Datenerhebung und -abforderung in Vergabeverfahren unter Berücksichtigung der DSGVO – Teil 1

Autor
Leinemann, Eva-Dorothee
Hohensee, Marco
Normen
§ 97 Abs. 5 GWB
§§ 123, 124 GWB
Art. 2, 4, 5, 6, 13, 14 DSGVO
§ 8 Abs. 4 VgV
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2019
Seite(n)
22-25
Titeldaten
  • Leinemann, Eva-Dorothee; Hohensee, Marco
  • Vergabe News
  • Heft 2/2019
    S.22-25
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 97 Abs. 5 GWB, §§ 123, 124 GWB, Art. 2, 4, 5, 6, 13, 14 DSGVO, § 8 Abs. 4 VgV

Martina Hadasch, avocado rechtsanwälte, München
Abstract
Die Autoren stellen im ersten Teil ihres Beitrags den Einfluss der Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf das Verhältnis der Vergabestelle zum Bieter bei Vergabeverfahren dar. In einem ersten Schritt werden die Vorgaben der DSGVO kurz erläutert. In einem zweiten Schritt wird dargestellt, an welchen Stellen und in Bezug auf welche Bieterdaten sich die Vorgaben der DSGVO im Vergabeverfahren auf welche Weise auswirken können. Welche Anforderungen an die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Vergabeverfahren zu stellen sind und welche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen gelten, wird abschließend veranschaulicht.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergaberechtliche Selbstreinigung nach Kartellverstoß – alle Fragen geklärt oder weiterhin alles offen?

Autor
Palatzke, Anja
Jürschik, Corina
Normen
§§ 124, 125, 126 GWB
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urt, v. 24.10.2018, C-124/17 – Vossloh Laeis / Stadtwerke München
Heft
2
Jahr
2019
Seite(n)
83-86
Titeldaten
  • Palatzke, Anja; Jürschik, Corina
  • Heft 2/2019
    S.83-86
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§§ 124, 125, 126 GWB

EuGH, Urt, v. 24.10.2018, C-124/17 – Vossloh Laeis / Stadtwerke München

Eric Schneider, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin
Abstract
Der Beitrag bespricht das Vorabentscheidungsverfahren des EuGH vom 24.10.2018 (C-124/17). Der EuGH bezog dort Stellung, wie ein ehemaliger Kartellant gegenüber einem durch das Kartell geschädigten öffentlichen Auftraggeber Selbstreinigungsmaßnahmen nachzuweisen hat sowie von welchem Ausgangspunkt die maximale Ausschlussfrist zu berechnen ist. Dem EuGH-Verfahren vorausgegangen war ein Nachprüfungsverfahren vor der VK Südbayern eines Kartellanten des sog. „Schienenkartells“ gegen einen durch das Kartell geschädigten öffentlichen Auftraggeber. Die Autorinnen sehen das Dilemma der Bieter, dass sie einem öffentlichen Auftraggeber in der Doppelrolle als Schadensersatzberechtigter und „Prüfinstanz“ im Vergabeverfahren gegenüberstehen, nur unzureichend geklärt. Der Entscheidung des EuGH zufolge ist der ehemalige Kartellbeteiligte zur aktiven Zusammenarbeit mit der Vergabestelle selbst dann verpflichtet, wenn diese Schadensersatz aufgrund des vorangegangenen Kartellrechtsverstoßes geltend machen kann. Nicht zufrieden stellt die Autorinnen, dass der weiteren gerichtlichen Klärung vorbehalten bleibt, in welchem Umfang ein Informationsbedürfnis des öffentlichen Auftraggebers anzuerkennen ist. Angesichts der EuGH-Entscheidung sei davon auszugehen, dass grundsätzlich die Vorlage der Bußgeldentscheidung vom öffentlichen Auftraggeber verlangt werden dürfte. Es bleibe aber zunächst der Einschätzung der Auftraggeber überlassen, welches Tatsachenmaterial zum Nachweis der Selbstreinigung unbedingt erforderlich sei.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Markterkundungen öffentlicher Auftraggeber im Grenzbereich zwischen Leistungsbestimmungsrecht und Ausschreibungspflicht

Autor
Gabriel, Marc
Voll, Maximilian
Normen
§ 28 VgV, § 14 Abs. 6 VgV
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, 12.07.2017, Az. Verg 13/17
Heft
2
Jahr
2019
Seite(n)
83-87
Titeldaten
  • Gabriel, Marc; Voll, Maximilian
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2019
    S.83-87
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 28 VgV, § 14 Abs. 6 VgV

OLG Düsseldorf, 12.07.2017, Az. Verg 13/17

Dr. Martin Dieckmann, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der öffentliche Auftraggeber - entgegen dem Wortlaut des § 28 Abs. 1 VgV - in Sonderfällen zur Durchführung von Markterkundungen im Vorfeld einer Ausschreibung nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sein könnte. In Auseinandersetzung mit anderen Literaturstimmen lehnen die Autoren eine solche Verpflichtung prinzipiell ab. Sie treten einer grundsätzlichen Pflicht zur Markterkundung auch in der besonderen Konstellation des § 14 Abs. 6 VgV entgegen, der neuerdings eine "Alternativenprüfung" hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes verlangt, bevor der öffentliche Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit der Begründung wählt, es komme nur ein Unternehmen für die Leistungserbringung in Betracht.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Keine Flucht in Sicherheitsinteressen!

Untertitel
Art. 346 AEUV als Ultima Ratio
Autor
Mösinger, Thomas
Juraschek, Oliver
Normen
Art. 346 AEUV
§§ 104, 117 GWB
Gerichtsentscheidung
EuGH NZBau 2018, 478.
Heft
2
Jahr
2019
Seite(n)
93-95
Titeldaten
  • Mösinger, Thomas; Juraschek, Oliver
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2019
    S.93-95
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 346 AEUV, §§ 104, 117 GWB

EuGH NZBau 2018, 478.

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Die Verfasser zeigen anhand der EuGH-Entscheidung zur österreichischen Staatsdruckerei (C-187/16) auf, dass sich eine Direktvergabe mittels Sicherheitsinteressen nur in engen Ausnahmefällen begründen lässt. VSVgV und VOB/A VS stellten einen umfassenden vergaberechtlichen Rahmen bereit, mit denen diese Interessen trotz Vergabeverfahren gewahrt und vertraglich abgesichert werden könnten (z. B. mittels Vertraulichkeitsvereinbarungen). Einer stärkeren Nutzung von Art. 346 AEUV bei Beschaffungsmaßnahmen der Bundeswehr seien somit enge Grenzen gesetzt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Verhältnis von Vergabe- und Zuwendungsrecht: Ein Abgrenzungsversuch

Untertitel
Zugleich kritische Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.07.2018 – VII-Verg 1/18
Autor
Lipinsky, Julia
Plauth, Melanie
Normen
§ 23 BHO/LHO
§ 44 BHO/LHO
§ 55 BHO/LHO
§ 103 Abs. 1 GWB
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11. Juli 2018 - VII-Verg 1/18
Heft
1
Jahr
2019
Seite(n)
1-7
Titeldaten
  • Lipinsky, Julia ; Plauth, Melanie
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2019
    S.1-7
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 23 BHO/LHO, § 44 BHO/LHO, § 55 BHO/LHO, § 103 Abs. 1 GWB

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11. Juli 2018 - VII-Verg 1/18

Dr. Christopher Wolters, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Beitrag nimmt die seitens des OLG Düsseldorfs erfolgte Einordnung gemeindlich finanzierter Flüchtlingsversorgung als Zuwendung zum Anlass, um über Grenzen der gemeindlichen Wahlfreiheit zwischen Zuwendung und Vergabe und deren Abgrenzung zu reflektieren. Es werden hierfür zunächst die haushaltsrechtlichen Grundlagen des Zuwendungsbegriffs dargestellt und sich aus dem Haushaltsrecht selbst ergebende Beschränkungen der kommunalen Wahlfreiheit herausgearbeitet. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung und der gemäß § 55 BHO vorgesehenen Nutzung des Wettbewerbs. Spiegelbildlich hierzu erfolgt im Anschluss die Abgrenzung zwischen Zuwendung und öffentlichem Auftrag aus Sicht des Vergaberechts unter näherer Betrachtung des Kriteriums des Beschaffungsinteresses. Im Zuge dieser parallelen Betrachtung von Vergabe- und Haushaltsrecht kommen die Verfasser - unter Einbeziehung der oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung und der europarechtlichen Grundsätze - zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung des OLG Düsseldorf systemwidrig ist.
Rezension abgeschlossen
ja

Blockchain, Smart Contracts und die Digitalisierung des Vergabeverfahrens

Autor
Wanderwitz, Maximilian
Normen
§ 8 Abs. 1 VgV
Heft
1
Jahr
2019
Seite(n)
26-36
Titeldaten
  • Wanderwitz, Maximilian
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2019
    S.26-36
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 8 Abs. 1 VgV

Peter Oriwol, CMS Hasche Sigle, Leipzig
Abstract
Vergabeverfahren werden zunehmend vollelektronisch durchgeführt. Der Beitrag beleuchtet, ob Blockchains und Smart Contracts die Durchführung von Vergabeverfahren unterstützen können. Der Autor stellt die Funktionsweise dieser Technologien dar und untersucht die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen sowie die technischen Grenzen ihres Einsatzes. Der Beitrag gelangt zu dem Schluss, dass private und permissioned Blockchains die vergaberechtlichen Anforderungen an die Vertraulichkeit und Integrität der Datenspeicherung erfüllen und deshalb zur Dokumentation des Vergabeverfahrens eingesetzt werden können. Weiter kann nach Auffassung des Autors die mathematisch-quantitative Bewertung von Sachverhalten auf Smart-Contract-Technologie übertragen werden. Der Autor regt den Einsatz dieser Technologien an, zweifelt aber, ob der Einsatz von Vergabeblockchains technisch machbar und der Einsatz von Smart Contracts von den Auftraggebern gewollt ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen

Autor
Bulla, Simon
Heft
1
Jahr
2019
Seite(n)
8-25
Titeldaten
  • Bulla, Simon
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2019
    S.8-25
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Der Autor gibt in seinem Beitrag einen Überblick über die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen im Ober- und Unterschwellenbereich. Einleitend geht er auf die Schätzung des Auftragswerts ein und beleuchtet die deutsche Sonderregelung bei der Addition nicht gleichartiger Planungsleistungen einschließlich der Rechtsprechung des EuGH und des OLG München. Als Besonderheiten verweis er auf das 20%-Kontingent und die Abgrenzung zu sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen. Im Anschluss widmet er sich der Wahl des Vergabeverfahrens und der Möglichkeit, ohne besondere Begründung ein Verhandlungsverfahren zu wählen. In diesem Zusammenhang stellt der Autor klar, dass die Ausführungsplanung bei einer Umsetzung der Genehmigungsplanung ohne kreatives Moment, die reine Objektüberwachung und Gutachterleistungen wie Vermessung, Schallschutz, Wärmebedarfsberechnung beschreibbar sind und dementsprechend nicht dem Privileg des § 74 VgV unterfallen. Der Autor geht des Weiteren auf den Sonderfall einer Direktvergabe bei urheberrechtlich geschützten Bauwerken ein. Er hält eine solche Direktvergabe grundsätzlich für möglich, verweist allerdings in diesem Zusammenhang auf die von der Rechtsprechung erarbeiteten Grenzen des Urheberrechts bei nachträglichen Änderungen am Bauwerk. Gegen Ende seines Beitrags wendet sich der Autor der Unterschwellenvergabeverordnung zu und der erstmals in § 50 UVgO geregelten Vergabe freiberuflicher Leistungen. In diesem Zusammenhang verweist er auch auf länderspezifische Besonderheiten und geht auf die Sonderregelungen in Bayern ein. Er schließt seinen Beitrag mit einem Hinweis auf eine Vergabepflicht wegen Binnenmarktrelevanz.
Rezension abgeschlossen
ja

Modernising Public Procurement: The Approach of EU Member States

Herausgeber
Treumer, Steen
Comba, Mario
Jahr
2018
Seite(n)
352
Titeldaten
  • Treumer, Steen, Comba, Mario [Hrsg.]
  • 2018
    S.352
    European Procurement Law
  • ISBN 978-1788114530
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Reihe
European Procurement Law
Abstract
Aus der Monatsinfo 2/2019: Das Buch ist ein weiteres Gemeinschaftswerk der European Procurement Law
Group. An dieser Stelle wurden bereits mehrere Veröffentlichungen dieser europaweit verorteten Gruppe
von Vergaberechtlern besprochen. Dargestellt werden die Umsetzungen der EU-Vergaberichtlinie des
Vergabepakets 2014 für klassische öffentliche Auftraggeber (Richtlinie 2014/24/EU) in Dänemark
(Treumer), Estland (Simovart/Härginen), Finnland (Halonen), Frankreich (Lichère), Deutschland
(Wolff/Burgi), Italien (Comba/Richetto), Polen (Bogdanowicz), Rumänien (Dragos/Neamtu), Slowenien
(Ferk/Ferk), Spanien (Fernández), Schweden (Sundstrand/Ågren), Großbritannien (Sanchez-Graells). In
einem abschließenden Kapitel werden die Trends bei der Umsetzung der Richtlinie beschrieben; dort
werden die Variationen bei der Umsetzung in einer zusammenfassenden Analyse beschrieben. Das Buch
knüpft an die Darstellung der Richtlinie selber durch die gleiche Gruppierung an und stellt jeweils die
nationalen Einflüsse und Besonderheiten vor. Ein Schwerpunkt der Darstellungen liegt jeweils bei den
allgemeinen Rahmenbedingungen und Vorgehensweisen bei der Umsetzung. Außerdem werden
überschießende Regelungen (sog. gold-plating) behandelt und es wird untersucht, inwieweit die in der
Richtlinie 2014/24/EU vorgegebenen Wahlmöglichkeiten ausgenutzt wurden.
ISBN
978-1788114530
Rezension abgeschlossen
nein

KonzVgV einschließlich VergStatVO und Sonderregelungen

Autor
Müller-Wrede, Malte
Braun, Christian
Jahr
2019
Seite(n)
XLVI, 1025
Titeldaten
  • Müller-Wrede, Malte; Braun, Christian
  • Bundesanzeiger Verlag
    Köln, 2019
    S.XLVI, 1025
  • ISBN 978-3-8462-0523-5
Zusätzliche Informationen:
Kommentar

Ort
Köln
Abstract
Aus der Monatsinfo 2/2019: Der neue Praxiskommentar bietet dem Leser ein umfassendes Kompendium
des gesamten Konzessionsvergaberechts einschließlich Statistikpflichten und Spezialregelungen für die
Konzessionsvergabe auf dem aktuellen Stand der Rechtsetzung und Rechtsprechung. Neben der
fundierten systematischen Darstellung der Regelungsinhalte des Konzessionsvergaberechts haben sich die
beiden Herausgeber und ihre 25 Mitautoren zum Ziel gesetzt, mit dem neuen Kommentar eine bislang
vermisste Rechts- und Arbeitshilfe für den Nutzer zu schaffen, die allen rechtlichen und praktischen
Anforderungen des Konzessionsvergaberechts genügt. Nachdem die grundlegenden Vorgaben der
Richtlinie 2014/23/EU vom 26.02.2014 über die Konzessionsvergabe im Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen, Vierter Teil Aufnahme gefunden haben, stehen die in die neu geschaffene
Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV)
umgesetzten Verfahrensregelungen des EU-Rechts im Einzelnen auf 550 Druckseiten im Vordergrund des
neuen Kommentars. Daran an schließt sich die Darstellung und Erläuterung der Vorschriften der
Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen
(Vergabestatistikverordnung – VergStatVO) auf 54 Druckseiten. Dem Textabdruck der einzelnen
Vorschriften beider Verordnungen ist eine detaillierte Inhaltsübersicht vorangestellt, der die systematische
Kommentierung der Vorschrift folgt. Hervorzuheben sind die vielen Fußnoten im Text mit weiterführenden
Hinweisen zur Rechtsprechung und Literatur. Den dritten Teil mit 385 von rund 1.070 Druckseiten des
Kommentars nehmen die darin aufgenommenen wichtigsten, bei der Konzessionsvergabe zu
berücksichtigenden Sonderregelungen ein. Hier öffnet sich ein weites Feld, beginnend mit Breitband- und
Bodenabfertigungskonzessionen über Konzessionen für Carsharing-Fahrzeuge, Strom- und
Gasversorgung, Gewerbe und Glücksspiel, Rettungsdienste und sozialrechtliche Konzessionen bis zu
ÖPNV-Konzessionen und Baukonzessionen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Auch in diesem Teil sind
jeweils die einschlägigen Rechtsvorschriften und eine Inhaltsübersicht vorangestellt, an die sich die
Erläuterungen anschließen. Die üblichen Verzeichnisse, insbesondere auch ein ausführliches
Regelwerkeverzeichnis, runden den Band ab.
ISBN
978-3-8462-0523-5
Rezension abgeschlossen
ja