Auftragserweiterungen von Architekten- und Ingenieurverträgen am Maßstab des § 132 GWB

Titeldaten
  • Bulla, Simon
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2026
    S.405-415
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Aufsatz

Abstract
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den Möglichkeiten und Grenzen von Auftragserweiterungen von Architekten- und Ingenieurverträgen am Maßstab des § 132 GWB. Er hebt einleitend die Grundlagen des § 132 GWB hervor. Danach erfordern wesentliche Auftragsänderungen im Ausgangspunkt ein neues Vergabeverfahren (§ 132 Abs. 1 Satz 1 GWB). Wesentlich seien insbesondere solche Auftragsänderungen, durch die der Umfang eines öffentlichen Auftrags erheblich ausgeweitet wird (§ 132 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GWB). § 132 Abs. 2 Satz 1 GWB sehe sodann Ausnahmen vom Grundsatz der Ausschreibungspflicht vor, die es näher zu betrachten gelte. Dementsprechend beschäftigt sich der Autor mit den Änderungen, die als Überprüfungsklauseln oder Optionen im ursprünglichen Vertrag vorgesehen sind (Nr. 1). Anschließend bespricht er die Ausnahmeregelung im Hinblick auf zusätzliche Dienstleistungen (Nr. 2) und schließlich die Ausnahmeregelungen für Änderungen aufgrund von unvorhergesehenen Umständen (Nr. 3). Ein besonderes Augenmerk widmet der Autor der Auslegung des § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB. Klassisch und umfassend werden Wortlaut, Historie und Systematik betrachtet. Schließlich widmet sich ein weiterer Abschnitt im Rahmen der systematischen Betrachtung der Bagatellklausel des § 132 Abs. 3 GWB. Intensiv erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem Sinn und Zweck des § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB. Die Erwägungsgründe der Vergaberichtlinie spielen dabei genauso eine Rolle wie der eigentliche Normzweck des § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB. Eine Veranschaulichung erreicht der Autor anhand von Beispielsfällen. Schließlich wird noch der Fall der unbenannten unwesentlichen Änderung nach § 132 Abs. 1 GWB besprochen. Der Beitrag endet mit einem Fazit.
Dr. Moritz Philipp Koch, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Düsseldorf