Eröffnungstermin aber richtig - Welche Fehler sollte man vermeiden?

Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2009
Seite(n)
29-30
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2009
    S.29-30
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Verfasser gibt dem Leser Praxishinweise zur Durchführung des Eröffnungstermins. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht hierbei die Kennzeichnungspflicht. Zunächst weist der Verfasser darauf hin, dass die Umschläge der Angebote mit einem Eingangsvermerk versehen sein müssen, die den Aussteller des Vermerks erkennen lassen. Sodann untersucht der Verfasser Inhalt und Umfang der Kennzeichnungspflicht sowie die Folgen von Verstößen. Eine unterlassene Kennzeichnung sei nicht heilbar, da das Verfahren nicht in den Stand der Angebotsöffnung zurückversetzt werden könne. Die Angebote und alle Anlagen zum Angebot seien mittels Lochung oder Siegelung zu verbinden. Zum Angebot gehören die kompletten Vergabeunterlagen, Anlagen, Begleitschreiben und Beiwerke. Die faktische Grenze der Kennzeichnungspflichtigkeit sieht der Verfasser bei Proben und Mustern. Bei beigefügten CD-Roms sieht er im Ergebnis auch die Grenze der Kennzeichnungspflicht erreicht, weist aber darauf hin, dass er von einer Vergabekammer schon eine andere Auffassung erfahren hat. Daneben geht er noch auf die Anforderungen an das Protokoll zum Eröffnungstermin ein.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Die VOB/A 2009 – einfach besser?

Autor
Meißner, Barbara
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2009
Seite(n)
6-9
Titeldaten
  • Meißner, Barbara
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2009
    S.6-9
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
In diesem Beitrag werden die wichtigsten Änderungen der VOB/A-Novelle 2009 für Kommunen diskutiert und aus dieser Sicht eine erste Bilanz gezogen. Nach dem zunächst erfreulichen ersten Eindruck einer Straffung der Regelungen, kritisiert die Verfasserin die Verschlechterung der Position der öffentlichen Auftraggeber und damit auch der kommunalen Auftraggeber. Beispielsweise wurden die Schwellenwerte für die Beschränkte und die Freihändige Vergabe deutlich unter den bisher geltenden Grenzen in einigen Bundesländern festgesetzt bzw. hatten einige Länder bisweilen gar keine Grenzen eingeführt; weiterhin bleiben öffentliche Betriebe vom Wettbewerb ausgeschlossen; auch der Verzicht auf Sicherheitsleistungen bei Aufträgen unter 250.000 € stößt auf Unverständnis. Ferner werden neue, zusätzliche Informationspflichten für den öffentlichen Auftraggeber eingeführt, hingegen nichts im Hinblick auf die geforderten Regelungen zu Baukonzessionen verändert. Abschließend wird jedoch erwähnt, dass es auch zugunsten der kommunalen Auftraggeber Veränderungen gab, wie etwa, dass die Präqualifikation keine Priorität mehr genießt und eine Präzisierung der Angaben im Vergabevermerk durch Aufzählung von Mindestanforderungen erfolgt ist.
[Anne Körner, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Es ist soweit! - Der Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf und mögliche Verfahrensgestaltungen beim Verkauf von Grundstücken der öffentlichen Hand

Autor
Meyer-Hofmann, Bettina
Weng, Nils-Alexander
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2.10.2008 – VII Verg 25/08
Heft
3
Jahr
2009
Seite(n)
228-234
Titeldaten
  • Meyer-Hofmann, Bettina; Weng, Nils-Alexander
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2009
    S.228-234
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2.10.2008 – VII Verg 25/08

Christine , forum vergabe e.V. , Berlin
Abstract
Mit Beschluss vom 2.10.2008 – VII Verg 25/08 – hat das OLG Düsseldorf Kernfragen seiner Alhorn-Entscheidung dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Die Verfasser stellen in ihrem Beitrag den Vorlagebeschluss und die neun Vorlagefragen dar und zeigen anschließend unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung die der öffentlichen Hand verbleibenden Möglichkeiten zum ausschreibungsfreien Verkauf ihrer Grundstücke. Die Verfasser bedauern, dass in dem Vorlagebeschluss die Frage der Schwellenwertberechnung aussen vor gelassen wurde, hoffen aber auf baldige Klärung der Frage nach der Ausschreibungspflicht von Grundstücksverkäufen der öffentlichen Hand.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

