Fehlerfolgenlehre im Vergaberecht
Normen
§ 13 VgV
§ 134 BGB
§ 138 BGB
§ 313 BGB
§ 314 BGB
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2008
Seite(n)
60-67
Titeldaten
- Storr, Stefan
- SächsVBl - Sächsische Verwaltungsblätter
-
Heft 3/2008
S.60-67
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 13 VgV, § 134 BGB, § 138 BGB, § 313 BGB, § 314 BGB
Abstract
Fehlerfolgenlehre im Vergaberecht
Unter besonderer Berücksichtigung der Regelungen der Rechtsmittel-Richtlinie 89/665, § 13 VgV und §§ 134, 138, 313, 314 BGB beleuchtet der Autor Rechtsfolgen und nachträgliche Korrekturmöglichkeiten (gemeinschafts-) rechtswidriger Auftragsvergabe. Er stellt ferner die wichtigsten Eckpunkte der Änderungsrichtlinie 2007/66 vor und begrüßt in diesem Zusammenhang die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments, weil durch sie Rechtsschutz und Effektivität des Vergaberechts gestärkt würden. [
Christine Wienholz, forum vergabe e.V.]
Unter besonderer Berücksichtigung der Regelungen der Rechtsmittel-Richtlinie 89/665, § 13 VgV und §§ 134, 138, 313, 314 BGB beleuchtet der Autor Rechtsfolgen und nachträgliche Korrekturmöglichkeiten (gemeinschafts-) rechtswidriger Auftragsvergabe. Er stellt ferner die wichtigsten Eckpunkte der Änderungsrichtlinie 2007/66 vor und begrüßt in diesem Zusammenhang die Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments, weil durch sie Rechtsschutz und Effektivität des Vergaberechts gestärkt würden. [
Christine Wienholz, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein