Das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen

Autor
Lübeck, Dagmar
Heft
2a
Jahr
2018
Seite(n)
224-226
Titeldaten
  • Lübeck, Dagmar
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2018
    S.224-226
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasserin stellt das neue amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen vor. In der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich werden Unternehmen eingetragen, die ihre Eignung für öffentliche Aufträge gegenüber den Präqualifizierungsstellen d.h. Auftragsberatungsstellen oder Industrie- und Handelskammern nachgewiesen haben. Nach abschließender Prüfung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer wird das Unternehmen im amtlichen Verzeichnis eingetragen. Bei jeder Angebotsabgabe muss das Unternehmen jetzt nur noch die Urkunde als Kopie beifügen bzw. seinen individuellen Unternehmenscode angeben. Das Zertifikat über die Eintragung in das amtliche Verzeichnis enthält drei Zahlenkombinationen. Die Zertifikatsnummer ermöglicht die Suche nach dem konkreten Unternehmen im amtlichen Verzeichnis und die eindeutige Identifikation. Die Eintragung im amtlichen Verzeichnis schaffe daher sowohl für die Unternehmen als auch für die öffentlichen Auftraggeber eine wesentlich höhere Rechtssicherheit als das Beibringen der Einzelnachweise
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Zugangshindernisse für e-Angebote

Untertitel
Technische Probleme der Vergabeplattformen und ihre Folgen
Autor
Lauterbach, Thomas
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
9-11
Titeldaten
  • Lauterbach, Thomas
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2018
    S.9-11
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit den Konsequenzen von Zugangshindernissen für elektronische Angebote, die durch technische Probleme der Vergabeplattformen entstehen. In der Praxis kommt es vor, dass die Angebotsabgabe über Vergabeplattformen aus technischen Gründen zeitweilig nicht möglich ist. Die Gründe hierfür sind vielfältig, sie können u.a. in Mängeln der Software, in Wartungs- oder Aktualisierungsarbeiten sowie einer möglichen Fehlbedienung des Bieters liegen. Das Vergabeportal habe im Vergabeverfahren die Stellung eines Empfangsboten der Vergabestelle. Fehlfunktionen, welche die Eingabe oder das Hochladen von Angeboten verhindern, seien daher grundsätzlich der Vergabestelle zuzurechnen. Bei der verspäteten Angebotsabgabe aufgrund technischer Probleme liege jedoch die Darlegungs- und Beweislast für das Vertretenmüssen bei dem Bieter. Den Bieter treffe im Vergabeverfahren bei der Angebotsabgabe eine besondere Mitwirkungsverpflichtung die darin bestehe, dass er alles getan haben muss, um sich des Eingangs seines Angebots bei dem in Anspruch genommenen Portal zu vergewissern. Vertraut er darauf, dass sein Angebot eingegangen ist, ohne dass ihm eine übliche Bestätigungserklärung zugegangen ist, habe er den fehlenden Zugang selbst zu vertreten, denn in diesem Fall müsse der Bieter ggf. außerhalb des Portals mit der Vergabestelle Kontakt aufnehmen. Im Fall unverschuldet verspätet eingegangener Angebote, habe die Vergabestelle nur die Möglichkeit das Verfahren aufzuheben, oder auf den Stand nach Bekanntmachung zurückversetzen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Praxisrelevante Schnittstellen zwischen EU-Beihilfenrecht und Vergaberecht – ein Überblick über die Entscheidungspraxis (Teil 2)

Autor
Wimmer-Nistelberger, Marlene
Heft
4
Jahr
2018
Seite(n)
151-156
Titeldaten
  • Wimmer-Nistelberger, Marlene
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 4/2018
    S.151-156
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien
Abstract
Privatisierungen und PPP-Projekte sind wesentliche Aspekte im Beihilfenrecht, die jeweils auch stark mit vergaberechtlichen Grundsätzen und Normen in Zusammenhang stehen. Bei beiden Arten von Projekten ist jeweils zu prüfen, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden und ob ein (ungerechtfertigter) Vorteil ausgeschlossen werden kann.
Rezension abgeschlossen
ja

Das neue Wettbewerbsregister

Autor
Fülling, Daniel
Freiberg, Tobias
Normen
WRegG
Heft
5
Jahr
2018
Seite(n)
259-263
Titeldaten
  • Fülling, Daniel ; Freiberg, Tobias
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2018
    S.259-263
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

WRegG

Dr. Christopher Wolters, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit dem Wettbewerbsregistergesetz, das nach Plan des zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums im Laufe des Jahres 2020 Auswirkungen auf die vergaberechtliche Praxis haben wird. Dazu schildert er zunächst die derzeitige Rechtslage, um daraus im Folgenden die Vorteile der zukünftigen Rechtslage abzuleiten. Im Anschluss erläutert er die gesetzlichen Regelungen der Voraussetzungen, des Verfahrens und der Dauer einer Eintragung. Hiernach geht er auf die Folgen einer Eintragung für Unternehmen im Rahmen ihrer Teilnahme an Vergabeverfahren ein. Schließlich thematisiert der Beitrag die Möglichkeit des Nachweises einer Selbstreinigung gegenüber dem Bundeskartellamt, über die Unternehmen eine vorzeitige Löschung ihres Eintrags aus dem Register erreichen können.
Rezension abgeschlossen
ja

Die Vereinbarung der VOB/B als Ganzes – ein untauglicher Versuch?

Autor
Schmidt, Volker
Normen
§ 8a Abs. 1 S. 1 VOB/A
§ 8a EU Abs. 1 S. 1 VOB/A
§ 310 Abs. 1 S. 3 BGB
Jahr
2018
Seite(n)
236-237
Titeldaten
  • Schmidt, Volker
  • NJW Spezial - Neue Juristische Wochenschrift
  • 2018
    S.236-237
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 8a Abs. 1 S. 1 VOB/A, § 8a EU Abs. 1 S. 1 VOB/A, § 310 Abs. 1 S. 3 BGB

Peter Oriwol, CMS Hasche Sigle, Leipzig
Abstract
Das neue Bauvertragsrecht wirft die Frage nach der AGB-rechtlichen Zulässigkeit einzelner Klauseln der VOB/B neu auf, zu deren Einbeziehung öffentliche Auftraggeber im Anwendungsbereich der VOB/A verpflichtet sind. Nach § 310 Abs. 1 Satz 3 BGB kann der Verwender im unternehmerischen Verkehr die Klauseln einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle zwar entziehen, wenn er mit dem Vertragspartner die VOB/B "ohne inhaltliche Abweichungen insgesamt" vereinbart. Der Autor ist aber der Auffassung, dass eine rechtssichere Vereinbarung der VOB/B als Ganzes in der Praxis nahezu unmöglich sei. Der Beitrag verweist auf Beispiele aus der Rechtsprechung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Öffentliche Beschaffungen: EuGH untersagt den Ausschlusss von Anbietern von Arzneimitteln aus dem Ausland gewonnen Humanblutplasma

Untertitel
Anmerkungen
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 08.06.2017 - C-296/15
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
123-124
Titeldaten
  • npoR - Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen‎
  • Heft 3/2018
    S.123-124
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urteil vom 08.06.2017 - C-296/15

Rezension abgeschlossen
nein

Zurückversetzung von Vergabeverfahren

Autor
Herrmann, Alexander
Heft
2
Jahr
2018
Seite(n)
196-206
Titeldaten
  • Herrmann, Alexander
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2018
    S.196-206
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Filip Lewandowski, Richter (Verwaltungsgericht), Frankfurt (Oder)
Abstract
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Zurückversetzung von Vergabeverfahren, einem Gestaltungsmittel zur Wiederholung eines oder mehrerer Abschnitte eines Vergabeverfahrens. Unterschieden werde zwischen der selbst- und der fremdbestimmten Zurückversetzung, je nachdem ob der Auftraggeber zur Zurückversetzung durch äußere Einflüsse motiviert wurde. Durch die Zurückversetzung habe der Auftraggeber die Möglichkeit, Fehler im Vergabeverfahren zu heilen. Die Zurückversetzung des Vergabeverfahrens bedürfe zum Schutz der Bieterrechte einer gesonderten Rechtfertigung des Auftraggebers. Die Zurückversetzung des Vergabeverfahrens sei mit einer (Teil-)Aufhebung gleichzusetzen. Daher gelte auch für die Zurückversetzung die Unterscheidung zwischen Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit. Abschließend behandelt der Beitrag die Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen eine Zurückversetzung des Vergabeverfahrens. Werde eine Zurückversetzung als unwirksam angegriffen, könne im Nachprüfungsverfahren der Antrag auf Aufhebung der Zurückversetzung gerichtet werden. Ist eine Zurückversetzung wirksam, jedoch rechtswidrig, könne im Nachprüfungsverfahren allenfalls ein diesbezüglicher Feststellungsantrag mit dem Ziel einer Bindungswirkung für einen möglichen zivilrechtlichen Schadensersatzprozess gestellt werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Wettbewerbsregister und Selbstreinigung im Spannungsfeld zwischen Arbeits- und Vergaberecht

Untertitel
Risiko Fremdpersonaleinsatz
Autor
Brüggemann, Michael
Vogel, Jan-Patrick
Normen
§ 124 GWB
§ 124 GWB
Gerichtsentscheidung
VK Südbayern, Beschluss vom 7.3.2017 - Z3-3-3194-1-45-11/16
Heft
5
Jahr
2018
Seite(n)
263-268
Titeldaten
  • Brüggemann, Michael; Vogel, Jan-Patrick
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2018
    S.263-268
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 124 GWB, § 124 GWB

VK Südbayern, Beschluss vom 7.3.2017 - Z3-3-3194-1-45-11/16

Annett Hartwecker, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin
Abstract
Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit dem Risiko des Fremdpersonaleinsatzes von Unternehmen im Hinblick auf einen möglichen Ausschluss von Vergabeverfahren nach den §§ 123, 124 GWB. Nach einer Einführung und der Erörterung der möglichen strafrechtlichen Ahndung der fehlerhaften Einschätzung über den Fremdpersonaleinsatz, gehen sie vertieft auf den zwingenden Ausschlussgrund wegen Nichtabführung von Steuern oder Sozialabgaben (§ 123 Abs. 4 GWB) und den fakultativen Ausschlussgrund wegen des Verstoßes gegen sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen bei der Aus-führung öffentlicher Aufträge (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) ein. Anschließend folgt ein kurzer Abriss über die erhöhte Aufdeckungswahrscheinlichkeit bei der Eintragung von Verstößen gegen „sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen“ in das Wettbewerbsregister. Die Eintragungsvoraussetzungen, Abfragepflichten und die Lösch- und Sperrfristen werden allgemein erörtert. Danach widmen sich die Autoren der Selbstreinigung (§ 125 GWB) und Compliance-Maßnahmen. Die Autoren besprechen hierbei die speziellen Selbstreinigungsmaßnahmen durch Nachverbeitragung (§ 123 Abs. 4 Satz 2 GWB), das Verhältnis der speziellen Selbstreinigungsmaßnahme zur allgemeinen Selbstreinigung nach § 125 GWB und die Voraussetzungen der allgemeinen Selbstreinigung. In diesem Zusammenhang geben sie Beispiele für konkrete Compliance-Maßnahmen technischer, organisatorischer und personeller Art, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Rahmenverträge richtig ausgestalten

Untertitel
Flexibilität der Rahmenvereinbarung vs. eindeutige Leistungsbeschreibung
Autor
Steiniger, Robert
Normen
§ 7 EU Abs. 1 VOB/A
§ 4a (EU) VOB/A
§ 21 VgV
§ 4 VOL/A
§ 15 UVgO
§ 19 SektVO
§ 14 VSVgV
§ 103 Abs. 5 GWB
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
11-16
Titeldaten
  • Steiniger, Robert
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2018
    S.11-16
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 7 EU Abs. 1 VOB/A, § 4a (EU) VOB/A, § 21 VgV, § 4 VOL/A, § 15 UVgO, § 19 SektVO, § 14 VSVgV, § 103 Abs. 5 GWB

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Autor problematisiert das Spannungsverhältnis zwischen einer flexiblen Gestaltung von Rahmenvereinbarungen und dem Grundsatz der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung. Dabei geht er auf die jeweiligen Regelungen in VOB/A, VgV, UVgO, VOL/A und SektVO ein. Das Verhältnis von Rahmenvereinbarung und Einzelauftrag wird skizziert, und es werden Hinweise zur Festlegung des Leistungsgegenstandes gegeben. Auf Einzelheiten zur Vergabe der Einzelaufträge, zum Missbrauchsverbot (§ 4a Abs. 1 Satz 3 VOB/A) sowie zur Festlegung der Preisberechnungsparameter wird ebenso eingegangen wie auf die zulässige Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Hierzu gibt der Autor jeweils Praxis- und Formulierungsbeispiele. Abschließend wird auf die Auftragswertschätzung und die Zuschlagskriterien bei Rahmenvereinbarungen eingegangen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Abschluss von Rahmenvereinbarungen für Auftraggeber mit sich wiederholendem Beschaffungsbedarf erhebliche Vorteile mit sich bringe.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja