Das Verhältnis von einstweiligem Rechtsschutz gegen die Gemeinde und Klagen auf Netzherausgabe – Die Mär von mehr Rechtssicherheit durch § 47 EnWG

Autor
Reimann, Wibke
Normen
§ 46 EnWG
§ 47 EnWG
§ 19 GWB
§ 20 GWB
§ 111 EnWG
§ 134 BGB
§ 1 GWB
§ 14 GWB
§ 130a SGB V
Gerichtsentscheidung
OLG Karlsruhe, Urteil vom 3.4.2017, 6 U 151/16 Kart
OLG Naumburg, Urteil vom 21.9.2018, 7 U 33/17
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.2.2018, 11 W 2/18 (Kart)
BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 – KZR 66/12 –
BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 – KZR 65/12 –
BGH, Beschluss vom 03. Juni 2014 – EnVR 10/13 –, NVwZ 2014, 1600-1607
BGH, Beschluss vom 15. Juli 2008 – X ZB 17/08 –, VergabeR 2008, 787-791
BVerfG NJW 2006, 3701
KG Berlin, Urteil vom 25.10.2018, 2 U 18/18
Heft
4
Jahr
2019
Seite(n)
121-126
Titeldaten
  • Reimann, Wibke
  • EWeRK - Zweimonatsschrift des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der Kommunalen Wirtschaft e.V.
  • Heft 4/2019
    S.121-126
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 46 EnWG, § 47 EnWG, § 19 GWB, § 20 GWB, § 111 EnWG, § 134 BGB, § 1 GWB, § 14 GWB, § 130a SGB V

OLG Karlsruhe, Urteil vom 3.4.2017, 6 U 151/16 Kart, OLG Naumburg, Urteil vom 21.9.2018, 7 U 33/17, OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.2.2018, 11 W 2/18 (Kart), BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 – KZR 66/12 –, BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 – KZR 65/12 –, BGH, Beschluss vom 03. Juni 2014 – EnVR 10/13 –, NVwZ 2014, 1600-1607, BGH, Beschluss vom 15. Juli 2008 – X ZB 17/08 –, VergabeR 2008, 787-791, BVerfG NJW 2006, 3701, KG Berlin, Urteil vom 25.10.2018, 2 U 18/18

Elias Könsgen, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover
Abstract
Die Autorin beschäftigt sich mit der streitigen Rechtsfrage, wie weit die Präklusionswirkung des § 47 EnWG reicht. Sie leitet den Beitrag mit einer Darstellung der Rechtslage vor der Reform der §§ 46 ff. EnWG im Jahre 2017 ein. Zudem beleuchtet sie die rechtspolitischen Ziele der damaligen Regierung, mehr Rechtssicherheit in den Konzessionsverfahren nach EnWG zu schaffen. Die Regelungssystematik des § 47 EnWG wird eingehend dargestellt und analysiert. Dabei wird herausgearbeitet, dass § 47 Abs. 6 EnWG, abweichend von der Rechtslage im Vergaberecht (§ 169 Abs. 1 GWB), den Gemeinden nicht verbietet, den Zuschlag bis zu einer gerichtlichen Entscheidung zu erteilen. Sodann arbeitet die Autorin heraus, dass die Präklusionswirkung des § 47 EnWG auch für die spätere Netzherausgabeklage gelten muss. Dabei entkräftet sie weitgehend die Hauptargumente der Gegenmeinung und bezieht die obergerichtliche Rechtsprechung sowie Vergleiche mit dem Kartellvergaberecht in ihre Argumentation mit ein. Schließlich wird aufgezeigt, dass eine solche Präklusionswirkung weder eine unzulässige Verkürzung der Rechtsschutzmöglichkeiten, noch einen Eingriff in das Eigentumsrecht des Altkonzessionärs bedeutet. Die Autorin schließt mit dem Appell an den Gesetzgeber, für Klarheit zu sorgen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Architektenvergütung nach der Mindestsatz-Entscheidung des EuGH

Autor
Bitzer, Fabian
Wittig, Carola
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urt. v. 04.07.2019, NZBau 2019, 511
Heft
11
Jahr
2019
Seite(n)
683-685
Titeldaten
  • Bitzer, Fabian; Wittig, Carola
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 11/2019
    S.683-685
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urt. v. 04.07.2019, NZBau 2019, 511

Dr. Martin Dieckmann, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg
Abstract
Der Aufsatz befasst sich eingehend und in alle Richtungen mit den Konsequenzen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 04.07.2019, mit dem dieser die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hinsichtlich der Mindesthonorarregelungen für mit dem Unionsrecht unvereinbar befunden hatte. Ausgehend von der Feststellung, dass die HOAI-Mindestsätze nunmehr wegen des Vorrangs des Unionsrechts unanwendbar sind, werden die konkreten vertraglichen Folgen des Urteils für unterschiedliche vertragliche Regelungskonstellationen erörtert. Dies umfasst die Fälle, dass ein die Mindestsätze unterschreitendes oder ein diese abbildendes oder überschreitendes Honorar vereinbart wurde ebenso wie den Fall, dass gar keine schriftliche Honorarvereinbarung getroffen wurde. Im Anschluss hieran wird die Frage beleuchtet, wie eine zutreffende Vergütungsbestimmung – aufgrund der Unanwendbarkeit der HOAI-Regelungen – nach den Vorschriften des BGB zu erfolgen hat.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der „böse Schein“ im Vergabeverfahren

Untertitel
Widerlegbarkeit von Interessenkonflikten in Vergabeverfahren nach EnWG und GWB
Autor
Prieß, Hans-Joachim
Friton, Pascal
Rummel, Leonard von
Normen
§ 6 VgV
§ 46 EnWG
Gerichtsentscheidung
LG Dortmund BeckRS 2018, 34755
Heft
11
Jahr
2019
Seite(n)
690-696
Titeldaten
  • Prieß, Hans-Joachim; Friton, Pascal ; Rummel, Leonard von
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 11/2019
    S.690-696
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 6 VgV, § 46 EnWG

LG Dortmund BeckRS 2018, 34755

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag untersucht, insoweit sich die Maßstäbe des GWB-Vergaberechts zu Interessenkollisionen auf Vergaben nach dem EnWG übertragen lassen. Anlass sind neuere Gerichtsentscheidungen, die bei Berufsträgergesellschaften bereits den „bösen Schein" eines Interessenkonflikts in Konstellationen der Mehrmandatierung als Verstoß gegen das Neutralitätsgebot genügen ließen (mit der Folge der Nichtigkeit nach § 134 BGB). Aus Sicht der Verfasser geht diese Rechtsprechung zu weit, zumal sich die Vermutung eines Interessenkonflikts im Anwendungsbereich des § 6 VgV mittels organisatorisch-personeller Maßnahmen („chinese walls") regelmäßig widerlegen lasse.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der Begriff des „öffentlichen“ Auftraggebers im Sinne der LHO

Autor
Leinemann, Eva-Dorothee
Hohensee, Marco
Zeitschrift
Heft
11
Jahr
2019
Seite(n)
174-176
Titeldaten
  • Leinemann, Eva-Dorothee; Hohensee, Marco
  • Vergabe News
  • Heft 11/2019
    S.174-176
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Artikel mit dem Begriff des „öffentlichen“ Auftraggebers im Sinne der LHO“ und greifen damit die Neufassungen des § 55 BHO sowie des §/Art. 55 mancher Landeshaushaltsordnungen auf. Denn mit Wirkung zu 1. Januar 2018 wurde in die entsprechenden Haushaltsregelungen erstmals der Begriff des „Öffentlichen Auftraggebers“ aufgenommen.
Zuvor war weder in der BHO noch in den LHO der „öffentliche Auftraggeber“ erwähnt. Es wurde vielmehr auf den „klassischen Begriff“ des Auftraggebers (Gebietskörperschaften und nach h. M. landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts wie Anstalten des öffentlichen Rechts) rekurriert. Nachdem nun der Begriff in die landeshaushaltsrechtlichen Regelungen aufgenommen wurde, fragte man sich zweierlei: Erstens, ob nunmehr ein Gleichlauf mit dem öffentlichen Auftraggeber nach § 99 GWB stattfindet und bejahendenfalls, zweitens, ob hierdurch auch der Begriff des „funktionalen“ Auftraggebers nach § 99 Abs. 2 GWB Eingang in die Landeshaushaltsordnungen gefunden hat und dadurch der ursprüngliche Begriff erweitert wurde.
Diese Fragen verneinen die Autoren ausdrücklich. Hierfür führen die Autoren systematische und gesetzeszweckorientierte Argumente an. Überzeugend ist insoweit, als sie darauf hinweisen, dass die Implementierung des Begriffs „Öffentlicher Auftraggeber“ in § 55 Abs. 1 S. 2 LHO in der Definition zum Teilnahmewettbewerb erfolgt. Eine für alle Verfahren allgemein geltende Begriffsfestsetzung fehlt dagegen.
Auch könne eine Begriffserweiterung nicht Ziel des Haushaltsordnungsgeber gewesen sein. Denn durch eine Erweiterung würde etliche juristische Personen auch im Unterschwellenbereich zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet werden. Dies stelle eine nicht hinzunehmende Belastung dieser juristischen Personen dar.
Im Ergebnis sind die aufgeführten Argumente nachvollziehbar. Tatsächlich zeigen die Autoren hier auf, dass der Landeshaushaltsordnungsgeber es versäumt hat, anders als in den Landesvergabegesetzen, eine Klarstellung hinsichtlich des Begriffs des öffentlichen Auftraggebers zu schaffen. Diese Klarheit kann leider nur durch Auslegung herbeigeführt werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Standardformulare ausfüllen - Standardfehler vermeiden

Autor
Summa, Hermann
Heft
6
Jahr
2019
Seite(n)
205-215
Titeldaten
  • Summa, Hermann
  • vpr - Vergabepraxis & -recht
  • Heft 6/2019
    S.205-215
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Autor präsentiert eine Auswahl an neuralgischen Punkten, die beim Ausfüllen der für die Auftragsbekanntgabe erforderlichen Standardformulare beachtet werden sollten. Ziel dieser Zusammenfassung ist die Vermeidung von formalen Fehlern, die zur Aufhebung oder Rückversetzung in einen früheren Stand des Vergabeverfahrens führen können.
Anschaulich arbeitet er sich an den einzelnen Abschnitten der Standardformulare ab und zeigt unter Bezugnahme aktueller Rechtsprechung die formalen Anforderungen auf.
Einen Schwerpunkt legt der Verfasser auf den Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben. Hierbei zeigt er insbesondere die Schwächen des Standardformulars 2 auf. So setzt er sich vertieft mit den Problemen von Verweisungen wie „Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen“ oder der Verwendung von Links auseinander. Letzteres ist gerade vor dem Hintergrund der Umsetzung der e-Vergabe besonders erfreulich. Auch gibt der Autor eine Anleitung zur Hand, wie die Angaben zu den jeweiligen Eignungskriterien nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 GWB zu ordnen sind und welchen Inhalt die jeweiligen Felder haben sollen. Generell dient der Aufsatz als übersichtlicher Leitfaden zur Ausfüllung der Standardformulare und ist daher zur Lektüre sehr zu empfehlen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Anforderungen an die Bekanntmachung von Eignungskriterien und Divergenzvorlagen

Autor
Ziegler, Andreas
Heft
11
Jahr
2019
Seite(n)
702-706
Titeldaten
  • Ziegler, Andreas
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 11/2019
    S.702-706
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Anhand des Beschlusses des OLG Dresden vom 15.02.2019 (Aktenzeichen Verg 5/18) wird eine Rechtsschutzlücke hinsichtlich Regelungen zur Divergenzvorlage aufgezeigt. Indem das OLG Dresden die Anforderungen an die Bekanntgabe von Eignungskriterien sehr großzügig auslegte, sei es von Entscheidungen des OLG Düsseldorf und des OLG München abgewichen und daher verpflichtet gewesen, die Sache nach § 179 Abs. 2 GWB dem BGH vorzulegen, wovon es abgesehen habe. Rechtschutzmöglichkeiten gegen die Nichtvorlage gebe es faktisch nicht. Autor Dr. Andreas Ziegler zeigt auf, weshalb weder eine Anhörungsrüge nach §§ 175, 71a GWB noch eine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG in Betracht kommen und plädiert für die Einführung eines zusätzlichen Rechtsbehelfs, etwa in Form der Rechtsbeschwerde.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

The Implementation of Decentralised Ledger Technologies for Public Procurement

Untertitel
Blockchain-based Smart Public Contracts
Autor
Sánchez, Sergi Nin
Heft
3
Jahr
2019
Seite(n)
180-197
Titeldaten
  • Sánchez, Sergi Nin
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2019
    S.180-197
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Christopher Wolters, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Artikel setzt sich mit den (potenziellen) Implikationen auseinenader, die die Blockchain-Technologie - insbesondere in Form von Smart Contracts - auf öffentliche Beschaffung haben könnte. Dabei geht es nicht nur auf die zugrundeliegende Technologie ein, sondern befasst sich auch mit den technischen und juristischen Herausforderungen, vor dem eine Nutzung der Technologie im Kontext der (öffentlichen) Beschaffung zum jetzigen Zeitpunkt noch steht.
Rezension abgeschlossen
ja

Altes Thema, neue Fallstricke: Die Eignungsprüfung bleibt spannend

Autor
Figgen, Markus
Lenz, Martin
Gerichtsentscheidung
OLG München, Beschl. v. 27.7.2018 – Verg 02/18
Heft
11
Jahr
2019
Seite(n)
699-701
Titeldaten
  • Figgen, Markus; Lenz, Martin
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 11/2019
    S. 699-701
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

OLG München, Beschl. v. 27.7.2018 – Verg 02/18

Dr. Christopher Wolters, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Aufsatz bespricht die Entscheidung des OLG München zur Bioabfallentsorgung vom 27.07.2018 (AZ: Verg 02/18). Dabei geht es insbesondere auf die Auseinandersetzung des Gerichts mit vier von der Antragstellerin für den Ausschluss der Zuschlagsprätendentin ins Feld geführten Ausschlussgründen ein:
- die Zulässigkeit von Fristverlängerung im Rahmen der Nachforderung von Unterlagen;
- die Zulässigkeit der Nachforderung eines aktuellen Führungszeugnisses für den Fall, dass der Bieter zuvor ein veraltetes Führungszeugnis vorgelegt hat;
- die Überprüfbarkeit der Rechtmäßigkeit einer als Eignungskriterium geforderten Genehmigung im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens;
- die Vergleichbarkeit vorgelegter Referenzen mit dem Auftragsgegenstand.
Rezension abgeschlossen
ja

Competition and Serbian Public Procurement Policy

Autor
Slavica Joković
Heft
3
Jahr
2019
Seite(n)
174-179
Titeldaten
  • Slavica Joković
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2019
    S.174-179
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Peter Oriwol, CMS Hasche Sigle, Leipzig
Abstract
Im Zusammenhang mit der Annäherung der Republik Serbien an die Europäische Union hat der Beitrittskandidat die gesetzlichen Anforderungen an die Vergabe von öffentlichen Aufträgen dem EU-Vergaberecht in seinen Grundzügen angepasst. Das serbische Vergaberecht orientiert sich nun an den Richtlinien 2004/18/EG und 2004/17/EG, den Vorgängerrichtlinien der aktuellen Vergaberichtlinie 2014/24/EU und Sektorenrichtlinie 2014/25/EU. Der Beitrag beleuchtet vor diesem Hintergrund die Grundzüge des Vergaberechts in Serbien, beschreibt den Kompetenz- sowie Aufgabenbereich der dort zuständigen Behörden und hebt die Unterschiede zwischen serbischem und europäischem Recht hervor. Die Autorin wirft auch einen Blick auf statistische Erhebungen, die die Entwicklung des Vergaberechts in Serbien widerspiegeln. Die Lektüre des Beitrags eignet sich insbesondere für Auftragnehmer, die planen, für serbische öffentliche Auftraggeber tätig zu werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja