Umstellungsaufwand als Wertungskriterium

Autor
Leinemann, Eva-Dorothee
Hohensee, Marco
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2020
Seite(n)
34-37
Titeldaten
  • Leinemann, Eva-Dorothee ; Hohensee, Marco
  • Vergabe News
  • Heft 3/2020
    S.34-37
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Der Aufsatz liefert einen Überblick zur Berücksichtigung von Umstellungsaufwänden bei Beschaffungen, die etwa bei einem Softwarewechsel oder beim Austausch von Hardwarekomponenten anfallen können. Von der grundsätzlichen Feststellung ausgehend, dass bei der Berücksichtigung des Umstellungsaufwandes als Wertungskriterium stets der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Wettbewerbsgebot zu berücksichtigen sind, stellen die Autoren verschiedene Möglichkeiten der Berücksichtigung von Umstellungsaufwänden als Kosten im Sinne von § 127 Abs. 4 Satz 1 GWB vor (sog. „switching costs“). Die Methode zur Berechnung der Kosten und die vom Unternehmen hierfür zu übermittelnden Informationen sind in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen transparent zu machen. Problematisch erschienen einzig Fälle, in denen der Aufwand zur Umstellung derartig kostenintensiv würde, dass ein faktisch uneinholbarer Kostenvorteil des Altauftragnehmers entstünde. Neben der Berücksichtigung des Umstellungsaufwandes als Kosten-Wertungskriterium könne es sinnvoll sein, die Leistungsbeschreibung und die qualitativen Wertungskriterien auf den Umstellungsaufwand auszurichten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Legislating Societal Value into Dutch Public Procurement Law: From Symbolism to Substance?

Autor
Janssen, Willem
Bouwman, Gerrieke
Heft
2
Jahr
2020
Seite(n)
91-101
Titeldaten
  • Janssen, Willem ; Bouwman, Gerrieke
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 2/2020
    S.91-101
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Nach Artikel 1.4 (2) des Niederländischen Vergabegesetzes (Aanbestedingswet 2012) sind die Niederländischen öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, mit dem ihnen zur Verfügung stehenden Budget einen möglichst hohen gesellschaftlichen Wert zu erzielen. Die Autoren befassen sich mit den Wurzeln und Auswirkungen dieser Bestimmung. Sie geben vor allem eine Einschätzung zur Anwendung dieser Bestimmung vor den Gerichten. So scheint diese Bestimmung in jüngsten Fällen eine substanziellere Rolle zugeschrieben worden zu sein. Danach würde sie eine Verpflichtung implizieren, die das Ermessen der Auftraggeber einschränkt. Nach Ansicht der Autoren eröffnet diese Entwicklung weitere Fragen, die auch für andere Mitgliedstaaten relevant sein könnten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

The Disembodied Hand of EU Law Creeping Across Borders: Procurement as a Part of EU Extemal Actions

Autor
Heuninckx, Baudouin
Heft
2
Jahr
2020
Seite(n)
71-91
Titeldaten
  • Heuninckx, Baudouin
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 2/2020
    S.71-91
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Aufsatz in englischer Sprache befasst sich mit den vergaberechtlichen Regelungen, die für die EU-Institutionen bei der Auftragsvergabe auf dem Gebiet der Maßnahmen im Außenbereich (External Actions) gelten. Der Autor stellt die maßgeblichen Regelungen für diesen Bereich der EU-Auftragsvergaben in der Verordnung (EU) 2018/1046 dar. Zunächst erläutert er die auch im Bereich der Maßnahmen im Außenbereich geltenden allgemeinen Vorschriften für die Vergabe durch EU-Institutionen, insbesondere Bekanntmachungspflichten, Schwellenwerte, Verfahrensarten, Angebotswertung, Zuschlagserteilung und Vertragsdurchführung. Anschließend werden die Besonderheit der speziellen Regelungen für Auftragsvergaben auf dem Gebiet der Maßnahmen im Außenbereich dargestellt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass diese ein größeres Maß an Flexibilität ermöglichen. Der Aufsatz schließt mit einer Zusammenfassung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Using the World Bank Anti-Corruption Sanctions System to Address Labour Trafficking

Autor
Haque, Maheema
Heft
2
Jahr
2020
Seite(n)
57-71
Titeldaten
  • Haque, Maheema
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 2/2020
    S.57-71
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Peter Oriwol, CMS Hasche Sigle, Leipzig
Abstract
Der Beitrag beleuchtet die Möglichkeiten der Weltbank, bei der Auftragsvergabe im Rahmen ihrer Projekte einen Beitrag zur Bekämpfung von Zwangsarbeit zu leisten. Die Autorin meint, die Weltbank schöpfe ihr Potential in dieser Hinsicht bisher nicht aus, und fordert eine extensive Anwendung des Sanktionssystems, das bei Korruptionsfällen Anwendung findet. Die Autorin erläutert, dass Korruption und Zwangsarbeit oft Hand in Hand gingen, und leitet daraus ab, dass Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung („labour trafficking“) im weiteren Sinne als Korruption und Betrug verstanden werden könne. Bei einem solchen Verständnis sei es möglich, das auf die Bekämpfung von Korruption angelegte Sanktionssystem der Weltbank auch in Fällen der Zwangsarbeit anzuwenden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ausschluss ohne Nachforderung

Untertitel
Grenzen nationaler Regelungen beim Ausschluss von Angeboten
Autor
Fritz, Aline
Heft
4
Jahr
2020
Seite(n)
151-154
Titeldaten
  • Fritz, Aline
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2020
    S.151-154
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Ausschluss ohne Nachforderung

Untertitel
Grenzen nationaler Regelungen beim Ausschluss von Angeboten
Autor
Fritz, Aline
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 02.05.2019, Rs. C-309/18
Heft
3
Jahr
2020
Seite(n)
151-154
Titeldaten
  • Fritz, Aline
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 3/2020
    S.151-154
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urteil vom 02.05.2019, Rs. C-309/18

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Die Autorin setzt sich mit der Entscheidung des EuGH vom 02.05.2019 (Rs. C-309/18) und den vergleichbaren Regelungen im deutschen Recht auseinander. Der Entscheidung lag zugrunde, dass nach dem italienischen Vergabegesetz ein Angebot auszuschließen ist, wenn es die gesetzlich vorgegebenen Angaben zu den Arbeitskosten nicht enthält. Der EuGH bestätigte grundsätzlich diese Ausschlusspflicht, machte jedoch im entschiedenen Einzelfall eine Ausnahme. Grund hierfür war, dass die Vergabeunterlagen keine Eintragungsmöglichkeit für die Arbeitskosten enthielten. Unter Anwendung der allgemeinen Vergabegrundsätze kam der EuGH daher zum Entfallen der Ausschlussverpflichtung. Die Autorin beleuchtet daraufhin die deutschen Regelungen zum Nachfordern von Unterlagen. Sie beleuchtet in diesem Zusammenhang auch die Verpflichtung zur Aufnahme ausschlussrelevanter Erklärungen in der Bekanntmachung. In diesem Zusammenhang widmet sie sich auch der Abgrenzung zwischen dem Nachfordern von Unterlagen und der Aufklärung. Sie verweist in ihrer Zusammenfassung darauf, dass sowohl der EuGH als auch die nationale Rechtsprechung zuletzt sehr bieterfreundlich bei Ausschlüssen entschieden haben, was formale Hürden reduziert. Auf der anderen Seite sind diese Entscheidungen nach ihrer Auffassung aber wenig dogmatisch und eher ergebnisorientiert, was auf allen Seiten zu Rechtsunsicherheit führt.
Rezension abgeschlossen
ja

Kurzabriss zu Entstehungsgeschichte und Zwecksetzung des BöB vom 21. Juni 2019

Autor
Steiner, Marc
Zeitschrift
Heft
1
Jahr
2020
Seite(n)
8-10
Titeldaten
  • Steiner, Marc
  • BR/DC - Baurecht
  • Heft 1/2020
    S.8-10
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Martin Dieckmann, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg
Abstract
Der Aufsatz befasst sich mit der aktuellen Umsetzung des Government Procurement Act (GPA) 2012 in der Schweiz und den sich ergebenden Auswirkungen auf die Ausrichtung des Schweizer Beschaffungsrechts. Neben einer Darstellung der Umsetzungsgeschichte geht der Autor insbesondere auf die Verankerung der Nachhaltigkeitsvorgaben und der Funktion des Vergaberechts zur Bekämpfung von Korruption und Kollusion ein. Auch gleicht er die Neuregelungen punktuell mit den bisherigen gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab. Besonderes Augenmerk wird dann auf die Frage einer Akzentverschiebung von einem tendenziell preisorientierten hin zu einem Qualitätswettbewerb gelegt. Insoweit lässt der Verfasser offen, ob es sich bei den Neuregelungen um einen regelrechten Paradigmenwechsel handelt, hält diese aber zumindest für eine Aufforderung zu einem Wandel in der Vergabekultur.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Some African Responses to Public Procurement for During COVID-19

Autor
Quinot, Geo
Williams-Elegbe, Sope
Heft
4
Jahr
2020
Seite(n)
232-238
Titeldaten
  • Quinot, Geo; Williams-Elegbe, Sope
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 4/2020
    S.232-238
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Michael Pilarski, Rechtsanwalt Pilarski, Nienburg(Weser)
Abstract
Die Autoren erläutern in ihrem Artikel die Reaktionen und Antworten insbesondere des südafrikanischen und nigerianischen öffentlichen Vergaberechts auf die sozialen und administrativen Herausforderungen in Folge der Corona-Pandemie. Während einige Staaten ihre Regelungen als Antwort auf die Corona-Pandemie speziell angepasst haben, verließen sich andere Staaten auf die bereits bestehenden vergaberechtlichen Regelungen. Südafrika hat sich auf zwei Mechanismen verlassen: Zum einen auf bestehende Rahmenvereinbarungen und zum anderen auf Dringlichkeitsverfahren, wobei beide durch zusätzliche Regelungen ergänzt worden sind. Die nationale Schatzkammer darf Beschaffungen für mehrere öffentliche Einrichtungen zentral tätigen. Die Verträge sind für weitere Einrichtungen geöffnet worden. Zusätzlich sind Angebote von Interessenten eingeholt worden, die nicht Partei der bestehenden Verträge waren und die diesem zur Verfügung gestellt werden sollten. Die zentralisierte Kontrolle bezüglich des Beschaffungswesens sei damit gerechtfertigt worden, die Preise sowie die Versorgungssicherheit sicherstellen zu wollen. Ersteres sei fraglich. Ohne diese Kontrolle sei die Gefahr vorhanden, dass öffentliche Stellen um die gleichen Leistungen konkurrieren. Der Versuch, die Preise auf diese Weise kontrollieren zu wollen, erscheine unter den gegebenen Bedingungen ineffektiv. Zwei Varianten sind von Interesse: Die Änderungen der Zollbestimmungen, die die Sicherstellung der Versorgung mit Gütern sicherstellen soll, um den Bedarf zu decken, und ein Projekt des Ministeriums für Handel, Industrie und Wettbewerb, um die Beschaffung von Beatmungsgeräten zu fördern. In Nigeria liegt die Zuständigkeit für das öffentliche Vergaberecht sowohl bei der Bundesrepublik Nigeria als auch bei den einzelnen Bundesstaaten, sodass ein unterschiedliches Vergaberecht entstanden ist. Nigeria hat anders als Südafrika auf die Krise reagiert. Die Bundesrepublik und die Staaten verließen sich auf die bestehenden Rahmenvereinbarungen. Neue Regelungen sind nicht erlassen worden. Coronabedingte Beschaffungen sind über Dringlichkeits- und Direktvergaben der bereits existierenden Regelungen erfolgt. Die meisten Beschaffungen wie Isolationscenter, Ventilatoren und Schutzausrüstung sind durch ausländische Einrichtungen und Regierungen sowie durch die Bürger und regionale Einrichtungen zur Verfügung gestellt worden. Dabei handelte es sich nicht um Konstellationen des „public-privat-partnership". Nach Ansicht der Autoren liege der Grund für die geschilderte Vorgehensweise darin, dass das öffentliche Vergaberecht wie das Gesundheitssystem dezentral organisiert seien. Im Ergebnis kommen die Autoren zu der Überzeugung, dass das öffentliche Beschaffungswesen Nigerias nicht so organisiert sei wie dasjenige in Südafrika. Bestätigt werde das durch die niedrigen Testraten sowie die Ablehnung der Regierung, sich private Krankenhäuser als Testeinrichtungen zu Nutze zu machen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Einführung in die VOB/B: Basiswissen für die Praxis

Autor
Langen, Werner
Berger, Andreas
Jahr
2020
Seite(n)
XXIII, 398
Verlag
Titeldaten
  • Langen, Werner; Berger, Andreas
  • 28. Aufl.,
  • Werner-Verlag
    Köln, 2020
    S.XXIII, 398
  • ISBN 978-3-8041-5324-0
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
Köln
Abstract
Aus der Monatsinfo 3/2020: Diese Einführung in die VOB/B liegt in der neu bearbeiteten 28. Auflage 2020 vor. Gemäß dem Untertitel des Werks wird es auch weiterhin seiner Aufgabe gerecht, dem Nutzer das nötige Basiswissen für die Bauvertragspraxis informativ, prägnant und knapp gefasst zu vermitteln. Auf dem langen Weg von der 1. Auflage 1991 mit nur 82 Seiten hat die Neuauflage mit 321 Seiten dennoch erheblich zugelegt.
Traditionell beginnt der neue Band mit der Darstellung und Kurzkommentierung von 10 Urteilen vor allem des BGH aus 2018 und eines weiteren Urteils des BGH aus 2019.
Die nachfolgende Einführung umfasst die Abschnitte A bis M. Es werden zunächst die bauvertraglich relevanten Vorschriften des BGB-Werk- und Bauvertragsrechts, der VOB/B und des AGB-Rechts in allgemeiner Form vorgestellt und kurz erörtert, auch die Vorschriften des Bauvergaberechts nach GWB und VOB/A bleiben darüber nicht außen vor.
Die folgenden Abschnitte der Einführung behandeln im Einzelnen die „Stationen“ des Bauvertrags vom Abschluss des Vertrags über die Baubeteiligten einschließlich Architektenvollmacht, Bausoll und Vergütungsregelungen, Verzug und Behinderung beim Bauablauf und Kündigungen der Beteiligten bis zur Abnahme.
In den nachfolgenden Abschnitten stellen die Verfasser die Vorschriften des Bauvertragsrechts bei Mängelansprüchen, zur Zahlung des Werklohns und zur Sicherheitsleistung der Vertragspartner vor. Den Abschluss des Bands bildet der Anhang mit dem Abdruck der VOB-Texte.
Wie die früheren Auflagen zeichnet sich auch die 28. Auflage 2020 durch zahlreiche praktische Hilfestellungen für den Nutzer aus. Neben den üblichen Verzeichnissen, Abbildungen und Fußnoten im Text sind es insbesondere die aus Wissen und Erfahrung gewonnenen Erkenntnisse, die in einer Fülle praktischer Beispiele Eingang in den neuen Band gefunden haben und seinen Wert ausmachen.
Auflage
28
ISBN
978-3-8041-5324-0
Rezension abgeschlossen
ja