„In-house“-Fähigkeit kommunaler Gemeinschaftsunternehmen

Autor
Krohn, Wolfram
Heft
4
Jahr
2009
Seite(n)
222-225
Titeldaten
  • Krohn, Wolfram
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2009
    S.222-225
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Anhand der „Coditel“-Entscheidung des EuGH vom 13.11.2008 stellt der Autor diejenigen Voraussetzungen an die Ausgestaltung kommunaler Gemeinschaftsunternehmens dar, die zu einem Wegfall der vergaberechtlichen Ausschreibungspflicht führen. Einleitend werden die vergaberechtlichen Unterschiede zwischen der Gründung eines Zweckverbands und einem Gemeinschaftsunternehmens in Privatrechtsform gezeigt, sowie die von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen eines In-house-Geschäfts dargelegt. Die Entscheidung nachzeichnend werden die Anforderungen des gerichtlich angelegten Kontrollkriteriums näher ausgeführt. Abschließend zeigt der Autor, wie die aus der Entscheidung gewonnenen Möglichkeiten, nämlich die Anwendung der In-house-Vergabe sowohl bei gemeinsamer Kontrolle des kommunalen Unternehmens als auch bei Beitritt zu bestehenden Gemeinschaftsunternehmen, durch Rechtsform und Leitungsstrukturen abzusichern sind.
[Sven-Oliver Petersen, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel]
Rezension abgeschlossen
nein

(K)ein Beitrag zur Wirtschaftsförderung - Beschränkte Ausschreibungen, ein Weg aus der Krise? Der Kommentar

Autor
Krämer, Martin
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2009
Seite(n)
12-13
Titeldaten
  • Krämer, Martin
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2009
    S.12-13
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Verfasser kommentiert in seinem Beitrag das Vorhaben, beschränkte Ausschreibungen im Bausektor bis zu einer Million Euro ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb zu ermöglichen, welches – im Rahmen des Konjunkturpaketes II – der Beschleunigung von Auftragsvergaben dienen soll. Der Verfasser stellt den Beschleunigungseffekt der Maßnahme und die Wirtschaftlichkeit dieses Vorgehens infrage. Er rät insbesondere den Kommunen als Hauptnutzer der Regelung, sich vor Anwendung der Regelung mit Fragen der Beschaffungsverteuerung, der Korruptionsprävention und der Wahrung der Chancengleichheit auseinanderzusetzen. Er zeigt auf, dass Beschleunigungseffekte auch durch die Straffung verwaltungsinterner Beteiligungsverfahren erreicht werden könnten.
[Grazyna Fait, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Projektantenstellung im VOF – Vergabeverfahren

Autor
Haverland, Bastian
Normen
§ 4 Abs. 5 VgV
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2009
Seite(n)
38-40
Titeldaten
  • Haverland, Bastian
  • Vergabe News
  • Heft 4/2009
    S.38-40
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 4 Abs. 5 VgV

Abstract
Dieser Artikel befasst sich mit der sog. Projektantenproblematik im Rahmen von VOF - Vergabeverfahren und erörtert diesbezüglich Vorschriften und Rechtsprechung. Beteiligt sich ein Architekt oder Ingenieur im Vorfeld einer Vergabe an deren Vorbereitung, so können daraus ein Informationsvorsprung und somit ein Wettbewerbsvorteil erwachsen, wenn er oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen am späteren Vergabeverfahren teilnimmt. Diesen Konflikt versucht § 4 Abs. 5 VgV zu lösen, welcher im VOF-Verfahren analog anzuwenden ist. Der Autor geht auf die einzelnen Kriterien des Paragrafen ein und gibt abschließend Hinweise für die Praxis, um einen Bieterausschluss zu vermeiden.
[Anne Körner, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Berücksichtigung von Eignungsmerkmalen bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots?

Autor
Freise, Harald
Heft
4
Jahr
2009
Seite(n)
225-228
Titeldaten
  • Freise, Harald
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2009
    S.225-228
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Verfasser beschäftigt sich der Frage der Zulässigkeit der Berücksichtigung von Eignungskriterien im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung und dem aus seiner Sicht daraus resultierenden unüberwindbaren Problem der fehlenden Transparenz im Vergabeverfahren. Anlass für die Abhandlung ist die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 5.5.2008, in der das Gericht die Auffassung vertritt, eine graduell verschiedene Eignung der Bieter dürfe vom öffentlichen Auftraggeber bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt werden, sofern es um die auftragsbezogene Umsetzung bestimmter Eignungsmerkmale gehe, die im Angebot selbst dokumentiert werden sollen. Der Autor bespricht wesentliche Entscheidungen – insbesondere aus der Rechtsprechung des EuGH und des BGH - zur Zulässigkeit der nochmaligen Anwendung der Eignungskriterien im Rahmen der Zuschlagskriterien und kommt zu dem Ergebnis, dass ein „Mehr an Eignung“ im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung grundsätzlich nicht berücksichtigt werden darf. Als Lösungsvorschlag, einem nicht nur generell geeigneten, sondern einem besonders erfahrenen, fachkundigen und zuverlässigen Bieter den Auftrag zu erteilen, sieht der Autor es dem öffentlichem Auftraggeber als unbenommen, bereits die Eignungsanforderungen so zu formulieren, dass diese einen speziellen Bezug zur Auftragsausführung aufweisen und eine ordnungsgemäße Erfüllung der gestellten Anforderungen erwarten lassen.
[Angelika Krüger, Referentin der Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes]
Rezension abgeschlossen
nein

Von der „Ahlhorn“-Rechtsprechung zur „Ahlhorn“-Klausel - Die Praxis kommunaler Grundstücksveräußerungen bleibt rechtsunsicher

Autor
Enderle, Bettina
Rehs, Alexander
Heft
7
Jahr
2009
Seite(n)
413-418
Titeldaten
  • Enderle, Bettina; Rehs, Alexander
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 7/2009
    S.413-418
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Die Verfasser geben in ihrem Beitrag einen Überblick über den gegenwärtigen Stand der Alhorn-Rechtsprechung. Sie stellen die Kernaussagen dieser Rechtsprechung und mögliche Schwachpunkte, wie etwa die Schätzung des Schwellenwertes, dar und zeigen Auswirkungen auf Praxis und Gesetzgebung auf. Ihr Fazit: Das OLG Düsseldorf hat mit seiner Alhorn-Rechtsprechung wenig zur Rechtssicherheit beigetragen. Die Notwendigkeit einer Reform der gegenwärtigen Rechtslage ist augenfällig.
[Christine Wienholz, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Die Informations- und Wartepflicht sowie die Unwirksamkeitsfolge nach dem neuen §§ 101a und 101b GWB

Autor
Dreher, Meinrad
Hoffmann, Jens
Normen
§ 101a GWB
§ 101b GWB
Heft
4
Jahr
2009
Seite(n)
216-219
Titeldaten
  • Dreher, Meinrad; Hoffmann, Jens
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2009
    S.216-219
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 101a GWB, § 101b GWB

Abstract
Die Informations- und Wartepflicht sowie die Unwirksamkeitsfolge nach dem neuen §§ 101a und 101b GWB Der vierte Teil der Serie zur Vergaberechtsreform befasst sich mit der Neugestaltung der Informations- und Wartepflicht sowie der Unwirksamkeitsfolge gem. §§ 101a f. GWB. Die Verfasser kommen zu dem Ergebnis, dass die neue Rechtslage betreffend der Informations- und Wartepflicht der bisherigen – bis auf die Länge der Wartefrist – im Wesentlichen entspricht. Die Neuformulierung erweitert nach ihrer Ansicht sowohl den Umfang der Begründungspflicht als auch den Empfängerkreis, was einen Gewinn an Rechtssicherheit bedeute. Die Regelung zu den de facto-Vergaben in § 101b GWB hingegen stufen sie als problematisch ein, da hier erhebliche praktische Probleme zu erwarten seien. Lediglich die ausdrückliche Sanktionierung der de facto-Vergabe im engeren Sinn in § 101b I Nr. 2 GWB begrüßen die Autoren.
[Karsten Voigt, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Allheilmittel oder „weiße Salbe“?

Autor
Cremer, Heinz-Erhard
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2009
Seite(n)
10-12
Titeldaten
  • Cremer, Heinz-Erhard
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2009
    S.10-12
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Das Konjunkturprogramm II sollte durch zusätzliche Aufträge die finanzielle Lage der Firmen verbessern und so Arbeitsplätze sichern; in vergaberechtlicher Hinsicht wurden hierfür die Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergabeverfahren angehoben. Ob dies tatsächlich geeignete eine Maßnahmen darstellt, wird sich zeigen; im vorliegenden Artikel werden zunächst gegenteilige Erfahrungen aus Köln aufgezeigt und diskutiert. So wird beispielsweise angeführt, dass eine Erhöhung der Wertgrenzen zwar nicht automatisch zu mehr Korruption führt, jedoch auch nicht zu einer Erhöhung der regionalen Auftragszahlen bzw. einem erhöhten Auftragsvolumen. Auch ist weder eine Beschleunigung der Vergabeverfahren zu bemerken noch wurden wirtschaftlichere Ergebnisse mittels Beschränkter Ausschreibungen erzielt. Letztendlich gibt der Verfasser einige Hinweise und Empfehlungen, welche dieser aus den gewonnenen Erkenntnissen ableitet und welche die ursprünglichen Erwartungen und Hoffnungen eher negieren.
[Anne Körner, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein