Ein Einblick in französisches PPP-Recht

Autor
Marais, Bertrand du
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
39-47
Titeldaten
  • Marais, Bertrand du
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2018
    S.39-47
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Autor gibt einen umfassenden Einblick in das französische Recht der öffentlich-privaten Partnerschaften (PPP) vor dem Hintergrund der sog. "Big Bang Reform" von 2015. Frankreich hätte eine lange Vergangenheit mit PPP-Verträgen die in das 16. Jahrhundert zurückreiche. Der Autor fasst die Situation bis zur Reform zusammen. Er weist auf das Überreguliert komplexe französische Rechtssystem in diesem Bereich hin, welches vordergründig aus case law der französischen Verwaltungsreichte insbesondere dem Conseil d'Etat bestanden hätte. Dabei wäre die Unterschwellenvergabe lange Zeit den gleichen Regelungen wie die Überschwellenvergabe unterlegen. Insbesondere die Definition des PPP-Vertrages sei nicht gesetzlich normiert gewesen. Seine Einordnung als Öffentlicher Vertrag hing unter anderem davon ab, ob ein öffentlicher Auftraggeber beteiligt war und umfasste dadurch nahezu alle Verträge öffentlicher Einrichtungen. Das französische Recht kannte dem Autor zufolge eine unübersichtliche Vielzahl an Vertragsarten in diesem Sektor. Eine Abgrenzung erfolgte überwiegend über die Frage wer die Haupteinnahmequelle des Betreibers ist. Die Missachtung dieser Vorschriften sei mit strafrechtlichen Konsequenzen geahndet worden, was zu einer weiteren Überregulierung geführt hätte.
Mit der sog. "Big Bang Reform" von 2015-2016 seien nun eine Vielzahl von Regelungen in Kraft getreten, die zum einen das französische Recht europarechtskonform ausgestalten und zum anderen eine deutliche Vereinfachung der Reglungen mit sich führte. In Zukunft sei eine gänzliche Kodifizierung dieses Rechtsbereiches nicht nur angedacht, sondern durch die Umsetzungen bereits vorbereitet. Darüber hinaus beschränke sich das französische Recht nun auf zwei größere Vertragstypen, welche über die Risikoverteilung voneinander abgegrenzt würden. Dies würde das juristische "forum shopping" weniger attraktiv machen und ein flexibles Verhandlungsverfahren etablieren.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Unterschwellenvergaben

Autor
Frenz, Walter
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
245-264
Titeldaten
  • Frenz, Walter
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2018
    S.245-264
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Der Aufsatz bietet einen Überblick über die einzelnen Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung. Dabei werden die Unterschiede zu den vergaberechtlichen Vorgaben für Vergaben im Oberschwellenbereich herausgearbeitet. Darüber hinaus werden die europarechtlichen Vorgaben, die bei Auftragsvergaben im Unterschwellenbereich mit grenzüberschreitendem Interesse zu beachten sind, erläutert.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Self-Cleaning and Leniency: Comparable Objectives but Different Levels of Success?

Autor
Schoenmaekers, Sarah
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
3-17
Titeldaten
  • Schoenmaekers, Sarah
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2018
    S.3-17
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Die Autorin setzt sich in ihrem Aufsatz mit Unterschieden und Gemeinsamkeiten zwischen der Bonusregelung im Kartellrecht und der Selbstreinigung im Vergaberecht auseinander. Trotz zahlreicher Ähnlichkeiten werde letztere nur selten genutzt, was die Autorin auf geringere Anreizwirkungen zurückführt. Diese könnten – wie in den USA geschehen – durch die Flankierung mit einer gesetzlichen Pflicht zur Selbstreinigung verstärkt werden. Außerdem plädiert sie für die Schaffung eines europaweiten Informationsaustausches über die Entscheidungen der jeweiligen Vergabestellen bzgl. der Selbstreinigung eines Unternehmens. Dafür könne das bestehende europaweite IMI-System genutzt werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Umsatzsteuerpflicht im Konzern öffentliche Verwaltung Ausnahmetatbeständen des § 2b UStG

Autor
Schulz, Sönke
Normen
§ 2b UStG
§ 108 GWB
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
264-271
Titeldaten
  • Schulz, Sönke
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2018
    S.264-271
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 2b UStG, § 108 GWB

Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main
Abstract
In seinem Beitrag beleuchtet der Autor das Verhältnis der vergaberechtlich privilegierten Inhouse- Geschäfte i.S.v. § 108 GWB zu den Ausnahmebestimmungen des § 2b UStG. Letztere Vorschrift wurde im Zuge des Steueränderungsgesetzes 2015 in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen und regelt dezidiert die umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Nachdem der Autor zunächst die wesentlichen Regelungsinhalte der beiden Normkomplexe darstellt, werden anschließend die vergabe- und umsatzsteuerrechtlichen Tatbestände ins Verhältnis zueinander gesetzt. Dies gilt vornehmlich in Bezug auf die Regelung in § 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG, wonach unter bestimmten Voraussetzungen die Zusammenarbeit öffentlicher Einrichtungen nicht der Umsatzbesteuerung unterliegt. Der Beitrag endet mit einem Fazit und einem konkreten Vorschlag für eine gesetzliche Ergänzung des § 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

The World Bank Sanction System: Moving Towards a Present Responsibility Model

Autor
Peirone, Franco
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
18-29
Titeldaten
  • Peirone, Franco
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2018
    S.18-29
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Der Verfasser analysiert die Sanktionsmechanismen der Weltbank im Umgang mit Verfehlungen und Unregelmäßigkeiten bei Bietern, Auftragnehmern und Unterauftragnehmern. Er untersucht zunächst die institutionellen Rahmenbedingungen und charakterisiert das weit überwiegend angewandte Verfahren zum Ausschluss von Unternehmen als besonders rigide. Es lasse insbesondere wenig Ermessensspielräume, die eine Einzelfallentscheidung ermöglichten. Auf die Darstellung der historischen Entwicklung des Systems der Weltbank folgt ein Vergleich mit dem in den USA verfolgten Modell. Der Verfasser zeigt eine Reihe von Reformansätzen auf, um das Ausschlusssystem der Weltbank nachhaltiger auszurichten. Es müssten vor allem Anreize für Unternehmen gesetzt werden, sich ihrer Verantwortung zu stellen und Selbstreinigungsmaßnahmen zu ergreifen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Zur Rügeobliegenheit bei de-facto-Vergaben

Autor
Wolf, Florian
Wolters, Christopher
Normen
§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB
Jahr
2018
Seite(n)
106-114
Titeldaten
  • Wolf, Florian; Wolters, Christopher
  • VergabeR - Vergaberecht
  • 2018
    S.106-114
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Anwendungsbereich der Ausnahmevorschrift des § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB. Die Verfasser zeigen auf, dass sie nicht nur für Feststellungsanträge nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB gilt, sondern analog auch in Fällen Anwendung findet, in denen die Unterlassung des drohenden Vertragsschlusses beantragt wird. Die Rügeobliegenheit greift dagegen ein, wenn der Antragsteller am Vergabeverfahren beteiligt wurde oder der Auftraggeber eine freiwillige ex-ante-Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB vorgenommen hat.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Gebot der Verfahrenstransparenz und die Angebotswertung nach Schulnoten

Autor
Müller-Wrede, Malte
Jahr
2018
Titeldaten
  • Müller-Wrede, Malte
  • VergabeR - Vergaberecht
  • 2018
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Marc Pauka, HFK Rechtsanwälte LLP, Frankfurt am Main
Abstract
Im ersten Teil des Aufsatzes legt der Verfasser unter anderem anhand der „Dimarso-Rechtsprechung“ des EuGH dar, wieso der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, die Bewertungsmethode zu veröffentlichen. Sodann wird im Hauptteil die Entwicklung der sog. Schulnoten-Rechtsprechung des OLG Düsseldorf anhand der Beschlüsse vom 30.07.2009 (VII-Verg 10/09), 16.12.2015 (VII-Verg 25/15), 02.11.2016 (VII-Verg 25/16) und 08.03.2017 (VII-Verg 39/16) vorgestellt und analysiert. Für jeden Beschluss werden Zuschlagskriterien und Punktesystem der jeweiligen Ausschreibung, sowie die Entscheidung des Senats dargestellt. Den vorläufigen Schlusspunkt setzt das Urteil des BGH vom 04.04.2017 (X ZB 3/17). Aus der bisherigen Rechtsprechung werden abschließend die folgenden Maßstäbe für die Transparenz der Angebotswertung abgeleitet: keine Verpflichtung zur Formulierung konkreter Zielerfüllungsgrade oder zur „Schließung“ des Bewertungssystems, Erfordernis der Festlegung hinreichend bestimmter Zuschlagskriterien sowie der nachvollziehbaren Dokumentation des Wertungsvorgangs.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Verhängnisvolle Formulierungen

Untertitel
Kleine Fehler im Zuschlagsschreiben können gravierende Folgen haben
Autor
Noch, Rainer
Normen
§ 134 GWB
Gerichtsentscheidung
LG Cottbus, Urteil vom 21.12.2010. 11 O 82/10
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.2.2017 – 11 Verg 14/16
Jahr
2018
Seite(n)
32-34
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • 2018
    S.32-34
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 134 GWB

LG Cottbus, Urteil vom 21.12.2010. 11 O 82/10, OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.2.2017 – 11 Verg 14/16

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Unklare Zuschlagsschreiben sind ein Risikofaktor für beide Parteien. Der Verfasser geht auf die üblichen Formulierungsfehler ein und erklärt, nach welchen Regeln unklare Formulierungen ausgelegt werden. Darüber hinaus geht er noch auf Versuche ein, mit dem Zuschlagsschreiben Angebote zu heilen oder im Sinne des Auftraggebers umzudeuten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja