Verbindliche Abnahmemengen auch bei Rahmenvereinbarungen?

Autor
Gehlen, Hans von
Hirsch, Veit
Normen
§ 97 Abs. 2 GWB
Gerichtsentscheidung
OLG Jena, Beschluss vom 22.08.2011 – 9 Verg 2/11
OLG Dresden, Beschluss vom 02.08.2011 – Verg 4/11
Heft
12
Jahr
2011
Seite(n)
736-740
Titeldaten
  • Gehlen, Hans von; Hirsch, Veit
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 12/2011
    S.736-740
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 2 GWB

OLG Jena, Beschluss vom 22.08.2011 – 9 Verg 2/11, OLG Dresden, Beschluss vom 02.08.2011 – Verg 4/11

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasser setzten sich kritisch mit aktuellen Entscheidungen des OLG Dresden (Beschluss vom 02.08.2011 – Verg 4/11) und das OLG Jena (Beschluss vom 22.08.2011 – 9 Verg 2/11) zur der Frage ob Rahmenvereinbarungen verbindliche Mindestabnahmemengen vorsehen müssen auseinander. Das OLG Dresden geht in seiner Entscheidung weiterhin davon aus, dass das Verbot der Überbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses auch nach der VOL/A Reform Geltung habe und sich nun aus den allgemeinen Grundsätzen des § 97 Abs. 2 GWB ergebe. Davon ausgehend sieht es im zugrundeliegenden Fall eines Lieferauftrages eine Mindestabnahmemenge für Streusalz als erforderlich an und überträgt dieses Ergebnis auch auf den Fall der Rahmenvereinbarung. Das OLG Jena gelangte zu einem ähnlichen Ergebnis, erkannte jedoch grundsätzlich die Ungewissheit der Leistungsabnahme als eine Rahmenvereinbarung immanentes Risiko an. Die Verfasser treten der Auffassung des OLG Dresden insbesondere mit Verweis auf den Wortlaut der Regelung zur Rahmenvereinbarung entgegen und kritisieren, dass die Begründung der Entscheidung des OLG Jena Widersprüche aufweise.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Vergaberechtliche Relevanz von Änderungen in Entsorgungsverträgen

Autor
Gruneberg, Ralf
Pieck, Stefanie
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2011 - VII-Verg 20/11
EuGH, Urteil vom 19.06.2008 - C-454/06
EuGH, Urteil vom 18.11.1999 - C-107/98
OLG Rostock, Beschluss vom 05.02.2003 - 17 Verg 14/02
LG Frankfurt, Urteil vom 28.01.2008 - 2-4 O 201/06
OLG Celle, Beschluss vom 29.10.2009 - 13 Verg 8/09
VK Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2009 - VK 3/09
VK Schleswig-Holstein, Beschluss 26.05.2010 - VK-SH 01/10
Heft
6
Jahr
2011
Seite(n)
254-259
Titeldaten
  • Gruneberg, Ralf; Pieck, Stefanie
  • AbfallR - Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft
  • Heft 6/2011
    S.254-259
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2011 - VII-Verg 20/11, EuGH, Urteil vom 19.06.2008 - C-454/06, EuGH, Urteil vom 18.11.1999 - C-107/98 , OLG Rostock, Beschluss vom 05.02.2003 - 17 Verg 14/02, LG Frankfurt, Urteil vom 28.01.2008 - 2-4 O 201/06, OLG Celle, Beschluss vom 29.10.2009 - 13 Verg 8/09 , VK Brandenburg, Beschluss vom 12.02.2009 - VK 3/09, VK Schleswig-Holstein, Beschluss 26.05.2010 - VK-SH 01/10

Christine , forum vergabe e.V. , Berlin
Abstract
Dynamische Entwicklungen in der Abfallwirtschaft, wie bspw. die Einführung einer neuen Wertstofftonne, erfordern häufig Änderungen bestehender Entsorgungsverträge. Unter besonderer Berücksichtigung aktueller europäischer und nationaler Rechtsprechung gehen die Verfasser der Frage nach, ob bzw. wann Änderungen langfristiger Entsorgungsverträge eine Ausschreibungspflicht nach sich ziehen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Zuständigkeitsübertragung durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung und die Anwendung des Vergaberechts

Autor
Kunde, Martin
Normen
§ 99 Abs. 1 GWB
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2011 - VII-Verg 39/11
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2006 - VII-Verg 17/06
EuGH, Rs C-386/11
Heft
12
Jahr
2011
Seite(n)
734-736
Titeldaten
  • Kunde, Martin
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 12/2011
    S.734-736
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Abs. 1 GWB

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2011 - VII-Verg 39/11, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2006 - VII-Verg 17/06, EuGH, Rs C-386/11

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Im Jahr 2006 entschied das OLG Düsseldorf, dass eine so genannte „delegierende“ öffentlich-rechtliche Vereinbarung (Zweckvereinbarung) zwischen zwei Kommunen kein dem öffentlichen Vergaberecht unterfallender öffentlicher Auftrag sei. Aufgrund von Gegenstimmen und rechtlichen Unsicherheiten stellte der Senat diese Frage nunmehr mittels Vorabentscheidungsverfahren vom Juli 2011 dem EuGH. Der Autor stellt nach einer kurzen Zusammenfassung des zugrundeliegenden Sachverhaltes zunächst die rechtlichen Grundlagen einer solchen Vereinbarung dar. Anschließend werden die nationale und gemeinschaftsrechtliche Rechtsprechung sowie der Standpunkt der Europäischen Kommission eingehend erörtert. Schließlich gibt der Autor den Hinweis, Kommunen sollten vor Abschluss einer delegierenden Vereinbarung genau prüfen, ob die zu übertragende Tätigkeit Teil der eigentlichen kommunalen Aufgabe sei. Handle es sich nur um die Übernahme von „Hilfsgeschäften“ der Verwaltung, solle ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Strafbarkeitsrisiken bei horizontalen Absprachen

Autor
Theile, Hans
Mundt, Ole
Normen
§ 263 StGB
§ 298 StGB
Heft
12
Jahr
2011
Seite(n)
715-720
Titeldaten
  • Theile, Hans; Mundt, Ole
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 12/2011
    S.715-720
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 263 StGB, § 298 StGB

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Verfasser erläutern die strafrechtlichen Problemstellungen, die sich aus der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Missachtung der vergaberechtlichen Verfahrensvorschriften sowohl auf Seiten der Bieter als auch der der Auftraggeber ergeben. Nach einem kurzen Überblick über die Motive für rechtswidriges Verhalten bei Ausschreibungen werden vor diesem Hintergrunde die Straftatbestände des § 263 StGB (Betrug) und § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen) detailliert dargestellt. Beim Betrug werden unter Beachtung der BGH-Rechtsprechung besonders ausführlich die Täuschung, die Vermögensverfügung und der Vermögensschaden dargestellt. Schließlich werden die Merkmale des abstrakten Gefährdungsdeliktes § 298 StGB näher erläutert, insbesondere welche Ausschreibungen durch die Norm geschützt werden, wann ein Angebot auf einer wettbewerbswidrigen Absprache beruht und welche Anforderungen an die tätige Reue gestellt werden. Abschließend weisen die Autoren darauf hin, dass die an Ausschreibungen Beteiligten gut beraten seien, sich die erheblichen strafrechtlichen Risiken bei Ausschreibungen zu vergegenwärtigen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen

Untertitel
– vorbeugendes Instrumen-tarium gegen Wettbewerbsverstöße
Autor
Müller, Hans-Peter
Normen
§ 4 VO PR Nr. 30/53
§ 5 VO PR Nr. 30/53
Heft
12
Jahr
2011
Seite(n)
720-725
Titeldaten
  • Müller, Hans-Peter
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 12/2011
    S.720-725
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 4 VO PR Nr. 30/53, § 5 VO PR Nr. 30/53

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor betrachtet das Zusammenspiel zwischen dem Preisrecht in der VO PR Nr. 30/53 und den vergaberechtlichen Regelungen. Weder das Kartell- noch das Vergaberecht seien in der Lage, Verstöße gegen den Wettbewerb im Vorhinein zu verhindern. Das Preisrecht hingegen eröffne den Preisbehörden die Möglichkeit, bei öffentlichen Aufträgen während der Vertragslaufzeit aber auch bereits im Rahmen einer Ausschreibung die angebotenen Preise auf preisrechtliche Zulässigkeit hin zu prüfen. Nach einer kurzen Abgrenzung zum Vergaberecht stellt der Autor sodann die markwirtschaftlichen Grundsätze bei der Preisbildung, namentlich den Marktpreisvorrang, die Marktgängigkeit, die Verkehrsüblichkeit des Preises und die preisrechtliche Zulässigkeit dar. Im Anschluss daran wird der besondere Markt bei öffentlichen Ausschreibungen betrachtet. Der Verfasser ist der Ansicht, dass der im Rahmen einer Ausschreibung ermittelte Preis kein Marktpreis im Sinne der VO PR Nr. 30/53 sei und daher nicht aus sich selbst heraus preisrechtliche zulässig sein müsse. Schließlich wird ein Überblick über die ausnahmsweise Zulässigkeit von Selbstkostenpreisen gegeben.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Wettbewerb um Strom- und Gaskonzessionen

Untertitel
- Rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen
Autor
Tischmacher, Dennis
Heft
11
Jahr
2011
Seite(n)
246-252
Titeldaten
  • Tischmacher, Dennis
  • IR - InfrastrukturRecht
  • Heft 11/2011
    S.246-252
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Der Beitrag gliedert sich in zwei Abschnitte. Im ersten Abschnitt bespricht der Autor die wesentlichen verfahrensrechtlichen Vorgaben, die bei der Neuvergabe von Energiekonzessionen zu beachten sind. Schwerpunkte bilden dabei die Bekanntmachungspflichten nach § 46 Abs. 3 EnWG, die Auswirkungen von Bekanntmachungsfehlern, das wettbewerbliche Auswahlverfahren und die Konzessionierungsentscheidung. Der Autor erläutert seine Auffassung, dass die Gemeinde über § 1 EnWG hinaus auch Gemeinwohlbelange in die Auswahlentscheidung mit einfließen lassen könne. Daraus folge etwa für die Bewertung gesellschaftsrechtlicher Beteiligungen, dass auch die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die örtliche Energieversorgung in qualitativer und quantitativer Hinsicht ein zulässiges Wertungskriterium darstellen können. Im zweiten Abschnitt setzt sich der Autor mit den Klarstellungen der EnWG-Novelle 2011 zu § 46 EnWG auseinander. Dies betrifft den nunmehr geregelten Anspruch auf Eigentumsübertragung sowie die Pflicht zur Herausgabe von Netzdaten. Unter Heranziehung aktueller Rechtsprechung macht er auf die offen gebliebenen Rechtsfragen aufmerksam, inwieweit gemischt-genutzte Anlagen dem Übereignungsanspruch unterfallen und welche Vergütung für die Übereignung überhaupt angemessen ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Rechtsprobleme im Zusammenhang mit der Nutzung des öffentlichen Straßenraums für Elektromobilitätsanlagen

Autor
Michaels, Sascha
Wyl, Christian de
Ringwald, Roman
Heft
21
Jahr
2011
Seite(n)
831-840
Titeldaten
  • Michaels, Sascha; Wyl, Christian de; Ringwald, Roman
  • DÖV - Die Öffentliche Verwaltung
  • Heft 21/2011
    S.831-840
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Als Maßnahme zur Reduzierung des CO²-Ausstoßes hat die Bundesregierung in ihrem "Nationalen Entwicklungsplan" die Errichtung einer flächendeckenden Infrastruktur für die Versorgung von Elektrofahrzeugen mit Ladestrom vorgesehen. Mit ihrem Beitrag eröffnen die Autoren die rechtliche Diskussion rund um die Errichtung einzelner Ladestationen und den Aufbau ganzer Ladestationsnetze. Sie besprechen die Thematik umfassend aus straßenrechtlicher, straßenverkehrsrechtlicher, baurechtlicher, vergaberechtlicher und kartellrechtlicher Perspektive. Der vergaberechtliche Teil widmet sich dabei der Konzessionierung von Ladestationsnetzen durch die Gemeinden. Die Anwendbarkeit der kartellvergaberechtlichen Vorschriften des GWB schließen die Autoren insoweit aus, da es sich lediglich um die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen handele.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Kriterien der „Binnenmarktrelevanz“ und ihre Konsequenzen unterhalb der Schwellenwerte - Teil I: Die "Binnenmarktrelevanz" im Unionsrecht - Auswirkungen auf die vergaberechtliche Praxis

Autor
Deling, Jasmin
Gerichtsentscheidung
EuG, Urteil vom 20.5.2010 - T-258/06
Heft
12
Jahr
2011
Seite(n)
725-730
Titeldaten
  • Deling, Jasmin
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 12/2011
    S.725-730
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuG, Urteil vom 20.5.2010 - T-258/06

Jan Sulk, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Der Beitrag ist einer von zwei aufeinander folgenden Beiträgen zum Thema "Binnenmarktrelevanz". Aufhänger für den Artikel ist im Wesentlichen die Entscheidung des EuG vom 20.5.2010 (T-258/06) und die Mitteilung der Europäischen Kommission vom 23.6.2006 (ABl.EG Nr. C 179 v. 1.8.2006, S. 2-7). Untersucht werden mögliche Rechtsfolgen für die Beschaffung, soweit eine "Binnenmarktrelevanz" besteht, etwa die Auslegung von europäischem Sekundärrecht im Lichte des Primärrechts, ein "angemessener Grad von Öffentlichkeit" bei der Vergabe von Leistungen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit. In diesem Zusammenhang weist die Autorin auf das Fehlen einer positiven Definition des Begriffes "Binnenmarktrelevanz" hin. Weiterhin werden die Ansatzpunkte der Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die erwähnte "Unterschwellenmitteilung" der Kommission im Rahmen des angesprochenen Verfahrens dargestellt. Letztlich wird auf die sich aus Rechtsprechung und Kommissionsmitteilung ergebenden Herausforderungen für die Vergabepraxis hingewiesen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Primärrechtsschutz für Unterschwellenvergaben aus Luxemburg?

Untertitel
Zu den Folgen aus den Äquivalenz- und Effektivitätsforderungen des EuGH
Autor
Huerkamp, Florian
Kühling, Jürgen
Heft
23
Jahr
2011
Seite(n)
1409-1419
Titeldaten
  • Huerkamp, Florian; Kühling, Jürgen
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 23/2011
    S.1409-1419
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin
Abstract
Der Aufsatz beschäftigt sich mit dem Rechtsschutz bei Auftragsvergaben im Unterschwellenbereich. Die Autoren erläutern die Rechtsprechung des EuGH zum sog. „Vergabeprimärrecht“. Aus diesem ergeben sich zwar generelle Anforderungen an das Vergabeverfahren, jedoch bisher noch keine deutlichen Maßgaben für den Rechtsschutz außerhalb des EU-/GWB-Vergaberechts. Das gilt insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Primär- und Sekundärrechtsschutz. Zur Beantwortung dieser Frage ziehen die Autoren das Äquivalenz- und das Effektivitätsprinzip heran und kommen – nicht überraschend – zu dem Ergebnis eines grundsätzlichen Vorrangs des Primärrechtsschutzes. Sie prognostizieren, dass sich die Rechtsprechung des EuGH zu einem Stufensystem entwickeln wird, so dass es bei schweren Verstößen gegen Vergabeprimärrecht zu einer Aufhebung geschlossener Verträge kommen kann und bei Verstößen von geringerem Gewicht zu einer Lösung in Form von Schadensersatz. Abschließend befassen sich die Autoren mit legislativen Lösungsmöglichkeiten, die ihrer Ansicht nach mehr Rechtssicherheit versprechen.
Rezension abgeschlossen
ja

Vergaberecht und Bauen auf erworbenem öffentlichen Grund nach Wünschen der öffentlichen Hand

Untertitel
Zugleich Besprechung des Urteils des EuGH vom 25. März 2010 - Rs C-451/08 - Helmut Müller
Autor
Scharen, Uwe
Normen
§ 99 GWB
Art. 1 Abs. 2 lit. b RL 2004/18/EG
§ 11 BauGB
§ 12 BauGB
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 25.03.2010 - C-451/08
Heft
4
Jahr
2011
Seite(n)
422-433
Titeldaten
  • Scharen, Uwe
  • ZWeR - Zeitschrift für Wettbewerbsrecht
  • Heft 4/2011
    S.422-433
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 GWB, Art. 1 Abs. 2 lit. b RL 2004/18/EG, § 11 BauGB, § 12 BauGB

EuGH, Urteil vom 25.03.2010 - C-451/08

Dr. Klaus Heuvels , CMS Hasche Sigle , Frankfurt am Main
Abstract
Bekanntlich hat der EuGH in seinem Urteil vom 25.03.2010 in der Rs. C-451/08 - Helmut Müller - nicht nur die Ahlhorn-Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zu Grundstücksverkäufen der öffentlichen Hand mit städtebaulichem Hintergrund kassiert, sondern auch anhand konkreter Fallgruppen ein neues Prüfschema zur Abgrenzung zwischen ausschreibungspflichtigen und ausschreibungsfreien Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand entwickelt. Der Autor sieht darin eine für das Vergaberecht und seine praktische Anwendung sachgerechte Vereinfachung, auch wenn sich bei der Definition des unmittelbaren wirtschaftlichen Interesses des öffentlichen Auftraggebers an der von einem Investor zu erbringenden Bauleistung neue Zweifelsfragen ergeben. So sei nach der Entscheidung des EuGH nicht länger zweifelhaft, dass eine Verknüpfung des Verkaufs eines öffentlichen Grundstücks mit einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB oder mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nebst Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB nicht zur Pflicht zur europaweiten Ausschreibung des Geschäfts führt. Positiv vermerkt der Autor des Weiteren, dass der geänderte Wortlaut des § 99 GWB zum Begriff des öffentlichen Bauauftrags mit der Grenzziehung des EuGH harmoniert, so dass eine nach nationalem Recht immer mögliche strengere Auslegung der europaweiten Ausschreibungspflicht öffentlicher Grundstücksgeschäfte in diesem Fall nicht in Betracht kommen dürfte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja