Transparency in Evaluation Methods – How Much Clarity is Required?

Autor
Erik Kjær-Hansen and
Katrine Thorup
Heft
3
Jahr
2018
Seite(n)
241-244
Titeldaten
  • Erik Kjær-Hansen and ; Katrine Thorup
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2018
    S.241-244
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autoren nehmen eine Entscheidung der dänischen Beschwerdestelle für öffentliche Aufträge zum Anlass, um die rechtliche Zulässigkeit eines Bewertungsmodells zu diskutieren. Streitgegenstand ist eine Übersetzung von Angebotspreisen in Punkte im Rahmen eines Wertungssystems. Die Kritik besteht darin, dass das Angebot mit dem niedrigsten Preis die volle Punktzahl erhält und preislich höhere Angebote in Relation zum besten Angebot weniger Punkte erhalten. Nach Auffassung der Autoren war die Entscheidung zutreffend. Weder das nationale dänische Recht noch die EU-Vergabevorschriften verbieten aufgrund des Transparenzgebotes solche Wertungsmodelle. Ob anders zu entscheiden wäre, wenn die Gewichtung des Preises insgesamt noch höher ist, bleibe zukünftigen Entscheidungen vorbehalten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Interimsweise Vergabe von Rettungsdienstleistungen vor dem Hintergrund des Vorabentscheidungsverfahren zur sog. Bereichsausnahmen Rettungsdienst

Autor
Bühs, Jacob
Normen
§ 130 GWB
§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Gerichtsentscheidung
VK Münster, Beschl. v. 15. Februar 2017 – VK 1 - 51/16 –
VK Münster, Beschl. v. 21. Dezember 2017 – VK 1 - 40/17 –
OLG Düsseldorf, EuGH-Vorlage vom 12. Juni 2017 – VII-Verg 34/16 –
Heft
10
Jahr
2018
Seite(n)
397-400
Titeldaten
  • Bühs, Jacob
  • NWVBl - Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter
  • Heft 10/2018
    S.397-400
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 130 GWB, § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB

VK Münster, Beschl. v. 15. Februar 2017 – VK 1 - 51/16 –, VK Münster, Beschl. v. 21. Dezember 2017 – VK 1 - 40/17 –, OLG Düsseldorf, EuGH-Vorlage vom 12. Juni 2017 – VII-Verg 34/16 –

Elias Könsgen, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover
Abstract
Der Autor befasst sich mit dem Problem der Interimsvergabe am Beispiel von Rettungsdienstleistungen. Aufhänger der Problematik ist das beim EuGH anhängige Vorabentscheidungsverfahren zu der entsprechenden Bereichsausnahme. Zunächst wird die Frage beleuchtet, ob bzw. wie eine Interimsvergabe bis zu einer Entscheidung des EuGH erfolgen müsste. Hierzu stellt der Autor fest, dass es keine expliziten gesetzlichen Regelungen für einen solchen Fall gibt. Allenfalls komme die Möglichkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb wegen Dringlichkeit diesem Fall nahe. Wegen des Grundsatzes der Kontinuität der Daseinsvorsorge komme dies für Rettungsdienstleistungen häufig in Betracht. Anschließend zählt der Autor die Voraussetzungen der Rechtsprechung an eine Interimsvergabe auf. Ferner stellt er dar, wann welcher Rechtsweg eröffnet ist. Die bisherige Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Interimsvergabe wird sodann kurz dargestellt und mündet in einem Vorschlag, § 130 GWB anzuwenden. Der Autor gibt zu bedenken, dass auch nach der anstehenden Entscheidung des EuGH weiterhin Unklarheiten bestehen bleiben könnten. Der Beitrag endet daher mit den Anregungen, gesetzliche Änderungen in den Landesrettungsdienstgesetzen und der VwGO zu erlassen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Beschaffung von Anlagen- und Geräteprüfleistungen

Autor
Schäffer, Rebecca
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2018
Seite(n)
2-6
Titeldaten
  • Schäffer, Rebecca
  • VergabeFokus
  • Heft 6/2018
    S.2-6
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Die Autorin gibt einen Überblick über den Rechtsrahmen für Prüfleistungen an technischen Anlagen und Geräten. Dabei geht sie auf einzelne bundesrechtliche und landesrechtliche Regelungen ein und gibt Praxishinweise zur Gestaltung von Leistungsbeschreibung, Preisabfrage, Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das neue Wettbewerbsregister und das Arbeitsstrafrecht

Untertitel
Verstöße können jetzt erhebliche Wettbewerbsnachteile begründen
Autor
Oberthür, Nathalie
Jahr
2018
Seite(n)
153-154
Titeldaten
  • Oberthür, Nathalie
  • ArbRB - Arbeits-Rechts-Berater
  • 2018
    S.153-154
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasserin erläutert die Regelungen des Wettbewerbsregistergesetzes. Zunächst skizziert sie die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, dabei liegt der Fokus auf Verstößen von arbeitsrechtlichen und abgaberechtlichen Verstößen. Sie erläutert die Eintragungsvoraussetzungen und die zukünftige praktische Anwendung im Vergabeprozess. Aufgrund der Transparenz durch das Register seien für betroffene Unternehmen künftig empfindliche wettbewerbliche Nachteile zu erwarten. Unternehmen, die von öffentlichen Aufträgen abhängig sind, müssten deshalb noch größeren Wert als zuvor auf ein funktionierendes Compliance-System legen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Vergabe und "Vergabe"

Untertitel
Konzeptausschreibungsverfahren und Bauleitplanungen für entwidmete Grundstücke der deutschen Bahn AG
Autor
Thiel, Fabian
Zeitschrift
Heft
11
Jahr
2018
Seite(n)
1800-1811
Titeldaten
  • Thiel, Fabian
  • BauR - Baurecht
  • Heft 11/2018
    S.1800-1811
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Rezension abgeschlossen
ja

Die kartellrechtliche Zulässigkeit von Arbeitsgemeinschaften

Autor
Beninca, Jürgen
Gebauer, Nicole
Gerichtsentscheidung
BGH vom 13.12.1983, Az. KRB 3/83
BGH vom 5.2.2002, Az. KZR 3/01
Heft
9
Jahr
2018
Seite(n)
451-458
Titeldaten
  • Beninca, Jürgen; Gebauer, Nicole
  • WuW - Wirtschaft und Wettbewerb
  • Heft 9/2018
    S.451-458
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

BGH vom 13.12.1983, Az. KRB 3/83, BGH vom 5.2.2002, Az. KZR 3/01

Annett Hartwecker, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin
Abstract
Die Autoren diskutieren die „Sektoruntersuchung Zement und Transportbeton, Bericht nach § 32e GWB vom 24.07.2017" des Bundeskartellamtes in Bezug auf die Zulässigkeit der Bildung von Bietergemeinschaften. Dabei gehen sie zunächst auf die Rechtsprechung des BGH vom 13.12.1983, Az. KRB 3/83 und vom 05.02.2002, Az. KZR 3/01, in welcher die kartellrechtlichen Voraussetzungen zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften aufgestellt wurden. Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Bildung von Arbeitsgemeinschaften dann zulässig, wenn die beteiligten Unternehmen jedes für sich objektiv nicht in der Lage ist, ein Angebot abzugeben, wenn sie zwar leistungsfähig, ihre Kapazitäten aber anderweitig gebunden sind und, wenn nach wirtschaftlich vertretbarer und kaufmännisch vernünftiger Einschätzung ein erfolgversprechendes Angebot nur per Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) möglich ist. Anschließend erörtern die Autoren, die im Abschlussbericht des Bundeskartellamtes genannten Kriterien für die Bildung von Arbeitsgemeinschaften. Nach Ansicht des Bundeskartellamtes müssten (kumulativ) drei Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Bildung von Arbeitsgemeinschaft gegeben sein: die fehlende individuelle Leistungsfähigkeit (Marktfähigkeit), das Vorliegen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung und erst die Zusammenarbeit ermöglicht ein Angebot. Diese Voraussetzungen empfinden die Autoren als zu streng, da die Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft vorliegen müssten, sodass nach Ansicht der Autoren, vor allem kleine und mittelständische Unternehmen benachteiligt würden. Im weiteren Verlauf des Artikels setzen sich die Autoren kritisch mit der vom Bundeskartellamt geforderten Selbstveranlagung von Arbeitsgemeinschaften auseinander. An diese Auseinandersetzung schließt sich eine Beurteilung der Autoren der Argumente aus der Transportbetonindustrie durch das Bundeskartellamt auseinander. Hierbei gehen sie kritisieren sie insbesondere, dass vom Bundeskartellamt angeregt wurde, dass ggf. auf die Bildung von Arbeitsgemeinschaften verzichtet werden soll und die Ausschreibungsbedingungen teilweise ignoriert werden sollen. Abschließend führen die Autoren aus, dass die Zulässigkeitskriterien für Arbeitsgemeinschaften des Bundeskartellamtes im Widerspruch zur einschlägigen Rechtsprechung stehen und betonen, dass durch die Zulässigkeitskriterien Anbieter mit größeren Ressourcen bevorzugt werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Lokalisierungsprogramme in den Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrates – auf dem Weg zu einem Sondervergaberecht der Erdöl- und

Autor
Frank-Fahle, Constantin
Heft
8
Jahr
2018
Seite(n)
760-769
Titeldaten
  • Frank-Fahle, Constantin
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2018
    S.760-769
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Filip Lewandowski, Richter (Verwaltungsgericht), Frankfurt (Oder)
Abstract
Die Autoren beschreiben in ihrem Beitrag sogenannte Lokalisierungsprogramme im Oman, in Saudi-Arabien und im Emirat Abu Dhabi. Ziel der Lokalisierungsprogramme ist die Verringerung der Abhängigkeit von Öl und Gas. Diese soll mittels einer Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur durch den Ausbau lokaler Wertschöpfungsketten anhand lokaler Zulieferer erreicht werden. Darüber hinaus sollen die Programme die Staatsangehörigen des jeweiligen Landes fördern. Die Programme verlangen die Erstellung eines bestimmten Lokalisierungswertes bzw. Prozentsatzes, der im Rahmen eines Vergabeverfahrens neben anderen Kriterien bewertet wird. Der Artikel stellt die Lokalisierungsprogramme in den drei Ländern unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf die jeweiligen Vergabeverfahren und bestehende wirtschaftliche Operationen dar. Ebenfalls werden investitions- und steuerrechtliche Überlegungen zu den Programmen angestellt. Für die Bestimmung des Lokalisierungswertes bzw. Prozentsatzes in Vergabeverfahren sieht beispielsweise der Oman in seinem In-Country-Value (ICV) Programm ein „ICV Index Evaluation Model“ vor. Hierbei handelt es sich um eine Tabelle, die Gewichtungsfaktoren wie „Omanisierung in der Belegschaft“ oder „Lokale Beschaffung von Waren“ vorsieht. Die Bieter werden nach Gewichtungsgrad und Erreichung der Ziele bewertet. Unternehmen mit den höchsten Prozentzahlen in den jeweiligen Kategorien würden beim Vergabeverfahren vorgezogen. Saudi-Arabien und Abu Dhabi haben ähnliche Tabellen zur Bestimmung eines Lokalisierungswertes bzw. Prozentsatzes entwickelt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Von guten und von schlechten Preisen

Untertitel
Entscheidungsanmerkungen zum Urteil des KG vom 10.07.2018
Autor
Roquette, Andreas
Oriwol, Peter
Normen
§ 650c BGB
Gerichtsentscheidung
KG, 10.7.2018 - 21 U 30/17
Zeitschrift
Heft
11
Jahr
2018
Seite(n)
1775-1782
Titeldaten
  • Roquette, Andreas; Oriwol, Peter
  • BauR - Baurecht
  • Heft 11/2018
    S.1775-1782
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 650c BGB

KG, 10.7.2018 - 21 U 30/17

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag bespricht die Entscheidung des KG vom 10.07.2018, in der das KG bei einem VOB-Vertrag vom Prinzip „schlechter Preis bleibt schlechter Preis" abweicht und dem Auftragnehmer wegen des geänderten Bau-Solls einen Mehrvergütungsanspruch mit Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn zuerkennt. Die Verfasser ordnen dies als im konkreten Einzelfall „pragmatische" und ergebnisorientierte Entscheidung ein, die allerdings BGB-Vertrag und VOB-Vertrag vermische und die VOB/B zu korrigieren versuche, in der eine § 650c BGB vergleichbare Bestimmung fehlt und bewusst nicht aufgenommen wurde. Es sei indes nicht die Aufgabe der Rechtsprechung, die VOB/B zu optimieren.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Selbstreinigung bei nicht rechtskräftiger Verurteilung eines früheren Geschäftsführers

Autor
Fritz, Aline
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 21.12.2017, Rs. C-178/16
EuGH, Urteil vom 24.10.2018, Rs. C-124/17
Heft
12
Jahr
2018
Seite(n)
735-737
Titeldaten
  • Fritz, Aline
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 12/2018
    S.735-737
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urteil vom 21.12.2017, Rs. C-178/16, EuGH, Urteil vom 24.10.2018, Rs. C-124/17

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Die Autorin beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit dem Urteil des EuGH vom 21.12.2017 (Rs. C-178/16) sowie in einem Hinweis mit der Entscheidung des EuGH vom 24.10.2018 (Rs. C-124/17). Die beiden Entscheidungen ranken sich um den Ausschluss von Bietern wegen früherem Fehlverhalten und der Möglichkeiten der Selbstreinigung. Die Autorin stellt den Sachverhalt und den Kern der ersten Entscheidung des EuGH dar. Die Entscheidung erging zu einer italienischen Regelung und noch zur alten Vergabekoordinierungsrichtlinie. Die Autorin leitet hieraus Folgen für die vergaberechtlichen Regelungen in Deutschland ab. So stellt sie in einem ersten Schritt die vergleichbaren deutschen Regelungen dar und ordnet dann die Entscheidung entsprechend ein. Hierbei betont sie nochmals, dass der EuGH den Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung insbesondere der fakultativen Ausschlussgründe einen sehr weitgehenden Ermessensspielraum einräumt und diesen bei seiner Entscheidung nochmals bestätigt hat. In diesem Zusammenhang geht sie auch auf die Selbstreinigungsregelungen ein und hierbei insbesondere auf die deutsche Regelung, nach welcher die Zusammenarbeit nicht nur mit den Ermittlungsbehörden, sondern auch mit den öffentlichen Auftraggebern gefordert wird. Insofern verweist sie auf die aktuelle Entscheidung des EuGH vom 24.10.2018, wonach sich die Entscheidung des Gesetzgebers, auch eine Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Auftraggeber zu fordern, im Rahmen des zulässigen Ermessens hält.
Rezension abgeschlossen
ja

Smart Cities and Innovation Partnership

Untertitel
A New Way of Pursuing Economic Wealth and Social Welfare
Autor
Castelli, Andrea
Normen
Art. 31 RL 2014/24/EU
Heft
5
Jahr
2018
Seite(n)
207-213
Titeldaten
  • Castelli, Andrea
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 5/2018
    S.207-213
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 31 RL 2014/24/EU

Peter Oriwol, CMS Hasche Sigle, Leipzig
Abstract
Der Beitrag beleuchtet die vorkommerzielle Auftragsvergabe (Pre-commercial Procurement, PCP) und die Innovationspartnerschaft als zwei Möglichkeiten der Beschaffung von innovativen, effizienten und nachhaltigen Leistungen durch die öffentliche Hand. Der Beitrag vergleicht die unterschiedlichen Ansätze einer Innovationsförderung durch die öffentliche Hand (Bottom-up- und Top-down-Modell) und untersucht im Einzelnen, wie die im Rahmen der Vergaberechtsreform 2016 in das Gesetz integrierte Verfahrensart der Innovationspartnerschaft die Entwicklung städtischer Gebiete zu sogenannten „Smart Cities“ vorantreiben kann. Als „Smart Cities“ werden technologisch fortschrittliche, effiziente, nachhaltige und sozial-inklusive städtische Lebensräume mit hohen Lebensstandards für ihre Bewohner verstanden. Hierzu bedarf es der Entwicklung innovativer Leistungen durch die Wirtschaft, wozu die öffentliche Hand aufgrund besonderer Marktmacht Anreize setzen kann. Der Autor benennt die Vorteile einer Innovationspartnerschaft, befindet aber zugleich, dass von der neuen Verfahrensart bisher nur wenig Gebrauch gemacht wurde. Die Hemmnisse der öffentlichen Auftraggeber zur Beschaffung innovativer Leistungen werden abschließend beleuchtet.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja