Titeldaten
- Stamm, Annalena
- VergabeFokus
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Heft 4/2026
S.23-28
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Aufsatz
Abstract
Die Verfasserin untersucht in ihrem Beitrag die Voraussetzungen der Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB. Dabei nimmt sie insbesondere die Änderungen durch das Vergabebeschleunigungsgesetz sowie die aktuelle Rechtsprechung in den Blick. Einleitend stellt sie die klassische Inhouse-Vergabe mit den Voraussetzungen (Kontrolle, überwiegende Tätigkeit für den Auftraggeber und grundsätzlich keine direkte private Kapitalbeteiligung) dar. Beim Wesentlichkeitskriterium geht die Verfasserin auf die jetzt in § 108 Abs. 7 GWB definierte Betrauung und auf das Urteil des EuGH vom 15.01.2026, C-692/23, nach dem bei konzernverbundenen Gesellschaften der konsolidierte Umsatz der gesamten Gruppe für die 80-Prozent-Quote maßgeblich ist, ein. Anschließend geht sie auf inverse und horizontale Inhouse-Geschäfte sowie die gemeinsame Kontrolle durch mehrere Auftraggeber ein. Sie zeigt auf, dass hier die Neufassung des § 108 Abs. 4 GWB klarstelle, dass gemeinsame Kontrolle auch mittelbar, invers und in Schwesterkonstellationen vorliegen könne. Für die öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit nach § 108 Abs. 6 GWB arbeitet sie heraus, was eine echte Kooperation zur Erreichung gemeinsamer Ziele ausmacht und warum private Dritte nicht unmittelbar begünstigt werden dürfen. Im Ergebnis sieht die Verfasserin die Anwendung des § 108 GWB zumindest ansatzweise erleichtert, weil mehrere von der Rechtsprechung entwickelte Fallgruppen nun ausdrücklich im Gesetz stehen. Weitere offene Rechtsfragen blieben jedoch bestehen.
Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin