Eignungsprüfung bei „Newcomern“ – Mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Auftraggeber

Autor
Schneevogl, Kai-Uwe
Normen
§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV
§ 53 Abs. 7 VgV
Gerichtsentscheidung
OLG Frankfurt, Beschl. v. 01.10.2020 - 11 Verg 9/20
Heft
8
Jahr
2021
Seite(n)
588-592
Titeldaten
  • Schneevogl, Kai-Uwe
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2021
    S.588-592
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV, § 53 Abs. 7 VgV

OLG Frankfurt, Beschl. v. 01.10.2020 - 11 Verg 9/20

Dr. Christopher Wolters, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Aufsatz bespricht die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 01.10.2020 (11 Verg 9/20). Nach einem kurzen Problemaufriss der Hindernisse für die Beteiligung von „Newcomern" an Vergabeverfahren gibt er zunächst den Sachverhalt und die erstinstanzliche Entscheidung wieder. Sodann geht er auf die vom OLG behandelten Kernpunkte ein: Ab wann liegt eine unzulässige Änderung von Vergabeunterlagen vor? Unter welchen Umständen können Newcomer fehlende Referenzen kompensieren? Im Anschluss ordnet der Artikel insbesondere die letztere Frage in den Gesamtkontext der juristischen Diskussion ein, unter welchen Voraussetzungen junge Unternehmen in der Lage sind (bzw. sich in die Lage versetzen können), die Eignungskriterien eines Auftraggebers zu erfüllen. Schließlich wendet er sich noch der Frage zu, wie Auftraggeber eine Öffnung ihres Vergabeverfahrens für „Newcomer" erreichen können.
Rezension abgeschlossen
ja

PBefG-Linienverkehrsgenehmigungen als ausschließliches Recht nach § 14 IV Nr. 2 Buchst. c VgV?

Autor
Jürschik, Corina
Ott, Joachim
Heft
16
Jahr
2021
Seite(n)
708-711
Titeldaten
  • Jürschik, Corina ; Ott, Joachim
  • EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • Heft 16/2021
    S.708-711
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Die Autoren setzen sich mit der Frage auseinander, ob die Linienverkehrsgenehmigungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs als ausschließliche Rechte nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 c) VgV einzuordnen sind. Danach kann ein öffentlicher Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten erbracht oder bereitgestellt werden kann. Die Autoren gehen zu Beginn der Frage nach, wie der Begriff ausschließliche Rechte zu verstehen ist. Sie untersuchen dabei den Wortlaut, die Systematik und den Sinn und Zweck. Im Anschluss prüfen Sie, ob die Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz als ausschließliches Recht angesehen werden können. Die Autoren untersuchen hierzu die Wirkung der Genehmigung und kommen zu dem Ergebnis, dass die Genehmigungen andere Unternehmen von der Leistungserbringung ausschließen soll. Dies begründen sie mit einer Indizwirkung der VO 1370/2007. Die Autoren untersuchen sodann, ob die für einen Verkehr erteilte Genehmigung auch einen weiterreichenden Schutz für Zusatzaufträge begründet, die an den bisherigen Anbieter vergeben werden. Sie stellen hierbei auf den Maßstab des § 13 Abs. 2 Nr. 3 a)-d) PBefG ab. Danach ist unter bestimmten Bedingungen eine (Konkurrenz-)Genehmigung zu versagen. Sofern keine neue Genehmigung erteilt werden darf, besteht die Wirkung eines ausschließlichen Rechts und es liegen die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vor. Auf der anderen Seite bedeutet das allerdings auch, dass eine Ausschreibungspflicht besteht, wenn eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedingungen eintritt.
Rezension abgeschlossen
ja

Eigenerbringung als vergaberechtliche Anforderung im ÖPNV

Autor
Barth, Sibylle
Bar, Hendrik von
Normen
Art. 4 Abs. 7 VO (EG) 1370/2007
Art. 5 Abs. 2 Buchst. e VO (EG) 1370/2007
Heft
8
Jahr
2021
Seite(n)
504-509
Titeldaten
  • Barth, Sibylle; Bar, Hendrik von
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2021
    S.504-509
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 4 Abs. 7 VO (EG) 1370/2007, Art. 5 Abs. 2 Buchst. e VO (EG) 1370/2007

Peter Oriwol, CMS Hasche Sigle, Leipzig
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit dem Eigenerbringungsgebot, das bei der Vergabe von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr zu beachten ist. Art. 4 Abs. 7 und Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 verpflichten den Betreiber von öffentlichen Personenverkehrsdiensten, einen bestimmten Teil der Leistungen selbst zu erbringen. Dadurch ist im ÖPNV-Bereich die Möglichkeit beschränkt, Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben. Der Beitrag zeigt die aktuelle Vergaberechtsprechung auf, würdigt sie und erörtert praktische Gestaltungsmöglichkeiten für öffentliche Auftraggeber.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Bauwerk Gras

Untertitel
Wann der Grünschnitt eine Bauleistung darstellt – eine diffizile Abgrenzung
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2021
Seite(n)
28-30
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2021
    S.28-30
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Artikel befasst sich mit der Abgrenzung zwischen Bau- und Dienstleistungsaufträgen am Beispiel von
Grünschnittarbeiten. Zunächst zeigt der Verfasser die gesetzlichen Regelungen auf und erläutert anhand
der Rechtsprechung von Vergabekammern und Vergabesenaten die praktische Abgrenzung zwischen
Haupt- und Nebenleistung. Zudem untersucht er die erzeigte Ausschreibungspraxis. Er kommt zu dem
Ergebnis, dass nach der bisherigen Rechtsprechung, eine sehr weite Auslegung des Bauauftrages kultiviert
wurde. Ob Grünschnittarbeiten jedoch richtlinienkonform auch ohne Zusammenhang mit den im Anhang
II zur Richtlinie 2014/24/EU abschließend aufgezählten Gewerken dem höheren Schwellenwert für
Bauaufträge zugeordnet werden können, sei nicht abschließend geklärt. Im Ergebnis werde man jedoch
nur in denjenigen Fällen, wo ganz untergeordnet grundstückswirksame Eingriffe geschehen, zur
Anwendung der VgV tendieren müssen.
Rezension abgeschlossen
nein

Form follows function

Untertitel
Nutzerfreundliche Bedienung als Vorgabe in der Leistungsbeschreibung
Autor
Noch, Rainer
Jahr
2021
Seite(n)
26-27
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • 2021
    S.26-27
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser stellt anhand von Entscheidungen der Vergabekammer des Bundes (VK 1 84/20, vom
11.11.2020 und VK 1-47/15, vom 26.06.2015) Herausforderungen für Vergabestellen bei der genauen
Beschreibung der Nutzerfreundlichkeit von Beschaffungsgegenständen in der Leistungsbeschreibung dar.
Zudem zeigt er auf, dass die Umsetzung der geforderten Mindestanforderungen auch geprüft werden
müsse. Hierzu gibt er Hinweise wie eine Prüfung erfolgen kann und was bei einer Prüfung auch durch Jurys
beachtet werden muss.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das neue Lieferkettengesetz

Untertitel
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Autor
Hattig, Oliver
Oest, Tobias
Titeldaten
  • Hattig, Oliver; Oest, Tobias
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasser berichten über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Zunächst beschreiben sie das
Gesetzgebungsverfahren. Anschließend stellen sie die zentralen Regelungen vor. Dabei gehen sie
insbesondere auf die unmittelbaren Auswirkungen auf den Beschaffungsbereich durch die Vergabesperren
in § 23 Abs. 1 LkSG ein.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Dageförde, Angela

Untertitel
Neues Gesetz in Kraft getreten
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2021
Seite(n)
5-7
Titeldaten
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2021
    S.5-7
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasserin erläutert das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Zunächst
skizziert sie die systematische spezialgesetzliche Verortung und die wirtschaftlichen Auswirkungen des
Gesetzes. Anschließend beschreibt sie den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich und erläutert
die Anwendung der Regelungen in einem Vergabeverfahren. Abschließend geht sie der Frage nach, ob
das Gesetz subjektive Bieterrechte vermittelt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Sind typische Fehler typisch?

Untertitel
Fehlerchecklisten in der Betrachtung
Autor
Beckmann-Oehmen, Katrin
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2021
Seite(n)
10-14
Titeldaten
  • Beckmann-Oehmen, Katrin
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2021
    S.10-14
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag setzt sich mit der Fehlercheckliste aus dem elektronischen Vergabehandbuch Niedersachsen
auseinander. Nach einer einleitenden Auseinandersetzung mit dem Transparenzbegriff und dem
Gleichbehandlungsgrundsatz arbeitet die Verfasserin die Transparenzpflichten aus VgV und VOB/A in
Form einer Normauflistung heraus. Abschließend kommentiert sie die Fehlercheckliste für Vergabestellen
des Vergabehandbuchs Niedersachsen. Sodann stellt sie eine Auflistung häufiger Bieterfehler des
Beschaffungsamtes vor. In ihrem abschließenden Fazit kommt sie zu dem Ergebnis, dass ein digitaler
Vergabeprozess nicht geeignet sei, Vergabeverfahren zu vereinfachen, da die Bewertung von Fehlern
subjektive Elemente enthalte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Accession to the WTO’s Government Procurement Agreement

Untertitel
Opportunities and Challenges for India
Autor
Rawat, Mukesh
Heft
2
Jahr
2021
Seite(n)
158-171
Titeldaten
  • Rawat, Mukesh
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 2/2021
    S.158-171
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Artikel gibt einen Überblick über den Beitrittsprozess der Republik Indien zum GPA. Indien hat seit 2010 einen Beobachterstatus im Rahmen des GPA. Dies ist der erste Schritt zu einem Beitritt zum Abkommen. Der Verfasser erläutert die Entstehung des GPA und die Zielrichtung der Regelungen. Sodann analysiert er die Regelungen und die Ausrichtung der indischen Beschaffungsregelwerke und skizziert die Umsetzung mit der indischen Government-E-Market-Plattform. Er kritisiert jedoch protektionistische Sonderregelungen im indischen Beschaffungsrecht für einzelne Industriezweige und zeigt die Chancen für Indien durch einen Beitritt zum GPA auf. Durch die dadurch erzwungene Marktöffnung werde die heimische Industrie im Ergebnis effizient und international wettbewerbsfähig gemacht. Zudem könne Indien bei einem zügigen Beitritt auch die Bedingungen für dann folgende weitere neue Mitglieder aktiv beeinflussen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Kein „Freibrief“ für Direktvergaben bei pandemiebedingtem Dringlichkeitsbedarf

Autor
Roth, Frank
Landwehr, Charlotte
Normen
§ 135 Abs. 1 Nr. 2
Gerichtsentscheidung
OLG Rostock, 09.12.2020, Az. 17 Verg 4/20
Heft
7
Jahr
2021
Seite(n)
441-447
Titeldaten
  • Roth, Frank ; Landwehr, Charlotte
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2021
    S.441-447
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 135 Abs. 1 Nr. 2

OLG Rostock, 09.12.2020, Az. 17 Verg 4/20

Michael Pilarski, Rechtsanwalt Pilarski, Nienburg(Weser)
Abstract
Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit dem Thema der Direktvergaben aufgrund pandemiebedingten Dringlichkeitsbedarfs sowie etwaiger Nichtigkeitsfolgen gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zunächst gehen die Autoren auf die Reichweite der Rechtsfolgen des § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB vor dem Hintergrund der Dringlichkeitsvergabe ein, wobei sie die Historie der Vorschrift besonders beleuchten. In diesem Zuge werden eingangs die Grundsätze der Vorschrift behandelt. Es werden insbesondere zwei Fallkonstellationen unterschieden: Sachverhalte, bei denen von vornherein nur Verhandlungen mit einem Anbieter in Betracht kommen und Sachverhalte, in denen Verhandlungen wie bei der Dringlichkeitsvergabe nicht von vornherein ausgeschlossen sind. Vor diesem Blickwinkel befassen sie sich dann mit der Entscheidung des OLG Rostock vom 09.12.2020, das entschieden hat, dass eine ohne jeglichen Wettbewerb erfolgte Direktvergabe wegen äußerster Dringlichkeit im Wege eines Nachprüfungsverfahrens nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB für nichtig erklärt werden kann. Im Weiteren erfolgt eine Einordnung der Entscheidung in die Spruchpraxis der Vergabekammern und die Literaturansichten. Abschließend geben sie eine rechtliche Stellungnahme zu der Problematik ab und gewähren einen Einblick und Empfehlungen, wie mit ihr in Zukunft umzugehen ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja