Aggregated Procurement under Directive 2014/24/EU: Lessons from the Defence Sector

Autor
Heuninckx, Baudoin
Normen
Art. 37-39 RL 2014/24/EU
Art. 10, 13 lit. c RL 2009/81/EG
Heft
5
Jahr
2018
Seite(n)
189-217
Titeldaten
  • Heuninckx, Baudoin
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 5/2018
    S.189-217
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 37-39 RL 2014/24/EU, Art. 10, 13 lit. c RL 2009/81/EG

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Der Autor versteht „aggregated procurement" als Synonym für eine ganze Reihe von Begrifflichkeiten wie etwa „central, centralised, joint, common, collaborative or cooperative procurement". Angesichts eines starken Trends hin zu solch gebündelter Beschaffung im zivilen Bereich und einer langjährigen Praxis im Verteidigungssektor, setzt sich der Autor mit der Frage auseinander, welche Erfahrungen übertragbar sind und generiert eine Art praktischen Leitfaden, mit dem Lücken in den Regelungen der EU-Vergaberichtlinien bei der Umsetzung geschlossen werden sollen. Nach einem Überblick der wesentlichen Vorschriften der EU-Vergaberichtlinien (zentrale Beschaffungsstellen, gelegentlich gemeinsame Beschaffung, grenzüberschreitende Beschaffung) stellt der Autor die Organisations- und Managementstrukturen von Kooperationen im Verteidigungsbereich und die damit einhergehenden Vergabeprozesse vor. Im nächsten Teil werden vier verschiedene Rechtsbeziehungen analysiert, die sich bei „aggregated procurment" sowohl im zivilen Bereich als auch im Verteidigungsbereich identifizieren lassen. Sodann stellt der Autor die aus dem Verteidigungssektor abgeleiteten Empfehlungen für eine praktische Umsetzung zusammen. Er betont vor allem die Bedeutung der Vorbereitungsphase, in der „aggregated procurement" gründlich durchdacht werden müsse.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Umgang mit nachträglichem Änderungsbedarf an den Vergabeunterlagen

Autor
Leinemann, Eva-Dorothee
Zeitschrift
Heft
8
Jahr
2018
Seite(n)
122-124
Titeldaten
  • Leinemann, Eva-Dorothee
  • Vergabe News
  • Heft 8/2018
    S.122-124
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Eva-Dorothee Leinemann analysiert die aktuelle Rechtslage zur nachträglichen Änderung der Vergabeunterlagen. Änderungen vor Ende der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist bewertet sie regelmäßig als unproblematisch, wohingegen nach Ablauf der Frist immer der Wettbewerbsgrundsatz tangiert würde. Alle Änderungen fänden ihre Grenze im Charakter des Beschaffungsgegenstandes. Dies gilt auch im Verhandlungsverfahren, in welchem Änderungen immanent seien. Berichtigungen der Bekanntmachung führen in vielen Fällen zu Verlängerungen der Fristen. Unabhängig davon ob eine Rückversetzung selbst- oder fremdbestimmt ist, sei sie als milderes Mittel der Aufhebung vorzuziehen. Die Rückversetzung setze voraus, dass keine Pflicht zur Aufhebung besteht, die Rechtfertigung vorliegt und keine wesentliche Änderung des Beschaffungsgegenstandes beabsichtigt sei. Die Aufhebung solle die Ausnahme bleiben. Die Heilung von Vergabefehlern sei hingegen oftmals lediglich auf den einzelnen Bieter bezogen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Entwicklung des Vergaberechts seit 2017

Autor
Byok, Jan
Heft
26
Jahr
2018
Seite(n)
1856-1865
Titeldaten
  • Byok, Jan
  • NJW - Neue Juristische Wochenschrift
  • Heft 26/2018
    S.1856-1865
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser gibt auch in diesem Jahr einen umfassenden Überblick über die vergaberechtliche Entwicklung im Berichtszeitraum 2017. Anhand wichtiger Entscheidungen obergerichtlicher Rechtsprechung stellt er zunächst die Entwicklung des Oberschwellenvergaberechts dar. Sodann skizziert er kurz die Entwicklung im Bereich der Unterschellenvergaben. Anschließend geht er auf die gesetzgeberischen Aktivitäten der EU sowie in Bund und Ländern ein. Unter der Rubrik Sondervergaberecht stellt er abschließend die wichtigsten Entwicklungen in den Bereichen Öffentliche Personenverkehrsdienste, Sicherheit und Verteidigung, Energie und Wasserwirtschaft, Gesundheitswesen, Informationstechnologie und E-Vergabe dar. In seinem Ausblick auf die anstehende Berichtsperiode sieht er die Frage, ob sich ein – mit dem Oberschwellenrechtsschutz vergleichbarer – Unterschwellenrechtsschutz entwickelt, im Mittelpunkt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Neuerungen des BVergG 2018 – ein Überblick

