Begrenzung der Aufhebungsbedürftigkeit vergaberechtswidriger Verträge

Autor
Hermann, Alexander
Heft
2a
Jahr
2009
Seite(n)
249-260
Titeldaten
  • Hermann, Alexander
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2009
    S.249-260
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Aufsatz

Abstract
Der Verfasser untersucht wann vergaberechtswidrige Verträge nichtig oder aufhebungsbedürftig sind. Dabei stellt er verschiedene Vergaberechtsverstöße in den Vergabeverfahrensstadien dar und untersucht die Rechtsfolgen für den geschlossenen Vertrag. Zunächst wendet er dabei die Rechtlage vor der Vergaberechtsreform an, anschließend geht er - ausgehend von den Regelungen der Rechtsmittelrichtlinie 2007/66 EG - auf die neue Rechtslage ein.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Vergaberecht „light“? – Auswirkungen des Konjunkturpaketes II auf das Vergabe- und Fördermittelrecht

Autor
Haak, Sandra
Hogeweg, Michaela
Heft
5
Jahr
2009
Seite(n)
130-135
Titeldaten
  • Haak, Sandra; Hogeweg, Michaela
  • NdsVBl - Niedersächsische Verwaltungsblätter
  • Heft 5/2009
    S.130-135
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Die im Rahmen des Konjunkturpaketes II gewährten Finanzmittel sollen unter anderem den Städten und Gemeinden unter bestimmten Auflagen zur Verfügung gestellt werden. Um auch unter Beachtung der oftmals strengen Regeln des Vergaberechts Projekte zügig umzusetzen, hat die Bundesregierung entschieden, die Vorgaben des Bundes befristet auf zwei Jahre zu erleichtern. Der Beitrag befasst sich mit den vergaberechtlichen Regelungen, die insbesondere bei Vergaben, die durch die Finanzmittel des Bundes ermöglicht werden, zu beachten sind. Dabei gehen die Autoren u.a. auf das Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes und des Landes Niedersachsens und die Möglichkeit der Rückforderung von Finanzhilfen bei Verstößen gegen das NZulnvG und das Vergaberecht ein. Abschließend geben sie Hinweise um Rückforderungen zu vermeiden.
[Grazyna Fait, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Vertragliche Verpflichtung zur Schaffung von Arbeitsplätzen beim Verkauf öffentlicher Liegenschaften

Autor
Goetzmann, Markus
Heft
5
Jahr
2009
Seite(n)
168-174
Titeldaten
  • Goetzmann, Markus
  • KommJur - Kommunaljurist
  • Heft 5/2009
    S.168-174
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Die Veräußerung von Gewerbegrundstücken an einen Investor mit gleichzeitiger Verpflichtung zur Schaffung neuer Arbeitsplätze wird von Städten und Gemeinden zunehmend als taugliches Gestaltungsmittel zur Förderung langfristiger arbeitsmarktpolitischer Ziele wahrgenommen. Der Streit um die Rückforderungszahlungen des Landes Nordrhein-Westfalen im Fall NOKIA hat aber gezeigt, dass in Vertragsklauseln gegossene Beschäftigungspolitik schnell ihre Wirkung verlieren kann, wenn mehrdeutige Formulierungen die rechtliche Durchsetzbarkeit schwächen. Der Beitrag richtet sich an Verantwortliche in der Praxis, die an der Vertragsgestaltung von Grundstückskaufverträgen mit Beschäftigungsklauseln beteiligt sind. Er schärft ihr Bewusstsein für konkrete Formulierungen, zeigt potenzielle Umgehungskonstruktionen auf, legt Sanktionsmöglichkeiten nahe und schlägt für eine Vielzahl weiterer Detailfragen einen interessengerechten Ausgleich zwischen kommunaler Beschäftigungspolitik und unternehmerischer Freiheiten vor.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergaberechtliche Auftraggebereigenschaft öffentlicher und privater Kreditinstitute – vor und nach dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz

Autor
Gabriel, Marc
Heft
5
Jahr
2009
Seite(n)
282-286
Titeldaten
  • Gabriel, Marc
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2009
    S.282-286
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Autor erörtert die vergaberechtliche Figur des öffentlichen Auftraggebers im Hinblick auf öffentliche und private Kreditinstitute. Dabei wird die Situation vor dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz (Oktober 2008) betrachtet, wonach private Kreditinstitute ohne staatliche Beteiligung nicht als öffentliche Auftraggeber in Betracht kamen, laut OLG Rostock selbst Sparkassen nicht. Auch die Situation danach wird beleuchtet, wobei in diesem Zusammenhang fraglich ist, ob sich an der Stellung privater Kreditinstitute etwas ändert, wenn diese die Hilfe des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung an Anspruch nehmen. Diesbezüglich diskutiert der Verfasser sämtliche Merkmale der Auftraggebereigenschaft und kommt zu dem Ergebnis, dass im Einzelfall eine solche durchaus bejaht werden kann.
[Anne Körner, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Defence Procurement: Auftragsvergaben im Bereich staatlicher Verteidigung und Sicherheit nach dem „Defence Package“ der Europäischen Kommission

Autor
Gabriel, Marc
Heft
2a
Jahr
2009
Seite(n)
380-390
Titeldaten
  • Gabriel, Marc
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2009
    S.380-390
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Anfang 2009 verabschiedete das Europäische Parlament die Richtlinie zur Auftragsvergabe im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich sowie die Richtlinie zur Verbringung von Verteidigungsgütern. Langfristiges Ziel der Europäischen Kommission ist es, einen echten europäischen Verteidigungsmarkt zu schaffen. Der Beitrag gibt einen Überblick über Strukturen der europäischen Verteidigungsindustrie und über den den Richtlinien vorhergehenden primärrechtlichen Rahmen für Beschaffungen im Bereich staatlicher Verteidigung und Sicherheit. Er setzt sich in diesem Zusammenhang insbesondere mit der Ausnahmevorschrift des Art. 296 EGV auseinander. Der Verfasser stellt zudem den Anwendungsbereich und die wichtigsten neuen Regeln der Richtlinie über die Auftragsvergabe im Verteidigungsbereich dar und vermittelt einen ersten Eindruck über Sinn und Zweck der Richtlinie über die Verbringung von Verteidigungsgütern.
[Christine Wienholz, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Eignungsprüfung – Fallstricke in der Praxis und aktuelle Rechtsprechung

Autor
Figgen, Markus
Heft
2a
Jahr
2009
Seite(n)
321-327
Titeldaten
  • Figgen, Markus
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2009
    S.321-327
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Beitrag gibt einen Überblick über Praxisprobleme bei der Eignungsprüfung. Ausgehend von der These, dass häufig sehr wohl geeignete Bieter die Eignungsprüfung nicht überstehen, beleuchtet der Verfasser zunächst einige typische Probleme bei den Eignungsnachweisen, insbesondere im Bereich von Steuern und Abgaben, sowie bei der Anforderung von Originalbescheinigungen. Dabei empfiehlt er den Vergabestellen möglichst präzise Angaben zu den geforderten Eignungsnachweisen zu machen. Anschließend behandelt er Problemstellungen bei Nachunternehmern und Bietergemeinschaften, sowie die Folgen der Veränderung der Bieteridentität durch Rechtsformwechseln, Verschmelzung oder Insolvenz eines Mitgliedes einer Bietergemeinschaft.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Der Auftragsbegriff nach § 99 GWB und die Tätigkeit der gesetzlichen Krankenkassen

Autor
Dreher, Meinrad
Hoffmann, Jens
Normen
§ 127 Abs. 2 SGB V
§ 127 Abs. 2a SGB V
Heft
5
Jahr
2009
Seite(n)
273-282
Titeldaten
  • Dreher, Meinrad; Hoffmann, Jens
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2009
    S.273-282
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Aufsatz

§ 127 Abs. 2 SGB V, § 127 Abs. 2a SGB V

Abstract
Die Verfasser untersuchen, ob Arzneimittelrabattverträge, Hilfsmittelverträge, sowie Verträge zur integrierten, zur hausarztzentrierten und zur ambulanten Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen öffentliche Aufträge im Sinne von § 99 GWB sind. Zunächst arbeiten sie heraus, dass die gesetzlichen Krankenkassen öffentliche Auftraggeber sind. Sodann untersuchen Sie die Auftragsqualität der vorgenannten Verträge. Dabei lehnen sie hinsichtlich der Hilfsmittelverträge das Vorliegen einer Dienstleistungskonzession aufgrund des fehlenden wirtschaftlichen Risikos beim Vertragspartner ab. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass Arzneimittelrabattverträge, Hilfsmittelverträge sowie Verträge zur integrierten, hausarztzentrierten und ambulanten Versorgung grundsätzlich öffentliche Aufträge im Sinne von § 99 GWB seien. Dabei untersuchen sie auch die Regelung des § 127 Abs. 2, Abs. 2a SGB V, nach der Hilfsmittelversorgungsverträge auch ohne Ausschreibung - jedoch mit einen jederzeitigen Beitrittsrecht von Marktteilnehmern - geschlossen werden können. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass diese Regelung mit dem vorrangigen europäischen Vergaberecht unvereinbar sei.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Wertgrenzen für die Wahl der Vergabeart im Unterschwellenbereich – Eine Kalamität des Konjunkturprogramms II

Autor
Dabringhausen, Gerhard
Heft
3
Jahr
2009
Seite(n)
391-404
Titeldaten
  • Dabringhausen, Gerhard
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2009
    S.391-404
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Es wird seit geraumer Zeit diskutiert, ob die Wahl der Vergabeart der beschränkten Ausschreibung oder der freihändigen Vergabe anstelle einer öffentlichen Ausschreibung nur auf die Ausnahmetatbestände in § 3 VOB/A bzw. VOL/A beschränkt ist oder auch von der Höhe des Auftragswertes abhängig gemacht werden darf. Aufgrund praktischer Erfordernisse haben sich Wertgrenzen zur Erleichterung der Vergabe von Bagatellaufträgen allgemein durchgesetzt. Vergaberechtliche Regelungen gab es diesbezüglich ursprünglich jedoch nur vereinzelt, was sich durch die neue VOB/A und das Konjunkturprogramm II ändert. Die dadurch entstehenden Probleme, wie etwa Unsicherheiten durch uneindeutige Formulierungen oder die Gefahr der Leistungsverteuerung, werden aus Sicht der Kommunen ausführlich dargestellt und diskutiert. Der Verfasser zieht den Schluss, die Ausweitung der beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben berge die massive Gefahr von Verteuerungen und der Ausbreitung von Korruption, und positioniert sich somit gegen die Umsetzung der Wertgrenzen.
[Anne Körner, forum vergabe e. V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts - GWB 2009

Autor
Byok, Jan
Heft
9
Jahr
2009
Seite(n)
551-557
Titeldaten
  • Byok, Jan
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 9/2009
    S.551-557
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Verf. stellt in einem ersten Teil die Neuregelungen der GWB-Novelle dar. Er behandelt dabei die Themen „Mittelstandsförderung“, sog. „Vergabefremde Kriterien“, „Präqualifikationssysteme“, den neuen Begriff des „Öffentlichen Auftraggebers“ und des „Öffentlichen Auftrags“, die neuen „Elektronischen Vergabeverfahren“ und die „Vorabinformationspflichten“. Dabei sieht er die Neuregelung differenziert und warnt vor dem anstehenden Urteil des EuGH zur sog. „Ahlhorn“-Rechtsprechung des OLG-Düsseldorf – der Versuch einer Korrektur dieser Rechtsprechung durch den Gesetzgeber könne sich als unwirksam erweisen. Auch den elektronischen Vergabeverfahren steht der Verf. kritisch gegenüber. In dem zweiten Teil geht er auf Änderungen im Nachprüfungsverfahren ein. Dabei konzentriert er sich auf die „de-facto-Vergaben“, die „Verschärfung der Rügepflicht“, „Verfahren vor der Vergabekammer“, „Verfahrenskosten“, „Gestattung der Zuschlagserteilung“, „Vergabeprüfstellen“ und „Divergenzvorlage beim BGH. Ingesamt begrüßt der Verf. die Neuregelung, sieht aber das Ziel der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens nicht erfüllt.
[Karsten Voigt, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Schwerpunkte der Vergaberechtspraxis

Autor
Bungenberg, Mark
Heft
5
Jahr
2009
Seite(n)
503-515
Titeldaten
  • Bungenberg, Mark
  • WuW - Wirtschaft und Wettbewerb
  • Heft 5/2009
    S.503-515
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Verfasser geht in seinem Beitrag u.a. auf die Möglichkeit der beschleunigten Auftragsvergabe als Reaktion auf die Finanz- und Wirtschaftskrise ein. Er fasst die vergaberechtlichen Entwicklungen aus dem Jahr 2008 zusammen, widmet sich Rechtsprechungsentwicklungen zu einzelnen vergaberechtlichen Aspekten wie Nebenangeboten, Ausschreibungsaufhebungen, Zuschlagskriterien, Zuschlagswertung, Inhousevergaben etc. und Einzelproblemen der Nachprüfungsverfahren, sowie aktueller Rechtsprechung zum Primärrechtsschutz außerhalb der §§ 97 ff. und 102 ff. GWB.
[Christine Wienholz, forum vergabe e.V]
Rezension abgeschlossen
nein