Die "vergaberechtsfreie" Auftragsänderung - Chancen, Risiken und Nebenwirkungen

Autor
Summa, Hermann
Normen
§ 132 GWB
Heft
6
Jahr
2017
Seite(n)
207-216
Titeldaten
  • Summa, Hermann
  • vpr - Vergabepraxis & -recht
  • Heft 6/2017
    S.207-216
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 132 GWB

Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Autor stellt umfassend Anwendungsbereich und Tatbestand der Regelungen zur Auftragsänderung in § 132 GWB dar. Zum Anwendungsbereich wird die Anwendbarkeit der Vorschrift auf Altverträge erläutert. Anschließend werden die einzelnen Tatbestände der Regelung sowie der Sonderfall einer Rahmenvereinbarung besprochen. Der Beitrag wird mit Ausführungen zur Bekanntmachungspflicht der Änderung, zum Umfang der Neuausschreibung und zum Schicksal des geänderten Altvertrags fortgeführt. Er schließt mit einer kurzen Übersicht über den Rechtsschutz für am geänderten Vertrag interessierte Unternehmen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Niedernhausen, Elze, München

Untertitel
– Stationen auf dem Weg nach Luxemburg
Autor
Kalte, Peter
Übelacker, Davina
Zimmermann, Eric
Normen
§ 3 Abs. 7 VgV
Heft
6
Jahr
2017
Seite(n)
647-650
Titeldaten
  • Kalte, Peter ; Übelacker, Davina ; Zimmermann, Eric
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2017
    S.647-650
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 3 Abs. 7 VgV

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Die Autoren setzen sich mit der Rechtsprechung zur Berechnung des Auftragswertes bei unterschiedlichen Planungsleistungen auseinander. Liegt der Auftragswert für Planungsleistungen höher als der EU-Schwellenwert, muss europaweit ausgeschrieben werden, daher sei die richtige Schätzung des Auftragswertes elementar. Wer dort trickst oder täuscht, müsse damit rechnen, dass seine Ausschreibung vor einer Vergabekammer landet und aufgehoben wird, was bei schwerwiegenden Vergaberechtsverstößen bis zum Widerruf von Zuschüssen und Fördermitteln führen könne. Die Autoren erörtern die Entwicklung der Rechtsprechung nach dem EuGH-Urteil Autalhalle, einer verpassten Entscheidung des EuGHs zum Schwimmbad in Elze und einer Entscheidung des OLG München sowie die Reaktionen der zuständigen Behörden. All diese Entscheidungen führten zu Unsicherheiten rund um eine Additionspflicht von Planungsleistungen, insbesondere bei unterschiedlichen Leistungsbildern. Die Oberste Baubehörde aus Bayern führt in ihrem Rundschreiben aus, dass abschließend nicht entschieden worden ist, ob in jedem Fall Leistungen der Objektplanung, Tragwerksplaung und der Planung der technischen Gebäudeausrüstung für ein einheitliches Bauvorhaben als gleichartige Leistung anzusehen und somit zu addieren ist. Ebenso schreibt das BMUB im Erlass vom 16.05.2017, dass keine Addition von Planungsleistungen erfolgen muss, wenn die Planungsleistungen klar voneinander abgrenzbar sind. Klarheit in die entstandenen Irritationen wird am Ende erst eine Entscheidung des EuGH bringen können. Solange ist den schlüssigen Bewertungen der Behörden zu folgen und der Auftragswert nach geltendem deutschen Recht gemäß § 3 Abs. 7 VgV zu berechnen. Sind EU-Fördermittel im Spiel, müsse die Vergabestelle abwägen, ob sie das Risiko einer späteren Rückforderung eingehen will oder vorsichtshalber addiert.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

In-House-Vergaben an Tochtergesellschaften anderer Auftraggeber

Autor
Horstkotte, Michael
Hünemörder, Olaf
Dimieff, Martin
Heft
6
Jahr
2017
Seite(n)
697-704
Titeldaten
  • Horstkotte, Michael; Hünemörder, Olaf; Dimieff, Martin
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2017
    S.697-704
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Rezension abgeschlossen
nein

Wenn es gerasterter Barock sein soll ...

Untertitel
Über den problematischen Umgang mit Gestaltungsmustern
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2017
Seite(n)
26-28
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 5/2017
    S.26-28
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Ausgehend von einer Entscheidung der Vergabekammer Nordbayern (Beschluss vom 17.3.2017 - 21.VK-3194-01/17) behandelt der Verfasser das Problem, dass bei der Wertung von Gestaltungs- oder Geschmacksmustern die Objektivierbarkeit von Vergabeentscheidungen an ihre Grenze gerät. Im konkreten Fall sollte eine Malerei „im Duktus der ursprünglich barocken Malerei“ ausgeführt werden. Der Auftraggeber könne dem Problem der subjektiven geprägten Einschätzung jedoch begegnen, indem er die Grundlagen der Wertungsentscheidung umfassend dokumentiert. Es genüge jedoch nicht, wenn der Gutachter in seinem Wertungsbogen schreibe, er sehe den barocken Duktus bei dem einem Bieter eher erfüllt als bei dem anderen Bieter. Die Wertun
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ein zunehmend spannendes Feld

Untertitel
Die Planungsleistungen und das Vergaberecht
Autor
Welter, Ulrich
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2017
Seite(n)
15-17
Titeldaten
  • Welter, Ulrich
  • Vergabe Navigator
  • Heft 5/2017
    S.15-17
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Vor dem Hintergrund, dass die preisrechtlichen Vorschrift in § 7 Abs. 1 i.V.m § 7 Abs. 5 HOAI bei der Vergabe von Planungsleistungen den Wettbewerb um den besten Preis beschränken, zeigt der Verfasser in seinem Beitrag Praxisbeispiele auf, in denen Bieter durch kreative Angebotsgestaltungen versuchen, diese Vorgaben zu umgehen. Dabei werde jedoch teilweise der Leistungsinhalt derart abgeändert, dass eigentlich der Angebotsausschluss die Folge sein müsse. Er zeigt auf, dass Vereinbarungen zwischen öffentlichem Auftraggeber und Bieter unter bewusster Umgehung der preisrechtlichen Vorgabe die Unwirksamkeit der Honorarvereinbarung zur Folge haben kann. Er regt daher an, die Kreativität in Nebenangebote zu verlagern. Der Verfasser sieht in diesem Zusammenhang auch eine Tendenz, dass Vergabeentscheidungen im Planungsbereich inzwischen von den Bietern deutlich kritischer überwacht werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Regionale Verpflegung und das Vergaberecht

Untertitel
Ist es zulässig, die Verwendung regionaler Produkte vorzuschreiben?
Autor
Rhein, Verena
Normen
§ 31 Abs. 3 VgV, § 31 Abs. 5 VgV, § 31 Abs. 1 VgV
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2017
Seite(n)
10-12
Titeldaten
  • Rhein, Verena
  • Vergabe Navigator
  • Heft 5/2017
    S.10-12
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 31 Abs. 3 VgV, § 31 Abs. 5 VgV, § 31 Abs. 1 VgV

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Frage, inwieweit es zulässig ist, im Rahmen von Ausschreibungen die Verwendung regionaler Produkte für die Verpflegung vorzuschreiben. Um die Problematik zu verdeutlichen, skizziert die Verfasserin zunächst das Diskriminierungsverbot aus § 31 Abs. 1 VgV, zeigt sodann die Möglichkeit der Vorgabe ökologischer Aspekte in § 31 Abs. 3 VgV auf und beleuchtet zugleich die Grenzen durch die Regelungen zur Produktneutralität (§ 31 Abs. 5 VgV). Anschließend stellt sie verschiedene Siegel vor, die Auskunft über den Herkunftsort von Lebensmitteln geben. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorgabe „regionaler Produkte“ für die Speisenzubereitung weitgehend unzulässig sein dürfte. Die Beschränkung auf örtliche Lieferanten sei in der Regel nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt. Im Rahmen des Leistungsbestimmungsrechtes seien aber Hilfsvorgaben wie etwa der Einsatz „saisonaler Produkte“ durchaus zulässig, ebenso wie die Vorgabe des EU-Bio-Siegels oder Fair-Trade-Produkte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Für mehr Rechtssicherheit

Untertitel
Bieter und Bewerber profitieren vom amtlichen Verzeichnis der IHKs
Autor
Karstedt-Meierrieks, Annette
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2017
Seite(n)
14-15
Titeldaten
  • Karstedt-Meierrieks, Annette
  • Vergabe Navigator
  • Heft 5/2017
    S.14-15
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasserin stellt das neue amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen der IHK vor. In der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich werden Unternehmen eingetragen, die ihre Eignung für öffentliche Aufträge gegenüber den IHK bzw. den von ihnen getragenen Auftragsberatungsstellen nachgewiesen haben. Die rechtlichen Grundlagen wurden mit der Vergaberechtsreform in VgV und UVgO geschaffen. Das amtliche Verzeichnis ist Anfang August 2017 gestartet und löst die bisherige PQ-Datenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.pq-vol.de) ab. Die Eintragung im amtlichen Verzeichnis ermöglicht es den Bietern zudem, die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ weitgehend direkt elektronisch ausfüllen zu können. Zur Erleichterung für die Unternehmen ist darüber hinaus vorgesehen, den Anbietern von E-Vergabe-Plattformen den Zugriff auf das amtliche Verzeichnis zu ermöglichen. Dadurch soll für öffentliche Auftraggeber sofort erkennbar sein, ob das Unternehmen im amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder nicht. Dies kann insbesondere bei allen Vergabearten, bei denen kein öffentlicher Wettbewerb hergestellt wird, eine Relevanz erlangen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vorteil Bestandsunternehmen

Autor
Jentzsch, Laura
Herausgeber
Kirch, Thomas
Zeitschrift
Heft
11
Jahr
2017
Seite(n)
162-165
Titeldaten
  • Kirch, Thomas [Hrsg.]
  • Jentzsch, Laura
  • Vergabe News
  • Heft 11/2017
    S.162-165
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag geht der Frage nach, ob Wettbewerbsvorteile, die sich aus der Position des bisherigen Auftragnehmers ergeben, im Rahmen einer Neuausschreibung eine vergaberechtliche Relevanz entfalten können. Zunächst arbeiten die Verfasser mögliche Vorteile für Bestandsunternehmen im Ausschreibungsprozess heraus. Anschließend grenzen sie diese Frage von der Projektantenproblematik ab und zeigen auf, dass das Vergaberecht keine Ausschlussgründe – aufgrund von Wettbewerbsvorteilen von Bestandsunternehmen – kennt und die sich darauf ergebenen Marktvorteile grundsätzlich hinzunehmen seien. Eine Grenze könne sich da ergeben, wo die Position des Bestandsunternehmens gar keinen Wettbewerb mehr ermögliche. Hier könne der Auftraggeber aufgefordert sein, durch die Gestaltung der Wertungskriterien einen Wettbewerb zu ermöglichen. Im Übrigen sei der öffentliche Auftraggeber jedoch nicht verpflichtet insbesondere Anfangsinvestitionen des Auftragnehmers durch die Ausgestaltung der Angebotsbewertung auszugleichen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Lineare Interpolation im Vergabeverfahren

Untertitel
Warum die pauschale Kritik an der Methode ungerechtfertigt ist
Autor
Ferber, Thomas
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2017
Seite(n)
5-10
Titeldaten
  • Ferber, Thomas
  • Vergabe Navigator
  • Heft 5/2017
    S.5-10
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser erläutert verschiedene Formen der linearen Interpolation und arbeitet die Vorteile und Schwächen der Methode in verschiedenen Ausgestaltungen heraus. Er kommt zu dem Ergebnis, dass Methoden, die eine lineare Interpolation um den Median oder den Mittelwert (arithmetisches Mittel) der Angebotspreise durchführen, bei denen einer oder beide Stützstellen der Interpolationsgeraden variabel einstellbar sind oder die auf der Preisspanne zwischen billigstem und teuersten Angebot basieren, nicht empfehlenswert seien, da sie zu Wettbewerbsverzerrungen führen können. Von einer Anwendung solle daher abgesehen werden. Die lineare Interpolationsmethode mit den beiden Stützstellen „günstigster Preis“ und „zweifaches des günstigsten Preises“ sei hingegen unter Vorgabe von Punktzahlen für die Mindestleistung und Preisobergrenzen eine anwendungstaugliche Bewertungsmethode und stehe auch nicht im Widerspruch zum Begriff des Preis-Leistungs-Verhältnisses. Eine pauschale Kritik an der linearen Interpolation sei daher nicht gerechtfertigt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Risiken und Fallstricke unvollständiger Leistungsbeschreibungen bei Outsourcing

Autor
Witzel, Michaela
Heft
9
Jahr
2017
Seite(n)
557-563
Titeldaten
  • Witzel, Michaela
  • CR - Computer und Recht
  • Heft 9/2017
    S.557-563
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Frage der erforderlichen Ausgestaltung und Detailtiefe von Leistungsbeschreibungen für das Outsourcen von Aufgaben sowie den Fehlerfolgen bei unvollständigen Leistungsbeschreibungen. Zunächst stellt der Verfasser die vergabe- und zivilrechtlichen Anforderungen sowie die aufsichtsrechtlichen Anforderungen aus dem Bereich des Risikomanagement dar. Er zeigt auf, dass schon die vertragsrechtlichen Anforderungen eine detaillierte und genaue Leistungsbeschreibung erfordern. Die vergaberechtlichen Anforderungen gingen sogar noch darüber hinaus. Anschließend gibt er Praxishinweise zur erforderlichen Detailtiefe und skizziert die wichtigsten Inhalte einer Leistungsbeschreibung für Outsourcing. In diesem Zusammenhang untersucht er zudem, inwieweit Auffangklauseln das Risiko der Unvollständigkeit minimieren könnten. Er kommt zu dem Ergebnis, dass diese Klauseln vergaberechtlichen Einschränkungen unterliegen und die vertragsrechtliche Reichweite höchst umstritten sei. Im zweiten Teil seines Beitrages befasst er sich mit den Rechtsfolgen einer unvollständigen Leistungsbeschreibung. Dabei geht er auf die Folgen eines offenen oder verdeckten Dissenses sowie auf schadensersatz- und bereicherungsrechtliche Ansprüche ein.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein