Nicht mehr als ein Anhaltspunkt

Untertitel
Der CPV-Code kann die nachgefragte Leistung nicht exakt beschreiben
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
26-28
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2018
    S.26-28
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser zeigt anhand von Praxisfällen Fehler und Ungenauigkeiten bei der Beschreibung des Leistungsgenstands durch CPV-Codes auf und stellt die rechtlichen Folgen anhand von Entscheidungen der Nachprüfungsinstanzen dar. Anhand einer Entscheidung der VK Südbayern (Beschluss vom 23.08.2017 -Z3-3-3194-1-24-05/17) skizziert er die Problematik der Einordnung von verschiedenen Ausgestaltungen der Schulverpflegung in CPV-Codes, welche insbesondere im Hinblick auf den höheren Schwellenwert für bestimmte Ausgestaltungen der Schulverpflegungen nach Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU für die Praxis relevant sind. Anschließend weist er anhand einer Entscheidung der VK Bund (Beschluss vom 05.03.2014 - VK 1-8/14) darauf hin, dass es sich bei der Vorgabe der CPV-Code-Verwendung grundsätzlich um eine reine Ordnungsvorgabe handelt, die bei Verwendung eines richtigen CPV-Oberbegriffs bei gleichzeitiger Möglichkeit einer präziseren CPV-Bezeichnung keine bieterschützende Wirkung entfaltet. Er arbeitet heraus, dass eine eindeutige Zuordnung des Beschaffungsgegenstandes zu einem bestimmten Code auch nicht immer möglich sei, da auch die unterschiedlichen Sprachfassungen nicht immer zu identischer Auslegung führen. Diese Unschärfe müssten die Interessenten daher aushalten und seien deswegen gehalten, alle irgendwie passenden Codes in ihre Auftragssuche einzubeziehen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Spät ist schnell zu spät

Untertitel
Echte und vermeintliche Verspätungen bei der Angebotsabgabe
Autor
Noch, Rainer
Normen
§ 57 VgV
Gerichtsentscheidung
OLG Frankfurt vom 9.5.2017 (11 Verg 5/17)
OLG Naumburg vom 31.3.2008 (1 Verg 1/08)
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
24-26
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2018
    S.24-26
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 57 VgV

OLG Frankfurt vom 9.5.2017 (11 Verg 5/17), OLG Naumburg vom 31.3.2008 (1 Verg 1/08)

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Am Beispiel der Entscheidung des OLG Naumburg vom 31.03.2008 (1 Verg 1/08) stellt der Verfasser die Anforderungen an die Dokumentation des Angebotseingangs dar. Er legt offen, welche Pflichten Bieter und öffentliche Auftraggeber treffen und welchen Anforderungen ein Eingangsvermerk zu genügen hat. Dabei wird auch erläutert, wann ein Rechtsschutz sinnvoll in Anspruch genommen werden kann, wenn ein Angebot als verfristet von der Wertung ausgeschlossen werden soll.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vertragsstrafe & Co

Untertitel
Die verschiedenen Instrumente zur Sicherung der Ausführungsfristen
Autor
Kay Uwe Rhein
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
7-9
Titeldaten
  • Kay Uwe Rhein
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2018
    S.7-9
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor erläutert das Instrument der Vertragsstrafe anhand der Regelungen des Vergabehandbuchs des Bundes. Insbesondere wird der Begriff der Leistungszeit näher definiert. In der Folge werden vertragliche Regelungen zur Vertragsstrafe aus der VOL/B und VOB/B dargestellt und auch gegenüber dem pauschalierten Schadensersatz abgegrenzt. Im Ergebnis seien die Ausführungsfristen von der Vergabestelle sinnvoll und mit Bedacht zu wählen und dann auch vertraglich abzusichern.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Geheimhaltungsvereinbarungen und Geheimnisschutz im vorvertraglichen Bereich

Autor
Mayer, Markus
Heft
5
Jahr
2018
Seite(n)
245-249
Titeldaten
  • Mayer, Markus
  • MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht
  • Heft 5/2018
    S.245-249
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag geht der Frage nach, welche rechtlichen Instrumentarien geeignet sind, im vorvertraglichen Bereich einen ausreichenden Schutz vertraulicher Informationen vor einer unerlaubten Weitergabe oder Nutzung zu bieten. Zunächst untersucht der Verfasser die Regelungen und die Anwendbarkeit des § 17 UWG. Anschließend stellt er den Inhalt und die Reichweite der Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB dar. Sodann stellt er Möglichkeiten zur Ausgestaltung von vertragliche Vereinbarung zur Geheimhaltung dar und erläutert mögliche Folgen der Festlegung einer unangemessen hohen Vertragsstrafe, wie die Unwirksamkeit nach § 307 BGB oder eine Herabsetzung nach § 343 BGB oder § 242 BGB. Abschließend stellt er Musterklauseln für die Formulierung einer Geheimhaltungsvereinbarung dar und empfiehlt im Ergebnis die Anwendung einer Vertragsstrafe nach dem „Neuen Hamburger Brauch", d.h. die Vertragsstrafe wird im konkreten Fall eines Verstoßes nach billigem Ermessen durch den Vertragsstrafengläubiger festgelegt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Rechtsprechung des EuGH auf dem Gebiet des Vergaberechts in den Jahren 2016 und 2017

Autor
Gabriel, Marc
Schulz Andreas
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
1-10
Titeldaten
  • Gabriel, Marc ; Schulz Andreas
  • EWS - Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht
  • Heft 1/2018
    S.1-10
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Virginia Meyer, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin
Abstract
Der Beitrag fasst die relevanten vergaberechtlichen Entscheidungen des EuGH im Zeitraum November 2016 bis Oktober 2017 zusammen. Einführend wird die Rechtsprechung zunächst in folgende Bereiche kategorisiert: 1. Inhouse-Vergabe bzw. keine Ausschreibungspflicht aus anderen Gründen (vier Entscheidungen), 2. Fragen und Folgen zulässiger Arbeitsteilung (drei Entscheidungen), 3. Eignungsnachweise (drei Entscheidungen), 4. Fragen der Antragsbefugnis (zwei Entscheidungen) und 5. die Vorgabe, nur im Auftraggeberstaat hergestellte Produkte zu liefern (eine Entscheidung). Es handelt sich bei den besprochenen Entscheidungen ausschließlich um Vorabentscheidungsverfahren mit Ausnahme eines Verfahrens über eine Schadensersatzforderung gegen die Europäische Kommission. Sämtliche Entscheidungen betreffen die Auslegung der mittlerweile außer Kraft getretenen Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2004. Die Autoren rechnen im nächsten Berichtszeitraum mit ersten Entscheidungen zu den neuen Vergaberichtlinien.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Rekommunalisierung in der Beihilfenrechtsfalle?

Autor
Kleve, Guido
Gayger, Michael
Heft
5
Jahr
2018
Seite(n)
273-279
Titeldaten
  • Kleve, Guido ; Gayger, Michael
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 5/2018
    S.273-279
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Filip Lewandowski, Richter (Verwaltungsgericht), Frankfurt (Oder)
Abstract
Die Autoren befassen sich mit den beihilferechtlichen Risiken der Rekommunalisierung in Bereichen wie der Strom- und Gasversorgung, der Abfallversorgung sowie der Errichtung und des Betriebs kommunaler Infrastrukturen. Einleitend wird darauf hingewiesen, dass auch die im Rahmen der Rekommunalisierung häufig relevante Daseinsvorsorge dem Schutzbereich des Beihilferechts unterliege. In einem ersten Schritt werden der Begriff und die Gestaltungsformen der Rekommunalisierung erläutert. Des Weiteren werden die Risiken der Nichtbeachtung des Beihilferechts bei Rekommunalisierungsvorhaben aufgezeigt, wie die Nichtigkeit von Verträgen mit unzulässigen Beihilfekomponenten. Ferner wird dargelegt, dass für eine beihilferechtskonforme Rekommunalisierung sowohl die Rückführung des Unternehmens als auch die Finanzierung und Markttätigkeit der rekommunalisierten Einheit im Fokus des Beihilferechts liege. Bei der Rückführung eines Unternehmens sei insbesondere darauf zu achten, dass beim Ankauf von Unternehmensanteilen ein marktüblicher Preis gezahlt werde, da nur so die beihilferechtswidrige Bevorteilung eines Privatrechtssubjekts vermieden werde. Als Alternative zur Rückführung von Unternehmen wird die Gründung von kommunalen Unternehmen angeführt, die entweder in Konkurrenz zu privaten Betreibern treten oder sich in Ausschreibungen um die Erteilung von Konzessionen oder Dienstleistungsaufträgen bemühen. Abschließend werden die Möglichkeiten beihilferechtskonformer Förderung kommunaler Unternehmen und Einrichtungen dargestellt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Wettbewerblicher Dialog in der sozialen Auftragsvergabe

Autor
Frenz, Walter
Normen
§ 99 Nr 2 GWB; § 119 Abs. 2 GWB; §130 GWB; § 18 VgV; §§ 64 ff. VgV;
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
101-108
Titeldaten
  • Frenz, Walter
  • ZESAR - Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht
  • Heft 3/2018
    S.101-108
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Nr 2 GWB; § 119 Abs. 2 GWB; §130 GWB; § 18 VgV; §§ 64 ff. VgV;

Dr. Christopher Wolters, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Aufsatz befasst sich mit der Vergabe sozialer Aufträge im Wege des wettbewerblichen Dialogs. Hierfür geht er zunächst auf die Frage ein, welche sozialen Einrichtungen öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts sind. Er setzt sich hierbei insbesondere mit Kranken- und Rentenkassen sowie kirchlichen Institutionen und Wohnungsbaugesellschaften auseinander. Im Anschluss gibt der Beitrag einen kurzen Überblick über die Modifikationen der allgemeinen vergaberechtlichen Vorschriften im Rahmen der Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen. Die Beschreibung der Durchführung eines Vergabeverfahrens in der Form des wettbewerblichen Dialogs ist in fünf Abschnitte gegliedert. Der einleitende Abschnitt erläutert die Voraussetzungen für die Durchführung eines solchen Verfahrens und den groben Ablauf. Der zweite Abschnitt erklärt den Verfahrensablauf von der Veröffentlichung des Verfahrens bis zur Auswahl einzelner Bewerber zum eigentlichen Dialog. Der dritte Abschnitt befasst sich mit den Grundsätzen und dem Ablauf der eigentlichen Dialogphase. Der anschließende vierte Abschnitt geht auf den Prozess der Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung ein, bevor der fünfte Abschnitt kurz die Voraussetzungen sowie den Sinn und Zweck von Zahlungen an (unterlegene) Bieter darstellt.
Rezension abgeschlossen
ja

Gemeinnützigkeit von Rettungsdiensten und Vergaberecht

Untertitel
Zugleich Anmerkung zu der EuGH-Vorlage des OLG Düsseldorf vom 12.06.2017
Autor
Cranshaw, Friedrich
Normen
§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Art. 10 h RL 2014/24/EU
Gerichtsentscheidung
EuGH-Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 12.06.2017, Az.: VII-Verg 34/16
Heft
2
Jahr
2018
Seite(n)
55-58
Titeldaten
  • Cranshaw, Friedrich
  • npoR - Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen‎
  • Heft 2/2018
    S.55-58
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, Art. 10 h RL 2014/24/EU

EuGH-Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 12.06.2017, Az.: VII-Verg 34/16

Annett Hartwecker, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin
Abstract
Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit die inländische Praxis, Rettungsdienstleistungen ohne eine (europaweite) Ausschreibung zu vergeben, mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Nach einer Einführung über die Organisation und Ausgestaltung der Leistungserbringung sowie die Wettbewerbslage der inländischen Rettungsdienste setzt sich der Autor ausführlich mit dem EuGH-Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 12.06.2017 (Az.: VII-Verg 34/16) auseinander. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens war die Neuvergabe der Rettungsdienstleistungen der Stadt Solingen ohne europaweites Vergabeverfahren. Das OLG Düsseldorf hat vier Fragen an den EuGH gerichtet. Im Vorabentscheidungsverfahren soll durch den EuGH geklärt werden, ob § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, wonach öffentliche Aufträge und Konzessionen zu Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr, die von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden, nicht dem EU-Vergaberecht unterfallen, mit der Richtlinie 2014/24/EU unvereinbar ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Prognoseentscheidungen bei Frequenzvergaben – wieviel Unsicherheit lässt das Recht zu?

Autor
Fetzer, Thomas
Normen
§ 55 TKG
§ 61 TKG
§ 2 TKG
Gerichtsentscheidung
BVerwG, Urteil vom 23. März 2011 – 6 C 6/10
Heft
4
Jahr
2018
Seite(n)
190-195
Titeldaten
  • Fetzer, Thomas
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 4/2018
    S.190-195
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 55 TKG, § 61 TKG, § 2 TKG

BVerwG, Urteil vom 23. März 2011 – 6 C 6/10

Elias Könsgen, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover
Abstract
Hintergrund des Aufsatzes ist die anstehende Neuvergabe der 5G (Mobilfunk-)Frequenzen. Der Autor erörtert zum einen, mit welchem zeitlichen Vorlauf eine Prognoseentscheidung über die zukünftige Verfügbarkeit von Frequenzen von der zuständigen Behörde gefällt werden kann, und zum anderen, wie diese Problematik im Verwaltungsrecht im Allgemeinen zu bewerten ist. Zunächst geht der Autor auf die derzeitige Ausgangslage der für den 5G Standard in Betracht kommenden Frequenzen (2 GHz) ein. Sodann widmet er sich der Frage, wann ein Vergabeverfahren für die Frequenzzuteilung nach § 55 X TKG geboten ist. Insbesondere untersucht er, wie viel Zeit zwischen der Durchführung des Vergabeverfahrens und dem Auslaufen der derzeitigen Frequenzzuteilung liegen darf. Hier zeigt sich der Autor kritisch über einen zu langen (im konkreten Fall 8 Jahre) Vorlaufzeitraum für eine Prognoseentscheidung. Im zweiten Teil des Beitrages überträgt der Autor die gewonnenen Erkenntnisse auf das Verwaltungsrecht im Allgemeinen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja