Ökologische und innovative Vergabe in der Kreislaufwirtschaft

Autor
Frenz, Walter
Normen
§ 97 Abs. 3 GWB
§ 127 Abs. 3 GWB
§ 45 KrWG
§ 123 GWB
§ 122 GWB
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschl. vom 14.12.2016, VII Verg 20/16
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
10-20
Titeldaten
  • Frenz, Walter
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2018
    S.10-20
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 3 GWB, § 127 Abs. 3 GWB, § 45 KrWG, § 123 GWB, § 122 GWB

OLG Düsseldorf, Beschl. vom 14.12.2016, VII Verg 20/16

Dr. Marc Pauka, HFK Rechtsanwälte LLP, Frankfurt am Main
Abstract
Der Autor untersucht, inwieweit das Vergaberecht es ermöglicht, umfassende ökologische und innovative
Aspekte bei Vergaben in der Kreislaufwirtschaft entsprechend den Vorgaben des § 45 KrWG
durchzuführen. Dazu stellt er zunächst am Beispiel des Niedrigstenergiehauses und der Abfallentsorgung
die Vorbildfunktion öffentlicher Auftragsvergaben dar und bettet die umweltrechtlichen Anforderungen
zunächst überblicksartig in das neue GWB ein. In einem weiteren Teil wird dargelegt, dass im Vergaberecht
eine Konvergenz mit der Kreislaufwirtschaft besteht, da in alle Phasen der Vergabe wie in allen Phasen der
Kreislaufwirtschaft die entsprechenden Kriterien hereinspielen können. Dabei stellt der Autor fest, dass die
wesentlichen Grundsätze des § 45 KfWG – ebenso wie die des Vergaberechts – generell für Bundes- wie
für Landesbehörden gelten. Im Folgenden hebt der Autor bevorzugte Produkteigenschaften der
Kreislaufwirtschaft und die Einbeziehung der Produktnachsorge als besonders bedeutsam hervor.
Anschließend ordnet der Aufsatz die ökologischen, sozialen und innovativen Aspekte in das
Instrumentarium des Vergaberechts ein. Dies erfolgt als Mindest- und Wertungskriterien der Eignung und
als Leistungskriterien. Besonders hervorgehoben werden anschließend die innovativen Kriterien der
Beschaffung, der zu beachtende Gleichbehandlungsgrundsatz und die vergaberechtlichen Anforderungen
an technische Spezifikationen und Gütezeichen (unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidung des
OLG Düsseldorf (Beschl. vom 14.12.2016, VII Verg 20/16).
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Markterkundung, Vergabeverfahren ohne Bieter und die Bestimmungsfreiheit öffentlicher Auftraggeber

Autor
Roth, Frank
Heft
2
Jahr
2018
Seite(n)
77-82
Titeldaten
  • Roth, Frank
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2018
    S.77-82
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Der Verfasser würdigt in seinem Aufsatz den Beschluss des OLG Düsseldorf hinsichtlich der Unwirksamkeit einer Direktvergabe zur Beschaffung zweier PET-MRT-Geräte für Bundeswehrkrankenhäuser. Das OLG Düsseldorf betont hier die verschärften Anforderungen des § 14 Abs. 6 VgV an eine Direktvergabe. Eine solche sei nur dann zulässig, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gebe und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter sei. Der Autor stellt die sich daraus ergebenden Grenzen der Bestimmungsfreiheit öffentlicher Auftraggeber und die Bedeutung von Markterkundungen dar und geht dabei auch auf die bisherigen Leitlinien verschiedener Oberlandesgerichte zu dieser Thematik ein. Zudem arbeitet er die sich aus der Entscheidung ergebenden Anforderungen zu einschränkenden Produktvorgaben im Rahmen von § 31 Abs. 6 VgV heraus. Er kommt zu dem Ergebnis, dass dem gesetzlichen Gebot, dass allen Bietern der gleiche Zugang zum Vergabeverfahren gewährt wird und die Öffnung des Marktes für den Wettbewerb nicht in ungerechtfertigter Weise behindert werden darf sowohl bei der Formulierung der Leistungsbeschreibung als auch bei der Festlegung der Zuschlagskriterien Rechnung zu tragen ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Die „vergaberechtsfreie“ Auftragsänderung – Chancen, Risiken und Nebenwirkungen (Teil 2/2)

Autor
Summa, Hermann
Normen
§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
1-8
Titeldaten
  • Summa, Hermann
  • vpr - Vergabepraxis & -recht
  • Heft 1/2018
    S.1-8
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB

Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Beitrag ist die Fortsetzung von VPR 2017, 207. Der Autor erläutert die Reglungen zur Auftragsänderung aus § 132 Abs. 2 und 3 GWB. Dabei untersucht er, wie schon im ersten Teil, detailliert die Reichweite der einzelnen Tatbestände. Nach einer Betrachtung der Fallgruppe „geringfügige Änderung“ wird dargestellt, wann eine Auftragsänderung im Falle einer im ursprünglichen Vertrag angelegten Änderung zulässig ist. Es schließt sich eine umfassende Untersuchung von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB an. Nach einer Erläuterung der Fallgruppen „unvorhersehbare Umstände“ und „Auftragnehmerwechsel“ endet der Beitrag mit Ausführungen zur Bekanntmachungspflicht, dem Umfang einer Neuausschreibung sowie zum Schicksal des Altvertrags und zum Rechtsschutz.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Zwischen Beratung und Wettbewerbsverzerrung

Untertitel
Öffentliche Auftraggeber und „vorbefasste Unternehmen“ im Rahmen des neuen § 7 VgV
Autor
Tomerius, Stephan
Normen
§ 7 VgV
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
1-9
Titeldaten
  • Tomerius, Stephan
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2018
    S.1-9
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 7 VgV

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Der Autor beschäftigt sich mit dem Spannungsverhältnis einer in der Praxis üblichen Mitwirkung von Experten an der Ausgestaltung und Durchführung von öffentlichen Vergabeverfahren und der Wahrung eines fairen Wettbewerbs. Er verweist einleitend auf die Regelung des § 7 VgV über die Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens und schafft einen historischen Überblick über die Norm. Er geht dabei auf die Position des EuGH ein, dass vorab beratende und unterstützende Unternehmen Informationsvorsprünge gegenüber anderen Wettbewerbern haben können, es jedoch einem Bieter möglich sein müsse, den Beweis anzutreten, dass seine Vorkenntnisse den Wettbewerb nicht verfälschen oder gefährden. Anschließend erörtert der Verfasser anhand des in § 7 Abs. 1 VgV verwendeten Oberbegriffs des „vorbefassten Unternehmens" die unterschiedlichen Fallkonstellationen. Im Anschluss arbeitet der Autor den Begriff der „Wettbewerbsverzerrung" heraus und erläutert, durch welche Beratungs- oder Unterstützungshandlungen Wettbewerbsverfälschungen entstehen können. Dabei teilt er die Befürchtung der Rechtsprechung, dass bei lebensnaher Auslegung durch jegliche Beratung und Unterstützung im Vorfeld eine Wettbewerbsverzerrung drohe. In der Folge erörtert der Autor die unter § 7 Abs. 2 VgV fallenden Maßnahmen zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen. Im Anschluss geht er auf die Nachweismöglichkeiten des Unternehmens vor einem Ausschluss wegen Wettbewerbsverzerrung und die damit einhergehende Darlegungslast nach § 7 Abs. 3 VgV ein. Der Autor endet mit dem Fazit, dass die Norm des § 7 VgV nicht nur den Regelungsgeber, sondern auch den öffentlichen Auftraggeber vor erhebliche Probleme stelle, zumal die Grenze zwischen Wettbewerbsvorsprüngen und rechtlich durchschlagenden Wettbewerbsverzerrungen fließend sei. Ein Verbot der Doppelbeteiligung als vorbefasstes und mitbietendes Unternehmen sei zwar wünschenswert, jedoch ließe der europarechtliche Regelungshintergrund keine derartige Regelung zu, weshalb der Autor eine entsprechende Änderung der EU-Vergaberichtlinie für erforderlich und erstrebenswert erachtet.
Rezension abgeschlossen
ja

Vergabe von Bauland

Autor
Leinemann, Eva-Dorothee
Grégoire Zessin, André
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2018
Seite(n)
18-22
Titeldaten
  • Leinemann, Eva-Dorothee ; Grégoire Zessin, André
  • Vergabe News
  • Heft 2/2018
    S.18-22
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Einleitend zeigen die Verfasser auf, dass die bedingungsunabhängige Veräußerung von Grundstücken der öffentlichen Hand grundsätzlich nicht als öffentlicher Auftrag oder Konzession einzuordnen ist. Sodann skizzieren sie die beihilferechtlichen und die kommunalrechtlichen Rahmenbedingungen für die Grundstückveräußerungen und erläutern die bisherige Liegenschaftspolitik des Bundes. Dabei zeigen sie das Konfliktpotential zwischen städtebaulichen Interessen der Kommunen und der Anwendung eines reinen Wirtschaftlichkeitsansatzes durch den Bund auf. Ausgehend davon stellen sie die neuen Ansätze der Bundesländer bei der Auswahlentscheidung bei der Veräußerung von Grundstücken und der Ausgestaltung der Grundstücksveräußerungen auf. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Vergabe von Bauland im Hinblick auf den rechtlichen Rahmen, die einzuhaltenden Regelungen und die verfolgten politischen Ziele uneinheitlich und komplex seien und generell geltende Leitlinien nicht erkennbar seien. Die Umstände der Praxis unterscheiden sich von Fall zu Fall womit sich auch jeweils der zu beachtende rechtliche Rahmen verändere.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Vergaberecht

Untertitel
Kommentar
Herausgeber
Reidt, Olaf
Stickler, Thomas
Glahs, Heike
Jahr
2018
Seite(n)
XXIV, 1668
Titeldaten
  • Reidt, Olaf, Stickler, Thomas, Glahs, Heike [Hrsg.]
  • 4. Aufl.,
  • Dr. Otto Schmidt
    Köln, 2018
    S.XXIV, 1668
  • ISBN 978-3-504-40074-3
Zusätzliche Informationen:
Kommentar

Ort
Köln
Abstract
Die umfassenden inhaltlichen Änderungen und Erweiterungen des Vergaberechts, insbesondere durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz vom 17.02.2016 zur Übernahme und Umsetzung der Vergaberichtlinien der Europäischen Union aus dem Jahre 2014 in das deutsche Recht, erforderten die vollständige Überarbeitung dieses in 3. Auflage 2011 vorliegenden Kommentars. Das Ergebnis bildet die nunmehr erschienen 4. Auflage 2017 dieses Kommentars zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen.
In die Neuauflage wurden aber nicht nur die Neuerungen des Vergaberechts wie z.B. die Regelungen zur Inhouse-Vergabe, zur Digitalisierung der Auftragsvergabe oder zur stärkeren Berücksichtigung umweltbezogener und sozialer Aspekte übernommen, sondern auch die neue Rechtsprechung und Fachliteratur einbezogen. In Querverweisen auf die verschiedenen Vergabe(ver)ordnungen VgV, VOB/A, VSVgV, KonzVgV und UVgO werden auch diese Regelungen und ihr Zusammenspiel erläutert.
Unverändert hält das erweiterte Autorenteam an seinem Verständnis des Kommentars als eines umfassenden fundierten Standardwerks fest, das gleichzeitig aber auch einen raschen und sicheren Zugriff auf konkrete Rechtsfragen ermöglicht.
Auch der Umfang des Kommentars hat mit fast 1.700 Druckseiten weiter zugenommen. Beibehalten ist praktischerweise der gleichbleibende Aufbau des Kommentars in den Beiträgen der verschiedenen Bearbeiter in der Reihenfolge: Textabdruck der jeweiligen Vorschrift, Inhaltsübersicht, Einführung und Erläuterung der Vorschrift. Zahlreiche Fußnoten verweisen auf die einschlägige Rechtsprechung und weitere Literatur. Eine instruktive allgemeine Einleitung in die Entwicklung des Vergaberechts, der Anhang mit den Anschriften und der Geschäftsordnung der Vergabekammern des Bundes und die üblichen Verzeichnisse, darunter das 90seitige Stichwortverzeichnis, runden das Werk ab.
Auflage
4
ISBN
978-3-504-40074-3
Rezension abgeschlossen
ja

Tackling Housing Needs in Australia – Social and Affordable

Autor
Chew, Andrew
Harding-Farrenberg, Rommel
Gamble, Jennifer
Heft
4
Jahr
2017
Seite(n)
437-448
Titeldaten
  • Chew, Andrew; Harding-Farrenberg, Rommel ; Gamble, Jennifer
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 4/2017
    S.437-448
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Vergabe von agilen IT-Projekten

Autor
Kirch, Thomas
Mieruszewski, Jörg
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
2-5
Titeldaten
  • Kirch, Thomas; Mieruszewski, Jörg
  • Vergabe News
  • Heft 1/2018
    S.2-5
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasser geben Praxistipps zur Ausgestaltung von Ausschreibung von IT-Projekte die mit agilen
Methoden umgesetzt werden. Einleitend skizzieren die Verfasser die wesentlichen Merkmale der agilen
Projektarbeit sowie agiler Arbeitstechniken wie SCRUM und machen die Unterschiede zur klassischen ITProjektarbeit
deutlich. Während im klassischen IT-Projekt nach dem Wasserfallmodell die
Leistungsanforderungen und das Ziel mit der Leistungsbeschreibung vorgegeben werden können, ist es
agilen Arbeitstechniken immanent, dass die konkreten Anforderungen und die Ziele, z.B. bei Anwendung
der sog. SCRUM Methode, erst schrittweise in der Zukunft entwickelt werden und am Projektanfang noch
nicht feststehen und somit noch nicht beschrieben werden können. Hinsichtlich der Ausgestaltung der
Leistungsbeschreibung regen die Autoren an, dort die zu lösende Aufgabe und umfassend die agile
Projektmethode zu beschreiben. Zudem sollte zumindest ein abstrakter Endtermin vorgeben werden. Als
Vertragstyp komme bei Anwendung der SRCUM-Methode der Werkvertrag in Betracht, da innerhalb der
Projektzyklen (Sprints) die zu erledigenden Aufgaben klar vorgegeben werden können. Zur
kaufmännischen Ausgestaltung regen die Verfasser eine Aufwandsvergütung im Rahmen einer
Gesamtpauschale an. Für die Angebotswertung empfehlen die Verfasser neben dem Preis die Qualifikation
des eingesetzten Personals zu berücksichtigen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja