A New Methodology for Improving Penetration, Opportunity-Visibility and Decision-Making by SMEs in EU Public Procurement

Autor
Clear, Stephen
Clifford, Gary
Cahill, Dermot
Allen, Barb
Heft
2
Jahr
2020
Seite(n)
83-105
Titeldaten
  • Clear, Stephen ; Clifford, Gary ; Cahill, Dermot ; Allen, Barb
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 2/2020
    S.83-105
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Basierend auf dem EU-geförderten Studienprojekt PPACT analysieren die Verfasser die Gründe für eine auf niedrigem Niveau stagnierende grenzüberschreitende Beschaffung innerhalb der EU. Hierzu gehörten der lediglich für größere Beschaffungen oberhalb der EU-Schwellenwerte harmonisierte Rechtsrahmen sowie nicht-tariffäre Hemmnisse. Vorgestellt werden die von den Verfassern entwickelten Handlungsempfehlungen, die u.a. folgende Maßnahmen umfassen: Berichts- und Veröffentlichungspflichten zur grenzüberschreitenden Beschaffung für sämtliche öffentliche Auftraggeber; Ausgestaltung des Wertungsvorgangs, sodass dieser keine Rückschlüsse auf die Nationalität des Bieters zulässt; Vermeidung von Reisen zu Präsenzterminen im Vergabeverfahren durch weitestgehenden Einsatz von Telekommunikationsmitteln; Einsatz einer von den Verfassern entwickelten Balanced Scorecard, die insbesondere KMU bei der strategischen Entscheidung zur Beteiligung an grenzüberschreitenden Beschaffungen unterstützen soll. Besonders hervorgehoben wird die Empfehlung, TED zu einem zentralen Veröffentlichungsportal auch für Beschaffungen im Unterschwellenbereich auszubauen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Materielles Rettungsdienstvergaberecht

Untertitel
Was lässt sich außerhalb des strengen EU-Vergaberechts jetzt überhaupt noch (erfolgreich) rügen?
Autor
Bühs, Jacob
Heft
15
Jahr
2020
Seite(n)
658-662
Titeldaten
  • Bühs, Jacob
  • EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • Heft 15/2020
    S.658-662
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main
Abstract
Vor dem Hintergrund der Bereichsausnahme in § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB und der Grundsatzentscheidung des EuGH zu Rettungsdienstvergaben (vgl. Urteil vom 21.03.2019 – C-465/17) setzt sich der Autor mit der Frage auseinander, aufgrund welcher materiell-rechtlichen Bestimmungen sich zukünftig Rettungsdienstvergaben außerhalb des strengen EU-Vergaberechts angreifen lassen. Da sich in Bezug auf Auswahlverfahren über Rettungsdienstleistungen bisher weder ein einheitliches Vergabeverwaltungsprozessrecht noch ein kohärentes Vergabeverwaltungsrecht herausgebildet hat, beleuchtet der Autor, nach welchen Maßgaben unterlegene Bieter Verstöße gegen (a) das jeweilige Landesrettungsdienstgesetz sowie sonstiges Bundes- oder Landesrecht (z.B. § 58 Abs. 1 VwVfG), (b) gegen Grundrechte sowie (c) gegen das Unionsrecht (v.a. das Vergabeprimärrecht) geltend machen können. In seinem Fazit stellt der Autor fest, dass auf nationaler Ebene zukünftig vor allem die jeweiligen Landesrettungsdienstgesetze maßgeblich sein werden. Nach Ansicht des Autors bleibt es daher spannend, wie die Verwaltungsgerichte die Regelungen zukünftig auslegen werden, sich gegebenenfalls Rechtsprechung zwischen den Bundesländern übertragen lässt sowie, ob die neuen Vorschriften in den Landesrettungsdienstgesetzen – v.a. bei einer geregelten Privilegierung gemeinnütziger Organisationen – verfassungsgemäß sind.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergaberecht – GWB, VgV, SektVO, VSVgV, KonzVgV, VOB/A, UVgO, VOL/A, VO (EG) 1370/2007

Herausgeber
Ziekow, Jan
Völlink, Uwe-Carsten
Jahr
2020
Seite(n)
XXXVI, 2610
Verlag
Titeldaten
  • Ziekow, Jan, Völlink, Uwe-Carsten [Hrsg.]
  • C.H. Beck
    München, 2020
    S.XXXVI, 2610
  • ISBN 978-3-406-74711-3
Zusätzliche Informationen:
Kommentar

Ort
München
Abstract
Aus der Monatsinfo 8-9/2020: Nur zwei Jahre nach der 3. Auflage 2018 (s. Monatsinfo 04/2018, S. 158) liegt dieser Kommentar zum gesamten Vergaberecht in der erneut vollständig überarbeiteten und nochmals auf jetzt 2.645 Dünndruckseiten erweitereten 4. Auflage Mai 2020 vor. Systematisch, umfassend, kompakt, praxisbezogen und rechtssicher im Sinne der gerichtlichen Entscheidungspraxis findet sich auch in der Neuauflage das einschlägige Regelwerk des Vergaberechts in neun Hauptabschnitten dargestellt und erläutert. Dazu zählt auch noch die VOL, Teil A, auch wenn sie jetzt dem Abdruck und der Kommentierung der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UvgO) nachgeordnet ist. Neu in den Kommentar einbezogen sind die einschlägigen neuen Vorschriften des am 02.04.2020 in Kraft getretenen Gesetzes zur beschleunigten Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit und zur Vergabestatistik sowie die zur erleichterten Durchführung von Vergabeverfahren im Zeichen der Corona-Pandemie ergriffenen Maßnahmen. Für die neue 4. Auflage des Kommentars bleibt es bei der Verantwortung der beiden Herausgeber für die Gesamtkonzeption des Werks, während die Kommentierungen der – jetzt – 24 weiteren Autorinnen und Autoren inhaltlich von diesen zu verantworten sind.
ISBN
978-3-406-74711-3
Rezension abgeschlossen
ja

Improving Emergency Procurement: An Open Data-Driven Approach

Autor
Smith, Chris
Penagos, Nicolas
Marchessault, Lindsey
Hayman, Gavin
Heft
4
Jahr
2020
Seite(n)
171-179
Titeldaten
  • Smith, Chris; Penagos, Nicolas; Marchessault, Lindsey; Hayman, Gavin
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 4/2020
    S.171-179
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasser zeigen auf, dass die weltweiten Reaktionen auf die COVID-19-Pandemie die öffentlichen Beschaffungssysteme und Märkte weit über ihre Grenzen hinaus belastet haben. Dabei wurde deutlich, dass die Beschaffungssysteme der Länder trotz Notfallregelungen nicht effektiv und schnell genug waren auf Herausforderungen zu reagieren und zudem dem nicht mit dem durch die COVID-19-Epidemie verursachten umgekehrten Versorgungsmarkt umzugehen vermochten. Anschließend stellt der Beitrag dar, wie Open Contracting, welches durch die Zusammenarbeit der Stakeholder, die Einbindung in die Lieferkette und vor allem dem offenen Umgang mit Daten gekennzeichnet ist, eine schnelle und effektive Notfallbeschaffung ermöglichen kann. Dabei vertreten die Verfasser die Ansicht, dass dieser Ansatz keineswegs eine weitere Belastung darstelle, sondern es erst möglich macht, dass die Beschaffungsgüter dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden. Die Basis für Open Contracting ist der Open Contracting Data Standard (OCDS), ein kostenloser, nicht proprietärer Open Data-Standard für öffentliche Aufträge, der bisher von über 30 Regierungen implementiert wurde und von der Open Contracting Partnership verwaltet wird. OCDS bildet für die Beschaffungsphasen Planung, Ausschreibung, Vergabe und Implementierung sowie alle wichtigen Datensätze und Dokumente ab, die von öffentlichen Beschaffungssystemen weltweit häufig verwendet werden. OCDS bietet dadurch einen Rahmen zur Verbesserung der Datenqualität, -abdeckung und -konsistenz sowie der Vergleichbarkeit und Analyse von Datensätzen. Es bildet auch die Grundlage für die Entwicklung einer breiten Palette von Open-Source-Tools. Kolumbien, Paraguay und die Ukraine haben das OCDS bereits umgesetzt und dadurch agilere Beschaffungssysteme und -verfahren eingeführt. Die Verfasser zeigen Beispiele in diesen Ländern dafür auf, wie Open Contracting Transparenz und Koordination für COVID-19-Beschaffung unterstützen konnte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Supporting r veloping Countries in Responding to the Challefige of the COVID-19 Pandemic: the Operation of the World Bann Procurement Function

Autor
Moss, Shaun
Heft
4
Jahr
2020
Seite(n)
161-170
Titeldaten
  • Moss, Shaun
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 4/2020
    S.161-170
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Entwicklungsländer leiden mit ihrer geringen Kaufkraft und geringeren industriellen Fertigungskapazitäten in der COVID-19-Krise stärker als die führenden Industrienationen untern der Unterbrechung von Lieferketten und dem starken Wettbewerb um verknappte medizinische Güter .Der Verfasser erläutert verschiedene Flexibilisierungsinstrumente der Weltbank die bei der Reform ihrer Beschaffungspolitik und der Beschaffungsregelungen im Jahr 2016 eingeführt wurden. Von diesen Reformen könnten die Entwicklungsländer in der aktuellen Krise profitieren. Mit ihren Beschaffungsinstrumenten unterstützt die Bank Empfängerländer, indem sie verfügbare Bezugsquellen für medizinische Geräte und Verbrauchsmaterialien ermittelt und mit Lieferanten auch direkt verhandelt. Zudem können bei der Beschaffung im Rahmen der von der Bank geförderten Projekten die Beschaffungsregelung des Empfängerlandes oder von der jeweiligen internationalen Organisation wie UN Agenturen angewandt werden. Dies beschleunige die Bedarfsdeckung. Zudem verfüge die Weltbank über spezielle Leitlinien für die Beschaffung in Notsituationen. Diese differenzieren zwischen vier Phasen eines Notfalls und sehen für jede Phase unterschiedliche Arten von Beschaffungsregelungen vor. Dies sind die Phasen Bereitschaft, Reaktion und Wiederherstellung, Wiederaufbau und Rehabilitation. Die COVID-19-Krise befindet sich derzeit in Phase 2: Reaktion und Wiederherstellung. In dieser Phase, in der Geschwindigkeit von entscheidender Bedeutung ist, kann ein Empfängerland optimierte Beschaffungsvereinbarungen treffen, insbesondere, wenn die Anwendung formeller Ausschreibungsmethoden das Land daran hindern würde, die benötigten Waren oder Dienstleistungen rechtzeitig zu erhalten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Direktabruf und Miniwettbewerbe bei Rahmenvereinbarungen

Autor
Schmidt, Moritz
Kirch, Thomas
Zeitschrift
Heft
7
Jahr
2020
Seite(n)
98-102
Titeldaten
  • Schmidt, Moritz; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 7/2020
    S.98-102
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasser erläutern die Rahmenbedingungen für die Vergabe von Einzelaufträgen in Rahmenvereinbarungen mit mehreren Teilnehmern. Hinsichtlich der Direktvergabe gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV untersuchen sie, inwieweit alle Bedingungen bereits festgelegt sein müssen. Hinsichtlich der Vergabe im Rahmen von Miniwettbewerben (§ 21 Abs. 4 Nr. 2 VgV) zeigen sie u.a. auf, dass vor der Aufforderung zum Wettbewerb die Vertragsvereinbarungspartner mit der Frage konsultiert werden können, ob sie überhaupt in der Lage sind, den fraglichen Auftrag auszuführen und anschließend nur diejenigen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden können die leistungsfähig sind. Darüber hinaus erläutern sie, wie und mit welchen Kriterien die Bewertung der Miniwettbewerbe erfolgen kann. In ihrem Fazit stellen sie fest, dass eine im Vorfeld kreative und gut durchdachte Ausgestaltung der Einzelauftragsvergabe für eine angemessene Flexibilität bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung sorgen kann.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Weniger Umsatzsteuer bei der Vergabe

Untertitel
Zur temporären Absenkung des Steuersatzes auf 16 % bzw. 5 %
Autor
Rhein, Kay-Uwe
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2020
Seite(n)
9-11
Titeldaten
  • Rhein, Kay-Uwe
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2020
    S.9-11
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser gibt in seinem Beitrag einen Überblick darüber, wann der vorübergehend reduzierte Umsatzsteuersatz für den öffentlichen Auftraggeber realisiert werden kann. Dies ist eine Frage der Ausführung der geschuldeten Leistung. Bei Teilleistungen kann es so sein, dass diese mit einem reduzierten Steuersatz zu berechnen sind. Bei Schickschulden kommt es auf die Übergabe an den Spediteur an. Insgesamt ist zunächst der Unternehmer der Steuerschuldner, der die Steuerlast an die Gemeinde weitergibt. Diese muss anhand der geschlossenen Verträge prüfen, welches Entgelt geschuldet wird.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Vergaberechtsfreie Kooperation

Untertitel
EuGH: Für Hilfstätigkeiten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben zulässig
Autor
Portz, Norbert
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2020
Seite(n)
5-6
Titeldaten
  • Portz, Norbert
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2020
    S.5-6
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser berichtet über die Entscheidung des EuGH zur Reichweite einer vergaberechtsfreien interkommunalen Zusammenarbeit (EuGH, Urteil vom 28.5.2020 C-796/18). Der EuGH hält vergaberechtsfreie horizontale Kooperationen zwischen öffentlichen Auftraggebern auch bei sog. Hilfstätigkeiten (Software-Entwicklung) für zulässig, falls diese Tätigkeiten zur wirksamen Erfüllung öffentlicher Aufgaben beitragen. Eine vergaberechtsfreie öffentlich-öffentliche Kooperation erfordere aber stets, dass kein privates Unternehmen bessergestellt werde, als seine Wettbewerber. Der Verfasser stellt die wichtigsten Eckpunkte der Entscheidung dar und kommt zu der Bewertung, dass das EuGH-Urteil aus kommunaler Sicht – unabhängig vom endgültigen Ausgang und der noch vom OLG Düsseldorf zu beantwortenden Fragen – zu begrüßen sei.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Hinterm Horizont

Untertitel
Der aktuelle Fall zur Bindefrist: Läuft ein Angebot einfach so ab?
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2020
Seite(n)
30-32
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2020
    S.30-32
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser untersucht ausgehend von einem Beschluss des OLG Celle, vom 30.1.2020 – 13 Verg 14/19 die Folgen einer abgelaufenen Bindefrist für das betroffene Angebot im Vergabeverfahren. Das OLG hatte in seinem Beschluss die Ausschlussmöglichkeit eines erloschenen Angebots verneint. Eine Ermächtigung dazu ergebe sich weder auch § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV noch aus § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Vielmehr könne in einer solchen Situation der Auftraggeber aus haushaltsrechtlichen Erwägungen verpflichtet sein, auf ein erloschenes Angebot dennoch zuzuschlagen und es somit durch eine spätere Annahme durch den Bieter wieder zum Leben zu erwecken. Der Verfasser lehnt dieses Ergebnis ab und skizziert die bisherige vergaberechtliche Rechtsprechung zu den Folgen für erloschene Angebote. Er kommt zu dem Ergebnis, dass in Fällen, in denen der Bestbieter seine Bindefrist nicht verlängert hat und wirtschaftliche Angebote zur Verfügung stehen, der Zuschlag auf das zweitplatzierte Angebot erfolgen müsse. Eine Aufhebung könne erst dann erfolgen, wenn alle Bieter, die wirtschaftlich vertretbare Angebote eingereicht hatten, nach Ablauf der Bindefrist nicht bereit sind, auf ihr unverändertes Angebot einen Zuschlag zu akzeptieren. Vor diesem Hintergrund solle die Vergabestelle nicht bis kurz vor Ablauf der Bindefrist warten, um die Bieter um die Verlängerung zu bitten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Alles aus einer Hand

Untertitel
Die Vorteile einer zentralisierten und einer digitalen Vergabe
Autor
Nikolaides, Daniel
Zeitschrift
Heft
4
Jahr
2020
Seite(n)
11-13
Titeldaten
  • Nikolaides, Daniel
  • Vergabe Navigator
  • Heft 4/2020
    S.11-13
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser zeigt anhand von exemplarischen Praxisbeispielen Chancen und Potenziale einer zentralisierten kommunalen Beschaffungsorganisation auf. Durch die Zentralisierung ergebe sich die Chance für die Kommunen, ihre Vergabeorganisation spürbar zu optimieren und zukunftssicher auszugestalten. Die Vergabeverfahren würden rechts- und revisionssicherer und die Korruptionsprävention verbessert. Zudem würden transparente und jederzeit verfügbare Prozessschritte allen Beteiligten helfen, Spannungen in der Ablauforganisation zu reduzieren und sich auf die wesentlichen Aufgaben zu konzentrieren.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja