Freistellung vom Vergaberecht für den Strom- und Gaseinzelhandel

Autor
Tugendreich, Bettina
Heller, Hans
Normen
Art. 34 RL 2014/25/EU
§ 3 SektVO
Gerichtsentscheidung
Kommission 15.09.2016 (2016/1674/EU)
Heft
7
Jahr
2017
Seite(n)
387-392
Titeldaten
  • Tugendreich, Bettina ; Heller, Hans
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2017
    S.387-392
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 34 RL 2014/25/EU, § 3 SektVO

Kommission 15.09.2016 (2016/1674/EU)

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Die Autoren setzen sich in ihrem Beitrag mit der Freistellung für den Strom- und Gaseinzelhandel vom Vergaberecht auseinander. Grundlage dieser Freistellung ist der Durchführungsbeschluss der Kommission vom 15.09.2016 (2016/1674/EU). Sie arbeiten im ersten Teil die Rechtsgrundlage für eine Freistellung heraus. Hintergrund der Freistellungsmöglichkeit ist, dass Unternehmen, welche ihre Leistungen auf Märkten mit existierendem Wettbewerb anbieten in der Regel auch bei der Beschaffung ihrer Leistungen einem Wettbewerbsdruck ausgesetzt sind und damit die Notwendigkeit der Zuordnung dieser Beschaffungsvorgänge zum Vergaberecht entfallen kann. Im Anschluss setzen sich die Autoren mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission auseinander. Sie gehen hierbei auf die Entscheidungsgründe und den Freistellungsumfang ein. Nach dem Beschluss gilt die Richtlinie 2014/25/EU nicht für die Tätigkeit im Stromeinzelhandel mit Ausnahme der Stromlieferungen auf Grundlage gesetzlicher Standardlieferbedingungen und dem Heizstrommarkt sowie dem Gaseinzelhandel mit Ausnahme der Lieferung auf Grundlage von gesetzlichen Standardlieferbedingungen. Der zweite Teil des Betrages beschäftigt sich vor allem mit den Folgen der Freistellung für die Unternehmen. Die Autoren gehen insbesondere auf die Problematik der gemischten Aufträge ein, wenn beschaffte Leistungen freigestellten und nicht freigestellten Zwecken dienen. Des Weiteren gehen die Autoren der Frage nach, ob sich ungeachtet der Freistellung auch aus anderen Regelungen vergaberechtliche Verpflichtungen ergeben können. Hierbei weisen die Autoren darauf hin, dass sich insbesondere bei Haushaltsrechtlich gebundenen Sektorenauftraggebern weiterhin Verpflichtungen aus dem Haushaltsrecht ergeben können. Zur Klarstellung gehen die Autoren zusätzlich darauf ein, dass bei Konzernen die Beurteilung über die Eigenschaft Sektorenauftraggeber und die Freistellung für jede juristische Person gesondert erfolgen muss.
Rezension abgeschlossen
ja

Die Rechtspflicht zur Transparenz im europäisierten Vergaberecht

Autor
Plauth, Melanie:
Jahr
2017
Seite(n)
210
Titeldaten
  • Plauth, Melanie:
  • Bundesanzeiger Verlag
    Köln, 2017
    S.210
    Schriftenreihe des forum vergabe e.V. , Band 60
  • ISBN 978-3-8462-0789-5
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
Köln
Reihe
Schriftenreihe des forum vergabe e.V.
Abstract
Aus der Monatsinfo 7/2017: Begrifflich, inhaltlich, rechtlich – das Transparenzgebot als ein zentraler Grundsatz des europäisierten Vergaberechts für öffentliche Aufträge bedeutet für die Anwender häufig
Unsicherheit und Zweifel, ob und wie sie ihren Verpflichtungen genügen. Der unbestimmte Begriff Transparenz hat in der Praxis zu inhaltlich und rechtlich unterschiedlichen Ausformungen dieses Gebots und die daran geknüpften Anforderungen geführt, deren Problematik durch die dazu ergangene umfangreiche Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen noch unterstrichen wird. Die Konkretisierung und Systematisierung des Transparenzgebots, seiner Grundlagen und Grenzen im Vergaberecht hat sich
die Verfasserin als Ergebnis ihrer aktuellen Untersuchung zum Ziel gesetzt. Der Arbeit liegt die im Januar
2016 von der Juristischen Fakultät Osnabrück angenommene Dissertation der Verfasserin zugrunde; nach
der Überarbeitung wegen der Vergaberechtsreform im April 2016 wurde die Arbeit auch in die
Schriftenreihe des forum vergabe e.V. aufgenommen. Die Arbeit im Umfang von insgesamt 210
Druckseiten – einschließlich Vorwort, Einleitung und Verzeichnisse – umfasst drei (Haupt)Kapitel. Im Kapitel
1 untersucht die Verfasserin die rechtliche Anforderung und Bedeutung des Begriffs „Transparenz“ im
Verfassungs-, Wettbewerbs- und Unionsrecht, ihre Formen und Funktionen. Im Mittelpunkt des Kapitels 2
der Arbeit steht das Transparenzgebot als maßgeblicher Vergabegrundsatz. Hier geht es um den Begriff,
die Rechtsquellen und die Struktur des Vergaberechts sowie das Vergaberecht insbesondere als
Verfahrensrecht. Die maßgebenden Vergabegrundsätze und ihr Verhältnis zueinander nach Maßgabe des
Unions- und nationalen Verfassungsrechts sind der Gegenstand der folgenden Untersuchung dieses Kapitels. Kapitel 3 der Arbeit behandelt die Transparenzanforderungen im harmonisierten EU Vergaberech von der Vorinformation bis zur Vergabeentscheidung. Die Zusammenfassung aller
Ergebnisse schließt die Untersuchung ab.
Band
60
ISBN
978-3-8462-0789-5
Rezension abgeschlossen
ja

Beck'scher Vergaberechtskommentar: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - 4. Teil

Herausgeber
Burgi, Martin
Dreher, Meinrad
Jahr
2017
Seite(n)
XXXIV, 1762 S
Verlag
Titeldaten
  • Burgi, Martin, Dreher, Meinrad [Hrsg.]
  • C.H. Beck
    München, 2017
    S.XXXIV, 1762 S
  • ISBN 978-3-406-69951-1
Zusätzliche Informationen:
Kommentar

Ort
München
Abstract
Aus der Monatsinfo 7/2017: Die neue 3. Auflage 2017 dieses Bands aus der Reihe der Beck’schen
Großkommentare bringt das Werk auf den aktuellen Stand der Vergaberechtsreform 2016. Die Neuauflage des Kommentars bietet eine umfassende, gleichermaßen wissenschaftlich fundierte wie praxisorientierte Darstellung und Erläuterung der Vorschriften – zeitnah zu ihrem Inkrafttreten zunächst im neuen Band 1 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als dem Kernbereich des Vergaberechts. Im neuen Band 2 wird sich im Anschluss an diesen Allgemeinen Teil des Vergaberechts noch in diesem Jahr die Kommentierung des Besonderen Teils, das heißt der vergaberechtlichen Verordnungen (VgV, SektVO, VSVgV, KonzVgV, VOB Teil A) anschließen. Diese Zweiteilung des Kommentars als grundlegende Neuerung gegenüber den beiden ersten Auflagen, entspricht mit Blick auf den erwarteten Umfang beider Bände von rund 4.000 Druckseiten ebenfalls vor allem auch dem praktischen Bedürfnis der Handlichkeit des Werks. Band 1 zeichnet sich neben seiner Strukturierung in den Kapiteln Vergabeverfahren und Nachprüfungsverfahren des 4 Teils sowie des 5. und 6. Teils zum Anwendungsbereich des 1. bis 3. Teils des GWB und zu den Übergangs- und Schlussbestimmungen auch durch eine Fülle von Literaturhinweisen eingangs der Vorschriften und in Fußnoten zur Literatur und Rechtsprechung, informativen Hinweisen zur Entstehungsgeschichte des Regelwerks in der allgemeinen
Einführung des Werks und den einzelnen Vorschriften aus, an die sich jeweils – nach dem Textabdruck und der Inhaltsübersicht – die Darstellung der Vorschrift und ihre Erläuterung anschließt. Hinzu kommen die üblichen Verzeichnisse, darunter auch die Auflistung der inzwischen auf 38 Experten des Vergaberechts gewachsenen Zahl der Autoren der Neuauflage.
ISBN
978-3-406-69951-1
Rezension abgeschlossen
ja

Keine/Neue Ausschlussfristen für den Rechtsschutz nach Beendigung des Vergabeverfahrens

Autor
Eder, Juli
Heft
5
Jahr
2017
Seite(n)
213-219
Titeldaten
  • Eder, Juli
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 5/2017
    S.213-219
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien
Abstract
Die Beschränkung des vergabespezifischen Schadenersatzanspruchs durch die absolute sechsmonatige Ausschlussfrist gemäß § 332 Abs. 3 i.V.m § 341 Abs. 2 BVergG 2006 erwies sich mit dem Urteil MedEval als unionsrechtswidrig. Der vorliegende Beitrag behandelt zum einen, wie diese Unionsrechtswidrigkeit mit dem geplanten BVergG 2017 beseitigt werden soll und zum anderen, wie die Gerichte bis dahin selbst für die Wahrung des Unionsrechts sorgen.
Rezension abgeschlossen
ja

CPV-Code „reloaded

Autor
Akulich, Antanina
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2017
Seite(n)
9-11
Titeldaten
  • Akulich, Antanina
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2017
    S.9-11
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasserin berichtet über eine Studie die von der Firma Cosinex durchgeführt wurde. Einleitend
erläutert sie die Problemstellung, dass durch eine falsche oder unzureichende Verwendung von CPV-Codes
Marktteilnehmer entweder nicht, oder zu spät von Ausschreibung erfahren, was sich u.a. im Angebotspreis
niederschlagen kann. Dann geht sie exemplarisch auf die CPV-Struktur ein und zeigt dabei auf, dass die
CPV-Codes häufig nur im Kontext ihrer systematischen Stellung richtig eingeordnet werden können. Die
dem Beitrag zugrundeliegende Studie befasste sich u.a. mit der Präzision der CPV-Beschreibung von
öffentlichen Aufträgen. Deutschland und Österreich schnitten hier besser als z.B. Großbritannien oder
Frankreich ab. Anschließend berichtet sie über die Untersuchungsergebnisse hinsichtlich der Frage inwieweit die verfügbaren CPV-Codes überhaupt von öffentlichen Auftraggebern benutzt werden. Sie stellt dar, dass fast die Hälfte der CPV-Codes in Deutschland nicht angewendet werden, räumt jedoch auch ein, dass Teile der CPV-Codes für öffentliche Aufträge im Oberschwellenbereich nicht in Frage kommen. Der Beitrag schließt mit Praxistipps zur präziseren Beschreibung des Auftragsgegenstandes durch CPV-Codes.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Zwiespältige Erfahrungen

Autor
Rhein, Kay-Uwe
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2017
Seite(n)
5-8
Titeldaten
  • Rhein, Kay-Uwe
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2017
    S.5-8
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor nimmt das Inkrafttreten des neuen TVgG NRW zum Anlass, die Regelungen kritisch zu hinterfragen. Zunächst stellt er die Ergebnisse eines Evaluationsberichtes zum alten TVgG NRW vor, welches dem Gesetz Überarbeitungsbedarf bescheinige. Im zweiten Schritt werden dann die novellierten Regelungen im Einzelnen näher betrachtet. Diese dienten vornehmlich der Gestaltung von Sozialpolitik. Es sei beispielsweise nicht nachzuvollziehen, warum nicht auf den bundesweit geltenden Mindestlohn zurückgegriffen worden sei. Anhand der Vergabe von Putzerarbeiten werden die Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Angebote hinsichtlich des Mindestlohnes dargestellt (z.B. welcher Tariflohn gilt für welche Gewerke, ist Tariflohn eine Frage der Eignung). Das Best-Bieter-Prinzip stelle es den Bietern frei, ob sie sich nachträglich von ihrem Angebot wieder lösen möchten. Schließlich zeigt der Autor am Beispiel des Fairtrade-Handels die Grenzen der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten auf.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Beschaffung von Strom und Gas

Autor
Greb, Klaus
Schäffer, Rebecca
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2017
Seite(n)
2-8
Titeldaten
  • Greb, Klaus; Schäffer, Rebecca
  • VergabeFokus
  • Heft 2/2017
    S.2-8
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor betrachtet zunächst den Energiemarkt und stellt Energiecontracting und Lieferbeschaffung gegenüber. Nach der Frage zur Möglichkeit der Inhouse-Beschaffung werden die einzelnen vergaberechtlichen Schritte betrachtet, wie Auftragswertermittlung, Wahl der Verfahrensart, Losteilung, Leistungsbeschreibung und Vertrag bis hin zu den Zuschlagskriterien (Verhinderung von Treibhausgasen). Im Ergebnis seien bei der Energiebeschaffung sehr viele strategische Überlegungen anzustellen, um energiepolitisch sinnvoll und gleichzeitig preisgünstig zu beschaffen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Probleme der Inhouse-Vergabe

Untertitel
Zu einigen offenen Fragen bei der Anwendung des § 108 Abs. 1, 2 GWB
Autor
Beckmann-Oehmen, Katrin
Normen
§ 108 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2017
Seite(n)
14-16
Titeldaten
  • Beckmann-Oehmen, Katrin
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2017
    S.14-16
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 108 Abs. 1 Nr. 3 GWB

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Artikel befasst sich mit der Beauftragung einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit der Durchführung einer Vergabe. Am Beispiel der Dataport, die für einige norddeutsche Bundesländer IT-Leistungen erbringt und beschafft, werden die Fallstricke der In-House-Vergabe besprochen und gezeigt, wie eine vergabefreie Beauftragung zulässig und möglich ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Konkretisierte Kriterien für die Inhouse-Vergabe

Autor
Mager, Stefan
Weßler, Katrin
Normen
§ 108 GWB
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.11.2016, VII-Verg 23/16
Heft
6
Jahr
2017
Seite(n)
342-345
Titeldaten
  • Mager, Stefan; Weßler, Katrin
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2017
    S.342-345
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 108 GWB

OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.11.2016, VII-Verg 23/16

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Die Autoren kommentieren den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 02.11.0216. Nach Darstellung des
Sachverhalts werden die Kernaussagen des OLG den einzelnen Tatbestandsmerkmalen des § 108 Abs. 1
GWB (Kontrollkriterium, Wesentlichkeitskriterium, Beteiligungskriterium) zugeordnet. Abschließend wird auf die Konkretisierungen der kodifizierten Tatbestandsvoraussetzungen im Beschluss des OLG eingegangen. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass eine weitere Konkretisierung durch die Rechtsprechung auch nach der Einführung des § 108 Abs.1 GWB erforderlich ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergabe kommunaler Grundstücke an Windenergieinvestoren – Verfahren und taugliche Auswahlkriterien

Autor
Frey, Michael
Jahr
2017
Seite(n)
206-211
Titeldaten
  • Frey, Michael
  • KommJur - Kommunaljurist
  • 2017
    S.206-211
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag stellt rechtliche Rahmenbedingungen für die Flächenvergabe an Windenergieinvestoren vor, insbesondere zulässige Verfahrensarten, die Verfahrensvorbereitung, Auswahlkriterien und Aspekte der Bürgerbeteiligung. Die Verfasser vertreten die These, dass der Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts bei den üblichen Pachtverträgen eröffnet sei, wenn die Kommune einen prozentualen Anteil der Einspeisevergütung erhält, die garantierten Mindestpachten von der Leistung der Windenergieanlage abhängen und der Investor die Anlage nach ihren Vorgaben zu errichten hat. Zulässig sei dann idR das Verhandlungsverfahren, da die genauen Aspekte der Windenergieanlage, wie Anzahl oder Typ und Leistung sowie Stromableitung zu Beginn noch nicht festgelegt seien. Kernpunkt der Vorbereitung sei aber eine Projektplanung der Kommune, die neben dem eigentlichen Windparkdesign ein Erschließungskonzept umfassen müsse. Denkbar sei auch eine Verpachtungslösung außerhalb des Vergaberechts, allerdings mit dem Nachteil nur geringer Einflussnahmemöglichkeiten auf die Projektgestaltung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja