Die Überprüfung der Beschaffungsautonomie durch Nachprüfungsinstanzen

Untertitel
Maßstäbe für die Kontrolle der Beschaffungsautonomie nach deutschem und Unionsrecht
Autor
Rung, Christoph
Heft
4
Jahr
2017
Seite(n)
440-447
Titeldaten
  • Rung, Christoph
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2017
    S.440-447
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Ausgehend von der Rechtsprechung zur Beschaffungsautonomie zeichnet der Verfasser mit seinem Beitrag die Konturen der Prüfung, mit der Vergabekammern und Oberlandesgerichte die Beschaffungsentscheidung der Auftraggeber nachprüfen sowie die unionsrechtlichen Hintergründe nach. Zunächst stellt er die wettbewerbsbetonte Spruchpraxis des OLG Celle und Jena dar, anschließend erläutert er die Spruchpraxis des OLG Düsseldorf, des OLG Naumburg und OLG Karlsruhe, welche die Beschaffungsautonomie des öffentlichen Auftraggebers in den Mittelpunkt stellen. Anschließend arbeitet er die europarechtlichen Grundlagen anhand des Richtlinientextes und Entscheidungen des EuGH auf und erörtert davon ausgehend die Rahmenbedingungen für die Beschaffungsentscheidung des öffentlichen Auftraggebers. Eine generelle Pflicht zur umfassenden Markterkundung lehnt er im Ergebnis ab. Hinsichtlich der Anforderungen an den Nachweis des Vorliegens sachlicher Gründe für die markteinschränkende Beschaffungsentscheidung spricht er sich für ein gestufte Anforderung aus, die entsprechend der Intensität der Wettbewerbseinschränkung ansteigt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Techniques and Instruments for Aggregated Procurement in the New EU Directives

Untertitel
Framework Agreements and Dynamic Purchasing Systems
Autor
Neiva de Oliveira, Miguel
Heft
2
Jahr
2017
Seite(n)
177-182
Titeldaten
  • Neiva de Oliveira, Miguel
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 2/2017
    S.177-182
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser berichtet über die Regelungen zur Rahmenvereinbarungen und dem dynamischen Beschaffungssystem in der Richtlinie 2014/24 und geht dabei auch auf die Rahmenbedingungen für die Umsetzung in das portugiesische Recht ein. Zunächst stellt er die Regelung der RL 2014/24 zur Rahmenvereinbarung dar. Dabei stellt er die unterschiedlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Abrufsysteme dar und arbeitet heraus, dass der Gesetzgeber in der Neuregelung einige Präzisierungen vorgenommen hat. Anschließend geht er auf das dynamische Beschaffungssystem ein und erläutert den Aufbau und die Durchführung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Reforms under the World Bank Procurement and the Policy Implications for Developing Countries

Autor
Borson, Fred
Heft
2
Jahr
2017
Seite(n)
146-154
Titeldaten
  • Borson, Fred
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 2/2017
    S.146-154
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser berichtet über die Neuordnung der Beschaffungsregelungen der Weltbank für die Investitionsprojektfinanzierung und untersucht die Auswirkungen der Reform auf die betroffenen Entwicklungsländer. Der Neuordnung entspricht dem Politikwechsel der Weltbank und dem Wandel der Investitionsprojektfinanzierungen von großen Infrastrukturprojekten hin zu Dienstleistungsprojekten in Bereichen wie Good Governance, Gesundheitswesen und Bildung. Daher erfolgte eine Neuordnung der Regelungen weg von einem einheitlichen Vorgehen für alle Projekte, hin zu Regeln, die dem jeweiligen Zweck des Vorhabens gerecht werden. Die Beschaffungsvorgaben finden über die Kreditverträge Eingang in die Investitionsprojekte. Weitgehend unverändert blieben die Regelungen zur Korruptionsprävention. Der Verfasser erwartet durch die neue Beschaffungsordnung der Weltbank Auswirkungen auf die Verwaltung und die Politik der betroffenen Entwicklungsländer. Die neuen Regelungen stellten eine signifikante Verbesserung der Art und Weise dar, wie die Mittel für von der Bank finanzierte Projekte eingesetzt werden. Allerdings seien die Regelungen weitgehend komplex und begrenzten zudem den politische Gestaltungsraum für die Umsetzung der finanzierten Projekte
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Schlussstrich unter die Schulnoten?

Autor
Mieruszewski, Jörg
Kirch, Thomas
Zeitschrift
Heft
7
Jahr
2017
Seite(n)
98-102
Titeldaten
  • Mieruszewski, Jörg ; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 7/2017
    S.98-102
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasser stellen die aktuelle Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des BGH (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015 – VII-Verg 28/14, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.2015 – VII-Verg 25/15 OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.6.2016 – VII-Verg 49/15, OLG Dresden, Beschluss vom 2.2.2017 – Verg 7/16, BGH Beschluss vom 4.04.2017 – X ZB 3/17) zur Verwendung von Schulnotensystemen in der Bewertungsmatrix dar. Sie arbeiten anhand der jüngeren Rechtsprechung heraus, dass der Transparenzgrundsatz einer Angebotswertung mittels eines Schulnotensystems grundsätzlich nicht entgegensteht. Sofern dieses System angewendet wird, müsse sich für die Bieter aus der Leistungsbeschreibung, den Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung ergeben, worauf der Auftraggeber Wert legt und welche Erwartungen ihn bei der Angebotswertung leiten. Ausgehend von diesem Rahmen der Rechtsprechung sei somit auch die Angebotswertung nach der UfAB mit ihren Zielerfüllungsgraden weiterhin zulässig. Etwas anderes könne sich jedoch bei sehr komplexen Beschaffungsvorhaben ergeben. Hier könne je nach Einzelfall ein höherer Konkretisierungsgrad in der Wertungsmatrix angezeigt sein. Der Offenheit des Wertungssystems nach Schulnoten stehe auf der Dokumentationsebene jedoch die Anforderung einer eingehenden und nachvollziehbaren Dokumentation gegenüber, die sichtbar macht, welche konkreten qualitativen Eigenschaften der Angebote mit welchem Gewicht in die Benotung eingegangen sind.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Erfolgreiche Selbstreinigung bei Verstößen gegen das Kartell- oder Wettbewerbsrecht

Autor
Hövelberndt, Andreas
Heft
8
Jahr
2017
Seite(n)
464-469
Titeldaten
  • Hövelberndt, Andreas
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2017
    S.464-469
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser berichtet über eine Vorlageentscheidung der VK Südbayern, Beschluss vom 07.03.2017 – Z3-3-3194-1-45-11/16 an den EuGH. Die Vergabekammer hatte Zweifel an der Vereinbarkeit der §§ 125, 126 GWB mit dem Richtlinienrecht, insbesondere hinsichtlich des Kriteriums der Aufklärung des Fehlverhaltens gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber und der Maßgeblichkeit der Entscheidung der zuständigen Kartellbehörde für den Beginn der Ausschlussfrist. Zunächst stellt der Verfasser die Entscheidung zusammenfassend dar, anschließend erläutert er die Anforderungen der §§ 125 und 126 GWB im Falle von Kartellrechtsverstößen des Bieters und setzt sich kritisch mit den Zweifeln der VK Südbayern an der Vereinbarkeit der Regelungen mit dem EU-Richtlinienrecht auseinander. Er kommt zu dem Ergebnis, dass gute Argumente dafür sprechen, dass die Regelungen des § 125 Abs. 1 Nr. 2 GWB mit dem Richtlinienrecht vereinbar sind
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Neues zu den Anforderungen bei der Verwendung von Normen, Zertifikaten und Gütezeichen in Vergabeverfahren

Autor
Halstenberg, Michael
Klein, Benjamin
Heft
8
Jahr
2017
Seite(n)
469-472
Titeldaten
  • Halstenberg, Michael ; Klein, Benjamin
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2017
    S.469-472
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasser berichten über eine Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2016 – VII-Verg 20/16. Anhand der Entscheidung zeigen sie auf, welche Anforderungen bei der Verwendung von Normen, Zertifikaten und Gütezeichen im Vergabeverfahren zu beachten sind. Dabei gehen sie auf die Regelung zur Eignung und zur Leistungsbeschreibung ein. Nach Auffassung des OLG ist die Anforderung, dass ein Leistungsgegenstand nicht nur einer europäischen Norm, sondern auch noch einer nationalen Norm entsprechen musste, eine Behinderung des Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten. Für Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten ist es aufwändiger, die Einhaltung der Anforderungen nachzuweisen. Die Verfasser arbeiten sodann heraus, dass bei der Verwendung von Normen, Zertifikaten und Gütezeichen im Vergabeverfahren zunächst auf einer ersten Ebene zu prüfen sei, wann und in welcher Form der Auftraggeber zur Beschreibung der Leistung oder zur Konkretisierung der Eignungskriterien überhaupt auf bestimmte Normen, Zertifikate oder Gütezeichen – als Anforderung – verweisen darf. Auf der zweiten Ebene stelle sich dann erst die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen öffentliche Auftraggeber die Einreichung von Gütezeichen oder Zertifikaten als Nachweise zur Erfüllung der zuvor aufgestellten Anforderungen fordern dürfen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Public Procurement as a Demand Side Innovation Policy in India

Autor
Tiwari, Sidheshwar
Heft
2
Jahr
2017
Seite(n)
155-174
Titeldaten
  • Tiwari, Sidheshwar
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 2/2017
    S.155-174
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Artikel stellt das Vergaberecht Indiens vor. Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Innovationsförderung gelegt. Die dazu gewählten indischen Regelungen werden mit denen von China und denen der Europäischen Union verglichen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Energy Performance Contracts for Governments: the Two Faces of Europe

Autor
Garsse, Steven Van
Gestel, Kit Van
Carette, Nicolas
Normen
Richtlinie 2012/27/EU
Heft
2
Jahr
2017
Seite(n)
87-96
Titeldaten
  • Garsse, Steven Van; Gestel, Kit Van ; Carette, Nicolas
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 2/2017
    S.87-96
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Richtlinie 2012/27/EU

Prof. Dr. Mark von Wietersheim, forum vergabe e.V., Berlin
Abstract
Nach der Energieeffizienzrichtlinie der EU (Richtlinie 2012/27/EU) sind Zentralregierungen verpflichtet, jedes Jahr 3 % ihres Gebäudebestandes energetisch zu sanieren. Als ein mögliches Mittel zur Durchführung der Sanierung bieten sich Energieleistungsverträge i.S.d. der Energieeffizienzrichtlinie an, bei denen der Auftragnehmer durch eigene Investitionen eine Maßnahme zur Energieeffizienzverbesserung erbringt. Nach einer Darstellung dieser Vertragsform wird erläutert, dass sich solche Energieleistungsverträge nach den derzeitigen Vorschriften und den zur Auslegung dienenden Arbeitshilfen nur in Ausnahmefällen nicht auf das nationale Defizit auswirken. Im Ergebnis wird sich in vielen Fällen die vom Privaten vorgenommene Investition als budget- und defizitwirksam erweisen. Das reduziert die Attraktivität solcher Energieleistungsverträge nach Auffassung der Autoren erheblich und sie schließen mit der Hoffnung, dass sich diese Situation vielleicht aufgrund neuer Auslegungshilfen von Eurostat verbessern wird.
Rezension abgeschlossen
ja

Addition verschiedener Planungsleistungen zur Wertermittlung

Autor
Portz, Norbert
Heft
7
Jahr
2017
Seite(n)
408-410
Titeldaten
  • Portz, Norbert
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2017
    S.408-410
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser berichtet über einen Beschluss des OLG München (Beschluss vom 13.03.2017 – Verg 15/16). In dem Verfahren hatte sich das OLG mit der Frage einer Addition der Auftragswerte verschiedener Planungsleistungen bei der Berechnung des EU-Schwellenwerts befasst und im konkreten Einzelfall entschieden, dass die Auftragswerte für Planungsleistungen für die Tragwerksplanung, die technische Ausrüstung, die thermische Bauphysik und die Objektplanung für ein Verwaltungsgebäude zumindest dann als „gleichartige Leistungen“ gemäß § 3 Abs. 7, § 2 VgV, § 2 Abs. 7 SektVO für die Schwellenwertermittlung zu addieren sind, wenn diese Planungsleistungen eine Einheit bilden. Der Verfasser stellt dem die bisher herrschende Meinung gegenüber, die keine Addition unterschiedlicher Leistungsbilder vornimmt und zeigt auf, dass wenn zukünftig von einer Addition aller Planungsleistungen, bezogen auf ein Bauprojekt, ausgegangen werden müsse, insbesondere auf die Kommunen erheblich mehr europaweite Ausschreibungen zukommen würden. In seinem Ausblick weist er auf die Relevanz der Entscheidung für Empfänger von Zuwendungen hin.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

The Court of Justice of the European Union and Its Influence on European and National Public Procurement Regulations: the Case of Poland

Autor
Panasiuk, Andrzej
Jarocki, Lukasz
Heft
2
Jahr
2017
Seite(n)
192-200
Titeldaten
  • Panasiuk, Andrzej ; Jarocki, Lukasz
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 2/2017
    S.192-200
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Rezension abgeschlossen
ja