Ist das Zuschlagsverbot des § 169 Abs. 1 GWB europarechtskonform?
Normen
§ 169 Abs. 1 GWB
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2019
Seite(n)
145-151
Titeldaten
- Chen, Hsi-Ping
- VergabeR - Vergaberecht
-
Heft 2/2019
S.145-151
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 169 Abs. 1 GWB
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag behandelt die Frage, ob § 169 Abs. 1 GWB eine richtlinienkonforme Umsetzung von Art 2 Abs. 3 RMRL ist, da das Zuschlagsverbot nicht bereits mit Einreichung des Nachprüfungsantrags, sondern erst mit Information durch die Vergabekammer einsetzt. Für den Verfasser ist die Umsetzung defizitär, weil sie keinen lückenlosen Primärrechtsschutz sicherstellt, und die Richtlinie unmittelbar als Verbotsgesetz i.S.d. § 134 GWB anwendbar ist. Wird innerhalb der Stillhaltefrist der Nachprüfungsantrag eingereicht, trete das Zuschlagsverbot automatisch mit der Antragseinreichung ein, mit der Folge, dass ein dennoch erteilter Zuschlag unwirksam sei.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja