Vergaberechtliche Compliance im Fokus - Aktuelle Relevanz für die Praxis, Änderungen nach der Vergaberechtsreform 2016 und das neue Wettbewerbsregistergesetz (WRegG)

Autor
Reichling, Ingrid
Scheumann, Kristin
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
1-8
Titeldaten
  • Reichling, Ingrid; Scheumann, Kristin
  • GewArch - Gewerbe Archiv
  • Heft 1/2018
    S.1-8
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Artikel geht auf die aktuellen Entwicklungen zur vergaberechtlichen Compliance ein. Nach der allgemeinen Auseinandersetzung mit dem Begriff der Compliance und des Compliance-Management- Systems (CMS), folgt eine Betrachtung der Rechtsprechungspraxis sowie der rechtlichen Vorgaben zur Compliance im Vergaberecht. Dabei gehen die Autorinnen sowohl auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH als auch auf die in den letzten Jahren neu eingeführten Compliance-Vorschriften im GWB und denen des Wettbewerbsregistrierungsgesetzes (WRegG) ein. So hat etwa der BGH in seiner Entscheidung vom 09.05.2017 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Compliance-Management-System bei der Bemessung von Geldbußen bei Steuerstraftatbeständen eine erheblich gesteigerte Bedeutung zukommt. Ferner normieren nunmehr auch die Neuregelungen der §§ 122-126 GWB „compliance-relevante“ Tatbestände. Wie die Darstellungen der jeweiligen Vorschriften im Artikel zeigen, wirken sich die Regelungen sowohl auf das Verhalten der Auftraggeber als auch auf das der Bewerber aus. In diesem Zusammenhang nimmt der Artikel ebenfalls Bezug auf die Vorschriften des 2017 in Kraft getretenen WRegG. Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, den öffentlichen Auftraggebern durch die Einrichtung eines Wettbewerbsregisters die Möglichkeit zu bieten, die am Vergabeverfahren teilnehmenden Bieter und Bewerber auf etwaig begangene Wirtschaftsdelikte und insoweit auf das Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) nach dem GWB zu überprüfen. Abschließend kommen die Autorinnen zu dem Ergebnis, dass die aktuellen Entwicklungen darauf schließen lassen, dass das Ergreifen und die Beachtung von Compliance-Maßnahmen neben den öffentlichen Auftraggebern insbesondere für die Unternehmen immer wichtiger sei, wenn sie ihre Chancen auf eine Auftragserteilung auch zukünftig wahren möchten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Interessenkonflikte im Lichte des Vergaberechtsreformgesetzes

Autor
Öhler, Matthias
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
5-9
Titeldaten
  • Öhler, Matthias
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 1/2018
    S.5-9
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien
Abstract
Die Vergaberichtlinien 2014 und das Vergaberechtsreformgesetz regeln erstmals ausdrücklich Interessenkonflikte. Für Auftraggeber und insbesondere ihre externen Dienstleister hat dies weitreichende Auswirkungen.
Rezension abgeschlossen
ja

Zentral oder dezentral? Zur Organisation der Auftragsvergabe – Teil 1

Autor
Werner, Adams
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2017
Seite(n)
15-19
Titeldaten
  • Werner, Adams
  • VergabeFokus
  • Heft 5/2017
    S.15-19
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Im ersten Teil des Beitrages zeigt der Verfasser Gründe auf, die für die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle in Organisationen – die dem Vergaberecht unterliegen – sprechen. Dabei stellt er insbesondere auf die Bündelung von vergaberechtlichen Fachwissen und von Beschaffungskompetenz für die Einführung der E-Vergabe ab. Im zweiten Teil des Beitrages geht er auf mögliche Aufgaben und Kompetenzen zwischen Fachabteilungen und der zentralen Vergabestelle ein. Hierbei zählt er die Aufgabe im Rahmen der Vorbereitung einer Ausschreibung zur Fachabteilung und die Aufgaben im Rahmen der Durchführung der konkreten Ausschreibung, der Gesamtkoordination sowie der Vertragsgestaltung zur zentralen Vergabestelle, wobei die Fachabteilung die Kontrolle über den eigentlichen Beschaffungsvorgang behalten solle. Insgesamt führe die Zentralisierung von Vergabestellen und die Einführung der E-Vergabe zu einem Abbau von Schnittstellen der Bündelung von Kompetenzen, einer Standardisierung und somit zu einer effizienten und sicheren Durchführung von Vergabeverfahren.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Aufklären und Nachfordern – Möglichkeiten und Grenzen

Autor
Ruhland, Bettina
Normen
§ 15 VgV
§ 56 VgV
§ 133 BGB
§ 157 BGB
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
15-18
Titeldaten
  • Ruhland, Bettina
  • VergabeFokus
  • Heft 1/2018
    S.15-18
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 15 VgV, § 56 VgV, § 133 BGB, § 157 BGB

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Verfasser untersucht die Möglichkeiten, uneindeutige oder unvollständige Angebote in der Wertung zu halten. Dabei geht sie auf in der Praxis regelmäßig vorkommende Defizite in den Angebote ein und zeigt, welche Möglichkeiten der öffentlichen Hand offenstehen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Feuerwehr und die Fachlose

Untertitel
Der Deutsche Feuerwehrverband überrascht mit einer Kehrtwende
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2017
Seite(n)
27-30
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2017
    S.27-30
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag geht der Frage nach, welche Auswirkung die neue Fachempfehlung des Deutschen Feuerwehrverbands zur Fachlosteilung bei der Feuerwehrfahrzeugbeschaffung hat. Zunächst stellt er die Entwicklung der bisherigen Rechtsprechung der Vergabekammern und Verwaltungsgerichte dar und zeigt auf, dass die Fachempfehlung Deutscher Feuerwehrverband aus dem Jahr 2012 - die im Regelfall eine Austeilung zwischen Fahrgestell, feuerwehrtechnischen Aufbau und feuerwehrtechnische (Standard-) Beladung vorsah - mitursächlich für die gegenwärtige Rechtslage sei. Anschließend erläutert er die neue Empfehlung des Deutschen Feuerwehrverbandes, die nun von der pauschalen Verpflichtung zur Ausschreibung in mindestens drei Losen abrückt. Da diese Empfehlung jedoch keine Rechtsvorschrift sondern allenfalls ein Hinweis auf eine gesicherte Verkehrsauffassung darüber, was technisch möglich ist sei, rät er den öffentlichen Auftraggebern zukünftig nicht pauschal auf die Fachlosteilung zu verzichten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Schadenersatz wegen fehlender Mitwirkung

Untertitel
Haftet ein Bieter für das unterbliebene Nachreichen fehlender Unterlagen?
Autor
Teßmer, Daria
Rhein, Kay-Uwe
Normen
§ 16a (EU) VOB/A, § 56 Abs. 2 VgV, § 41 Abs. 2 UVgO
§§ 280 Ab. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2017
Seite(n)
5-9
Titeldaten
  • Teßmer, Daria; Rhein, Kay-Uwe
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2017
    S.5-9
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 16a (EU) VOB/A, § 56 Abs. 2 VgV, § 41 Abs. 2 UVgO, §§ 280 Ab. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Die Autoren gehen der Frage nach, ob sich ein Bieter schadensersatzpflichtig macht, wenn er einer Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung fehlender Unterlagen nicht nachkommt. Während die Vergabestelle einen Bieter zur Vervollständigung seines Angebots auffordern kann bzw. muss, untersuchen die Autoren, welche Mitwirkungspflichten umgekehrt den Bieter treffen und ziehen die Rechtsprechung zum Abbruch von Vertragsverhandlungen heran. Unkooperatives Verhalten eröffne Bietern einerseits ein „Schlupfloch", um sich von einem bindenden Angebot zu lösen. Andererseits könnten Vergabestellen einen Schadensersatzanspruch aus vorvertraglicher Pflichtverletzung (culpa in contrahendo) geltend machen, wenn der Bieter die unterlassene Mitwirkung zu vertreten hat, wobei ein Vertretenmüssen gemäß § 280 Abs. 1 S. 2 BGB vermutet werde.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der Einfluss des Lkw-Kartells auf die Eignung der Kartellanten bei zukünftigen Ausschreibungen

Autor
Pauka, Benedikt
Pauka, Marc
Heft
2
Jahr
2018
Seite(n)
84-92
Titeldaten
  • Pauka, Benedikt; Pauka, Marc
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2018
    S.84-92
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Filip Lewandowski, Richter (Verwaltungsgericht), Frankfurt (Oder)
Abstract
In ihrem Beitrag befassen sich die Autoren mit den wesentlichen Rechtsfolgen des sog. Lkw-Kartells für
zukünftige Ausschreibungen durch Kommunen und kommunale Unternehmen. In ihren Ausführungen
begutachten die Autoren zunächst die Verfolgbarkeit der Mitglieder des Kartells sowie der sie vertretenden
Personen nach deutschem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Hinsichtlich der Strafbarkeit von
Individualpersonen geht der Artikel auf wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
sowie Betrug nach den §§ 298, 263 StGB ein. Darüber hinaus wird im Zusammenhang mit der
Kartellabsprache auch die Begehung von Ordnungswidrigkeiten nach GWB und Wirtschaftsstrafgesetz
diskutiert. Hinsichtlich der an dem Kartell beteiligten Unternehmen, stellen die Autoren die Möglichkeit
der Sanktionierung gemäß § 30 OWiG dar. Im Hinblick auf die vergaberechtlichen Rechtsfolgen der zu
Anfang dargestellten Verstöße, gehen die Autoren zunächst auf die zwingenden und fakultativen
Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB ein. Das Vorliegen eines zwingenden Ausschlussgrundes
nach § 123 GWB sei in der Regel mangels Erfüllung einer Katalogstraftat nicht gegeben. Nach Ansicht der
Autoren stellten die Kartellabsprachen jedoch wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und schwere
Verfehlungen dar, weshalb fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorlägen. Schließlich werden in
einem letzten Schritt die Voraussetzungen für eine Selbstreinigung der Kartellanten nach § 125 GWB
besprochen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Kommunales Konzessionierungsverfahren – am Beispiel der Strom-/Gas- und Wasserkonzessionsverträge

Autor
Katz, Alfred
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
1-11
Titeldaten
  • Katz, Alfred
  • KommJur - Kommunaljurist
  • Heft 1/2018
    S.1-11
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Virginia Meyer, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin
Abstract
Der Aufsatz behandelt Inhalt und Natur von Konzessionsverträgen in den Bereichen Strom/Gas und Wasser
aus kommunaler Sicht. Der Autor befasst sich detailliert mit der Ausgestaltung von Konzessions- bzw.
Wegenutzungsverträgen und ihren Rechtsgrundlagen. Dabei behandelt der Beitrag Ausschreibungs- und
Verfahrensgestaltungspflichten und die konkreten Anforderungen an den Inhalt von
Ausschreibungsunterlagen. Auch die Möglichkeiten von In-House-Vergaben werden im Einzelnen erörtert.
Weiterhin wird das Verhältnis des EU-Primärrechts zu den Regelungen des EnWG, GWB und der KonzVgV
analysiert. Der Autor stellt die Aufgaben und Pflichten der Gemeinden vor und formuliert konkrete
Empfehlungen hinsichtlich Inhalt und Ausgestaltung von Vergabeverfahren jeweils für Energie- und
Wasserkonzessionen. Abschließend stellt er fest, dass die Regelungsdichte unausgewogen und nicht
zufriedenstellend ist, sodass manche Bereiche über-, andere unterreguliert sind. Die Kommunen sollten
daher stets mindestens die „Auffanggrundanforderungen“ des EU-Primärrechts beachten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Was sind eigentlich Alibi-Kriterien?

Autor
Ferber, Thomas
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2017
Seite(n)
11-14
Titeldaten
  • Ferber, Thomas
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2017
    S.11-14
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Autor stellt Überlegungen zum Zustandekommen von sog. Alibi-Kriterien an. Darunter versteht der Autor gewichtete Leistungskriterien, die faktisch keine Auswirkung auf die Zuschlagsentscheidung haben. Es wird anschaulich dargestellt, dass die Verwendung grober Punkteskalen (z.B. 0, 1, 2, 3) Leistungskriterien zu bloßen Alibi-Kriterien degradieren könne, da eine punktemäßige Differenzierung der Angebote trotz bestehender Leistungsunterschiede dann nicht mehr gewährleistet sei. Dieser Effekt könne auch bei Verwendung differenzierterer Wertungsskalen (z.B. 0, 1, 2, .... 15) entstehen, wenn das Kriterium so gewählt wird, dass es alle Angebote in gleichem Maße erfülle. Umgekehrt führe eine geringe Gewichtung eines Kriteriums nicht per se zu einem Alibi-Kriterium. Als Fazit wird die Verwendung einer ausdifferenzierten Wertungsskala empfohlen. Gleichzeitig sollten die Leistungskriterien so gewählt werden, dass nicht alle Angebote sie in gleichem Maße erfüllen. Auf ein angemessenes Verhältnis der Gewichtung von Preis- und Leistungswertung sei zu achten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das neue Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt – Ein Anlass für (noch) mehr Compliance im Unternehmen

Autor
Rieder, Markus
Dammann, Jana
Normen
WRegG
§ 123 GWB
Heft
1
Jahr
2018
Seite(n)
8-12
Titeldaten
  • Rieder, Markus; Dammann, Jana
  • Heft 1/2018
    S.8-12
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

WRegG, § 123 GWB

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag erläutert praktische Auswirkungen des neuen Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt. Einleitend erfolgt ein Überblick über die eintragungsfähigen Taten und die Zurechnungstatbestände. Aufgrund der Zurechnungsanforderungen werden in der Praxis eher kleine und mittlere Unternehmen eingetragen als weitverzweigte Konzerne, bei denen sich eine übergreifend verantwortliche Leitungsperson regelmäßig nicht identifizieren lässt. Das Bundeskartellamt werde sich über die ihm zugewiesene Prüfung der Selbstreinigung durch die Hintertür zu einer Behörde zur Bekämpfung und Prävention von Wirtschaftskriminalität entwickeln, was den Ablasshandel in Form von freiwilligen Wiedergutmachungen begünstige und die Attraktivität des kartellrechtlichen Kronzeugenantrags steigere (da gegen den erfolgreichen Kronzeugen i.d.R. kein Bußgeld verhängt wird).
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja