Warum die Verzögerung eines Vergabeverfahrens nur in Ausnahmefällen zu einer Mehrvergütung führen kann

Autor
Bröker, Jörn
Heft
2a
Jahr
2008
Seite(n)
591-599
Titeldaten
  • Bröker, Jörn
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2008
    S.591-599
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Christine , forum vergabe e.V. , Berlin
Abstract
Der Verfasser setzt sich in seinem Beitrag kritisch mit der bislang herrschenden Auffassung auseinander, die im Falle der Verzögerung des Zuschlags dem Bieter einen Anspruch auf Mehrvergütung zuspricht. Er kommt zu dem Ergebnis, dass es ohne eine gesetzliche Einschränkung des Nachverhandlungsverbots einen Mehrvergütungsanspruch nicht geben dürfe. Zudem habe allein der Bieter das Risiko der Materialpreissteigerungen innerhalb der verlängerten Bindefrist zu tragen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Warum die Verzögerung eines Vergabeverfahrens nur in Ausnahmefällen zu einer Mehrvergütung führen kann

Autor
Bröker, Jörn
Heft
2a
Jahr
2008
Seite(n)
591-599
Titeldaten
  • Bröker, Jörn
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2008
    S.591-599
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Wird der erfolglose Bieter bei Unterschwellenvergaben auf den Sekundärrechtsschutz verwiesen, ist fraglich, ob und unter welchen Umständen Schadenersatz durch die ordentlichen Gerichte gewährt wird und ob dieser Rechtsschutz ausreichend ist. Der Autor erläutert diesbezügliche Anspruchsgrundlagen und –voraussetzungen im Rahmen der c.i.c. und des Deliktsrechts; betrachtet werden weiterhin der Umfang möglichen Schadensersatzes sowie ein denkbares Akteneinsichtsrecht. In einem Fazit wird abschließend festgestellt und im Hinblick auf europarechtliche Vorschriften kritisiert, dass der derzeitige Sekundärrechtsschutz im Unterschwellenbereich kaum Effektivität besitze.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Sekundärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte?

Autor
Braun, Christian
Heft
2a
Jahr
2008
Seite(n)
360-371
Titeldaten
  • Braun, Christian
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2008
    S.360-371
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Wird der erfolglose Bieter bei Unterschwellenvergaben auf den Sekundärrechtsschutz verwiesen, ist fraglich, ob und unter welchen Umständen Schadenersatz durch die ordentlichen Gerichte gewährt wird und ob dieser Rechtsschutz ausreichend ist. Der Autor erläutert diesbezügliche Anspruchsgrundlagen und –voraussetzungen im Rahmen der c.i.c. und des Deliktsrechts; betrachtet werden weiterhin der Umfang möglichen Schadensersatzes sowie ein denkbares Akteneinsichtsrecht. In einem Fazit wird abschließend festgestellt und im Hinblick auf europarechtliche Vorschriften kritisiert, dass der derzeitige Sekundärrechtsschutz im Unterschwellenbereich kaum Effektivität besitze.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Verzögerte Zuschlagserteilung bei öffentlichen Bauaufträgen – zivilrechtliche Folgen

Autor
Bornheim, Helmerich
Badelt, Thomas
Normen
§ 6 Nr. 2 VOB/B
§ 2 Nr. 5 VOB/B
§ 5 VOB/B
§ 6 Nr. 4 VOB/B
Heft
3
Jahr
2008
Seite(n)
249-259
Titeldaten
  • Bornheim, Helmerich; Badelt, Thomas
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2008
    S.249-259
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 6 Nr. 2 VOB/B, § 2 Nr. 5 VOB/B, § 5 VOB/B, § 6 Nr. 4 VOB/B

Christine , forum vergabe e.V. , Berlin
Abstract
Eine verzögerte Zuschlagserteilung kann für den Bieter Mehrkosten zur Folge haben. Ein Nachverhandeln vor Zuschlagserteilung über die entstandenen Mehrkosten ist allerdings unzulässig. Anhand aktueller Rechtsprechung. verdeutlichen die Verfasser diese Problematik und deren Folgen für den Bieter. Sie stellen unterschiedliche dogmatische Lösungsansätze dar und nehmen zu diesen und zu weiteren Aspekten, wie bspw. den Anspruchspositionen der Bieter im Falle entstandener Mehrkosten oder einem möglichen Leistungsverweigerungsrecht des Bestbieters ausführlich Stellung. Sie stellen fest, dass ein Bieter grundsätzlich Anspruch auf Mehrvergütung habe, weil die Verschiebung der Bauzeit der Risikosphäre des öffentlichen Auftraggebers zuzuordnen sei. Die Anpassung der Bauzeit habe in Anlehnung an § 6 Nr. 2 und 4 sowie § 5 VOB/B, die Anpassung der Vergütung entsprechend der Wertung des § 2 Nr. 5 VOB/B zu erfolgen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der Übergang vom offenen Verfahren zum Verhandlungsverfahren

Autor
Boesen, Arnold
Heft
2a
Jahr
2008
Seite(n)
385-391
Titeldaten
  • Boesen, Arnold
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2008
    S.385-391
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Grazyna Fait , forum vergabe e.V. , Berlin
Abstract
Der Autor setzt sich mit dem Übergang vom offenen Verfahren zum Verhandlungsverfahren auseinander. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Lage kommt er zu dem Schluss, dass das Verhandlungsverfahren eine Ausnahme bildet, es daher erst zum Zuge kommt, wenn eine Vergabe im offenen Verfahren nicht mehr zum Erfolg führen kann.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Gründe und Folgen der Nichteinbeziehung der BVB/EVB-IT

Autor
Bischof, Elke
Heft
4
Jahr
2008
Seite(n)
90-92
Titeldaten
  • Bischof, Elke
  • ITRB - Der IT Rechtsberater
  • Heft 4/2008
    S.90-92
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Die Autorin bespricht die aktuelle Situation bei der Einbindung der Besonderen Vertragsbestimmungen (BVB) und Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) im Rahmen von IT-Vergaben. Nach einem knappen einleitenden Teil zu den Rechtsgrundlagen (§ 9 VOL/A, Verwaltungsvorschriften zu § 55 BHO) widmet sich der Beitrag den Gründen, warum eine zurückhaltende Implementierung der Vertragswerke zu erwarten ist. Verwiesen wird auf das in komplexen IT-Vergaben häufig erforderliche Nebeneinander von BVB-Planung und EVB-IT Systemvertrag, AGB-rechtliche Überlegungen und die sich aus der fehlenden Zustimmung der Wirtschaft ergebenden Konsequenzen. Der Beitrag schließt mit Überlegungen zur Frage, ob die etwa aufgrund eigener Vertragsgestaltung nicht erfolgte Einbeziehung von BVB/EBV-IT zu einem rügefähigen Vergaberechtsverstoß führen könnte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Chancen des Primärrechtsschutzes unterhalb der Schwellenwerte

Autor
Antweiler, Clemens
Gerichtsentscheidung
BVerwG, Beschluss vom 02.05.2007 - 6 B 10.07
Heft
2a
Jahr
2008
Seite(n)
352-360
Titeldaten
  • Antweiler, Clemens
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2008
    S.352-360
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

BVerwG, Beschluss vom 02.05.2007 - 6 B 10.07

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit dem Beschluss des BVerwG vom 02.05.2007 (6 B 10.07), welcher die Problematik der Eröffnung des Primärrechtschutzes im Unterschwellenbereich behandelt. Erörtert werden die Zuständigkeiten von Verwaltungs- und Zivilgerichten sowie die Anerkennung subjektiver Bieterrechte im Unterschwellenbereich durch die Gerichte. Ferner geht der Verfasser auf mögliche gerichtliche Anspruchsgrundlagen ein und fordert abschließend ein rasches Umdenken der Zivilgerichte, welche nunmehr auch mögliche Verletzungen öffentlich-rechtlicher Rechtspositionen zu überprüfen hätten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Update HOAI

Untertitel
Die wichtigsten Regelungen im Porträt – Teil 1 der neuen Serie „HOAI 2009“
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2009
Seite(n)
11-13
Titeldaten
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2009
    S.11-13
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Seit dem 18. August 2009 ist die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Kraft. Demgemäß werden nun die Vorschriften der neuen HOAI in dieser und den nächsten Ausgaben des VergabeNavigators vorgestellt und Berichte über erste Erfahrungen in der Praxis ausgewertet werden. Der vorliegende Teil 1 der Serie befasst sich mit einzelnen Vorschriften aus dem allgemeinen Teil (§§ 1-16 HOAI), wobei insbesondere Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, Leistung und Leistungsbilder, anrechenbare Kosten sowie Grundlagen des Honorars untersucht werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Zur Entscheidung für interkommunale Zusammenarbeit durch das EuGH Urteil „Hamburg Stadtreinigung“

Autor
Veldboer, Wolfgang
Eckert, Christoph
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 9.6.2009 - C-480/06
Heft
20
Jahr
2009
Seite(n)
849-852
Titeldaten
  • Veldboer, Wolfgang; Eckert, Christoph
  • DÖV - Die Öffentliche Verwaltung
  • Heft 20/2009
    S.849-852
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urteil vom 9.6.2009 - C-480/06

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasser zeigen zunächst die Entwicklung des Streitstands in der nationalen Rechtsprechung auf. Sodann stellen sie die oben genannte Entscheidung des EuGH (Urteil vom 9.6.2009 - C-480/06) dar. Anschließend untersuchen sie den künftigen Anwendungsbereich der Entscheidung. Hierbei sei maßgebend, ob der Begriff der öffentlichen Aufgabe weiterhin - wie im vorliegenden Fall - aus europäischen Rechtssätzen heraus definiert werde, oder ob den Mitgliedstaten hierbei ein Ermessenspielraum eingeräumt werde.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Zu den Ausschreibungspflichten bei der interkommunalen Kooperation – Neues vom EuGH

Autor
Tomerius, Stephan
Normen
§ 99 Abs 1 GWB
Art. 28 Abs. 2 GG
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 9.6.2009 - C-480/06
Heft
9
Jahr
2009
Seite(n)
395-400
Titeldaten
  • Tomerius, Stephan
  • LKV - Landes- und Kommunalverwaltung
  • Heft 9/2009
    S.395-400
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Abs 1 GWB, Art. 28 Abs. 2 GG

EuGH, Urteil vom 9.6.2009 - C-480/06

Christine , forum vergabe e.V. , Berlin
Abstract
Der Beitrag analysiert das Urteil des EuGH vom 9.6.2009 (Stadtreinigung Hamburg) und die darin aufgestellten Mindestbedingungen und Kriterien für eine vergaberechtsfreie interkommunale Zusammenarbeit. Der Verfasser legt in diesem Zusammenhang u.a. die rechtlichen Standpunkte der Parteien im Klageverfahren und die tragenden Urteilsgründe des EuGH dar und gibt einen Ausblick auf die Auswirkungen dieses Urteils auf die interkommunale Praxis und den Diskussionsstand in Rechtsprechung und Literatur in Deutschland. Unter dem Strich sei das Urteil für die interkommunalen Gestaltungsmöglichkeiten von hohem Wert. Die ernsthaften Befürchtungen einer weiteren Erosion der kommunalen Organisationshoheit aus Art. 28 II GG durch das EU-Vergaberecht dürften nach Ansicht des Verfassers nun erstmal der Vergangenheit angehören.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja