Bindungswirkung der Entscheidung der Vergabekammer für das Verwaltungsgericht gem. § 179 Abs. 1 GWB
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2019
Seite(n)
607-613
Titeldaten
- Pilarski, Michael
- VergabeR - Vergaberecht
-
Heft 5/2019
S.607-613
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Dr. Rajiv Chandna
, Rechtsanwalt
, Frankfurt am Main
Abstract
In seinem Beitrag setzt sich der Autor mit der Frage auseinander, ob die Vorschrift des § 179 Abs. 1 GWB, wonach Entscheidungen der Vergabekammern und der Oberlandesgerichte Bindungswirkung für die ordentlichen Gerichte in Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche entfalten, auch gegenüber der Verwaltungsgerichtsbarkeit Geltung beansprucht. Diese Fragestellung hat nach Auffassung des Autors besondere Relevanz bei Fallgestaltungen im Schnittstellenbereich von Vergaberecht und Zuwendungsrecht. Der Autor kommt nach einer Auslegung des § 179 Abs. 1 GWB zu dem Ergebnis, dass sich eine Erstreckung der Bindungswirkung auf Verwaltungsgerichte rechtsdogmatisch kaum herleiten lässt. Gleichwohl sollten seiner Ansicht nach auch die Verwaltungsgerichte von einer Bindungswirkung profitieren. Er plädiert insofern dafür, dass der Gesetzgeber den Wortlaut des § 179 Abs. 1 GWB auch für weitere Gerichtsbarkeiten öffnet.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja