Buying Defence and Security in Europe
Untertitel
The EU Defence and Security Procurement Directive in Context
Zeitschrift
Jahr
2014
Seite(n)
580
Verlag
Titeldaten
- Trybus, Martin
- DB - Der Betrieb
-
Cambridge University Press
Cambridge, 2014
S.580
- ISBN 978-1107002500
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch
Ort
Cambridge
Abstract
Aus der Monatsinfo 1/2015: In dem über 530 Seiten umfassenden Buch behandelt der Autor die Verteidigungsvergaberichtlinie. Der erste Teil widmet sich dem Umfeld und den Marktverhältnissen im Bereich Verteidigung und Sicherheit. Einer der Schwerpunkte liegt auf dem Verhältnis der Richtlinie zu Art. 346 und 347. Der Autor stellt außerdem das europäische Recht und die erfolgten Politikziele außerhalb der Verteidigungsrichtlinie dar, etwa Wettbewerbsrecht und Beihilfenrecht. In einem weiteren Kapitel geht er auf Vergaben von Institutionen außerhalb der Europäischen Union ein. Im etwas längeren zweiten Teil beschreibt der Autor den Inhalt der Verteidigungsrichtlinie und geht auf den Anwendungsbereich und die Vergabeverfahren ein. Dabei bildet die Befassung mit dem Anwendungsbereich einen der Schwerpunkte dieses Teiles. Ein eigenes Kapitel ist auch der Leistungsbeschreibung, den Vertragsbedingungen sowie den Anforderungen an die Bieter und die Zuschlagskriterien gewidmet. In einem eigenen Kapitel geht der Verfasser auch auf die Problematik von Offset ein. Im abschließenden Kapitel geht es um Fragen des Rechtsschutzes.
ISBN
978-1107002500
Rezension abgeschlossen
ja
Die Koordinierung zwischen Umweltschutz und Freihandel im Mehrebenenrechtsverbund am Beispiel des Vergaberechts
Jahr
2014
Seite(n)
XIV, 235
Verlag
Titeldaten
- Krämer, Rike
-
Mohr Siebeck
Tübingen, 2014
S.XIV, 235
Jus internationale et Europaeum , Band 82 - ISBN 978-3-16-152735-7
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch
Ort
Tübingen
Reihe
Jus internationale et Europaeum
Abstract
Aus der Monatsinfo 1/2015: In ihrer rechtswissenschaftlichen Dissertation vom September 2012 untersucht die Verfasserin am Beispiel des geltenden Vergaberechts für öffentliche Aufträge den „Mehrebenenrechtsverbund“ von WTO, EU und nationalstaatlicher Ebene mit dem Ziel, das bestehende Spannungsverhältnis und Konfliktpotential von Freihandel und Umweltschutz aufzulösen und einer übergreifenden, generellen Lösung zuzuführen. „Mehrebenenrechtsverbund“ nennt die Verfasserin die Beziehungen verschiedener Rechtsordnungen zueinander, die gleichgeordnet nebeneinander stehen und sich gegenseitig beeinflussen, wie dies gerade für das Vergaberecht beispielhaft zutrifft. Die Arbeit umfasst zwei Teile in fünf Kapiteln auf 235 Seiten. Der erste Teil führt in die Problemstellung und die verwendeten Begriffsbestimmungen ein und steckt den Rahmen für die nachfolgende konkrete Analyse des Vergaberechts ab, die Gegenstand des zweiten Teils der Arbeit ist. Die Arbeit beginnt in der Einleitung mit grundsätzlichen Überlegungen zur Problematik des Umweltschutzes im Vergaberecht, das doch gerade den ungehinderten grenzüberschreitenden Freihandel mit Gütern und Dienstleistungen aller Art auch für die öffentliche Hand ermöglichen soll. An diese Ausgangsüberlegungen schließt sich eine Darstellung der Gliederung der Arbeit an. Der erste Teil unter der Überschrift „Kollision und Kollisionsrecht“ behandelt im Kapitel 1 die Kollision zwischen umweltpolitischen und wirtschaftlichen Belangen im Mehrebenenrechtsverbund. Es beginnt mit der Analyse des Spannungsverhältnisses zwischen Umweltschutz und Freihandel. Der Begriff der Kollision, ihre verschiedenen Spielarten, insbesondere die diagonalen Konflikte als Kollisionen zwischen verschiedenen Rechtsordnungen auf unterschiedlichen Ebenen mit verschiedenen politischen Zielen ohne vollständige Harmonisierung der Rechtsnormen, wie es im Vergaberecht der Fall ist, sind Gegenstand des unmittelbar folgenden Abschnitts. Lösungsansätze für diagonale Rechtskollisionen untersucht die Verfasserin im Kapitel 2 ihrer Arbeit. Ausgehend von ihrer Hierarchierung oder Integration im Völker- oder Europarecht sieht sie solche Ansätze letztlich am ehesten im Kollisionsrecht mit dem Ziel, die Einheit in Vielfalt rechtlich zu ermöglichen. Die Anwendung ihrer theoretischen Untersuchung auf die Praxis des Vergaberechts der WTO und der EU erörtert die Verfasserin im zweiten Teil der Dissertation unter der Überschrift „Diagonale Kollisionen im europäischen Vergaberecht und im GPA“. Er beginnt im Kapitel 3 mit dem gegenüber der WTO präziseren Regelwerk der EU und dessen Lösungsansätzen für diagonale Kollisionen. Sie werden dargestellt und bewertet. Das Vergaberecht der WTO ist Gegenstand der Bearbeitung auf diagonale Kollisionen im nachfolgenden Kapitel 4. Kapitel 5 mit der Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchung und einem Ausblick auf die Zukunft schließt die Arbeit ab.
Band
82
ISBN
978-3-16-152735-7
Rezension abgeschlossen
ja
Energierecht: Ergäzungslieferung Vergaberecht für Versorgungsbetriebe
Herausgeber
Danner, Wolfgang
Theobald, Christian
Verlag
Titeldaten
- Danner, Wolfgang , Theobald, Christian [Hrsg.]
- Marx, Fridhelm
-
C.H. Beck
München, - ISBN 978-3-406-36464-8
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch
Ort
München
Abstract
Aus der Monatsinfo 1/2015: Dies ist ein weiterer Band der in Kopenhagen erscheinenden Serie von einem Team internationaler Autoren, über die wir schon mehrfach berichtet haben. Wie die vorherigen Bände wird er erstellt von einem internationalen Team von Autoren, die jeweils einzelne Beiträge übernehmen. Auf gut 380 Seiten werden verschiedene Aspekte der neuen Vergaberichtlinien dargestellt, wobei ein ganz eindeutiger Schwerpunkt bei der Darstellung der (allgemeinen) Vergaberichtlinie 2014/24/EU (VRL) liegt. In der Einleitung werden einige Grundfragen der neuen Vergaberichtlinien dargestellt, so etwa, inwieweit die Ziele der Vereinfachung und Flexibilisierung erreicht wurden oder wie sie zur Rechtsprechung des EuGH stehen. Im inhaltlichen Teil werden drei Schwerpunkte gebildet. Der erste Teil befasst sich mit dem Anwendungsbereich der Richtlinie. Das erste Thema betrifft Nebenangebote und ihre Rolle für die wirtschaftliche Beschaffung, wobei ein sehr langer Zeitraum der Rechtsentwicklung beschrieben wird. Prof. Burgi, LMU, geht im nächsten Beitrag auf Fragen der Inhouse-Vergaben und interstaatlichen Kooperation ein. Ein eigener Beitrag ist der Frage gewidmet, welche öffentlichen Aufträge unter die Vergaberichtlinien fallen und welche nicht. Im zweiten Teil geht es um die durch die Richtlinie geregelten Vergabeverfahren und Handlungsmöglichkeiten. In fünf Beiträgen werden der Umgang mit Bietern, die Vergabeverfahren, besondere Anforderungen an Rahmenverträge und andere spezifische Vergabeverfahren, gemeinsame Beschaffung und die Förderung von KMU dargestellt. Im dritten Abschnitt finden sich Beiträge zu Vertragsänderungen, der nachhaltigen Beschaffung und der Berücksichtigung von Innovation in Vergabeverfahren.
ISBN
978-3-406-36464-8
Rezension abgeschlossen
ja
Das neue Vergaberecht
Untertitel
Eine systematische Darstellung der neuen EU-Vergaberichtlinien 2014
Herausgeber
Hettich, Lars
Soudry, Daniel
Jahr
2014
Seite(n)
272
Verlag
Titeldaten
- Hettich, Lars, Soudry, Daniel [Hrsg.]
-
Bundesanzeiger Verlag
Köln, 2014
S.272
Schriftenreihe des Forum Vergabe e.V., Band 49 - ISBN 978-3-8462-0426-9
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch
Ort
Köln
Reihe
Schriftenreihe des Forum Vergabe e.V.
Abstract
der Monatsinfo 1/2015: In diesem Band aus der Schriftenreihe des forum vergabe werden die wesentlichen Inhalte der neuen Vergaberichtlinien dargestellt. Jeweils in einem eigenen Kapitel werden die neue sogenannte klassische Vergaberichtlinie, die neue Sektorenvergaberichtlinie und die Konzessionsvergaberichtlinie dargestellt. In einem eigenen Kapitel werden umfangreich die Anforderungen an die elektronische Auftragsvergabe nach den neuen EU-Vergaberichtlinien dargestellt. Diese Regelungen sind weitgehend in allen Richtlinien identisch und konnten daher vor die Klammer gezogen zusammengefasst werden. In dem umfangreichsten Artikel geht es um die neue Vergaberichtlinie. Unter anderem werden vergaberechtsfreie Kooperationen, neue Anforderungen an Verfahren, Vorgaben für Eignung und Wertung, die Berücksichtigung politisch-strategischer Aspekte und Auftragsänderungen dargestellt. Ein eigener Abschnitt ist dem Sonderregime für soziale und andere besondere Dienstleistungen gewidmet. Bei der Darstellung der neuen Sektorenvergaberichtlinie wird einleitend ein Überblick über die wichtigen Veränderungen gegeben. Die Darstellung geht dann auf den Anwendungsbereich und einige ausgewählte Ausnahmen ein. Auch Anforderungen an die Vergabeverfahren und an die Eignung und die Auswahl der Bewerber und Bieter sind dargestellt. Für die Konzessionsvergaberichtlinie gibt es keine Vorgängervorschrift. Daher wird diese neue Richtlinie in dem ihr gewidmeten Artikel umfassend besprochen. Nach der Betrachtung von Anwendungsbereich und Ausnahmen werden allgemeine Bestimmungen, allgemeine Grundsätze und Vorschriften für die Durchführung der abgeschlossenen Konzessionsverträge dargestellt. Auch der Rechtsschutz wird angesprochen. In dem Kapitel zur elektronischen Auftragsvergabe geht es unter anderem um die Pflicht zur elektronischen Kommunikation in Vergabeverfahren und Ausnahmen hiervon. Außerdem werden die rechtlichen und technischen Ansprüche an die Verfahren und Kommunikationsmittel dargestellt.
Band
49
ISBN
978-3-8462-0426-9
Rezension abgeschlossen
ja
Betriebs-/Beschäftigtenübergang und Tariftreueverlangen nach Neuvergabe eines Dienstleistungsauftrags im ÖPNV
Normen
VO 1370/2007
Zeitschrift
Heft
21
Jahr
2014
Seite(n)
1171-1177
Titeldaten
- Bayreuther, Frank
- NZA - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
-
Heft 21/2014
S.1171-1177
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
VO 1370/2007
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag erläutert Anwendungsbereich, Reichweite und Umsetzung der spezifischen Instrumente des Beschäftigtenschutzes in der ÖPNV-Verordnung und zeigt den Zusammenhang zu den Landesvergabegesetzen auf. Beim Beschäftigtenübergang (Art. 4 Abs. 5 VO 1370/2007) sei die möglichst präzise Umschreibung des betroffenen Personenkreises empfehlenswert. Auch das Tariftreueverlangen habe sich zur Absicherung angemessener Beschäftigungsbedingungen bewährt und behalte auch nach Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2015 seine Berechtigung (da dieser nur einen Mindeststandard absichere).
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja
15. Düsseldorfer Vergaberechtstag 2014
Zeitschrift
Heft
23
Jahr
2014
Seite(n)
1514-1517
Titeldaten
- Hermanns, David ; Klein, Benjamin
- DVBl - Deutsches Verwaltungsblatt
-
Heft 23/2014
S.1514-1517
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Die Autoren fassen mit ihrem Beitrag die folgenden Vorträge des Düsseldorfer Vergaberechtstags 2014 zusammen: Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky mit seinem Eröffnungsstatement zur neuen EU-Vergaberichtlinie und ihrer nunmehr anstehenden Umsetzung, RA Stephan Rechten zum Thema „Auftraggeberbegriff im Wandel", Prof. Dr. Martin Burgi über „Vergaberechtliche Konsequenzen von Unzuverlässigkeit einschließlich Vergabesperre und Compliance", Vors. RiOLG Heinz Peter Dicks über das Thema „Ungewöhnliche und unzumutbare Wagnisse", RA`in Dr. Sandra Haak über das „Vergaberecht in der Energiewende“, RA Dr. Peter Schäfer über die „Perspektiven der E-Vergabe“ sowie Ministerialrat Dr. Thomas Solbach über die „EU-Vergaberechtsreform und den Umsetzungsdialog Deutschland 2014“.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja
No Negotiation of Mandatory Technical Requirements in Contract Notice
Normen
Art. 30 Abs. 2 RL 2004/18/EG
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 5.12.2013, Az. C-561/12
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2014
Seite(n)
256-257
Titeldaten
- Aughey, Sean
- EPPPL - European Public Private Partnership Law
-
Heft 4/2014
S.256-257
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Art. 30 Abs. 2 RL 2004/18/EG
EuGH, Urteil vom 5.12.2013, Az. C-561/12
Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Beitrag behandelt die Entscheidung des EuGH vom 05.12.2013 – C-561/12. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass der EuGH für den Fall des Art. 30 Abs. 2 RL 2004/18/EG (ein Verfahren hat kein zulässiges oder wirtschaftliches Angebot ergeben und es wird daher auf das Verhandlungsverfahren ausgewichen) festgestellt hat, dass es nicht zulässig ist, über die technischen Anforderungen an den Beschaffungsgegenstand zu verhandeln.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja
CJEU Holds Against the Direct Awarding of Concession Contracts That Have a Potential Cross-Border Interest
Gerichtsentscheidung
EuGH, U. v. 14.11.2013 - C‑388/12
Zeitschrift
Heft
Heft 4
Jahr
2014
Seite(n)
258-263
Titeldaten
- Clarke, Charles M.
- EPPPL - European Public Private Partnership Law
-
Heft Heft 4/2014
S.258-263
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
EuGH, U. v. 14.11.2013 - C‑388/12
Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor bespricht die Entscheidung „Commune die Ancona" des EuGH (U. v. 14.11.2013 – C‑388/12). Hierzu erläutert er zunächst ausführlich den Sachverhalt und die Entscheidungsgründe des EuGH. Dieser hatte über eine Rückforderung von Zahlungen aus einem Strukturfonds Stellung zu nehmen. Damit wurde eine Hafenanlage bezuschusst, die jedoch nach Errichtung nicht ausschließlich so genutzt wurde, wie es ursprünglich vorgesehen war und deren Betrieb als Konzession direkt vergeben wurde. Im Anschluss diskutiert der Autor die Entscheidung unter anderem im Lichte der neuen Vergaberichtlinie (2014/23/EU) und der Frage, wann ein grenzüberschreitendes Interesse gegeben sein könnte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja
Fastweb and Challenges by Unsuccessful Tenderers: A View from Across the Atlantic
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2014
Seite(n)
264-265
Titeldaten
- Maravilla, Christopher Scott
- EPPPL - European Public Private Partnership Law
-
Heft 4/2014
S.264-265
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser berichtete aus der US-amerikanischen Perspektive über die Entscheidung Fastweb des EUGH (Urteil vom 04.07.2013 – C-100/12). Zunächst skizziert er den Verfahrensgang. Anschließend stellt er den der Entscheidung zugrunde liegenden Fall kurz dar und erläutert die Entscheidung des Gerichts. Dieses hatte entschieden, dass ein Nachprüfungsantrag auch dann zulässig sein kann, wenn das Angebot des Antragstellers auszuschließen ist. Im Nachprüfungsverfahren müsse es in dieser Konstellation möglich sein, das Angebot des erfolgreichen Bieters auch inhaltlich überprüfen zu lassen. Abschließend zeigt er auf, dass in den Vereinigten Staaten die Klagebefugnis in der Regel vorliegt, wenn der Bieter sich auf dem zweiten Platz befindet. Es gebe jedoch auch Konstellationen, in denen ein abgeschlagener Bieter klagebefugt ist, z.B. wenn er geltend macht, dass Bewertungsfehler vorliegen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja