Das Bundestariftreuegesetz – ein Spagat zwischen Unions- und Verfassungsrecht

Titeldaten
  • Ollmann, Horst
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2026
    S.509-520
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Verfasser untersucht in seinem Beitrag Regelungen des Bundestariftreuegesetzes mit vergaberechtlichem Bezug und deren Vereinbarkeit mit dem EU- und Verfassungsrecht. Der Verfasser stellt zunächst dar, dass das Gesetz die Tarifbindung durch Rechtsverordnungen des BMAS und verpflichtende Vorgaben bei Bau- und Dienstleistungsaufträgen des Bundes stärken soll. Kritisch sieht er insbesondere das Fehlen einer Bagatellgrenze für nur kurz eingesetzte Arbeitnehmer und die sehr begrenzte Ausnahme für gescheiterte Vergabeverfahren. Nach seiner Auffassung gelten die durch Rechtsverordnung festgesetzten Arbeitsbedingungen unmittelbar und begründen Ansprüche der eingesetzten Arbeitnehmer unabhängig von einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Die Regelungen erfassen auch Unterauftragnehmer und Leiharbeitnehmer. Die Zertifizierungsregelung hält der Verfasser für verfehlt, weil auch ein negatives Zertifikat von den Nachweispflichten befreit. Erhebliche Teile der vom BMAS empfohlenen Besonderen Vertragsbedingungen bewertet er als unwirksam. Unionsrechtlich beanstandet er zum einen, dass § 129 GWB leerlaufe, weil die Vergaberichtlinien die Entscheidung über Ausführungsbedingungen den Auftraggebern zuweisen, zum anderen die fehlende Regelung für nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer mit ausländischem Arbeitsvertragsstatut. Verfassungsrechtliche Zweifel sieht er vor allem bei der Verdrängung bestehender anderer Tarifbindungen. Abschließend schlägt er vor, die Bindung an einen einschlägigen Tarifvertrag ausreichen zu lassen und die Besonderen Vertragsbedingungen zu überarbeiten.
Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin