Bundestag beschließt modifiziertes Bundestariftreuegesetz: Wichtige Informationen und leider auch mehr Bürokratie für Unternehmen

Titeldaten
  • Jahn, Ralf
  • Heft 3/2026
    S.302-308
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag befasst sich mit dem vom Bundestag am 26.02.2026 beschlossenen, gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf erheblich modifizierten Bundestariftreuegesetz (BTTG).

Zunächst werden die Zielsetzungen sowie Änderungsvorschläge thematisiert.

Im Mittelpunkt stehen die für die Vergabepraxis wesentlichen Änderungen des Gesetzgebungsverfahrens und deren Auswirkungen auf Unternehmen und Auftraggeber. Dargestellt werden insbesondere der auf Bau- und Dienstleistungsaufträge des Bundes beschränkte Anwendungsbereich, die maßgeblichen Wertgrenzen sowie die Konkretisierung der einzuhaltenden Arbeitsbedingungen durch Rechtsverordnung.

Einen Schwerpunkt bilden die Nachweis-, Zertifizierungs- und Präqualifikationsregelungen. Der Autor erläutert zudem die neu ausgestaltete Nachunternehmerhaftung sowie die vorgesehenen Kontrollmöglichkeiten der Tariftreuekontrollstellen über Entgeltbescheinigungsdaten der Deutschen Rentenversicherung.

Der Beitrag stellt die für Vergabestellen und Unternehmen relevanten Neuregelungen dar. Hervorgehoben werden zugleich die zusätzlichen administrativen Anforderungen, die insbesondere nicht tarifgebundene Unternehmen treffen können.

Für die vergaberechtliche Praxis bietet der Beitrag damit einen aktuellen und gut strukturierten Überblick über die wesentlichen Neuerungen des BTTG und deren praktische Konsequenzen.
Michael Pilarski, Rechtsanwalt Pilarski, Nienburg(Weser)