Die Beschaffung von Straßenfahrzeugen

Autor
Schäffer, Rebecca
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2017
Seite(n)
2-9
Titeldaten
  • Schäffer, Rebecca
  • VergabeFokus
  • Heft 4/2017
    S.2-9
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autorin betrachtet die zu beachtenden Vergaberegeln für die Beschaffung von Straßenfahrzeugen insbesondere im Hinblick auf die Festlegung des Beschaffungsbedarfes, die Beschreibung der Leistung und die Aufstellung einer Bewertungsmatrix. Hierbei werden Praxistipps gegeben, worauf ein besonderes Augenmerk zu legen sei, wie zum Beispiel die Vorgabe von exakten Bandbreiten anstelle von ca.-Angaben im Leistungsverzeichnis oder die Verwendung von zwingenden und ergänzenden Öko-Kriterien in der Bewertungsmatrix. Im Ergebnis sei vor allem fachlicher Sachverstand wichtig für eine erfolgreiche Beschaffung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Supply Chain Liability of the Public Buyer?

Autor
Ulfbeck, Vibe
Jahr
2017
Seite(n)
325-332
Titeldaten
  • Ulfbeck, Vibe
  • 2017
    S.325-332
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autorin analysiert, inwieweit eine Verantwortlichkeit bei den Beschaffern der öffentlichen Hand besteht, auf die Einhaltung von Arbeitsplatzbedingungen bei Auftragnehmern zu achten. Dies sei im Ergebnis mit einigen Schwierigkeiten behaftet, insbesondere wenn es um Arbeitsplätze in Ländern geht, in denen der öffentliche Auftraggeber nicht seinen Sitz hat. Auf der anderen Seite seien die öffentlichen Auftraggeber in einer sehr guten Position, um auf die Arbeitsplatzbedingungen in der Lieferantenkette Einfluss zu nehmen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Open-House-Modell – Möglichkeiten für eine praxisgerechte Verfahrensausgestaltung

Autor
Portner, David
Rechten, Stephan
Gerichtsentscheidung
EuGH, 02.06.2016 - C-410/14
Jahr
2017
Seite(n)
587-592
Titeldaten
  • Portner, David; Rechten, Stephan
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • 2017
    S.587-592
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, 02.06.2016 - C-410/14

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Artikel zeigt auf, wie die vom EuGH dargestellten Möglichkeiten des Open House Verfahrens genutzt werden können. Der Artikel setzt sich mit der Frage der Bekanntmachung auseinander und kommt zu dem Ergebnis, dass eine europaweite Bekanntmachung ex-ante nötig sei. Zudem ist eine ex-post Bekanntmachung der tatsächlich abgeschlossenen Verträge nötig, die in der bisherigen Praxis sehr oft unterbleibt. Gefordert wird auch ein völliger Verzicht auf Verhandlungen mit den potenziellen Vertragspartnern, auch wenn die Verfasser einräumen, dass der EuGH dieser Anforderung des OLG Düsseldorf ausdrücklich nicht zustimmt, sondern im Gegenteil bei Verhandlungen lediglich Transparenz und Nichtdiskriminierung fordert; die Verfasser folgen hier dennoch der Haltung des BKartA und des OLG Düsseldorf, die weitaus strenger sind als der EuGH. Interessant sind die sehr praktischen Tipps zum Umgang mit den eigentlich unpassenden Formularen im TED, die Open House weder als Verfahrensart kennen, noch mit den Besonderheiten der Transparenzanforderungen noch des Rechtsweges zurechtkommen. Die Verfasser fordern daher entsprechende Formulare.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Socially Responsible Public Procurement (SRPP) under EU Law and International Agreements

Untertitel
The GPA, CETA and the EU-Ukraine Deep and Comprehensive Free Trade Area
Autor
Semple, Abby
Heft
3
Jahr
2017
Seite(n)
293-308
Titeldaten
  • Semple, Abby
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2017
    S.293-308
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Artikel beinhaltet eine vertiefte wissenschaftliche Untersuchung der normativen Umsetzung sozialer Belange in der öffentlichen Beschaffung. Der Aufsatz untersucht dabei nicht nur die rechtliche Situation auf europäischer Ebene, sondern vergleicht die Regelungen mit dem GPA und CETA, welche beide in diese Richtung deutlich weniger Möglichkeiten eröffnen. In dem Aufsatz wird die Ansicht vertreten, dass hier ein Versagen der europäischen Verhandlungsführer zu beobachten ist, dass sich jetzt bei der Umsetzung der Regeln in der Ukraine und nach dem Brexit in GB negativ auswirken wird.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Corruption and the Challenge to Sustainable Public Procurement (SPP): A Perspective on Africa

Autor
Eyo, Ama
Heft
5
Jahr
2017
Seite(n)
253-265
Titeldaten
  • Eyo, Ama
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 5/2017
    S.253-265
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Aufsatz in englischer Sprache befasst sich am Beispiel Afrika mit dem Einfluss, den Korruption auf eine nachhaltige Beschaffung hat. Die Autorin führt zunächst in die strukturellen Gründe für Korruption bei öffentlichen Beschaffungsvorgängen ein, gefolgt von konkreten Beispielen in Afrika. Anschließend wird dargestellt, wie sich Korruption negativ auf eine nachhaltige Beschaffung auswirkt. Es werden drei Vorschläge zur Bekämpfung der Auswirkungen von Korruption auf eine nachhaltige Beschaffung gemacht. Der Beitrag endet mit einer Zusammenfassung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Rettungsdienstvergabe wieder vor dem EuGH

Untertitel
Zum Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf vom 12.6.2017 und der sog. Bereichsausnahme Rettungsdienst
Autor
Bühs,Jacob
Normen
§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12.06.2017, VII Verg 34/16
Jahr
2017
Seite(n)
804-808
Titeldaten
  • Bühs,Jacob
  • EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • 2017
    S.804-808
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB

OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12.06.2017, VII Verg 34/16

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Beitrag setzt sich mit dem Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf zur sog. Bereichsausnahme Rettungsdienst (§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB) auseinander. Dem EuGH sind mehrere Fragen zum objektiven und subjekiven Anwendungsbereich der Ausnahme nach § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB zur Vorabentscheidung vorgelegt worden. Konkret ist zu klären, welche Dienstleistungen von der Bereichsausnahme erfasst werden und wer gemeinnützige Organisationen und Vereinigungen im Sinne der Bereichsausnahme sind. Der Autor setzt sich kritisch mit der Auffassung des OLG Düsseldorf auseinander und arbeitet die divergierenden Begriffsverständnisse der Vergaberichtlinie und der nationalen Gesetzgebung heraus.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Schulnotensystem oder: Totgesagte leben länger

Autor
Summa, Hermann
Gerichtsentscheidung
BGH 04.04.2017 - X ZB 3/17
Heft
5
Jahr
2017
Seite(n)
161-166
Titeldaten
  • Summa, Hermann
  • vpr - Vergabepraxis & -recht
  • Heft 5/2017
    S.161-166
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

BGH 04.04.2017 - X ZB 3/17

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Verfasser erläutert die Zulässigkeit von Schulnotensystemen insbesondere bei (teil-) funktionalen Leistungsbeschreibungen, die einen Konzeptwettbewerb organisieren und bei denen der Auftraggeber die Qualität der eingereichten Konzepte bewertet. Dafür müsse der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen deutlich machen, in welche Richtung die Umstände gehen können, die für ihn einen Mehrwert begründen. Die Vergabeunterlagen müssten allerdings weder so gestaltet sein, dass die Bieter ihre Punktzahl von vornherein errechnen können, noch müssten sie genau erkennen lassen, was Bieter tun müssen, um die höchstmögliche Punktzahl zu erzielen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Objektive und nichtdiskriminierende Kriterien nach SektVO

Autor
Leinemann, Eva-Dorothee
Anna Zoller
Normen
§ 142 GWB
§ 46 Abs. 1 SektVO
§ 45 Abs. 3 SektVO
Jahr
2017
Seite(n)
146-152
Titeldaten
  • Leinemann, Eva-Dorothee ; Anna Zoller
  • 2017
    S.146-152
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 142 GWB, § 46 Abs. 1 SektVO, § 45 Abs. 3 SektVO

Dr. Marc Pauka, HFK Rechtsanwälte LLP, Frankfurt am Main
Abstract
Die Autorinnen befassen sich in dem Aufsatz mit den Vorgaben, die nach § 142 Abs. 1 GWB und § 46 SektVO für die Aufstellung von Eignungskriterien gelten und wie diese in der Praxis vor allem durch die Deutsche Bahn tatsächlich umgesetzt werden. Für Sektorenauftraggeber gilt nach den Normen kein vorgegebener Katalog von Eignungskriterien, sondern nur, dass diese objektiv sein müssen und allen interessierten Unternehmen bekannt zu machen sind. Nach einer kurzen Darlegung, dass von der Privilegierung, nicht an bestimmte Kriterien gebunden zu sein, nur die Eignungs-, nicht aber die Zuschlagskriterien erfasst sind, folgt eine Analyse der Umsetzung in der Praxis. Es sei insbesondere beim DB Konzern festzustellen, dass kaum Mindestanforderungen gefordert werden, sondern lediglich „nachvollziehbare Darstellungen“. Diese relativ weichen Formulierungen ließen Zweifel an der Objektivität der Kriterien aufkommen. Unternehmen sei daher zu raten, Konkretisierungen anzufordern. Es folgt eine Erläuterung des dem Auftraggeber zur Festlegung zustehenden Ermessens sowie Darlegungen zu den Ausschlussgründen und zu der Anforderung eines Gewerbezentralregisterauszugs. Die Autorinnen stellen ferner fest, dass über die zulässigen Kriterien hinaus in der Praxis der Deutschen Bahn Auskünfte eingeholt werden, die nicht auswahlrelevant seien. Hier raten sie, sich bestätigen zu lassen, dass die Nichtangabe dieser Informationen, die lediglich der Ausforschung der Unternehmen dienten, nicht zum Ausschluss der Bewerbung führe. Es folgt eine Darlegung an die Anforderung der Kriterien, die nach § 45 Abs. 3 SektVO bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern festzulegen seien. Hier zeige die Praxis, dass keine derartigen Kriterien aufgestellt würden, vielmehr würden alle Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert und dann nur mit dem „preferred bidder“ verhandelt. Abschließend legen die Autorinnen dar, dass der Gesetzgeber nach der Sektorenrichtlinie 2014/25/EU durchaus weitere Vorgaben hätte machen können. Ein Rückgriff auf die VgV sei dagegen nicht ohne weiteres möglich, da wegen der bewusst geschaffenen Gesetzlücke der Weg in die Analogie versperrt sei.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Providing Social Enterprises with Better Access to Public Procurement: The Development of Supportive Legal Frameworks

Autor
Argyrou, Aikaterini
Heft
3
Jahr
2017
Seite(n)
310-324
Titeldaten
  • Argyrou, Aikaterini
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2017
    S.310-324
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Die Autorin setzt sich mit dem Zugang der Sozialen Unternehmen zur öffentlichen Auftragsvergabe auf EU- und nationaler (griechischer) Ebene auseinander. Nach Auseinandersetzung mit dem Begriff des Sozialunternehmertums, folgt die Diskussion der verschiedenen Hindernisse, die Soziale Unternehmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe im Wege stehen. Die mangelnde Anerkennung der Sozialen Unternehmen, die geringe Bedeutung sozialer Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie das bestehende komplexe und formalisierte System der öffentlichen Auftragsvergabe stellten Barrieren dar. Problematisch sei dabei auch, dass Soziale Unternehmen oft nicht gewillt seien, in formalisierte Strukturen zu investieren, die ihnen die Teilnahme an der öffentlichen Auftragsvergabe erleichtern würden. Paradoxerweise führe dies gerade dazu, dass diese Unternehmen sich dadurch den Zugang zur öffentlichen Auftragsvergabe und damit auch zu weiteren Ressourcen für ihre sozialen Ziele erschwerten. Daran anschließend zeigt die Autorin die verschiedenen Maßnahmen auf, die auf nationaler Ebene ergriffen wurden, um den Zugang der Sozialen Unternehmen zur öffentlichen Auftragsvergabe zu ermöglichen und setzt sich mit deren Umsetzung auseinander. Abschließend kommt die Autorin zu dem Schluss, dass sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene Handlungsbedarf bestehe. Immer noch werde die Hybridität der Sozialen Unternehmen zu wenig berücksichtigt, was dazu führe, dass bislang kein System der öffentlichen Auftragsvergabe bestehe, welches den effektiven Wettbewerb sozialer Unternehmen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern ermögliche.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Vergabe von Anwaltsdienstleistungen nach der VgV und der UVgO

Autor
Pauka, Marc
Heft
7
Jahr
2017
Seite(n)
651-656
Titeldaten
  • Pauka, Marc
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2017
    S.651-656
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
In seinem Aufsatz zeigt der Autor auf, welche Veränderungen sich hinsichtlich der Vergabe von Anwaltsdienstleistungen durch die Vergaberechtsreform im Jahre 2016 ergeben haben. Waren Anwaltsleistungen bis zur Reform als sogenannte nachrangige Dienstleistungen privilegiert und eine öffentliche Ausschreibung in einem förmlichen Verfahren in der Regel nicht geboten, so hat sich dies nunmehr grundsätzlich geändert. Der Aufsatz gibt einen guten Überblick über alle relevanten Bereiche, so beispielsweise die Auswahl des richtigen Vergabeverfahrens und die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Sowohl über- als auch unterhalb der Schwelle werden Anwaltsdienstleistungen nun grundsätzlich von der VgV sowie der UVgO erfasst. Oberhalb des relevanten Schwellenwertes unterfallen Anwaltsdienstleistungen der VgV. Unterschwellig gilt die UVgO, die in § 50 UVgO regelt, dass freiberufliche Leistungen, zu denen auch Anwaltsdienstleistungen gehören, grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind. Somit bestünde unterschwellig faktisch keine formelle Ausschreibungspflicht. Insbesondere hinsichtlich der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots sieht der Autor Verbesserungsbedarf. In der Praxis würden eher hohe Hürden für die Eignung gesetzt, während für den Zuschlag letztendlich nur der Preis maßgeblich sein solle. Dabei werde nach Ansicht des Autors an falscher Stelle gespart. Es biete sich hier vielmehr an, nicht nur auf den Preis/Stundensatz zu achten, sondern auch personenbezogene Zuschlagskriterien nach §§ 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV, 43 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 49 Abs. 2 Satz 2 UVgO zu berücksichtigen, um so auch die Qualität der Leistungserbringung und nicht nur den Preis als maßgeblich zu erachten. Letztlich kommt der Autor zu der Einschätzung, dass die strengeren Regeln für die Vergabe von Anwaltsdienstleistungen eine Chance für Anwälte und Auftraggeber gleichermaßen darstellen können. Der Wettbewerb biete Anwälten die Chance neue Mandate zu erschließen, während für den Auftraggeber ein Mehr an Wettbewerb die Mandatsbedingungen wirtschaftlichen optimieren kann.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja