Abnormally Low Tenders of Public Providers

Untertitel
A Cross-Subsidisation Issue?
Autor
Biancardi, Benedetta
Heft
4
Jahr
2019
Seite(n)
270-284
Titeldaten
  • Biancardi, Benedetta
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 4/2019
    S.270-284
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Aufsatz befasst sich mit der Frage, ob das EU-Vergaberecht hinreichende Mechanismen enthält, um Verstöße gegen das Beihilferecht zu verhindern, die dadurch entstehen, wenn sich staatliche staatliche Einrichtungen als Bieter an Ausschreibungen beteiligen. Vielfach besteht die Gefahr, dass über die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen Quersubventionierungen erfolgen. Die Autorin untersucht unter anderem, welche Regelungen das Beihilferecht gegen Quersubventionierung trifft. Sie beschäftigt sich außerdem mit Art. 69 Abs. 4 der RL 2014/24, der ungewöhnlich niedrige Angebote wegen der Erhalt von Beihilfen behandelt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Gestaltungsspielräume und rechtliche Anforderungen an Frequenzzuteilungen

Autor
Schütz, Raimund
Schreiber, Kristina
Normen
§ 2 TKG
§ 18 TKG
§ 21 TKG
§ 55 TKG
§ 60 TKG
§ 61 TKG
§§ 78 ff. TKG
§ 37 VwVfG
Art. 6, 8 RL 2002/20/EG i.d.F. der RL 2009/140/EG
Gerichtsentscheidung
BVerwG, U. v. 22.6.2011 – 6 C 40/10
EuG, U. v. 26.11.2015 – T-462/13
Heft
1
Jahr
2019
Seite(n)
19-24
Titeldaten
  • Schütz, Raimund ; Schreiber, Kristina
  • MMR - MultiMedia und Recht
  • Heft 1/2019
    S.19-24
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 2 TKG, § 18 TKG, § 21 TKG, § 55 TKG, § 60 TKG, § 61 TKG, §§ 78 ff. TKG, § 37 VwVfG, Art. 6, 8 RL 2002/20/EG i.d.F. der RL 2009/140/EG

BVerwG, U. v. 22.6.2011 – 6 C 40/10, EuG, U. v. 26.11.2015 – T-462/13

Elias Könsgen, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover
Abstract
Die Autoren beleuchten in ihrem Beitrag die Bedingungen für die geplante Vergabe der 5GMobilfunkfrequenzen.
Zunächst wird dargestellt, welche Anforderungen die BNetzA für eine umfassende
Flächenabdeckung vorsieht und welche Parameter hierfür genannt werden. Die Autoren kritisieren
insofern, dass bei der vorgesehenen Versorgungsauflage die Bedürfnisse von Unternehmen unter anderem
mit dem Parameter „erreichte Haushalte“ nicht hinreichend abgedeckt würden. Die entsprechende Auflage
sei schon nicht geeignet, das ausgegebene Ziel zu erreichen und damit nicht verhältnismäßig.
Anschließend machen die Autoren Vorschläge, wie eine verhältnismäßige Versorgungsauflage aussehen
könnte. Daraufhin werden die von der BNetzA geplanten Frequenzen für lokale und regionale 5GAnwendungen
durch Einzelzuteilung (3,7-3,8 GHz, 26 GHz) thematisiert, die ohne förmliches
Vergabeverfahren vergeben werden sollen. Welche Unternehmen für diese auf 10 Jahre befristeten
Frequenzen antragsberechtigt sind und wie dies rechtlich zu beurteilen ist, wird dann genauer dargestellt.
Kritik äußern die Autoren an dem Vorrang bundesweiter Zuteilungen zur Vermeidung von Störungen
zwischen Frequenzen oberhalb von 3,7 GHZ. Dies schränke die Marktchancen regionaler und lokaler
Netzbetreiber deutlich ein. Abschließend wird die Auflage der Frequenzüberlassung in Augenschein
genommen. Bemängelt wird das Fehlen einer Auflage für regionales Roaming.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Procurement and Concession Law in Belgium

Untertitel
State of Play and Particularities
Autor
Garsse, Steven Van
Heft
4
Jahr
2019
Seite(n)
293-300
Titeldaten
  • Garsse, Steven Van
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 4/2019
    S.293-300
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag stellt in einem Überblick Besonderheiten des belgischen Vergabe- und Konzessionsrecht vor, das mit Wirkung zum 30. Juni 2017 überarbeitet und an die Vergaberichtlinien angepaßt wurde. Besonderes Augenmerk legt das belgische Vergaberecht insbesondere auf die Preisprüfung, eine ausdifferenzierte Einbeziehung von Angeboten mit Abweichungen und die Bekämpfung von Sozialdumping mittels der Einschaltung von Nachunternehmern (die in bestimmten Fällen zertifiziert sein müssen). Ob die zT über den EU-Rechtsrahmen hinausgehenden Regelungen zulässig sind, ist Gegenstand der belgischen Vergaberechtsdiskussion.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

The Possibility to Reserve a Public Contract under the New European Public Procurement Legal Framework

Autor
Baciu, Ioan
Heft
4
Jahr
2019
Seite(n)
307-325
Titeldaten
  • Baciu, Ioan
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 4/2019
    S.307-325
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Verfasser untersucht die einst unter dem Begriff „Vergabefremde Aspekte" zusammengefassten Regelungen dazu, mit dem Vergaberecht neben einem möglichst wirtschaftlichen Preis auch andere politische Ziele zu erreichen. Der Ansatz des Artikels ist rechtsvergleichend, er geht auf die Umsetzung der EU-Richtlinien zur Vergabe in den Mitgliedstaaten ein und untersucht, ob und wie die Ziele der Richtlinie erreicht werden. Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass sich das Vergaberecht von einem preisfixierten Einkaufsrecht zu einem Werkzeug weiterentwickelt hat, dass viele staatliche Ziele fördert - von guter Regierungspraxis über Korruptionsprävention bis hin zu sozialen Zielsetzungen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Beschaffungsverträge der öffentlichen Hand: Berücksichtigung des AGB-Rechts im Vergaberecht?

Autor
Westphalen, Friedrich Graf von
Normen
§ 160 Abs. 3 GWB
Gerichtsentscheidung
OLG Celle, Urt. v. 18.01.2018, Az. 11 U 121/17
Jahr
2018
Seite(n)
2389-2395
Titeldaten
  • Westphalen, Friedrich Graf von
  • ZIP - Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • 2018
    S.2389-2395
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 160 Abs. 3 GWB

OLG Celle, Urt. v. 18.01.2018, Az. 11 U 121/17

Dr. Martin Dieckmann, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg
Abstract
Der Verfasser erörtert eingehend das Urteil des OLG Celle vom 18.01.2018, mit dem dieses in einem
Zivilprozess eine AGB-rechtliche Überprüfung der Wirksamkeit einer formularmäßigen
Preisanpassungsregelung mit der Begründung abgelehnt hatte, der Vertragspartner des öffentlichen
Auftraggebers habe es unterlassen, den behaupteten AGB-Rechtsverstoß als Bieter in dem
vorangegangenen Vergabeverfahren zu rügen und zum Gegenstand einer vergabegerichtlichen
Nachprüfung zu machen. Wie dargelegt wird, bricht diese Auffassung des OLG Celle mit der bisherigen
vergaberechtlichen Spruchpraxis, die die zivilrechtliche Wirksamkeit von Vertragsbedingungen tendenziell
nicht zur Überprüfung nimmt. Der Verfasser erörtert die Problematik eingehend in ihrem AGB-rechtlichen und vergaberechtlichen Kontext und begründet, weshalb demgegenüber der Rechtsauffassung des OLG Celle zu folgen sei, auch, um einer Verzerrung des Bieterwettbewerbs im Vergabeverfahren vorzubeugen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Untiefen der Präqualifikation

Autor
Schlick, Birgit
Rhein, Kay-Uwe
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2019
Seite(n)
8-11
Titeldaten
  • Schlick, Birgit ; Rhein, Kay-Uwe
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2019
    S.8-11
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Die Autoren geben eine Bestandsaufnahme der seit dem 15.09.2018 in Nordrhein-Westfalen geltenden
neuen „Kommunalen Vergabegrundsätze“. Diese befassen sich unter anderem mit dem Nachweis der
Eignung durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis. Den Kommunen soll dadurch die
Eignungsprüfung erleichtert werden. Die neue Regelung werfe, so die Autoren, jedoch mehr Fragen als
Antworten auf. So sei es unklar, ob nur im Hochbau bei beschränkter und freihändiger Vergabe
ausschließlich präqualifizierte Bieter aufgefordert werden dürfen oder ob dies auch für den Bereich der
Vergaben nach der UVgO gelte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Legal Analysis of the Procurement of Privately Financed Infrastructure Projects in Nigeria

Autor
Nwangwu, George
Heft
4
Jahr
2019
Titeldaten
  • Nwangwu, George
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 4/2019
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Autor beschreibt die relativ junge Entwicklung von privat finanzierten Infrastrukturprojekten in Nigeria.
Er erläutert für jede Stufe des Verfahrens – von der Identifizierung der Projekte über das
Ausschreibungsverfahren bis zum Vertragsschluss – die bestehenden Regelungen. Problematisch ist dabei,
dass es eine Vielzahl von konkurrierenden Rechtsgrundlagen für die Abwicklung dieser Projekte gibt und
dass unterschiedliche Institutionen zuständig sind.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Alles Schiebung

Untertitel
Spekulative Angebote und ihre Folgen
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2019
Seite(n)
29-31
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 1/2019
    S.29-31
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
In seinem Aufsatz stellt der Verfasser drei neuere Entscheidungen der vergaberechtlichen
Nachprüfungsinstanzen vor, die den öffentlichen Auftraggeber davor schützen, Angebote, die trotz
formaler Korrektheit faktisch unwirtschaftlich sind, bezuschlagen zu müssen. So hat der BGH mit Urteil
vom 19.06.2018 (X ZR 100/16) entschieden, dass ein Bieter seine Pflichten aus § 241 Abs. 2 BGB, verletzt,
wenn er für eine Position, bei der in der Ausführung nicht unerhebliche Mehrmengen anfallen können,
einen Preis ansetzt, der so überhöhte Nachforderungen nach sich ziehen kann, dass aus Sicht eines
verständigen Teilnehmers am Vergabeverfahren das Ziel verfehlt werde, im Wettbewerb das günstigste
Angebot hervorzubringen. Dem zu einem verantwortungsvollen Einsatz der Haushaltsmittel verpflichteten
Auftraggeber könne nicht zugemutet werden, sich auf ein derartiges Angebot einzulassen. Ähnlich das
OLG Stuttgart (Urteil v. 27.02.2018 – 10 U 98/17) – es lässt den Ausschluss eines Bieters zu, der versucht,
sich eine Anschubfinanzierung zu sichern, indem er Baustellengemeinkosten in die Position der
Baustelleneinrichtung einpreist. Ferner billigt die Vergabekammer des Bundes eine Zurückversetzung des
Vergabeverfahrens, bei dem mehrere Bieter versucht hatten, das durch die Auftraggeberin vorgesehene
Rabattstaffelsystem zu unterlaufen (VK Bund, Beschluss vom 26.06.2018 – VK 2-46/18).
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Zur „Zweckmäßigkeit“ von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V

Autor
Knispel, Ulrich
Normen
§ 127 SGB V
§ 69 SGB V
Gerichtsentscheidung
LSG Bayern, Beschl. v. 20.03.2018 - L 5 KR 81/18 B
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.06.2018 - Verg 59/17
Heft
1
Jahr
2019
Seite(n)
9-11
Titeldaten
  • Knispel, Ulrich
  • NZS - Neue Zeitschrift für Sozialrecht
  • Heft 1/2019
    S.9-11
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 127 SGB V, § 69 SGB V

LSG Bayern, Beschl. v. 20.03.2018 - L 5 KR 81/18 B, OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.06.2018 - Verg 59/17

Dr. Christopher Wolters, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Beitrag stellt dar, unter welchen Voraussetzungen Krankenkassen Verträge zur Beschaffung von
Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 1 SGB V im Wege einer Ausschreibung vergeben können. Voraussetzung
hierfür sei die Zweckmäßigkeit eines solchen Vorgehens, die zwingend auch die Exklusivität des
bezuschlagten Lieferanten zur Folge habe. Nach einer kurzen Darstellung der Systematik des § 127 SGB V
wiederholt er dazu zunächst die Grundlagen, weshalb das GWB-Vergaberecht auf Vergaben nach § 127
Abs. 1 SGB V überhaupt anwendbar ist. In seinem Hauptteil geht der Beitrag dann darauf ein, dass sich die
Voraussetzung der Zweckmäßigkeit auf die Zweckmäßigkeit einer Exklusivbeziehung mit einem
Lieferanten bezöge. Die Zweckmäßigkeit der Durchführung eines Vergabeverfahrens sei demgegenüber
keine Voraussetzung nach § 127 Abs. 1 SGB V. In diesen Kontext ordnet der Beitrag auch verschiedene
sozial- und vergaberechtliche Urteile der jüngeren Zeit ein. Dabei geht er insbesondere auf die Frage ein,
ob Sozialgerichte oder die Nachprüfungsinstanzen für die Beurteilung der Zweckmäßigkeit sachlich
zuständig sind. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass Ersteres der Fall ist. Schließlich thematisiert er noch,
inwieweit die Voraussetzung der Zweckmäßigkeit durch Aufsichtsbehörden überprüft werden kann und
drittschützende Wirkung entfaltet.
Rezension abgeschlossen
ja

Die Auftragsvergabe nach dem besonderen Verfahren einer internationalen Organisation

Autor
Trube, Philipp
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 06.12.2017, Rs. C-408/16 - CNADNR
Heft
12
Jahr
2019
Seite(n)
723-726
Titeldaten
  • Trube, Philipp
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 12/2019
    S.723-726
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urteil vom 06.12.2017, Rs. C-408/16 - CNADNR

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Der Autor befasst sich mit der Entscheidung des EuGH vom 06.12.2017 in der Rechtssache C-408/16 – „CNADNR". In diesem Vorabentscheidungsverfahren hatte der EuGH Gelegenheit, sich insbesondere mit drei Themenfeldern auseinanderzusetzen: (1) Zeitpunkt für die Anwendbarkeit des EU-Vergaberechts bei einem EU-Beitritt, (2) Privilegierung von Vergaben nach den Verfahrensregeln einer „internationalen Organisation" und (3) Reichweite des Tatbestandsmerkmals „Unregelmäßigkeiten" im Zusammenhang mit der Berichtigung von Zuwendungen. Die Entscheidungsbesprechung stellt den Hintergrund und Kernaussagen dar und liefert eine eigene Würdigung. Als Ausblick wird insbesondere auf die Klarstellungen zum intertemporalen Recht abgehoben, die im Falle künftiger Erweiterungen der EU von erheblichem praktischen Interessen sein dürften
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja