergaberechtlichen Ausschlussfolgen führen. Abschließend weisen sie darauf hin, dass das BTTG die Tariftreue nicht über ein Bußgeldsystem, sondern über arbeitsrechtliche, vertragliche und vergaberechtliche Instrumente sichern soll.
Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin