Grundstücksveräußerungen und städtebauliche Verträge außerhalb des Kartellvergaberechts
Untertitel
– Welche Spielräume verbleiben noch für Kommunen?
Normen
§ 12 Abs. 1 BauGB
§ 11 BauGB
§ 32a VOB/A
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2007, VII - Verg 2 / 07
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2008
Seite(n)
11 - 15
Titeldaten
- Reidt, Olaf
- VergabeR - Vergaberecht
-
Heft 1/2008
S.11 - 15
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 12 Abs. 1 BauGB, § 11 BauGB, § 32a VOB/A
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2007, VII - Verg 2 / 07
Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Das OLG Düsseldorf entschied am 13.06.2007 (Verg 2/07), dass Grundstücksveräußerungen der öffentlichen Hand, die mit einer Bauverpflichtung gekoppelt sind, auch dem Kartellvergaberecht unterfallen, wenn der Vertragspartner der Kommune die betreffende bauliche Anlage nicht für die kommunale, sondern ausschließlich für eine Eigennutzung errichtet.
Im vorliegenden Beitrag werden nun entsprechende Möglichkeiten aufzeigt, die auch unter Beachtung dieser Rechtsprechung für Kommunen bestehen, um städtebauliche Projekte im Zusammenhang mit Grundstücksveräußerungen außerhalb des Kartellvergaberechts auszuführen; beispielsweise mittels Nutzungseinschränkungen durch Bebauungsplanfestsetzungen.
Im vorliegenden Beitrag werden nun entsprechende Möglichkeiten aufzeigt, die auch unter Beachtung dieser Rechtsprechung für Kommunen bestehen, um städtebauliche Projekte im Zusammenhang mit Grundstücksveräußerungen außerhalb des Kartellvergaberechts auszuführen; beispielsweise mittels Nutzungseinschränkungen durch Bebauungsplanfestsetzungen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja