Wettbewerb in der Verteidigungsbeschaffung

Eine geografisch-quantitative und qualitativ-innovationsorientierte Analyse
Titeldaten
  • Bangert, Hendrik; Eßig, Michael; Glas, Andreas
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2026
    S.267-289
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Aufsatz

Abstract
Die Autoren untersuchen den bisherigen Wettbewerb zwischen den Bietern in der Verteidigungsbeschaffung, speziell der deutschen Verteidigungsbeschaffung. Dazu definieren sie einleitend den Begriff des „Wettbewerbs“, der sich quantitativ (mehr Angebote = mehr Wettbewerb) oder qualitativ (die Bieter befinden sich in einer Preis- oder Leistungskonkurrenz) darstellen könne. Auch stellen sie fest, dass der neu gefasste § 11 BwBBG einem besseren Wettbewerb durch eine Mehrzahl an Angeboten scheinbar eine Absage erteilt, ermöglicht er schließlich, Bieter aus Drittstaaten vom Wettbewerb pauschal auszuschließen. Ziel der sich dann anschließenden Untersuchung ist die bisherige geografische, quantitative und qualitative Wettbewerbsintensität. Dazu greifen die Autoren auf TED-Daten zurück und filtern die öffentlichen Auftraggeber heraus, deren Hauptaufgabe „Defense“ ist. Die TED-Daten umfassen vergebene Aufträge aus den Jahren 2017-2023. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass quasi kein geografischer Wettbewerb existiert und das absolute Gros der Aufträge im Bereich „Defense“ in deutsche Unternehmen vergeben wird. Eine genaue Prozentangabe sei ihnen jedoch nicht möglich, da oft falsch geschriebene Namen der Auftragnehmer eine genaue Lokalisierung der Unternehmen unmöglich machten. Ob Aufträge im Bereich „Defense“ im quantitativen Wettbewerb vergeben werden, sei maßgeblich vom Gegenstand des Auftrages abhängig. Zum Beispiel bei Dienstleistungen sei in 40 % der Vergabeverfahren nur ein Angebot abgegeben worden, bei Bauleistungen sinke dieser Anteil auf 20 %. Auch der qualitative Wettbewerb käme zu kurz. Lediglich knapp 0,1 % der untersuchten Aufträge sei im wettbewerblichen Dialog vergeben worden, kein einziger im Rahmen einer Innovationspartnerschaft. Tendenziell herrsche jedoch bei Vergaben, die neben dem Preis weitere (qualitative) Zuschlagskriterien vorsehen, eine höhere Wettbewerbsintensität als bei solchen, die nur den Preis bewerten. Die Autoren stellen abschließend fest, dass „Wettbewerb“ nicht als statistischer Marktmechanismus zu begreifen sei, sondern als strategische Gestaltungsaufgabe.
Julius Reinhold, kbk Rechtsanwälte, Hannover