Elektronische Patientenakte – Sozialdatenverarbeitung durch inländischeTochtergesellschaft einer EU-ausländischen Muttergesellschaft?

Autor
Kühling, Jürgen
Normen
§ 80 Abs. 2 SGB X
Gerichtsentscheidung
OLG Karlsruhe Beschl. v. 01.09.2022 – 15 Verg 8/22
VK Bund Beschl. v. 13.02.2023 – VK 2-114/22
Jahr
2023
Seite(n)
233-248
Titeldaten
  • Kühling, Jürgen
  • 2023
    S.233-248
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 80 Abs. 2 SGB X

OLG Karlsruhe Beschl. v. 01.09.2022 – 15 Verg 8/22, VK Bund Beschl. v. 13.02.2023 – VK 2-114/22

Daniel Bens, avocado rechtsanwälte, München
Abstract
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Frage, ob die Vorgaben der Sozialdatenverarbeitung der Einschaltung einer inländischen Tochtergesellschaft einer EU-ausländischen Muttergesellschaft durch eine gesetzliche Krankenkasse entgegenstehen. In einem kurzen Problemaufriss stellt der Autor zunächst fest, dass § 80 Abs. 2 SGB X grundsätzlich bei der Datenverarbeitung von Sozialdaten nur auf den Ort der Datenverarbeitung abstellt. Unklar sei aber, ob auch die theoretische Möglichkeit des Zugriffs auf solche Sozialdaten durch Konzernmütter außerhalb der EU bzw. eines Drittstaates mit Angemessenheitsbeschluss ein Problem darstelle. Zur Klärung der Frage stellt der Autor zunächst die Entstehungsgeschichte des § 80 Abs. 2 SGB X vor und konstatiert, dass lediglich der Ort der Datenverarbeitung eine Rolle gespielt habe. Die spezifischen Gefahren eines Zugriffs durch Behörden von außerhalb der EU habe keine Rolle gespielt. In der Folge unterzieht der Autor die Norm des § 80 Abs. 2 SGB X einer systematischen und telelogischen Analyse und kommt auch hier zu dem Ergebnis, dass andere Risiken als der Ort der Datenverarbeitung sich weder aus der Systematik noch aus dem Telos der Norm erkennen ließen. Auch liege es überhaupt nicht auf der Hand, dass die Zugehörigkeit zu einem Konzern mit Sitz außerhalb der EU einen Risikofaktor darstelle, welcher einen pauschalen Ausschluss eines Unternehmens rechtfertige. Auch eine grundrechtskonforme Auslegung komme zu keinem anderen Ergebnis. Zwar erfordere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einen hohen Datenschutzstandard bei Sozialdaten, dieser sei aber auch gerade im Hinblick auf die Berufsfreiheit der Anbieter nicht nur durch einen pauschalen Ausschluss von Tochterunternehmen ausländischer Konzernmüttern zu gewährleisten. Auch eine unionskonforme Auslegung komme zu keinem anderen Ergebnis. Daran anknüpfend stellt der Autor die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 01.09.2022, die Stellungnahmen einiger deutscher Datenschutzaufsichtsbehörden und die Entscheidung der VK Bund vom 13.02.2023 kurz vor, welche nach Ansicht des Autors alle folgerichtig zu dem Ergebnis kommen, dass die Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einer ausländischen Konzernmutter keinen Ausschlussgrund darstellen können. In seinem Fazit kommt der Autor daher auch u.a. zu dem Ergebnis, dass die Versuche interessierter Parteien den Ausschluss von Tochterunternehmen ausländischer Konzernmütter herbeizuführen wieder einmal ein Beispiel für die Instrumentalisierung des Datenschutzrechts für wettbewerbshindernde Ziele seien.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Umbruch bei Verkehrsvergaben?

Untertitel
Die neuen Auslegungsleitlinien zur VO (EG) Nr. 1370/2007
Autor
Jürschik-Grau, Corina
Lenz, Christofer
Jahr
2023
Seite(n)
829-832
Titeldaten
  • Jürschik-Grau, Corina; Lenz, Christofer
  • EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • 2023
    S.829-832
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die bisherigen Auslegungsleitlinien der Europäischen Kommission für die VO (EG) Nr. 1370/2007 stammen aus dem Jahr 2014. Am 26.06.2023 hat die Europäische Kommission neue Auslegungsleitlinien veröffentlicht. Die neuen Auslegungsleitlinien wirken sich unmittelbar auf Verkehrsvergaben aus. Sie binden zwar nicht die Gerichte, aber die zur Überwachung des Europarechts zuständige Kommission. Die Verfasser untersuchen in ihrem Beitrag, ob die neuen Kommissionshinweise zur Auslegung der VO (EG) Nr. 1370/2007 ein „Gamechanger“ sind oder ob weitgehend wie bisher verfahren werden kann. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Europäische Kommission mit ihren neuen Auslegungsleitlinien teilweise längst überfällige Aktualisierungen vornimmt, die sich aus der zwischenzeitlich erfolgten EuGH-Rechtsprechung ergeben. Insgesamt bringen diese keine großen Veränderungen für die Praxis. Veränderungen ergäben sich aber an den Stellen, an denen neue Voraussetzungen insbesondere zur Zulässigkeit einer Vergabe aufgestellt wurden, die über reine Klarstellungen hinausgehen. Dies sei an mehreren Stellen der Fall. Die Wirkungen auf die Praxis würde damit einer Verordnungsänderung nahekommen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Partnerauswahl beim Mehrparteienvertrag mittels Assessment-Center

Autor
Luft, Manuela
Kluttig, Franziska
Heft
9
Jahr
2023
Seite(n)
575-577
Titeldaten
  • Luft, Manuela; Kluttig, Franziska
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 9/2023
    S.575-577
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Linda Siegert, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburg
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Durchführung eines Assessment-Center im Rahmen von Vergabeverfahren für die Partnerauswahl beim Mehrparteienvertrag. In großen Bauprojekten entstehen Frustrationen häufig durch Kosten- und Terminüberschreitungen der verschiedenen Vertragspartner des Bauherrn, die er mit der Durchführung einzelner Projektabschnitte betraut hat. Deshalb wird ein neues Vertragsmodell diskutiert, das bereits in mehreren Pilotprojekten in Deutschland erprobt wurde. Bei der Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienvertrag unterzeichnen alle Projektpartner eine gemeinsame Vertragsurkunde, um den Fokus der Parteien auf den gemeinsamen Projekterfolg zu richten. Dabei hat es sich etabliert, IPA-spezifische Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Konfliktlösungskompetenz und Lernfähigkeit im Rahmen von Assessment-Centern zu prüfen. Die Autorinnen gehen der Frage nach, inwieweit diese Art der Überprüfung geeignet und vergaberechtlich zulässig ist. Zunächst stellen die Autorinnen fest, dass die Eigenschaften, die im Rahmen eines Assessment-Centers geprüft werden, keine Eignungskriterien i.S.d. § 122 Abs. 2 GWB darstellen. Solche personenbezogenen Eigenschaften könnten nur als qualitatives Zuschlagskriterium Berücksichtigung finden. Für die Objektivität sei entscheidend, neben konkreten Kriterien, auch Verhaltensanker zu setzen, anhand derer sich die Erfüllung der Kriterien bewerten lässt. Die Beobachter des Assessment-Centers seien dabei zu schulen und mit standardisierten Bewertungsbögen auszustatten, um eine subjektiv geprägte Bewertung zu verhindern. Maßgeblich für die Validität des Assessment-Centers sei, dass Situationen simuliert werden, die den Herausforderungen eines IPA-Projekts möglichst nahekommen. Reliabilität werde sichergestellt, wenn die Teilnahme an Auswahlverfahren und das Verhalten im Alltag zum selben Ergebnis führen und verhindert wird, dass die Teilnehmer sich durch Übungseffekte in verschiedenen Assessment-Center-Verfahren einen Vorteil verschaffen können. Dazu seien konkrete, auf die Ausschreibung bezogene Fallgestaltungen entscheidend. Die Autorinnen kommen zu dem Fazit, dass eine vergabesichere Anwendung und Berücksichtigung von Assessment-Centern möglich sei. Dafür müssten jedoch einige Feinheiten berücksichtigt werden. Insbesondere sei auf eine fachkundige Durchführung des Assessment-Centers – auch durch externe Beratung – zu achten. Durch den hohen mündlichen Anteil dieses Verfahrens komme auf die Auftraggeber eine erhöhte Dokumentationspflicht zu, die aber durch die nachvollziehbare Begleitung des Assessment-Centers und die dortigen Bewertungsbögen abgedeckt werden könne. Die Autorinnen schlagen – im Einklang mit der Handhabung in den durchgeführten Pilotprojekten – vor, das Ergebnis des Assessment-Centers mit 20 bis 30 % in die finale Angebotswertung einfließen zu lassen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Soziale Kriterien im Vergaberecht

Autor
Just, Christoph
Suhr, Juliane
Heft
4
Jahr
2023
Seite(n)
483-489
Titeldaten
  • Just, Christoph ; Suhr, Juliane
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2023
    S.483-489
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag behandelt die Verwendung sozialer Kriterien im Vergabeverfahren, die nach Beobachtung der Verfasser trotz der Liberalisierung von 2016 zu zögerlich erfolge. Nach einer Erläuterung der rechtlichen Grundlagen werden soziale Kriterien auf der Ebene der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, der Leistungsbeschreibung, der Eignungsprüfung und Ausschlussgründe, der Zuschlagkriterien und der Ausführungsbedingungen erörtert. Die Verfasser geben sodann weiterführende Hinweise auf Praxisleitfäden speziell für die Landes- und Gemeindeebene.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Losvergaben in der Praxis

Autor
Kräber, Wolfgang
Schäffer, Rebecca
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2023
Seite(n)
16-19
Titeldaten
  • Kräber, Wolfgang; Schäffer, Rebecca
  • VergabeFokus
  • Heft 3/2023
    S.16-19
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main
Abstract
Der Aufsatz befasst sich mit den immer wiederkehrenden und daher relevanten Praxisfragen bezüglich der Losaufteilung. Die Autoren stellen dar, welche Aspekte und Prüfungsschritte der öffentliche Auftraggeber beachten muss und veranschaulichen ihre Ausführungen anhand von Praxishinweisen und Rechtsprechung. Zunächst zeigen die Autoren den rechtlichen Ausgangspunkt, das Gebot der mittelstandsfreundlichen Vergabe aus § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB, auf. Daraus entwickeln sie ein zweistufiges Prüfungsschema, das der Auftraggeber bei der Vergabe hinsichtlich der Losbildung durchlaufen müsse. Besonders weisen sie dabei auch auf die Dokumentationspflicht des Auftraggebers hin. Der erste Prüfungsschritt sei demnach die Beurteilung der Frage, ob der gewählte Beschaffungsgegenstand einer Losaufteilung zugänglich ist. Im Rahmen dessen erläutern die Verfasser die Unterscheidung zwischen Teil- und Fachlosen. Anhand der Entstehungsgeschichte des § 97 Abs. 4 GWB wird herausgearbeitet, dass die Vorschrift dem Mittelstandsschutz dient und sich der Auftraggeber somit bei der Bildung von Teillosen an der typischen Leistungsstärke mittelständischer Unternehmen orientieren sollte. In dem Aufsatz wird auch das relative Verständnis des Begriffes „mittelständische Unternehmen“ und die damit verbundenen Schwierigkeiten des Auftraggebers bei der Mengenlosbildung problematisiert. Die Autoren raten dem Auftraggeber zu einer umfassenden Dokumentation seiner Entscheidung und verweisen darüber hinaus auf Onlineberechnungstool des BMWK zur Überprüfung der eigenen Einschätzung hin. Anschließend wird kurz erläutert wann eine Aufteilung nach Fachlosen zu erfolgen hat. Sodann widmen sich die Autoren dem zweiten Prüfungsschritt. Dort sei zu fragen, ob eine Losaufteilung unterbleiben kann, da wirtschaftliche oder technische Gründe eine Gesamtvergabe erfordern. Besonders betont wird dabei, dass die Erforderlichkeit der Gesamtvergabe das Ergebnis einer umfassenden Abwägung widerstreitender Interessen sein muss. Anschließend verdeutlichen die Autoren anhand von Rechtsprechungsbeispielen den Prüfungsmaßstab der Vergabenachprüfungsinstanzen. In dem Aufsatz widmen sich die Autoren auch kurz der Losaufteilung bei Vergaben im Unterschwellenbereich nach § 22 UVgO, der wortgleich mit § 97 Abs. 4 GWB ist. In ihrem Fazit kommen die Verfasser zu dem Schluss, dass eine Losaufteilung in der Praxis zwar Schwierigkeiten und Mehraufwand bereiten kann, aber auch positive Aspekte für den Auftraggeber bereit hält und daher vorurteilsfrei geprüft werden sollte.
Rezension abgeschlossen
ja

Berücksichtigung von Preissteigerungen bei bereits geschlossenen öffentlichen Aufträgen im Lichte des Vergabe- und Preisrechts

Autor
Hinz, Tim
Müller, Hans-Peter
Heft
34
Jahr
2023
Seite(n)
1937-1939
Titeldaten
  • Hinz, Tim; Müller, Hans-Peter
  • Heft 34/2023
    S.1937-1939
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main
Abstract
Bei bereits geschlossenen öffentlichen Aufträgen spielt aufgrund der Folgen der Pandemie und dem Ukraine-Krieg eine Preissteigerung und der Umgang damit eine große Rolle. Der Aufsatz befasst sich damit, wie diese Verträge auf Grund der Preissteigerung angepasst werden können. In der Einleitung führen die Autoren aus, dass der Auftraggeber vor allem bei komplexen Leistungen momentan vor große Herausforderungen gestellt wird und die Preisschwankungen insbesondere für die Angebotskalkulation problematisch sind. Sofern zwischen der Angebotsabgabe, der Zuschlagserteilung und der Erstellung des Produkts oder der Dienstleistung lange Zeiträume liegen, könne es zu besonderen Schwierigkeiten kommen, wenn die vorgenommene Kalkulation dann nicht mehr korrekt ist. Die Autoren stellen fest, dass in einem solchen Fall gerade bei der öffentlichen Auftragsvergabe sowohl der Auftraggeber, als auch der Auftragnehmer ein Interesse daran hat, die vereinbarte Leistung im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu erhalten, aber dennoch ein gewisses Konfliktpotenzial bestehe. Im zweiten Abschnitt erörtern die Autoren die Möglichkeiten, welche für den Auftraggeber und Auftragnehmer zur Berücksichtigung der Preissteigerungen bestehen. Zunächst wird darauf eingegangen, wann und unter welchen Voraussetzungen gegebenenfalls eine Störung der Geschäftsgrundlage i.S.d. § 313 BGB bei unerwarteten erheblichen Preisschwankungen angenommen werden kann. Danach diskutieren die Autoren, ob Preiserhöhungen eine wesentliche Änderung des öffentlichen Auftrags i.S.d. § 132 GWB darstellen. Auch setzen sie sich damit auseinander, in welchen Fällen eine Vertragsanpassung ohne Neuausschreibung zulässig ist und weisen dabei auf die Möglichkeit von Preisanpassungsklauseln hin. Im dritten Abschnitt beschäftigen sich die Autoren mit den preisrechtlichen Auswirkungen nachträglicher Anpassungen. Im Fazit stellen die Autoren fest, dass Preisanpassungen bei öffentlichen Aufträgen grundsätzlich möglich sind, aber dabei die vergaberechtlichen und ggf. haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie schuldrechtlichen Bestimmungen des BGB zu beachten sind.
Rezension abgeschlossen
ja

Künstliche Intelligenz im Vergabeverfahren

Autor
Braun, Christian
Heft
9
Jahr
2023
Seite(n)
563-568
Titeldaten
  • Braun, Christian
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 9/2023
    S.563-568
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Moritz Philipp Koch, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Düsseldorf
Abstract
Der Autor beschäftigt sich mit der zunehmenden Bedeutung von Künstlicher Intelligenz (KI) und fokussiert diese mit Blick auf Vergabe- und Auswahlverfahren. Der Autor verdeutlicht, wie eine rechtlich zulässige Nutzung in der vergabe- und verwaltungsrechtlichen Praxis erfolgen kann. Nach einer Einleitung thematisiert der Autor die Frage, wie KI-Sprachmodelle einzuordnen und ob diese als hochriskant einzustufen seien, was eine Regulierung erfordern könne. Der sodann folgende Abschnitt hebt hervor, dass nur geeignete KI-Systeme mit geeigneten Eingabedaten für eine Nutzung im Vergabeverfahren in Betracht kommen. Ein KI-System müsse fachkundige und leistungsfähige Daten analog § 122 Abs. 1 GWB liefern. Der Autor berichtet über Selbstversuche, u.a. mit ChatGPT und Berichte über sonstige Nutzungsversuche. Der Autor fokussiert sodann die Nutzung von KI nach Gebrauchsanweisung und im Rahmen der Gesetze und diskutiert somit den notwendigen regulatorischen Rahmen. Dem folgt – insofern im Aufbau konsequent – die Frage nach dem Erfordernis einer menschlichen Aufsicht. Aus Sicht des Autors könne die Arbeit der KI niemals unkritisch oder ungeprüft übernommen werden. Schließlich greift der Autor die Themen Protokollierung, Dokumentation, Kennzeichnungs- und Offenlegungspflicht auf, die allesamt im Vergabeverfahren von Bedeutung sind. Nach einer kompakten Diskussion einer Anwendungsverpflichtung bezüglich der Nutzung von KI schließt der Autor seinen Beitrag mit einer Zusammenfassung und einem Ausblick.
Rezension abgeschlossen
ja

Challenging Tender Decisions Before the EU Courts

Autor
Vuylsteke, Joren
Bussche, Aude Van den
Boe, Valentijn De
Heft
4
Jahr
2023
Seite(n)
272-306
Titeldaten
  • Vuylsteke, Joren; Bussche, Aude Van den; Boe, Valentijn De
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 4/2023
    S.272-306
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Elisa Steinhöfel, BLOMSTEIN, Berlin
Abstract
Der Artikel bietet einen ausführlichen Überblick über die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Vergabeentscheidungen durch EU-Vergabestellen vor den EU-Gerichten. Die Autoren stellen unter Bezugnahme auf aktuelle Rechtsprechung dar, unter welchen Voraussetzungen die Aussetzung und Aufhebung von Vergabeentscheidungen erreicht sowie ggf. Schadensersatz geltend gemacht werden kann. Der Beitrag bezieht sich dabei ausschließlich auf die im AEUV vorgesehenen formellen Rechtsbehelfe. Ein Fokus des Artikels liegt darauf, welche Unterschiede zwischen dem Rechtsschutz gegen die Entscheidungen von öffentlichen Auftraggebern auf EU- und auf nationaler Ebene bestehen. Die Verfasser stellen dabei heraus, dass der Rechtsschutz auf EU-Level nach wie vor lückenhaft ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Interimsvergabe: Welche Pflicht zur Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben hat der öAG im Rahmen der Beschaffung?

Autor
Pauka, Marc
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.02.2023 - Verg 9/22 - Vorabentscheidungsersuchen
Heft
4
Jahr
2023
Seite(n)
475-482
Verlag
Titeldaten
  • Pauka, Marc
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2023
    S.475-482
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.02.2023 - Verg 9/22 - Vorabentscheidungsersuchen

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Anlässlich der Vorlagefragen im Beschluss des OLG Düsseldorf vom 15.02.2023, Verg 9/22 und in Erwiderung auf einen im Vergabeblog des DVNW veröffentlichten Beitrag vom 03.02.2023 geht der Autor zwei Kernfragen nach: Ist die Interimsvergabe rechtmäßig? Besteht bei Gefahr für Leib und Leben nicht vielleicht sogar eine gerichtlich durchsetzbare Pflicht des öffentlichen Auftraggebers, eine Beschaffung vorzunehmen? Nach einer Begriffsbestimmung der „Interimsvergabe" wird die sog. „Unrechtsansicht" dargestellt, die in der Interimsvergabe einen rechtswidrigen Kunstgriff erblickt. Die der Unrechtsansicht innewohnenden Werturteile seien allerdings widersprüchlich, die Interimsvergabe sowohl verfassungs- als auch europarechtlich zulässig. Bei Gefahr für Leib und Leben bestehe angesichts des hohen Rechtsguts des Lebens sogar eine Pflicht zur Beschaffung, auch wenn diese regelmäßig nicht einklagbar sei.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Public Procurement Law as an Expression of the Rule of Law

Untertitel
On How the Legislature and the Courts Create a Layered Dynamic Legal System Based on Legal Principles
Autor
Manunza, Elisabetta
Jahr
2023
Seite(n)
319-334
Titeldaten
  • Manunza, Elisabetta
  • 2023
    S.319-334
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Peter Oriwol, CMS Hasche Sigle, Leipzig
Abstract
Die Autorin betrachtet die Bedeutung des Vergaberechts für die Freiheit des Einzelnen, für Demokratie und Rechtstaatlichkeit als Grundlagen unserer Gesellschaft. Üblicherweise wird das Vergaberecht aus wirtschaftlicher Perspektive bewertet: Gewährleistet es ökonomisch effiziente Beschaffungsprozesse oder steht es in seiner Formalität einer wirtschaftlichen Beschaffung entgegen? Der Beitrag wirft einen erhellenden Blick auf eine andere Facette des Vergaberechts, auf seine Bedeutung für eine gleichberechtigte Teilhabe der Bürger an staatlichen Aktivitäten und die transparente öffentliche Mittelverwendung. Die Autorin erläutert, weshalb die Bewertung der wirtschaftlichen Effizienz von Vergabevorschriften ihre verfassungsrechtliche Bedeutung für den Erhalt der Grundlagen unserer Gesellschaft – Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – einschließen sollte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja