Vergaberecht 2010: VgV und VOL/A 2009

Untertitel
Ausblick auf die Neuerungen aus Sicht der Vergabe von IT-Leistungen
Autor
Bischof, Elke
Heft
4
Jahr
2010
Seite(n)
84-88
Titeldaten
  • Bischof, Elke
  • ITRB - Der IT Rechtsberater
  • Heft 4/2010
    S.84-88
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Der Beitrag fasst die aktuellen Änderungen in der VgV und VOL/A in komprimierter Form übersichtlich zusammen. Er eignet sich grundsätzlich für einen schnellen Überblick, nicht nur aus Sicht von IT-Vergaben. In Bezug auf die neue VgV geht die Autorin kurz auf den Schwellenwert (jetzt 193.000 €), die Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnungen und auf die neue Regelung zur Angabe des Energieverbrauchs in § 4 Abs. 6 VgV ein. Durch die Neustrukturierung beschäftigt sich der Beitrag im Wesentlichen mit den Änderungen in der VOL/A, differenziert nach Neuerungen der europaweiten und nationalen Ausschreibung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Sektorenverordnung verfassungswidrig - Gebührenerhebung durch Bundeskartellamt unzulässig?

Autor
Zeiss, Christopher
Normen
§ 3 SektVO
Art. 30 RL 2004/17
Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG
§ 97 Abs. 4 GWB
§ 127 Nr. 2 GWB
§ 127 Nr. 8 GWB
§ 127 Nr. 9 GWB
Heft
9
Jahr
2010
Seite(n)
556-558
Titeldaten
  • Zeiss, Christopher
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 9/2010
    S.556-558
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 3 SektVO, Art. 30 RL 2004/17, Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG, § 97 Abs. 4 GWB , § 127 Nr. 2 GWB, § 127 Nr. 8 GWB, § 127 Nr. 9 GWB

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Der Autor bespricht den § 3 SektVO im Hinblick auf dessen etwaige Verfassungswidrigkeit aufgrund der enthaltenen Möglichkeit der Gebührenerhebung durch das Bundeskartellamt. Gebühren für Bescheide würden rechtswidrig erhoben werden, da keine ausreichende Rechtsgrundlage aufzufinden sei. Die ergehenden Gebührenbescheide seien daher zwar rechtswidrig, blieben ohne Anfechtung jedoch wirksam. Eine Überarbeitung der in Frage stehenden Vorschrift wird vom Autor demgemäß angeraten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Umweltschutz in der Vergabe öffentlicher Aufträge

Autor
Wegener, Bernhard
Heft
5
Jahr
2010
Seite(n)
273-279
Titeldaten
  • Wegener, Bernhard
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2010
    S.273-279
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Melanie von Lennep, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Der Verfasser untersucht in seinem Beitrag die mögliche Berücksichtigung umweltpolitischer und ökologischer Zielsetzungen in Vergabeverfahren. Er stellt dar, inwieweit es bereits Ansätze zur Berücksichtigung von ökologischen Aspekten gibt, diese sinnvoll sind und bereits in Vergabeverfahren umgesetzt werden bzw. werden können. Es wird hervorgehoben, dass sich die Thematik Umweltschutz von einem „vergabefremden Kriterium“ zu einem durchaus berücksichtigungsfähigen Kriterium entwickelt hat. Kritisch beleuchtet der Autor daneben auch die vorhandenen Schwierigkeiten und rechtlichen Probleme bei der praktischen Umsetzung. Im Ergebnis wird die Entwicklung von ökologischen Vergaben jedoch durchaus positiv gesehen. Dies ist vor allem den auf europäischer Ebene konkret geplanten Maßnahmen unter dem Stichwort „green public procurement“ geschuldet. Hier zeichnen sich unter federführender Rolle der Europäischen Kommission gemeinschaftsrechtliche Vorgaben zur ökologischen Beschaffung ab. Dennoch bleibt ein kritischer Blick in Bezug auf die Beschränkung von Freiräumen in der Vergabe und die Einengung der Kompetenzen der Mitgliedstaaten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Bieterverfahren und Projektverträge im brasilianischen Recht

Untertitel
Grundzüge des brasilianischen Vergabe- und Konzessionsrechts
Autor
Sester, Peter
Heft
5
Jahr
2010
Seite(n)
269-279
Titeldaten
  • Sester, Peter
  • RIW - Recht der Internationalen Wirtschaft
  • Heft 5/2010
    S.269-279
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Einleitend gibt der Verfasser einen Überblick über die Rechtsquellen des brasilianischen Vergabe- und Konzessionsrechts. Dabei zeigt er auf, dass das brasilianische Vergaberecht schon in der Verfassung verankert ist. Sodann beschreibt er die vergaberechtlichen Prinzipien, skizziert die Anwendungsbereiche des Vergaberechts, stellt die Verfahrensarten und den Verfahrensablauf sowie den Primärrechtsschutz dar. Anschließend behandelt er vertragsrechtliche Aspekte. Im zweiten Teil der Abhandlung geht er auf Konzessionen und Public Private Partnership Projekte ein. Dabei stellt er den Regelungsrahmen und die verfahrensrechtliche sowie praktische Ausgestaltung von Konzessionen und Public Private Partnership Projekten dar.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergaberechtliche Privilegien für Sektorenauftraggeber

Autor
Leinemann, Eva-Dorothee
Kirch, Thomas
Normen
§ 100 Abs. 2 lit. p) GWB
§ 100 Abs. 2 lit. o) GWB
§ 24 SektVO
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2010
Seite(n)
50-52
Titeldaten
  • Leinemann, Eva-Dorothee; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 5/2010
    S.50-52
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 100 Abs. 2 lit. p) GWB, § 100 Abs. 2 lit. o) GWB, § 24 SektVO

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Im Vergleich zu den traditionellen Auftraggebern besitzen Sektorenauftraggeber zahlreiche Erleichterungen. Im vorliegenden Beitrag werden demgemäß die Sektorenprivilegien überblickshaft vorgestellt; so werden beispielsweise höhere Schwellenwerte sowie die Möglichkeit der Einrichtung eines Prüfungssystems zur Eignungsfeststellung von Unternehmen aufgelistet. Im Weiteren wird ebenso auf das sog. Konzernprivileg analysierend und kritisierend eingegangen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Ende der „unverzüglichen“ und uneingeschränkten Rügeobliegenheit (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB)

Autor
Hübner, Alexander
Normen
§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 20.01.2010 - C-406/08
EuGH, Urteil vom 28.01.2010 - C-456/ 08
Heft
3
Jahr
2010
Seite(n)
414-420
Titeldaten
  • Hübner, Alexander
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2010
    S.414-420
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB

EuGH, Urteil vom 20.01.2010 - C-406/08, EuGH, Urteil vom 28.01.2010 - C-456/ 08

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser untersucht, welche Folgen die Urteile des EuGH vom 20.01.2010, C – 406/08 (Uniplex) und C – 456/08 (Kommission/Irland) für die Anforderungen an die Unverzüglichkeit der Rüge nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB haben. Zunächst stellt er die hierfür relevanten Teile der Urteilsbegründungen dar. Anschließend überträgt er die von ihm daraus ermittelten Rechtsgedanken auf die Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Anforderung einer „unverzüglichen Rüge“ europarechtswidrig sei. Dem Argument der gegenläufigen Rechtsauffassung, dass es sich bei der Rügeobliegenheit um eine Zulässigkeitsvoraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren und nicht um ein Ausschlussfrist handelt, setzt er entgegen, dass der EuGH in seinem Urteil vom 11.10.2007, C-241/06 (Lämmerzahl) an die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB den gleichen Prüfungsmaßstab angelegt habe, wie bei der Prüfung einer Ausschlussfrist. Daher sei die Regelung des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB in ihrer derzeitigen Fassung europarechtswidrig und nur insoweit anzuwenden, als das auf die Anforderung der Unverzüglichkeit der Rüge verzichtet werden müsse.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Nicht mehr als eine Klarstellung - Interkommunale Kooperationen nach dem EuGH-Urteil Stadtreinigung Hamburg

Autor
Hausmann, Friedrich Ludwig
Mutschler-Siebert, Annette
Normen
§ 99 Abs. 1 GWB
§ 99 Abs. 3 GWB
§ 99 Abs. 6 GWB
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 09.06.2009 - C-480/06
Heft
3
Jahr
2010
Seite(n)
427-433
Titeldaten
  • Hausmann, Friedrich Ludwig; Mutschler-Siebert, Annette
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2010
    S.427-433
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Abs. 1 GWB, § 99 Abs. 3 GWB, § 99 Abs. 6 GWB

EuGH, Urteil vom 09.06.2009 - C-480/06

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Der Beitrag beleuchtet das Urteil des EuGH vom 9. Juni 2009 (Rs. C-480/06), worin die ausschreibungsfrei durchgeführte interkommunale Kooperation zwischen der Stadtreinigung Hamburg und vier umliegenden Landkreisen in Bezug auf die Entsorgung von Abfall im Hinblick auf deren Unterwerfung unter das vergaberechtliche Regelungsregime thematisiert wurde. Dazu wird zunächst der zugrundeliegende Sachverhalt dargestellt, im Anschluss dann auf die rechtliche Würdigung des Vorgangs eingegangen. Auch werden die Kriterien einer vergaberechtsfreien interkommunalen Kooperation erörtert, so etwa die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch Gebietskörperschaften, die kooperative und auf Gegenseitigkeit beruhende interkommunale Zusammenarbeit, die fehlende Vergütung der gegenseitigen Leistungen sowie die fehlende Beteiligung Privater.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Ende der “Ahlhorn”- Rechtsprechung

Untertitel
Zugleich Besprechung von EuGH, Urt. v. 25.03.2010, Rs. C-451/08
Autor
Gartz, Benjamin
Normen
§ 99 Abs. 3 GWB
§ 99 Abs. 4 GWB
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 25.03.2010 - C-451/08
Heft
5
Jahr
2010
Seite(n)
293-297
Titeldaten
  • Gartz, Benjamin
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2010
    S.293-297
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Abs. 3 GWB, § 99 Abs. 4 GWB

EuGH, Urteil vom 25.03.2010 - C-451/08

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Nach einer kurzen Zusammenfassung der bisher durch das OLG Düsseldorf ergangenen “Ahlhorn”- Rechtsprechung geht der Autor auf das Vorabentscheidungsersuchen des OLG Düsseldorf (02.10.2008, Az. VII - Verg 25/08) ein, das zum Gegenstand hatte, ob die Grundlagen besagter Rechtsprechung europarechtlich zutreffend sind. Zugleich sollte ebenso eine Überprüfung der Neuregelungen in § 99 Abs. 3 und Abs. 4 GWB erfolgen. Im weiteren Verlauf wird dann auch das o. g. Urteil des EuGH genauer betrachtet und zu den einzelnen Vorlagefragen Stellung genommen. Letztendlich konstatiere der EuGH u. a., dass die bisherigen Urteile auf der Linie der „Ahlhorn“-Rechtsprechung europarechtswidrig waren, da die Einräumung eines Nutzungsrechts im Sinne der Vergaberichtlinie nicht vorlag.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Zulässigkeit von Anforderungsfristen und der praxisgerechten Auslegung des § 107 Abs. 3 Satz 1 und 3 GWB

Autor
Fürmann, Jochen
Normen
§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB
§ 107 Abs. 3 Satz 3 GWB
Heft
3
Jahr
2010
Seite(n)
420-427
Titeldaten
  • Fürmann, Jochen
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2010
    S.420-427
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB, § 107 Abs. 3 Satz 3 GWB

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser untersucht in seinem Beitrag ob der Auftraggeber zulässigerweise Fristen zur Abforderung der Vergabe- und Bewerbungsunterlagen festsetzen kann und welche Konsequenzen aus solchen Abforderungsfristen für die Auslegung des § 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 resultieren. Zunächst arbeitet er heraus, dass die Festsetzung von Abforderungsfristen durch den Auftraggeber auch nach der Neufassung der Vergabeordnungen zulässig sei. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB sei zudem dahingehend auszulegen, dass die Bewerbungsfrist i.S.v. § 107 Abs. 3 Nr. 2 mit der vom Auftraggeber festgesetzten Anforderungsfrist gleichzusetzen sei. Hinsichtlich der Rügefrist nach § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB sei jedoch auf die echte Angebotsfrist und nicht auf die Abforderungsfrist abzustellen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja