Erfolgreiche Erstellung der Leistungsbeschreibung bei IT-Vergaben

Untertitel
Praxisempfehlungen für Vergabestellen und IT-Fachbereiche für erfolgreiche IT-Projekte
Autor
Philipp Koch, Moritz
Siegmund, Gabriela
Siegmund, Reinhard
Heft
8
Jahr
2022
Seite(n)
731-735
Titeldaten
  • Philipp Koch, Moritz ; Siegmund, Gabriela; Siegmund, Reinhard
  • MMR - MultiMedia und Recht
  • Heft 8/2022
    S.731-735
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Michael Pilarski, Rechtsanwalt Pilarski, Nienburg(Weser)
Abstract
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit dem Thema der erfolgreichen Erstellung einer Leistungsbeschreibung im Rahmen von IT-Vergaben. Dabei werden Praxisempfehlungen für Vergabestellen, insbesondere IT-Fachbereiche für erfolgreiche Projekte ausgesprochen. Nach einer Einleitung, in der zunächst allgemein die Leistungsbeschreibung als das Kernstück des Vergabeverfahrens dargestellt wird, kommen die Autoren auf die Markterkundung als wichtige Grundlage für die Erstellung der Leistungsbeschreibung zu sprechen. Sodann zeigen sie den Weg bzw. die Hürden zu der gesetzlich vorgeschriebenen eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung auf. In diesem Rahmen werden Aufbau und Inhalte, insbesondere die Anforderungen einer Leistungsbeschreibung besprochen. Darüber hinaus werden die sogenannten Lock-in-Effekte problematisiert, die häufig zur Eingrenzung des Wettbewerbs führen würden, bei denen sich öffentliche Auftraggeber im Spannungsverhältnis zwischen ihrem Leistungsbestimmungsrecht und vergaberechtlichen Verpflichtungen bewegen würden. Hervorgehoben wird im Weiteren, dass die Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Aspekte in Vergabeverfahren immer verbreiteter werde, mit denen sich die Vergabepraxis aber schwertue. Außerdem wird die Relevanz der Barrierefreiheit im Rahmen von IT-Vergaben erläutert. Abschließend ziehen die Autoren ihr Fazit, in dem die Bedeutung der Leistungsbeschreibung nochmals hervorgehoben wird und daher mit hoher Sorgfalt erstellt werden müsse und bei der nach Ansicht der Autoren zwingend den gesellschaftspolitischen Entwicklungen Rechnung getragen werden müsse.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Wettbewerbsregister aus steuerstrafrechtlicher Perspektive

Autor
Bothe, Sebastian
Rodatz, Arndt
Armbrust, Greta
Normen
§ 2 WRegG
§ 370 AO
§ 130 OWiG
§ 9 OWiG
§ 30 OWiG
§ 377 AO
§ 7 WRegG
§ 8 WRegG
§ 125 GWB
§ 123 Abs. 4 S. 2 GWB
Heft
9
Jahr
2022
Seite(n)
273-275
Titeldaten
  • Bothe, Sebastian; Rodatz, Arndt; Armbrust, Greta
  • CCZ - Corporate Compliance Zeitschrift
  • Heft 9/2022
    S.273-275
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 2 WRegG, § 370 AO, § 130 OWiG, § 9 OWiG, § 30 OWiG, § 377 AO, § 7 WRegG, § 8 WRegG, § 125 GWB, § 123 Abs. 4 S. 2 GWB

Daniel Bens, avocado rechtsanwälte, München
Abstract
Die Autoren geben einen Überblick über die Einzelheiten der Eintragung von Entscheidungen in Steuerstrafsachen in das Wettbewerbsregister. Darüber hinaus setzen sie sich mit der Möglichkeit der vorzeitigen Löschung aufgrund der vereinfachten Selbstreinigung auseinander und geben wertvolle Anregungen, wie im Einzelfall ein Recht auf Nichteintragung in das Wettbewerbsregister begründet werden könnte.
Hierzu setzen sich die Autoren in einem ersten Schritt mit der Frage auseinander, welche Delikte unter welchen Voraussetzungen in das Wettbewerbsregister einzutragen sind. Sie stellen klar, dass eine Verurteilung bzw. ein Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO), Verbandsbußgeldbescheide nach § 30 OWiG wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) sowie Verbandsbußgeldbescheide nach § 30 OWiG wegen Aufsichtspflichtverletzung nach §§ 130, 9 OWiG i.V.m. § 370 AO der Eintragungspflicht in das Wettbewerbsregister unterliegen.
Als nicht eintragungsfähig klassifizieren die Autoren Individualbußgeldbescheide nach §§ 130, 9 OWiG wegen Aufsichtspflichtverletzungen i.V.m. § 370 AO, Verfahrenseinstellungen, laufende Verfahren und Bußgeldbescheide nach § 30 OWiG wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO).
In einem zweiten Schritt erläutern die Autoren die Voraussetzungen für die Löschung von Eintragungen nach Durchführung der Selbstreinigung gemäß §§ 125, 123 Abs. 4 S. 2 GWB. Hierbei gehen sie auch auf die Möglichkeit der Selbstreinigung bei Eintragung einer Verbandsgeldbuße ein und kommen zu dem Schluss, dass für diese ebenfalls die Möglichkeit der vereinfachten Selbstreinigung gemäß § 123 Abs. 4 S. 2 GWB bestehen müsse.
In einem letzten Schritt erarbeiten die Autoren eine Argumentationsrichtlinie für die Begründung eines „Anspruchs auf Nichteintragung“ und geben wertvolle Tipps für den praktischen Umgang mit einer drohenden Eintragung in das Wettbewerbsregister.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Einstweiliger Rechtsschutz gegen öffentliche Auftraggeber: Einordnung als Zivilsache, Koordination paralleler Verfahren und mitgliedstaatliche Verfahrensautonomie

Autor
Hau, Wolfgang
Normen
Art. 1 Abs. 1 EUGVVO
Art. 35 EUGVVO
Gerichtsentscheidung
EuGH, 6.10.2021 - Rs. C-581/20
Jahr
2022
Seite(n)
232-236
Titeldaten
  • Hau, Wolfgang
  • IPRax - Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts
  • 2022
    S.232-236
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 1 Abs. 1 EUGVVO, Art. 35 EUGVVO

EuGH, 6.10.2021 - Rs. C-581/20

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Beitrag fasst die EuGH-Entscheidung vom 06.10.2021 - Rs. C-581/20 zusammen. Der EuGH hatte drei Vorlagefragen des bulgarischen obersten Kassationsgerichts zur Einordnung eines Rechtsstreits als Zivilsache, zur Koordination paralleler Schnellrechtsschutz-Verfahren in verschiedenen Mitgliedsstaaten (hier: Polen und Bulgarien) und zur mitgliedstaatlichen Verfahrensautonomie zu beantworten. Der Autor ordnet das Urteil des EuGH in den Kontext bisheriger europäischer Rechtsprechung ein, kommentiert die Erwägungen des EuGH und geht auch auf dessen weitere Hinweise zur internationalen Zuständigkeit ein.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Neue Ausschreibungen für Offshore-Windenergie

Untertitel
Frischer Wind für einen beschleunigten Ausbau?
Autor
Lutz-Bachmann, Sebastian
Liedtke, Marcus
Normen
WindSeeG 2023
Gerichtsentscheidung
BVerfG, Beschl. v. 30.6.2020 – 1 BvR 1679/17, 1 BvR 2190/17
BVerfGE, 155, 238
Jahr
2022
Seite(n)
313-319
Titeldaten
  • Lutz-Bachmann, Sebastian; Liedtke, Marcus
  • EnWZ - Die Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft
  • 2022
    S.313-319
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

WindSeeG 2023

BVerfG, Beschl. v. 30.6.2020 – 1 BvR 1679/17, 1 BvR 2190/17, BVerfGE, 155, 238

Elias Könsgen, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Erhöhung der Ausbauziele für erneuerbare Energien (EE) und dem im Zusammenhang damit geplanten WindSeeG 2023. Das Gesetz enthält zahlreiche Änderungen, die zu einer Beschleunigung der Planfeststellungsverfahren und der Netzanschlüsse von Offshore Windparks führen sollen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Ausschreibungsverfahren nach dem WindSeeG 2023 und zeigt Unklarheiten und Risiken des novellierten WindSeeG auf. Die Autoren fassen die Leitmotive und Ziele des WindSeeG zusammen: Die neuen Ausbauziele nach § 1 Abs. 2 des reformierten WindSeeG 2023 betragen nun 30 GW bis zum Jahr 2030 (statt bislang 20 GW) und 40 GW bis zum Jahr 2035 (statt bislang bis zum Jahr 2040). Als neues Fernziel für das Jahr 2045 werden 70 GW festgelegt. Der neue Ansatz für Ausschreibungen, die bislang im Wesentlichen nach dem Gebotswert für die Höhe der EEG-Vergütung bezuschlagt werden, wird dargestellt. Schließlich gehen die Autoren auf ihre verfassungsrechtlichen Zweifel an der Ausgestaltung der neuen Ausschreibungsverfahren ein. Das Umsteuern des Gesetzgebers von einer EEG-Förderung für Offshore-Windenergie-Projekte zu einer Zahlungsverpflichtung für erfolgreiche Bieter sei problematisch. Dies habe Implikationen für diejenigen Projektinhaber, die infolge der Nichtberücksichtigung ihrer Projekte bei der Einführung der Ausschreibungen des WindSeeG ihre Projektrechte verloren hatten. Denn für einen Teil dieser Projekte hatte der Gesetzgeber im WindSeeG 2017 sog. Eintrittsrechte als Entschädigung geschaffen, so die Autoren. Diese Eintrittsrechte würden nun aber durch die erheblich veränderten Ausschreibungsbedingungen nachträglich entwertet. Zuletzt gehen die Autoren auf den geplanten Hochlauf einer grünen Wasserstoffwirtschaft ein. So könnten etwa die im WindSeeG 2023 angelegten neuen jährlichen Ausschreibungen für systemdienlich mit Elektrolyseuren erzeugten Grünen Wasserstoff ab 2023 einen Beitrag zur besseren Systemintegration der Offshore-Windenergie leisten. Der Beitrag gibt insgesamt einen ausführlichen und fundierten Überblick über die Thematik und Nebenaspekte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Überprüfung der Eignung der Bieter anhand von Referenzen und Erfahrungen

Autor
Kullack, Andrea
Heft
5
Jahr
2022
Seite(n)
649-653
Titeldaten
  • Kullack, Andrea
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2022
    S.649-653
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Linda Siegert, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburg
Abstract
Die Autorin befasst sich zunächst mit den Referenzen und dann auch mit der Wirkung eigener Erfahrungen mit dem Bieter im Rahmen von Eignungsnachweisen in Vergabeverfahren. Der Auftraggeber darf und kann nur geeignete Bieter beauftragen. Diese Eignung hat der Auftraggeber anhand von bekanntgemachten Eignungskriterien zu prüfen. Die Autorin meint, Referenzen seien selbst zunächst kein Eignungskriterium, vielmehr würden sie nur dem Nachweis dessen dienen. Etwas anderes gelte nur, wenn aus der Referenz Rückschlüsse auf damit mittelbar gestellte Eignungskriterien möglich sind. In einem solchen Fall definiere die Referenz zugleich konkludent die materiellen Eignungskriterien. Der Auftraggeber sei berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Bieter vorgelegten Referenzen bei einem früheren Auftraggeber zu prüfen. Allerdings habe er dabei den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Die Bieter seien berechtigt, nur solche Projekte in ihre Referenzliste aufzunehmen, bei denen im Fall von Nachfragen des Auftraggebers mit einer positiven Auskunft des jeweiligen Auftraggebers zu rechnen ist. Der Auftraggeber müsse sich im Gegenzug nicht auf diese Referenzen beschränken und könne auch eigene Nachforschungen zu weiteren Referenzprojekten anstellen. Der Auftraggeber kann auch eigene Erfahrungen, die er oder andere Auftraggeber mit dem Bieter gemacht hat, bei der Eignungsprüfung berücksichtigen. Die einschlägigen Gesetze sehen sogar einen Ausschlussgrund für sanktionierte frühere Schlechtleistungen vor. Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen der jeweiligen Vorschrift erfüllt, stehe der Ausschluss des Bieters im Ermessen des Auftraggebers. Im Rahmen der Ermessensausübung habe der Auftraggeber auch eine Prognose zu treffen, ob von dem Bieter trotz Vorliegen des Ausschlussgrundes eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung zu erwarten ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Mehraufwand des Architekten infolge Preisgleitung

Untertitel
Abgrenzung von Grundleistungen und Besonderen Leistungen der HOAI
Autor
Fuchs, Heiko
Normen
§ 650q BGB
§ 650b BGB
Jahr
2022
Seite(n)
563-567
Titeldaten
  • Fuchs, Heiko
  • 2022
    S.563-567
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 650q BGB, § 650b BGB

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag untersucht, in welchen Fällen der Architekt die Beratung zu Preisgleitklauseln sowie deren Umsetzung (Prüfung angepasster Rechnungspositionen der Ausführenden) als Teil der Grundleistungen ohne Anpassung des Honorars schuldet. Er setzt sich dafür mit den Kostenermittlungen in den Phasen 1 - 6, sowie speziell mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 6 - 8 auseinander und zeigt auf, dass es sich um Besondere Leistungen handelt, die vom Auftraggeber nach §§ 650q, 650b BGB gefordert werden können, aber dann zusätzlich zu vergüten sind.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Entwicklung des europäischen Vergaberechts in den Jahren 2021/2022

Autor
Neun, Andreas
Otting, Olaf
Jahr
2022
Seite(n)
842-845
Titeldaten
  • Neun, Andreas; Otting, Olaf
  • EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • 2022
    S.842-845
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main
Abstract
Der Aufsatz fasst die wesentlichen Rechtsentwicklungen im europäischen Vergaberecht auf legislativer und judikativer Ebene der letzten zwei Jahre zusammen. Zunächst stellen die Autoren die Entwicklungen auf legislativer Ebene dar. Nach kurzer Darstellung der ab dem 01.01.2022 geltenden neuen Schwellenwerte wird die Entwicklung zur Verordnung (EU) 2022/1031 zum International Procurement Instrument („IPI“) dargestellt und dem Inkrafttreten im August des Jahres 2022. Hier werden die wesentlichen Grundsätze der Verordnung zusammenfassend erläutert und zudem auf Leitlinien hingewiesen, die bis Ende Februar 2023 zu der Verordnung veröffentlicht werden sollen. Anschließend stellen die Autoren das Foreign Subsidies Instrument dar, welches zwar noch nicht verkündet, aber bereits auf den Weg gebracht ist. Inhalt dieser Verordnung ist, dass wettbewerbsverzerrende Effekte, die in Vergabeverfahren aus der Nutzung von Beihilfen aus Drittstatten resultieren, bekämpft werden sollen. Die Verordnung muss noch im Amtsblatt veröffentlicht werden Darauffolgend werden das Anti Coercion Instrument, das Notfallinstrument für den Binnenmarkt und das fünfte EU-Sanktionenpaket gegenüber russischen Wirtschaftsteilnehmern erläutert und dargestellt. Schließlich weisen die Autoren noch auf einen Richtlinienvorschlag zu Nachhaltigkeitspflichten, die weit über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz hinausgehen, hin. Im zweiten Teil des Beitrages werden die aus der Sicht der Autoren wichtigsten Entscheidungen der europäischen Gerichte des Zeitraumes dargestellt. Die Autoren schließen ihren Beitrag mit einem Ausblick, dass das Vergaberecht zunehmend auch unter dem Einfluss handelspolitischer Auseinandersetzungen und kriegerischen Konflikten steht und die Auftragsvergabe damit zum Instrument politischer Reaktionen wird.
Rezension abgeschlossen
ja

EU-Arzneimittelstrategie: Auswirkungen auf Vergabeverfahren

Autor
Antweiler, Clemens
Jahr
2022
Seite(n)
237-242
Titeldaten
  • Antweiler, Clemens
  • 2022
    S.237-242
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main
Abstract
Der Aufsatz befasst sich mit der am 24.11.2021 veröffentlichen Arzneimittelstrategie für Europa und deren Auswirkungen auf das Vergabeverfahren und der darauf bezogenen Entschließung des Europäischen Parlaments. Diese neue Strategie diene dazu, Anregungen für den Arzneimittelsektor zu setzen und den Zugang zu den Arzneimitteln zu verbessern. Anlass hierfür sei die Corona-Pandemie gewesen. Zunächst stellt der Autor die in der Strategie ergriffenen Maßnahmen vor. Hierbei sollten die öffentlichen Auftraggeber Arzneimittel vermehrt durch Innovationspartnerschaften vergeben und dieses Instrument nutzen. Weiter werde offensiv gefordert, stärker qualitative Kriterien zu berücksichtigen, die dann beispielhaft aufgelistet werden. Als dritte Maßnahme wird die Gemeinsame Beschaffung empfohlen. Hier seien die Vorschläge der Kommission und des Parlaments aber unterschiedlich weit. Die Kommission habe nur angekündigt, regionale Initiativen unterstützen zu wollen, das europäische Parlament halte es für wichtiger, Aufträge gemeinsam durch die Kommission und die Mitgliedsstaaten zu vergeben. Der Autor stellt anschließend dar, welche Grenzen das Vergaberecht bei der Umsetzung der beiden Vorschläge setzt. Während es bei der Innovationspartnerschaft keine Probleme in der praktischen Umsetzung gebe, sind bei der Berücksichtigung von qualitativen, innovativen, sozialen und umweltbewussten Aspekten die Grenzen des § 97 ff. GWB einzuhalten. Der Beitrag befasst sich insbesondere mit den Regelungen zum Leistungsbestimmungsrecht, den Eignungskriterien, den Zuschlagskriterien und den dort normierten Ausführungsbedingungen. Abschließend werden noch die Konstellationen der Auftraggeber- und Auftragnehmermehrheit dargestellt. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass das Vergaberecht hinreichend Instrumente zur Verfügung stellt, die Arzneimittelstrategie der Kommission und die Entschließung des Europäischen Parlaments umzusetzen.
Rezension abgeschlossen
ja

US Cloud-Anbieter, der „Risikofaktor US CLOUD Act“, das Vergaberecht und die Nachfrage nach sicheren Sovereign Clouds

Autor
Rath, Michael
Keller, Lutz
Jahr
2022
Seite(n)
682-688
Titeldaten
  • Rath, Michael ; Keller, Lutz
  • CR - Computer und Recht
  • 2022
    S.682-688
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Moritz Philipp Koch, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Düsseldorf
Abstract
Die Autoren fokussieren in ihrem Beitrag die grenzüberschreitende Datenverarbeitung und die Nutzung von Cloud Services durch die öffentliche Hand. Mit Blick auf mögliche Zugriffe von Überwachungsbehörden und im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung im Vergaberecht erfahre die Diskussion derzeit erhöhte Aufmerksamkeit. Die Autoren betonen, aus den neuen Standardvertragsklauseln (SCC) folge in Fällen internationaler Datenverarbeitung unter Verwendung der SCCs ein „Transfer Impact Assessment“ und damit eine Risikobewertung dieser Datenverarbeitung. Daraus resultiere, dass Cloud-Anbieter und Kunden von Cloud Services sich u.a. mit dem Datenschutzniveau und dem Recht von Drittstaaten auseinandersetzen müssten. Vor allem der US CLOUD Act sorge bei Anwendern für Unsicherheit und für das Bedürfnis, die Daten „sicher“ in einer europäischen oder gar souveränen Cloud ohne Zugriffsmöglichkeiten Dritter zu verarbeiten. In ihrem Beitrag widmen sich die Autoren diesen Herausforderungen und beleuchten die Zugriffsbefugnisse nach dem US CLOUD Act. Sie geben Hinweise zu einer entsprechenden Risikobewertung und zeigen Chancen und rote Linien einer „Sovereign Cloud“ auf. In Form eines Überblicks betrachten sie auch die Datenkategorien, die in einer Cloud verarbeitet werden dürfen. Der Beitrag enthält neben diesen Themenfeldern auch eine Diskussion über die aktuellen vergaberechtlichen Herausforderungen bei US-Cloud-Anbietern, wobei enge Zusammenhänge zu den zuvor genannten Inhalten bestehen.
Rezension abgeschlossen
ja

Zehn Thesen für ein ambitionierteres Sofortprogramm – Klima-Infrastruktur und Bundeswehr

Autor
Burgi, Martin
Nischwitz, Malin
Zimmermann, Patrick
Heft
18
Jahr
2022
Seite(n)
1321-1329
Titeldaten
  • Burgi, Martin ; Nischwitz, Malin; Zimmermann, Patrick
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 18/2022
    S.1321-1329
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Beitrag setzt sich mit einem möglichen neuerlichen Anlauf zur Beschleunigung von Bereitstellung von Infrastruktur zur Bewältigung des Klimawandels durch den Staat auseinander, wobei er aktuelle Gesetze erörtert und Vorschläge auf Bundesebene formuliert. Außerdem geht er auf den strukturell teilweise vergleichbaren Beschleunigungsbedarf bei der militärischen Infrastruktur ein. Hierbei erläutern die Autoren zunächst die Rahmenbedingungen eines neuerlichen Anlaufs, wobei sie auf vergangene Anläufe zu einer solchen Beschleunigung eingehen und die gegenwertig entstandene politische Ausgangslage skizzieren. In dem Beitrag stellen sie zehn Thesen auf, in denen sie erste, bereits konkrete Taten verwaltungswissenschaftlich bewerten. Weiter setzen sie sich damit auseinander, was für die in den kommenden Monaten zu erwartende Erarbeitung weiterer Maßnahmen zu bedenken ist. Diese Thesen finden ihren Schwerpunkt im Allgemeinen Verwaltungsrecht und im Vergaberecht. Insbesondere plädieren die Autoren in ihren Thesen dafür, die Beschleunigung innerhalb des verfassungsrechtlichen Koordinatensystems zu verankern sowie für einen übergreifenden Zugriff auf die besonders betroffenen Sektoren und auf die bislang meist getrennt behandelten Themen von Planung und Genehmigung einerseits, Beschaffung und Vergabe andererseits.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja