Die umfassende Reform des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt

Titeldaten
  • Buchholz, Josephine
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2026
    S.389-395
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Aufsatz

Abstract
Die Verfasserin analysiert die zum 01.11.2025 in Kraft getretene Novellierung des TVergG Sachsen-Anhalt, die auf eine Beschleunigung von Vergabeverfahren, den Abbau bürokratischer Hürden und eine größere Flexibilität für öffentliche Auftraggeber im Unterschwellenbereich abziele. Dabei solle die Vereinbarkeit von Effizienz, Wettbewerb und sozialen Standards gewahrt bleiben. Zentrale Bestandteile der Reform seien die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf das Unterschwellenvergaberecht, die deutliche Anhebung der Wertgrenzen für vereinfachte Vergabeverfahren sowie die Übernahme der 80/20-Regelung. Hierdurch sollten Beschaffungsvorgänge vereinfacht und insbesondere kleinere Aufträge schneller vergeben werden können. Einen Schwerpunkt bilde der Ausbau behördlicher Ermessensspielräume. Das bisher starre Bestbieterprinzip werde gelockert; Auftraggeber könnten flexibler über die Anforderung von Nachweisen und den Umgang mit Fristversäumnissen entscheiden. Auch beim Wertungsausschluss wegen Mängeln im Zusammenhang mit Nachunternehmern trete an die Stelle weitgehend automatischer Ausschlüsse eine ermessensgeleitete Einzelfallentscheidung. Außerdem seien die Regelungen zur Tariftreue vereinfacht und präzisiert worden. Die Tariftreuepflicht gelte künftig nur für Bau- und Dienstleistungen sowie den ÖPNV. Neu sei insbesondere die Verpflichtung, den einschlägigen Tarifvertrag und Tariflohn bereits in den Verga-beunterlagen auszuweisen. Zudem würden elektronische Kommunikationswege gestärkt und die Kontrollen von Nachunternehmern reduziert. Ferner führe die Reform ein gestuftes und verhältnismäßiges Sanktionssystem ein, das Verwarnungen, abgestufte Vertragsstrafen sowie schwerwiegende Sanktionen bei Verstößen gegen zentrale Tariftreuepflichten vorsehe. Im Ergebnis bewertet die Verfasserin die Reform überwiegend positiv. Die erweiterten Handlungsspielräume könnten die Vergabepraxis deutlich beschleunigen, erhöhten jedoch zugleich die Anforderungen an eine sorgfältige Dokumentation und Begründung von Ermessensentscheidungen. Ob die angestrebte Balance zwischen Effizienz, Wettbewerb und sozialer Verantwortung erreicht werde, müsse die praktische Anwendung zeigen.
Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin