Etablierung eines zentralen Lieferantenmanagements bei öffentlichen Auftraggebern

Untertitel
Möglichkeiten und Grenzen eines strategischen Sourcings
Autor
Koch, Moritz Philipp
Siegmund, Gabriela
Jahr
2020
Seite(n)
366-369
Titeldaten
  • Koch, Moritz Philipp ; Siegmund, Gabriela
  • MMR - MultiMedia und Recht
  • 2020
    S.366-369
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Martin Dieckmann, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg
Abstract
Der Aufsatz befasst sich mit dem Nutzen und den rechtlichen Rahmenbedingungen der Implementation eines zentralen Lieferantenmanagements bei öffentlichen Auftraggebern. Nach einer allgemeinen Bestimmung des Begriffes des Lieferantenmanagements werden die vergaberechtlichen Grenzen der Pflege der Lieferanten- bzw. Beschaffungsbeziehung, insbesondere in Gestalt der allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze des § 97 GWB und der Regelungen des § 7 VgV über vorbefasste Unternehmen, beleuchtet. Hieran schließt sich eine Betrachtung der möglichen Tätigkeiten des zentralen Lieferantenmanagements im Beschaffungszyklus an, von der Markterkundung vor Beginn des Vergabeverfahrens, über die Begleitung der Vorbereitungs- und Verfahrensschritte des Vergabeverfahrens selbst bis hin zur Begleitung der Tätigkeit des beauftragten Bieters nach Zuschlagserteilung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Schadensersatzrisiken bei Anwendung des Ausschlussgrundes des § 124 I Nr. 7 GWB

Autor
Schneevogl, Kai-Uwe
Müller, Jan Peter
Normen
§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Heft
6
Jahr
2020
Seite(n)
345-349
Titeldaten
  • Schneevogl, Kai-Uwe; Müller, Jan Peter
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2020
    S.345-349
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag erörtert die Voraussetzungen des § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB mit Blick auf Haftungsrisiken des Auftraggebers. Die Verfasser sprechen sich dafür aus, bei der Beurteilung der Frage, ob die Ausschlussentscheidung rechtmäßig war, entsprechend den Grundsätzen des Amtshaftungsrechts auf den Zeitpunkt der Ausschlussentscheidung abzustellen und einen Vertretbarkeitsmaßstab anzulegen. Nachträgliche Erkenntnisse (z. B. aus einem Zivilrechtsstreit) dürfen nicht notwendig zu Schadensersatzansprüchen der Bieter führen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

The Teckal exemption: Two Issues of Interpretation Faced by the Swedish Courts

Autor
Olsson, Erik
Kjellberg, Karolina
Heft
3
Jahr
2020
Seite(n)
131-149
Titeldaten
  • Olsson, Erik; Kjellberg, Karolina
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 3/2020
    S.131-149
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Rut Herten-Koch, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin
Abstract
Einleitend gehen die Autoren auf wesentliche Entscheidungen des EuGH zur Inhouse-Ausnahme vom Vergaberecht ein und stellen danach die beiden Entscheidungen der Schwedischen Gerichte („Sysav“ – Entscheidung vom 10.12.2018, Supreme Administrative Court including lower instances und „Vafab“ – Entscheidung vom 09.03.2018, Administrative Court in Uppsala) vor. In beiden Entscheidungen wurde die für das sog. „Wesentlichkeitskriterium“ bei Inhouse-Vergaben maßgebliche Frage, welche Umsätze als Umsätze mit Dritten gelten, anders ausgelegt. Nach Ansicht der Autoren hängt die Berechnung der Drittumsätze ganz wesentlich davon ab, was der Sinn und Zweck des Wesentlichkeitskriteriums ist. Sie sehen dabei zwei unterschiedliche Ansätze: Die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen, die durch Betätigung eines staatlichen Unternehmens am freien Markt entstehen können oder die Sicherung der Abhängigkeit der kontrollierten juristischen Person von der kontrollierenden juristischen Person. Die Autoren setzen sich mit diesen beiden Ansätzen auseinander und betrachten dabei verschiedentliche Fragen und Aspekte, beispielsweise ob eine Regierung Dienstleistungen am Markt anbieten kann, wie das Zusammenspiel zwischen Staatshilfen und Vergaberecht ist und wie sich das Wesentlichkeitskriterium im Zusammenspiel mit Konzessionen verhält. Im Ergebnis befürworten die Autoren die Auffassung, nach der Sinn und Zweck des Wesentlichkeitskriteriums die Sicherung der vollen Kontrolle des öffentlichen Auftraggebers über die kontrollierte juristische Person ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Die potentielle Interessenkollision bei Auftragsausführung nach § 46 Abs. 2 VgV und andere Interessenkonflikte

Autor
Pustal, Alexander
Heft
3
Jahr
2020
Seite(n)
466-471
Titeldaten
  • Pustal, Alexander
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2020
    S.466-471
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Ahdia Waezi , FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten , Berlin
Abstract
Dieser Beitrag befasst sich mit der mit der Gesetzesnovelle 2016 neu eingeführten Norm des § 46 Abs. 2 VgV zu potentiellen Interessenkollisionen. Anlass sind zwei VK Bund-Entscheidungen aus 2018, die erstmals konkret zu dieser Vorschrift ergangen sind. Der Autor stellt in seinem Aufsatz zunächst die rechtliche Behandlung und Bewertung potentieller Interessenkollisionen bei Bewerbern oder Bietern vor der Vergaberechtsreform dar. Sodann erfolgt eine dezidierte Erörterung der Voraussetzungen und Rechtsfolgen des „neuen“ § 46 Abs. 2 VgV. In diesem Zusammenhang wird die Frage behandelt, ob es sich bei der Norm um einen fakultativen Ausschlussgrund oder nicht vielmehr um ein Eignungskriterium handelt. Einen weiteren Schwerpunkt des Beitrages bildet die Abgrenzung des § 46 Abs. 2 VgV zu der Vorschrift des § 6 VgV zu Interessenkollisionen auf Auftraggeberseite und der Vorschrift des § 7 VgV zur Projektantenproblematik. Dabei stellt der Autor fest, dass alle drei Vorschriften unterschiedliche Schutzzwecke verfolgen. Während der Schutzzweck des § 6 VgV in erster Linie auf die Verhinderung von Korruption und Vetternwirtschat abziele, ziele der Schutzzweck des § 7 VgV darauf ab, Wettbewerbsverzerrungen durch ein Informationsgefälle zwischen Bewerbern oder Bietern zu verhindern bzw. den Wettbewerb aufrechtzuerhalten. Beim § 46 Abs. 2 VgV ginge es hingegen darum, herauszufinden, ob aufgrund möglicher widerstreitender Interessen der Bieter ausreichende Gewähr dafür bieten könne, die ausgeschriebene Leistung vertragsgerecht zu erbringen. Der Autor stellt abschließend fest, dass die Vorschrift des § 6 VgV, die Interessenkollisionen auf Auftraggeberseite verhindern soll, spiegelbildlich zum § 46 Abs. 2 VgV steht, der Interessenkollisionen beim Auftragnehmer vermeiden soll. Dieser Beitrag bietet einen kurzen Rundumschlag zu den im Gesetz angelegten Vorschriften zu Interessenkonflikten und bietet instruktive dogmatische Ansätze zur rechtlichen Einordnung der Thematik.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Auslegung und Aufklärung von Angeboten

Autor
Greb, Klaus
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2020
Seite(n)
19-22
Titeldaten
  • Greb, Klaus
  • VergabeFokus
  • Heft 3/2020
    S.19-22
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Auslegung und Aufklärung von Angeboten in Vergabeverfahren. Der Autor stellt hierzu zunächst die allgemeinen rechtlichen Grundsätze dar und fasst anhand von konkreten Praxisfällen die rechtlichen Leitlinien und Prinzipien der aktuellen Rechtsprechung zur Auslegung und Aufklärung von Angeboten zusammen. Dabei erfolgt eine thematische Sortierung der Praxisfälle mit hilfreichen Praxistipps am Ende eines jeden Themenblockes. Besonders praxisrelevant sind die rechtlichen Ausführungen des Autors zu den Preisen sowie zu den vertraglich abweichenden Bedingungen. Der Autor setzt sich mit der aktuellen BGH-Entscheidung vom 18.06.2019 (X ZR 86/17) sowie der OLG-Düsseldorf-Entscheidung, Beschluss vom 12.02.2020 (Verg 24/19) zu den Änderungen von Vertragsbedingungen auseinander und bringt diese in den thematischen Kontext. Dieser Beitrag richtet sich in erster Linie an öffentliche Auftraggeber, die sich im Rahmen der Angebotsprüfung mit scheinbar fehlerhaft formulierten Angebotsinhalten befassen und bietet ihnen auf Basis der komprimierten Darstellung des Rechtsprechungsstandes Hilfestellung zum Umgang mit der Auslegung und Aufklärung von Angeboten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Unterschriftsscan ist ungeeignet

Untertitel
Über die Anforderungen an die Unterzeichnung eines Angebotes
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2020
Seite(n)
32-34
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2020
    S.32-34
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Ist durch Gesetz Textform nach § 126b BGB vorgeschrieben, so muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Ferner hat die Angabe der Person des Erklärenden in lesbarer Form zu erfolgen, nicht erforderlich ist hingegen eine Unterschrift und dass der Unterzeichner seine Handlungsvollmacht nachweist. Welche Anforderungen sich aus diesen Voraussetzungen im Einzelfall für eine wirksame Angebotsgebotsabgabe ergeben, erläutert der Autor anhand mehrerer Entscheidungen der vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen aus den letzten Jahren.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

In-House Transactions: Lost in Translation?

Autor
Ginter, Carri
Härginen, Kadri
Sörm, Mario
Heft
3
Jahr
2020
Seite(n)
117-130
Titeldaten
  • Ginter, Carri; Härginen, Kadri ; Sörm, Mario
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 3/2020
    S.117-130
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Die Autoren befassen sich mit Reformansätzen der U.S. Agency for International Development (USAID) bei der Beschaffung im Rahmen internationaler Entwicklungshilfe. Die sog. „Effective Partnering and Procurement Reform" geht von einem weiten Begriffsverständnis aus, das sowohl Einkauf („acquisition“), Unterstütztung („assistance“) in Form von Zuwendungen und Kooperationsvereinbarungen sowie andere Formen von Partnerschaften („partnerships“) und Finanzierungsarrangements mit dem privaten Sektor beinhaltet. Für die Neuausrichtung der Entwicklungshilfe zur Förderung der Eigenverantwortung der Zielländer („journey to self-reliance“) werde innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens eine Flexibilisierung der Beschaffungsinstrumente und frühzeitige Einbeziehung Privater angestrebt. Zu den von USAID verstärkt gebrauchten, zum Teil vergaberechtsfreien Instrumenten gehörten „Broad Agency Announcements" (BAAs), „co-creation" und „Other Transaction Agreements" (OTAs). Der Beitrag beschreibt auch den politischen Kontext und stellt die von Partnern der USAID geäußerte Kritik an den Reformen dar.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergabe in Zeiten der COVID-19 Krise

Autor
Braun, Christian
Normen
§ 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV, § 134 Abs. 3 S. 1 GWB
Heft
3
Jahr
2020
Seite(n)
433-450
Titeldaten
  • Braun, Christian
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2020
    S.433-450
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV, § 134 Abs. 3 S. 1 GWB

Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main
Abstract
In seinem Aufsatz befasst sich der Autor mit den Anforderungen an Vergabeverfahren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Hierbei betont er zunächst die grundsätzliche Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung und die Verhinderung von rechtswidrigen De-facto-Vergaben. Im Kontext der COVID-19 Krise gibt er sodann einen Überblick über die erlassenen vergaberechtlichen Rundschreiben und Erlasse auf Bundes- und Landesebene. Inhaltlich werden dann im Detail die Voraussetzungen an „Dringlichkeitsvergaben" erörtert (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV, § 134 Abs. 3 Satz 1 GWB). Hierbei spricht der Autor u.a. folgende Themen an: Begriff und Maßstab der Dringlichkeit, Vorhersehbarkeit und Zurechenbarkeit der Dringlichkeit, Beweislastfragen sowie Dokumentationspflichten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Harnessing Innovation in Procurement: Perspective from a Bilateral Development Agency

Untertitel
Perspective from a Bilaterl Development Agency
Autor
Jack, Samuel L.
Jin, Ju
Heft
3
Jahr
2020
Seite(n)
100-116
Titeldaten
  • Jack, Samuel L.; Jin, Ju
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 3/2020
    S.100-116
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Die Autoren befassen sich mit Reformansätzen der U.S. Agency for International Development (USAID) in der Beschaffung im Rahmen internationaler Entwicklungshilfe. Die sog. "Effective Partnering and Procurement Reform" geht von einem weiten Begriffsverständnis aus, das sowohl Einkauf (acquisition), Unterstütztung (assistance) in Form von Zuwendungen und Kooperationsvereinbarungen sowie und andere Formen von Partnerschaften (partnerships) und Finanzierungsarrangements mit dem privaten Sektor beinhaltet. Für die Neuausrichtung der Entwicklungshilfe zur Förderung der Eigenverantwortung der Zielländer (journey to self-reliance) werde innerhalb des bestehen Rechtsrahmens eine Flexibilisierung der Beschaffungsinstrumente und frühzeitige Einbeziehung Privater angestrebt. Zu den von USAID verstärkt gebrauchten, zum Teil vergaberechtsfreien Instrumenten gehörten "Broad Agency Announcements" (BAAs), "co-creation" und "Other Transaction Agreements" (OTAs). Der Beitrag beschreibt auch den politischen Kontext und stellt die von Partner der USAID geäußerte Kritik an den Reformen dar.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Handbuch Industrie 4.0: Recht, Technik Gesellschaft

Herausgeber
Frenz, Walter
Jahr
2020
Seite(n)
XXIV, 1518
Verlag
Titeldaten
  • Frenz, Walter [Hrsg.]
  • Springer
    Berlin, 2020
    S.XXIV, 1518
  • ISBN 978-3-662-58473-6
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
Berlin
Abstract
Aus der Monatsinfo 6/2020: Frenz (Hrsg.): Mit einem Umfang von deutlich über 1.400 Seiten und über 75 Beiträgen widmet sich dieses Buch umfassend zahlreichen Aspekten der sog. Industrie 4.0, die Günther Oettinger in seinem Geleitwort als „Konzept der zur progressiven Digitalisierung der Industrie“ beschreibt. Die ersten gut 480 Seiten sind rechtlichen Aspekten gewidmet, wobei natürlich der Datenschutz im Vordergrund steht, aber u.a. auch Medienrecht, Urheberrecht, Vertragsrecht und natürlich das Vergaberecht (von Burgi/Krönke/Lieb, mit der Darstellung Digitaler Beschaffung und Beschaffung von Digitalem) behandelt werden. Die weiteren Teile des Buches sind der Produktion (Teil II), Verkehr, Logistik und Bauen (Teil III), Elektro- und Informationstechnik, Mathematik (Teil IV), Energie, Georessourcen und Materialtechnik (Teil V), Medizin und Gesundheit (Teil VI), Management und Arbeitswelt (Teil VII) und Geistes- und Sozialwissenschaften (Teil VIII) gewidmet. Der schiere Umfang des Werkes und seine Bandbreite erlauben es nicht, an dieser Stelle mehr als Stichworte anzusprechen. Es wird eingeführt mit Geleitworten von Günther Oettinger, Armin Laschet, Katarina Barley und Dorothee Bär.
ISBN
978-3-662-58473-6
Rezension abgeschlossen
ja