Autor
Lehner, Beatrix
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
135-144
Titeldaten
  • Lehner, Beatrix
  • RPA - Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe
  • Heft 3/2018
    S.135-144
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

RA Mag. Robert Ertl, Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien
Abstract
Die Autorin nimmt das erst kürzlich im Österreichischen Nationalrat beschlossene Vergaberechtsreformgesetz 2018 – mit welchem die derzeit geltenden Vergaberichtlinien (2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU) verspätet umgesetzt werden – zum Anlass, die wesentlichen Neuerungen des BVergG 2018 darzustellen. Das BVergG 2018 beinhaltet einerseits vergaberechtliche Änderungen aus Vergaberichtlinien und andererseits rein nationale gesetzliche Anpassungen. Der Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche Änderungen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergabe von Leistungen der Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge – Grundlagen, Herausforderungen und praktische Erfahrungen

Autor
Höfler-Petrus; Angelika
Heft
2
Jahr
2018
Seite(n)
71-79
Titeldaten
  • Höfler-Petrus; Angelika
  • RPA - Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe
  • Heft 2/2018
    S.71-79
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

RA Mag. Robert Ertl, Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien
Abstract
Die Autorin stellt in ihrem Beitrag die rechtlichen Rahmenbedingungen für die vergaberechtliche Beauftragung von Vertragspartnern im Bereich der Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge dar. Insbesondere erfolgt eine Auseinandersetzung mit den maßgeblichen Richtlinienbestimmungen zu den „besonderen“ Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung und des Gesundheits- und Sozialwesens und zugehöriger Leistungen. Weiters wird ein Praxisbeispiel des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger dargestellt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

UWG als Rettungsanker gegen Willkür

Autor
Thiele, Clemens
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
7-12
Titeldaten
  • Thiele, Clemens
  • RPA - Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe
  • Heft 1/2018
    S.7-12
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

RA Mag. Robert Ertl, Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien
Abstract
In dem Beitrag setzt sich der Autor mit der „unlauteren Vergabe“ sowie lauterkeitsrechtlichen Anknüpfungspunkten (Gesetz zum Schutz von unlauterem Wettbewerb (UWG)) im Bereich der Auftragsvergabe auseinander. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang die höchstgerichtliche Judikatur zur Anwendung der lauterkeitsrechtlichen Fallgruppen auf vergaberechtliche Sachverhalte dargestellt. Neben der Frage, ob ein öffentlicher Auftraggeber im Rahmen eines Vergabeverfahrens „im geschäftlichen Verkehr“ bzw. „zu Zwecken des Wettbewerbs“ handelt, wird insbesondere auch darauf hingewiesen, dass nach dem österreichischen Gesetz ein „Primat des Vergaberechts“ besteht. Dieses besteht nach der österreichischen Rechtsprechung nicht unbegrenzt. Es gibt Sachverhalts-konstellationen, wo eine zwingende Zulässigkeit Voraussetzung für die Erhebung einer Klage die Feststellung einer Vergaberechtswidrigkeit durch die vergaberechtlichen Gerichte erforderlich ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

The Future for Public Sector Procurement Law in the Post-Brexit Period

Autor
Elliotis, Miltiades
Heft
2
Jahr
2018
Seite(n)
91-102
Titeldaten
  • Elliotis, Miltiades
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 2/2018
    S.91-102
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor zeigt insgesamt vier Szenarien auf, wie sich das Vergaberecht im Vereinigten Königreich nach dem Brexit entwickeln könnte. Ausgehend von der harmlosesten Variante, dass die aktuellen EU-Regelungen auch in Großbritannien weiterhin gelten, über die Vereinbarungen aus dem EWR oder dem GPA, bis hin dazu, dass keine gemeinsame Regelung gefunden werden kann, werden die unterschiedlichen Szenarien dargestellt. Im Ergebnis geht der Autor davon aus, dass die geltenden Regelungen noch etwa zwei Jahre Bestand haben werden. Regelungen für die Zeit danach hingen maßgeblich von den Verhandlungsergebnissen und dem Verhältnis Großbritanniens mit der EU ab. Die Grundprinzipien (Gleichbehandlung, Transparenz und Nichtdiskriminierung) seien bereits im britischen Recht selbst angelegt, sodass hier allenfalls abweichende Interpretationen zu erwarten seien. Im Übrigen sei zu erwarten, dass Großbritannien nicht aus dem GPA ausscheide, sodass auch dadurch die Regeln für das Vergaberecht dem der EU weiterhin ähnlich sein dürften.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Open-House-Verträge und Biosimilars im Spannungsfeld unterschiedlicher Regulierungsmechanismen

Autor
Gaßner, Maximilian
Sauer, Stefan
Normen
§ 129 Abs. 2 SGB V
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2018
Seite(n)
288-295
Titeldaten
  • Gaßner, Maximilian ; Sauer, Stefan
  • PharmR - Pharma Recht
  • Heft 6/2018
    S.288-295
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 129 Abs. 2 SGB V

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Artikel stellt die Entstehung des Open-House-Verfahrens im Gesundheitswesen dar und ordnet dieses Verfahren zivilrechtlich ein. In einem Exkurs wird kritisch auf das wirtschaftliche Ungleichgewicht eingegangen, das durch das faktische Nachfragemonopol der gesetzlichen Krankenversicherung im Gesundheitsmarkt begründet wird. In der Folge wird kurz umrissen, was Biosimilars und Bioidenticals sind, und inwieweit bzw. nach welchen Kriterien sie als austauschbar anerkannt sind. Verkompliziert wird die Materie aber durch die Mindestverordnungsquoten, die eine Vielzahl von gesetzlichen Krankenkassen zugunsten von Biosimilars festgelegt haben. Diese Quoten sind bisher als zulässig angesehen worden, weil damit eine Umsteuerung zugunsten der günstigeren Biosimilars/-identicals erfolgte, die klassische Pharmazeutika ersetzen können. Die Verfasser kommen zu dem Schluss, dass Open-House-Verträge jedenfalls dann unzulässig sind, wenn gleichzeitig eine Mindestverordnungsquote zugunsten bestimmter Biosimilars/-identicals besteht, weil dann die Unternehmen nicht mehr diskriminierungsfrei am Vertrag teilnehmen können. Zudem wird bei dieser Konstruktion eine Verletzung zivilrechtlicher Normen festgestellt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Boosting Investments in Nigerian PPPs through Better Mitigation of Project Risks

Autor
Nwangwu, George
Heft
2
Jahr
2018
Seite(n)
103-112
Titeldaten
  • Nwangwu, George
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 2/2018
    S.103-112
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
In Nigeria gibt es derzeit eine Vielzahl scheinbar kommerziell rentabler PPP-Projekte, die trotz aktiver Vermarktungsbemühungen der Regierung keine privaten Investitionen gewinnen können. Die Sorgen und Ängste der Investoren seien auf die Art und Weise des Risikomanagements in den Projekten zurückzuführen, Insbesondere werde keine Risikominimierung betrieben. Der Verfasser beleuchtet den Zusammenhang zwischen Investitionen und dem richtigen Risikomanagement von PPP-Projekten. Anschließend untersucht er Instrumente zur Risikominimierung und arbeitet Strategien für die Minimierung der am häufigsten auftretenden und wiederkehrenden Risiken heraus.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Komplexe IT-Projekte: Werk- oder Dienstvertrag

Autor
Jentsch, Laura
Gesing, Simon
Zeitschrift
Heft
7
Jahr
2018
Seite(n)
106-109
Titeldaten
  • Jentsch, Laura; Gesing, Simon
  • Vergabe News
  • Heft 7/2018
    S.106-109
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Filip Lewandowski, Richter (Verwaltungsgericht), Frankfurt (Oder)
Abstract
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit den möglichen Vertragstypen bei der Durchführung komplexer IT-Vergaben. Bei der Beschaffung von IT-Leistungen finden die sogenannten Ergänzenden Vertragsbestimmungen für die Beschaffung von Informationstechnik (EVB-IT) Anwendung. Diese Musterverträge werden zwischen der öffentlichen Hand und der Wirtschaft ausgehandelt. Für die Bundesbehörden sind sie gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung verbindlich. Die EVB-IT Musterverträge basierten auf den gesetzlichen Leitbildern des BGB, insbesondere, je nach ihrem Vertragsgegenstand, auf dem Werk- oder dem Dienstvertrag. Die Abgrenzung zwischen diesen Vertragstypen könne über die Erfolgsverantwortung getroffen werden, die für den Auftragnehmer nur beim Werkvertrag bestehe. Aufgrund der umfangreichen Mängelgewährleistungsrechte sei der Werkvertrag für den Auftraggeber in der Regel die bevorzugte Vertragsgestaltung. Beispiele für Werkverträge seien die Vertragstypen EVB-IT „System“ sowie „Erstellung“. Für Auftragnehmer hingegen, die komplexe und störungsanfällige IT-Leistungen anbieten, sei der Dienstvertrag mangels spezieller Mängelgewährleistungsrechte vorzugswürdig. Zu beachten sei jedoch, dass auch beim Dienstvertrag dem Auftraggeber mögliche Schadensersatz- und Kündigungsrechte zustünden. Möchte der Auftraggeber einen Dienstvertrag abschließen, könne der im Februar 2018 neu vorgelegte Vertragstyp EVB-IT „Dienstleistung“ verwendet werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja