Die Baukonzession und das Erbbaurecht – Problem oder Lösung?

Autor
Mainka, Patrick
Normen
§ 105 GWB
Gerichtsentscheidung
OLG München NZBau 2012, 456
Heft
2
Jahr
2020
Seite(n)
133-139
Titeldaten
  • Mainka, Patrick
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2020
    S.133-139
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 105 GWB

OLG München NZBau 2012, 456

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag behandelt die Frage, inwieweit eine Baukonzession angenommen werden kann, wenn der Baukonzessionär (Auftragnehmer) ein zeitlich befristetes Erbbaurecht eingeräumt erhält. Der Verfasser referiert die „Helmut-Müller“-Rechtsprechung und die daran anschließende Diskussion in der Literatur. Er schließt sich der Rechtsprechung des OLG München an, die von der Vereinbarkeit von Baukonzession und Erbbaurecht ausgeht und tragend auf den „Gehalt“ der rechtlichen Konstruktion abstellt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ausschreibungspflichten bei der Beauftragung von Rechtsanwälten als Projektmanager in der Planfeststellung

Untertitel
Zugleich ein Beitrag zum Verständnis von § 116 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Autor
Donhauser, Christoph
Schröck, Tassilo
Heft
2
Jahr
2020
Seite(n)
139-149
Titeldaten
  • Donhauser, Christoph; Schröck, Tassilo
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2/2020
    S.139-149
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Rut Herten-Koch, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin
Abstract
Die Autoren geben zunächst einen Überblick über die Bereiche, in denen der Gesetzgeber die Einbindung eines sog. Projektmanagers explizit regelt; neben § 2 Abs. 2 Satz 3 Nr. 5 9. BIMSchV etwa auch in § 43g EnWG und § 29 NABEG. Verwaltungsrechtlich sei der Projektmanager als Verwaltungshelfer einzuordnen. Im Kern beschäftigt sich der Aufsatz sodann mit der Klassifikation der von Projektmanagern erbrachten Leistungen im kartellvergaberechtlichen System der CPV-Codes einerseits sowie der Qualifikation als ausschreibungsfreie Leistung gem. § 116 Abs. 1 Nr. 1 GWB andererseits. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass Rechtsanwälte als Projektmanager hauptsächlich Dienstleistungen im juristischen Bereich und im Übrigen überwiegend Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung erbringen. Als Folge gelte der für Leistungen i.S.d. § 130 GWB einschlägige EU-Schwellenwert von derzeit 750.000,00 Euro netto. In vielen Fällen sei sogar eine Ausnahme von der Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts nach § 116 Abs. 1 Nr. 1 b) GWB begründbar. Denn z.B. bei komplexen Planfeststellungsverfahren bestehe häufig die erforderliche, objektiv zu beurteilende hohe Wahrscheinlichkeit, dass es zu Gerichtsverfahren kommt. Die Tätigkeit diene dann der Vorbereitung der Vertretung im selbigen (vgl. §§ 116 Abs. 1 Nr. 1 b) i.V.m. Nr. 1 a) GWB). In Bezug auf die UVgO seien die Leistungen entweder als freiberufliche Leistungen einzuordnen oder es gelte über den Verweis in § 1 Abs. 2 UVgO ebenfalls die Ausschreibungsfreiheit gem. § 116 Abs. 1 Nr. 1 b) GWB. Die Vorgaben des Haushaltsrechts seien jedoch stets dann zu beachten, wenn die Leistungen des Projektmanagers nicht unmittelbar vom Vorhabenträger, sondern vom öffentlichen Auftraggeber vergütet werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Öffentliche Beschaffung während der Corona-Krise

Autor
Leinenbach, Ralf
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2020
Seite(n)
50-54
Titeldaten
  • Leinenbach, Ralf
  • Vergabe News
  • Heft 4/2020
    S.50-54
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Ahdia Waezi , FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten , Berlin
Abstract
Der Autor beschäftigt sich mit den Auswirkungen, die die gegenwärtige Corona- Krise und die damit einhergehenden Beschränkungen auf laufende sowie anstehende Ausschreibungen haben. Dabei befasst sich der Beitrag mit den Möglichkeiten, die Vergabestellen und Bieter auf Basis der bisher geltenden Regelungen – vorrangig oberhalb der Schwellenwerte – haben. In einer Zusammenstellung von 30 Punkten bespricht der Autor in kurzer und prägnanter Weise unter Bezugnahme auf verschiedene Verfahrensvorschriften diverse vergabe- und vertragsrechtliche Themen, die im Rahmen der Krise in Vergabeverfahren relevant werden könnten und bietet Vorschläge zum Umgang mit ihnen. Resümierend stellt der Autor fest, dass es eine große Vielzahl von Einflüssen der Krise und ihrer Folgen auf laufende und beginnende Vergabeverfahren gibt und Vergabestelle und Bieter gut beraten sind, individuell mit Bezug auf die jeweilige Ausschreibung zu prüfen, welche konkreten Anpassungen geboten sind. Dieser Beitrag richtet sich gleichermaßen an öffentliche Auftraggeber sowie Bieter und bietet hilfreiche Praxishinweise zum Umgang mit möglichen Herausforderungen bei öffentlichen Beschaffungen zu Zeiten der Corona-Krise.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Flexibilität von Rahmenvereinbarungen bei IT-Beschaffungen

Untertitel
Festlegung von Obergrenzen und Überschreiten geschätzter Auftragswerte
Autor
Koch, Moritz Philipp
Jahr
2020
Seite(n)
213-216
Titeldaten
  • Koch, Moritz Philipp
  • MMR - MultiMedia und Recht
  • 2020
    S.213-216
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Die Autoren geben Gestaltungshinweise im Zusammenhang mit der Vertragsgestaltung für agile Softwareentwicklung. Die agile Softwareentwicklung biete, so die Autoren, eine Chance für mehr Kontrolle im laufenden Entwicklungsprozess. Der Vertragsgestaltung komme dabei eine mindestens genauso große Bedeutung zu wie bei klassischen Wasserfallprojekten, ohne dass dafür jedoch so viele geeignete Muster zur Verfügung stehen. Als Ausgangspunkt biete sich für öffentliche Auftraggeber die Verwendung der EVB-IT Erstellung an, die eine Softwareentwicklung auf werkvertraglicher Basis vorsehen. Die Autoren geben Hinweise und Erläuterungen zur Abbildung des agilen Vorgehens in den EVB-IT Erstellung, zum Umbau des Erstellungsvertrags in einen Rahmenvertrag sowie zu Regelungen zur Abnahme, Pflege, Dokumentation und Vergütung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Neue Verpflichtungserklärung zur sozialen Nachhaltigkeit im IT-Einkauf der öffentlichen Hand

Autor
Frank Roth
Jahr
2020
Seite(n)
217-223
Titeldaten
  • Frank Roth
  • CCZ - Corporate Compliance Zeitschrift
  • 2020
    S.217-223
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Das Bundesbeschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren (BeschA) und der Digitalverband Bitkom haben die Einkaufsbedingungen für die sozial nachhaltige Beschaffung von ITK-Produkten und ITK-Dienstleistungen im Mai 2019 aktualisiert. Gegenüber der Vorgängerregelung vom 18.11.2014 wurden die Pflichten der Anbieter zur Beachtung von fairen Arbeitsbedingungen noch weiter als bisher ausgedehnt und strengere Nachweisanforderungen aufgestellt. Der Verfasser erläutert in seinem Aufsatz die Grundstruktur der Verpflichtungserklärung sowie die Neuerungen im Vergleich zu ihrer vorherigen Fassung. Er erklärt das der Verpflichtungserklärung zugrundeliegende 3-Stufen-System, das neben der Endproduktionsstätte auf weitere Produktionsstätten von Zulieferbetrieben abstellt und den Anbietern von ITK-Produkten und ITK-Dienstleistungen je nach Fertigungsstufe verschiedene Nachweispflichten auferlegt. Neben einer rechtlichen Einordnung der Verpflichtungserklärung werden auch ihre tatsächlichen und rechtlichen Grenzen in Bezug auf Durchsetzbarkeit und Praktikabilität aufgezeigt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Geltung der vergaberechtlichen Rahmenbedingungen für Versorgungsverträge im Unterschwellenbereich

Autor
Hausmann, Friedrich Ludwig
Heft
4
Jahr
2020
Seite(n)
228-230
Titeldaten
  • Hausmann, Friedrich Ludwig
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2020
    S.228-230
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Autor setzt sich mit der Entscheidung des EuGH vom 04.04.2019 (Rs. C-699/17) auseinander. Der Entscheidung lag zugrunde, dass öffentliche Arbeitgeber in Österreich (u.a. die Wiener Staatsoper GmbH und Burgtheater GmbH) nach einem nationalen Auswahlverfahren mit einer betrieblichen Vorsorgekasse Verträge zur Einmalzahlung an ihre Arbeitnehmer bei Beendigung des jeweiligen Arbeitsverhältnisses abgeschlossen haben, deren Auftragsvolumen die EU-Schwellenwerte knapp nicht erreichten. Nach österreichischem Recht hat der Betriebsrat bei der Wahl der Vorsorgekasse ein gesetzliches Mitentscheidungsrecht. Der EuGH entschied, dass zwar die Vergaberichtlinien nicht anwendbar seien, aber die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz des AEUV zu berücksichtigen seien, da ein grenzüberschreitendes Interesse bestehe, unter anderem deshalb, weil die Leistung keine physische Präsenz von Arbeitnehmern oder Geräten erfordere, sondern auch vom Ausland aus erbracht werden könne. Dem stehe auch nicht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates entgegen, da den Auftraggebern zumindest ein mittelbares Bestimmungsrecht bei der Wahl des Vertragspartners erhalten bleibe. Der Autor hält die Entscheidung für bedeutsam, da aufgrund der zunehmenden Digitalisierung ein grenzüberschreitendes Interesse auch bei kleineren Aufträgen angenommen werden könne. Er schließt sich der Einschätzung an, dass Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern nicht von der Einhaltung eines vergaberechtskonformen Verfahrens entbinden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Bedarfsoptimierte Vergütung nach HOAI mit Preiswettbewerb

Autor
Tiede, Rudolf
Normen
§ 7 HOAI
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil v. 04.07.2019, Rs. C-377/17
Heft
4
Jahr
2020
Seite(n)
231-234
Titeldaten
  • Tiede, Rudolf
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2020
    S.231-234
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 7 HOAI

EuGH, Urteil v. 04.07.2019, Rs. C-377/17

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Der Verfasser beschäftigt sich mit den Folgen der EuGH-Entscheidung vom 04.07.2019 zur EU-Rechtswidrigkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI. Nach einer einleitenden Darstellung der daraufhin ergangenen – und zu der Frage der Rückwirkung auf Bestandsverträge auch divergierenden – nationalen Rechtsprechung des OLG Celle und des OLG München, wird die Bedeutung der geänderten Rechtslage für die Praxis der Vergabestellen beleuchtet und Hinweise zur Handhabung gegeben. So wird insbesondere die Angemessenheitsprüfung nach § 60 VgV und § 44 UVgO bei Unterschreitung der Mindestsätze diskutiert, Möglichkeiten zur Identifikation und Bepreisung der anzubietenden (Teil-) Grundleistungen, besonderer und zusätzlicher Leistungen aufgezeigt sowie ein beispielhaftes Angebotsformular dargestellt. Im Ergebnis geht der Verfasser davon aus, dass die HOAI weiter anwendbar sei und eine Anpassung durch den Verordnungsgeber erfahren werde. Kernelement eines europarechtskonformen Umgangs sei es, Zu- und Abschläge auf die Höchst- bzw. Mindestsätze nach HOAI zuzulassen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Keine Bestätigung der Bereichsausnahme für Vergaben von Rettungsdienstleistungen

Autor
Braun, Christian
Zwetkow, Katrin
Normen
§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 21.03.2019 – C-465/17, "Falck Rettungsdienste"
Heft
4
Jahr
2020
Seite(n)
219-222
Titeldaten
  • Braun, Christian; Zwetkow, Katrin
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2020
    S.219-222
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB

EuGH, Urteil vom 21.03.2019 – C-465/17, "Falck Rettungsdienste"

Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main
Abstract
In ihrem Beitrag setzen sich die Autoren mit der viel diskutierten Frage auseinander, ob und inwieweit die in § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorgesehene Bereichsausnahme auf die Vergabe von Rettungsdienstleistungen anzuwenden ist. Die Autoren greifen hierzu das grundlegende Urteil des EuGH (21.03.2019 – C-465/17, „Falck Rettungsdienste") sowie einen Aufsatz von Jaeger (NZBau 2020, 7 ff.) auf und plädieren – in Form einer kritischen Gegendarstellung – für eine allgemeine Ausschreibungspflicht rettungsdienstlicher Leistungen unter Einbindung privater Leistungserbringer. Die Autoren legen hierbei im Einzelnen dar, weshalb aus ihrer Sicht die Bereichsausnahme in § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB verfassungs- und unionsrechtswidrig ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergaberecht: Grundzüge der öffentlichen Auftragsvergabe

Autor
Naumann, Daniel
Jahr
2020
Seite(n)
XI, 54
Verlag
Titeldaten
  • Naumann, Daniel
  • Springer
    Wiesbaden, 2020
    S.XI, 54
  • ISBN 978-3-658-24895-6
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
Wiesbaden
Abstract
Aus der Monatsinfo 4/2020: In knapper Weise werden in diesem Buch die Grundzüge des Vergaberechts dargestellt. Nach einer Einleitung geht es um die Grundlagen des Vergaberechts mit den Begrifflichkeiten, den anwendbaren Vorschriften und dem Regelungszweck des Vergaberechts. Nachfolgend wird in Abschnitt 3 die Anwendung des Vergaberechts erläutert, mit Anwendungsbereich, Schwellenwert und Auftragswertermittlung, Ermittlung des anwendbaren Rechts und einem Überblick über die Verfahrensarten. Es schließen sich an zwei Abschnitte zum Ablauf des Vergabeverfahrens und zur E-Vergabe. Abschließend werden die Grundlagen des vergaberechtlichen Rechtsschutzes für Aufträge oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte behandelt. Zur Abrundung findet sich eine Zusammenfassung „Was Sie aus diesem essential mitnehmen können“.Aus der Monatsinfo 4/2020: In knapper Weise werden in diesem Buch die Grundzüge des Vergaberechts dargestellt. Nach einer Einleitung geht es um die Grundlagen des Vergaberechts mit den Begrifflichkeiten, den anwendbaren Vorschriften und dem Regelungszweck des Vergaberechts. Nachfolgend wird in Abschnitt 3 die Anwendung des Vergaberechts erläutert, mit Anwendungsbereich, Schwellenwert und Auftragswertermittlung, Ermittlung des anwendbaren Rechts und einem Überblick über die Verfahrensarten. Es schließen sich an zwei Abschnitte zum Ablauf des Vergabeverfahrens und zur E-Vergabe. Abschließend werden die Grundlagen des vergaberechtlichen Rechtsschutzes für Aufträge oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte behandelt. Zur Abrundung findet sich eine Zusammenfassung „Was Sie aus diesem essential mitnehmen können“.
ISBN
978-3-658-24895-6
Rezension abgeschlossen
ja

Kapellmann/Messerschmidt - VOB Teile A und B

Untertitel
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen mit Vergabeverordnung (VgV)
Autor
Kapellmann, Klaus Dieter
Messerschmidt, Burkhard
Jahr
2020
Seite(n)
XVII, 1975
Verlag
Titeldaten
  • Kapellmann, Klaus Dieter; Messerschmidt, Burkhard
  • 7. Aufl.,
  • C.H. Beck
    München , 2020
    S.XVII, 1975
  • ISBN 978-3-406-74013-8
Zusätzliche Informationen:
Kommentar

Ort
München
Abstract
Die am 01.03. und 13.07.2019 in Kraft getretenen Abschnitte 1-3 der VOB/A 2019, die VOB/B 2016 im Hinblick auf die Auswirkungen des zum 01.01.2018 rechtswirksamen BGB-Bauvertragsrechts und die aktuelle Rechtsprechung zur Preisanpassung bei Mengenüberschreitungen gaben den Ausschlag für die vorzeitige 7. Auflage 2020 dieses bewährten Standardwerks in der Reihe der Beck’schen Kurz-Kommentare (6. Auflage 2018, s. Monatsinfo 01/18, S. 43). Die Neuauflage umfasst jetzt fast 2.000 Dünndruckseiten. Neben den beiden Herausgebern waren weitere 15 Bearbeiter an der Neuauflage beteiligt. Nach der vollständig überarbeiteten 6. Auflage 2018 bedurfte die 7. Auflage keiner erneuten grundlegenden strukturellen und inhaltlichen Änderungen. Die Dreiteilung des Bands in die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A, Abschnitte 1 und 2), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) und die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) ist unverändert. Bei der notwendigen Anpassung des Kommentars hat außer den bereits genannten Gründen auch die Unterschwellenvergabeverordnung 2017 Eingang in das Werk gefunden.
Auflage
7
ISBN
978-3-406-74013-8
Rezension abgeschlossen
ja