Vergaberechtliche Vorgaben bei hafenaffinen Grundstücksverträgen

Autor
Berg-Packhäuser, Friederike
Normen
§ 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB
§ 14 KonzVgV
• Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates v. 26.02.2014 über die Konzessionsvergabe
Gerichtsentscheidung
EuGH Urt. V. 25.03.2010 – C-451/08
Heft
1
Jahr
2023
URL
72-78
Titeldaten
  • Berg-Packhäuser, Friederike
  • Heft 1/2023
Zusätzliche Informationen:

§ 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB, § 14 KonzVgV, • Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates v. 26.02.2014 über die Konzessionsvergabe

EuGH Urt. V. 25.03.2010 – C-451/08

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Beitrag thematisiert anschaulich die vergaberechtlichen Vorgaben, die sich bei der Vermarktung von hafenaffinen gewerblichen Grundstücken ergeben. Die Vermarktung erfolge häufig über die Ausreichung von Erbbaurechten. Die vergaberechtliche Relevanz lasse sich aus den unterschiedlichen Bau- und Betriebspflichten und konkreten Umschlaggarantien herleiten, die privaten Dritten durch die öffentlich beherrschten Port Authorities auferlegt werden. In der Konsequenz bediene sich die öffentliche Hand damit privater Dritter, um die eigenen öffentlich-rechtlichen Pflichten zum Betrieb der öffentlichen Einrichtungen zu erfüllen. Die Autorin geht auf den Ausnahmetatbestand des § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein und erläutert, dass und warum die Argumente gegen eine vergaberechtliche Relevanz unzutreffend seien. Weder komme es auf den durch die Port Authority konkret gewählten Vertragstypus an, da hier das Umgehungsverbot des § 14 KonzVgV greife. Auch aus der Richtlinie 2014/23/EU sei jedenfalls keine Ausnahme für die zu betreibenden Hafenterminalflächen ableitbar. Verträge zur Überlassung von Grundstücken im öffentlich zu betreibenden Hafenbereich stellten vielmehr bei Vorliegen auch der übrigen Tatbestandsmerkmale der EUGH-Rechtsprechung eine vergabepflichtig Konzession dar. Daneben komme eine Ausschreibungspflicht nach Kartellrecht, Beihilferecht, dem grundgesetzlichen Gleichbehandlungsgrundsatz oder anderen öffentlich-rechtlichen Vorgaben in Betracht. Nach Ansicht der Autorin müsse es im Ermessen der Port Authority stehen können, den Bieterkreis auf besonders vertrauenswürdige Bietergruppen einzugrenzen und schützenswerte Interessen für diese kritischen Infrastrukturen zu berücksichtigen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Verschärfte Eignungsanforderungen an Investor für Anteilserwerb in ÖPP-Projekten

Autor
Tresselt, Wiland
Gbellu, Chiir Anthony
Gerichtsentscheidung
EuGH, 1.8.2022, Rs. C-332/20
Heft
8
Jahr
2023
Seite(n)
510-512
Titeldaten
  • Tresselt, Wiland; Gbellu, Chiir Anthony
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2023
    S.510-512
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, 1.8.2022, Rs. C-332/20

Dr. Martin Dieckmann, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg
Abstract
Der Beitrag analysiert und kommentiert das EuGH-Urteil vom 01.08.2022 in der Rechtssache C-332/20 („Roma Multiservizi“), das sich mit den Eignungsanforderungen von Bewerbern um eine öffentlich-private Partnerschaft befasst. Nach einer Darstellung des wesentlichen Sachverhalts und der Besonderheiten des italienischen Rechts (Untergrenze von 30 % für die private Beteiligung) werden der wesentliche Gegenstand der gerichtlichen Befassung und die tragenden Überlegungen des Urteils erörtert: Mit seiner Entscheidung bestätigt der Gerichtshof den Ausschluss eines gemischt-wirtschaftlichen Bewerberkonsortiums von dem Vergabeverfahren um die private Minderheitsbeteiligung an dem ÖPP. Nach einer Einordnung der durch das ausgeschriebene ÖPP zu erbringenden Dienstleistungen als Hauptgegenstand des Auftrags gelangt der Gerichtshof zu der Beurteilung, dass sich in einer solchen Konstellation die Eignungsanforderungen nicht ausschließlich auf den Anteilserwerb bzw. die gesellschaftsrechtliche Beteiligung beziehen dürfen, sondern die finanzielle und technische Leistungsfähigkeit zur Ausführung der Dienstleistungen in den Vordergrund stellen müssen. Sofern, wie hier der Fall, die Ausschreibungsbedingungen (aufgrund mitgliedstaatlicher Vorgaben) eine bestimmte Beteiligungshöhe für den im Wettbewerb zu suchenden privaten Mitgesellschafter vorsehen, dürfe dies nicht dadurch unterlaufen werden, dass sich der öffentliche Auftraggeber selbst im Rahmen eines Bieterkonsortiums um die Minderheitsbeteiligung bewirbt und hierdurch im Zuschlagsfalle die in den Ausschreibungsbedingungen vorgegebene Beteiligungshöhe des Auftraggebers an dem ÖPP faktisch überschritten würde. Die Verfasser beleuchten diese Befunde des Gerichtshofes und die ihnen zugrundeliegenden Erwägungen und erörtern etwaige Konsequenzen für zukünftige ÖPP-Ausschreibungen, auch im Bereich von Wegenutzungskonzessionen nach § 46 EnWG.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Wirkungen der neuen Drittstaatensubventionsverordnung im Vergabeverfahren

Autor
Linke, Benjamin
Heft
7
Jahr
2023
Seite(n)
427-432
Titeldaten
  • Linke, Benjamin
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2023
    S.427-432
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Katharina Weiner,
Abstract
Der Verfasser stellt die praktischen Auswirkungen der Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidy Regulation – FSR) auf das öffentliche Beschaffungswesen für Auftraggeber und Unternehmen dar, welche seit dem 12.07.2023 gelten. Betroffen sind grundsätzlich alle Vergabeverfahren, die in den Anwendungsbereich der europäischen Vergaberichtlinien fallen und einen Auftragswert von 250 Mio. Euro erreichen. Ist die FSR anwendbar, müssen Wirtschaftsteilnehmer dem Auftraggeber anzeigen, falls sie in den letzten 3 Jahren finanzielle öffentliche Zuwendungen in Höhe von mind. 4 Mio. Euro von Drittstaaten erhalten haben. Auftraggeber müssen auf diese Melde- und Erklärungspflichten im Verfahren hinweisen und die entsprechenden Informationen der Europäischen Kommission zur Prüfung, ob eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt bzw. droht, übermitteln. Die FSR räumt der Kommission hierzu umfangreiche Prüfungskompetenzen ein. Der Autor stellt die Herausforderungen, die sich aus diesen Regelung sowohl für Unternehmen als auch für Auftraggeber ergeben, dar. So könne beispielsweise die Berechnung der offenzulegenden Zuwendungen Schwierigkeiten bereiten. Dies sowie die weitreichenden Offenlegungspflichten stelle für Bieter unternehmerische Risiken dar und verzögere die Beschaffungstätigkeit der öffentlichen Auftraggeber, da während der Prüfung durch die Kommission regelmäßig ein Zuschlagsverbot gilt. Unklar seien zudem auch die Rechtsschutzmöglichkeiten in diesem Zusammenhang.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge als Sanktion für Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Autor
Manzke, Simon
Heft
6
Jahr
2023
Seite(n)
220015
Titeldaten
  • Manzke, Simon
  • Heft 6/2023
    S.220015
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main
Abstract
Der Aufsatz beleuchtet § 22 des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und erläutert die wesentlichen praktischen Grundlagen der Norm. Zunächst beschäftigt sich der Verfasser mit der Einordnung des § 22 LkSG in die Systematik der Bietereignung. Dabei geht er zunächst auf die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe der §§ 123 und 124 GWB ein und stellt dabei fest, dass es sich bei § 22 LkSG um eine modifizierte Spezialregelung zu § 124 GWB handelt, die über die Regelung des § 124 GWB Eingang ins Vergaberecht findet. Danach erörtert er die Abweichungen des § 22 LkSG im Vergleich zu § 124 GWB. Er kommt zu dem Ergebnis, auf Tatbestandsseite sei der § 22 LkSG aufgrund der Bußgeldschwelle strenger und auf Rechtsfolgenseite habe der Auftraggeber anders als bei § 124 GWB nur in atypischen Fällen ein Ermessen. Sodann stellt der Verfasser die Unterschiede des § 22 LkSG zu den vergleichbaren Vorschriften des § 19 MiLoG und des § 21 SchwarzArbG dar. Daran anschließend geht er auf das Wettbewerbsregister ein, das dem Auftraggeber als Informationsquelle für die Bewertung von Ausschlussgründen dient. Es wird klargestellt, dass den öffentlichen Auftraggeber nach § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG eine Abfragepflicht trifft und in welchem Umfang Informationen abgefragt werden dürfen. Im Rahmen dessen werden besonders die Nicht-Öffentlichkeit und Vertraulichkeit der abgefragten Informationen herausgestellt. Anschließend widmet sich der Autor der Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den register- und vergaberechtlichen Folgen. Er beleuchtet die drei kumulativen Voraussetzungen des § 125 GWB näher und stellt anschließend fest, dass die konkret erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung einzelfallabhängig sind. Danach widmet sich der Verfasser dem Rechtsschutz, der den Unternehmen im Falle eines Ausschlusses aufgrund von § 22 LkSG oder hinsichtlich der registerrechtlichen Regelungen zusteht und beleuchtet auch die Rechtsschutzmöglichkeiten Dritter, die im Verfahren als konkurrierende Unternehmen auftraten. Zuletzt präsentiert der Autor in seiner Zusammenfassung die zentralen Aussagen des Aufsatzes.
Rezension abgeschlossen
ja

Darf es etwas mehr sein? Auftragsänderung nach § 132 GWB

Autor
Schoof, Timm
Leinemann, Eva-Dorothee
Zeitschrift
Heft
8
Jahr
2023
Seite(n)
134-136
Titeldaten
  • Schoof, Timm; Leinemann, Eva-Dorothee
  • Vergabe News
  • Heft 8/2023
    S.134-136
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main
Abstract
Die anhaltende Praxisrelevanz von Vertragsänderung nach § 132 GWB wird durch die Autoren in ihrem Aufsatz erneut aufgegriffen und beleuchtet. Sie untersuchen das Spannungsverhältnis zwischen der Flexibilität des Auftraggebers und dem Wettbewerbs- sowie dem Transparenzgrundsatz und bieten einen Überblick über die wesentlichen Regelungen. Zunächst setzen sich die Autoren damit auseinander, wann von einer Wahrung des Gesamtcharakters des Auftrags im Sinne des § 132 Abs. 3 GWB gesprochen werden kann. Sodann stellen sie dar, was gesetzlich als wesentliche Änderung im Sinne des § 132 Abs. 1 GWB angesehen werden kann. Anschließend widmen sich die Autoren der Frage, wann eine erhebliche Ausweitung des Auftragsumfangs gegeben ist. Im Rahmen dessen wird diskutiert, ob für die Beurteilung dieser Frage die Obergrenze des ursprünglichen Auftragswerts oder der Schwellenwert heranzuziehen ist. Die Verfasser kommen zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber keine starre Grenze definiert hat und daher auf den Einzelfall abzustellen ist. Danach erörtern sie, wann eine wesentliche Änderung zulässig ist und beleuchten die Tatbestandsmerkmale des § 132 Abs. 2 GWB näher. Im Anschluss machen die Verfasser auf die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 132 GWB aufmerksam und empfehlen, stets genau zu prüfen, ob es sich um eine wesentliche Änderung handelt. Darüber hinaus diskutieren die Verfasser in ihrem Aufsatz auch die Frage, ob eine Verringerung des Auftragswertes als wesentliche Änderung zu betrachten ist. Es wird argumentiert, dass durch einen geringeren Auftragswert ein gänzlich anderer Bieterkreis angesprochen werden und sich damit auch andere Wirtschaftsteilnehmer bewerben könnten, sodass die Autoren zu dem Schluss kommen, dass auch eine Verringerung des Leistungsumfangs eine wesentliche Änderung darstellt. Besonders diskutiert wird darüber hinaus die Frage, wie mit sog. „Restleistungen“ umzugehen ist, die nach der außerordentlichen Kündigung eines Auftragnehmers noch ausstehen. Anhand der einschlägigen Rechtsprechung stellen die Autoren die unterschiedlichen Standpunkte dar und argumentieren, welche vergaberechtlichen Regelungen in solchen Fällen anwendbar sind. In ihrem Aufsatz verweisen die Autoren auch auf die einschlägigen Regelungen der UVgO sowie der VOB/A. In ihrem abschließenden Praxishinweis betonen die Verfasser, dass für den Auftraggeber oftmals nicht ersichtlich ist, ob er sich im Rahmen einer zulässigen Auftragsänderung bewegt und empfehlen eine genaue Prüfung des Einzelfalls.
Rezension abgeschlossen
ja

Änderung von Bestandsverträgen – Zulässigkeit und Grenzen nach § 132 GWB unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung

Autor
Siebler, Felix
Schleper, Norbert
Möller, Jonathan
Heft
6
Jahr
2023
Seite(n)
545-550
Titeldaten
  • Siebler, Felix ; Schleper, Norbert; Möller, Jonathan
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2023
    S.545-550
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Moritz Philipp Koch, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Düsseldorf
Abstract
Die Autoren widmen sich in ihrem Beitrag der praxisrelevanten Vorschrift des § 132 GWB und beleuchten die Zulässigkeit und Grenzen bei der Änderung von Bestandsverträgen. Sie heben zu Recht hervor, dass es sich bei der Änderung öffentlicher Aufträge während der Vertragslaufzeit um ein wiederkehrendes Problem für öffentliche Auftraggeber handelt, vor allem bei längeren Vertragslaufzeiten. Die Vorschrift muss daher unbedingt beherrscht werden. Nach einer kurzen Einleitung erläutern die Autoren zunächst den Anwendungsbereich des § 132 GWB. Der kompakten Beschäftigung mit dem Begriff des öffentlichen Auftrags folgt eine ausführlichere Betrachtung der Wesentlichkeit der Auftragsänderung. Dem schließt sich die für die Vergabepraxis so zentrale Beurteilung an, wann eine zulässige Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 GWB vorliegt. Die Autoren heben zu Recht hervor, dass die Absätze 2 und 3 des § 132 GWB „das Herzstück“ der Vorschrift bilden. Das gilt sowohl für die Überprüfungsklauseln und Optionen nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB, für die Erforderlichkeit zusätzlicher Leistungen nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB, für unvorhersehbare Änderungen nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB als schließlich auch für Auftragnehmerwechsel nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GWB. Es folgen weitere Ausführungen zu der wichtigen Regelung zur wertmäßigen Begrenzung von Änderungen und zu der De-Minimis-Grenze nach § 132 Abs. 3 GWB. Nach weiteren kürzeren Abschnitten, insbesondere Hinweisen zum Prüfungsvorgehen bei § 132 GWB, schließt der Beitrag mit einem Fazit.
Rezension abgeschlossen
nein

Vorzeitige Löschung aus dem vergaberechtlichen Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung

Untertitel
Leitlinien und Praktische Hinweise des BKartA für einen Antrag nach § 8 WRegG
Autor
Koll, Bernadette
Normen
§ 8 WRegG
Jahr
2023
Seite(n)
491-498
Titeldaten
  • Koll, Bernadette
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • 2023
    S.491-498
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 8 WRegG

Elisa Steinhöfel, BLOMSTEIN, Berlin
Abstract
Der Beitrag bietet einen praxisorientierten Überblick über die Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags auf Löschung aus dem Wettbewerbsregister infolge durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen. Die Autorin erläutert die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 8 WRegG sowie die dazugehörigen Leitlinien des BKartA. Zunächst stellt die Verfasserin dar, wann ein Antrag auf Löschung gestellt werden kann und welche Unterlagen übermittelt werden müssen. Weiterhin geht die Autorin auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Textform und der notwendigen Darlegung des berechtigten Interesses an der vorzeitigen Löschung ein. Hinsichtlich der Begründetheit unterscheidet der Beitrag nach dem Antrag auf Löschungen von Registereintragungen nach § 266a StGB oder § 370 AO (Voraussetzung: Nachweis der Nachzahlung) sowie von allen sonstigen Registereintragungen (Voraussetzungen: Nachweis des Schadensausgleichs sowie Kooperation mit den Behörden). Die Autorin behandelt außerdem die Möglichkeit von Mitteilungen nach § 3 Abs. 2 WRegG sowie der Antragsrücknahme, außerdem den Aspekt der Gebühren. Der Beitrag fasst zuletzt die möglichen Ausgänge des Antragsverfahrens (Stattgabe oder Ablehnung) und deren Bedeutung zusammen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vergaberechtsanwendung in der Krise

Autor
Gaus, Michael
Gottwald, Laura
Heft
8
Jahr
2023
Seite(n)
498-503
Titeldaten
  • Gaus, Michael; Gottwald, Laura
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2023
    S.498-503
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
In ihrem Beitrag setzen sich die Autoren mit den aktuellen Herausforderungen in der Vergaberechtsanwendung auseinander, die durch die globalen Krisen der letzten Jahre, insbesondere den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, bedingt sind. Mit einem besonderen Blick auf Konzessionsvergabeverfahren beleuchtet der Beitrag vor allem zwei Instrumente, mit denen Vergabestellen auf die Herausforderungen in der Krise reagieren können. Zunächst werden die Anforderungen der Vorabgestattung des Zuschlags in einem laufenden Nachprüfungsverfahren i.S.v. § 169 Abs. 2 GWB dargestellt. Den Schwerpunkt des Beitrags bildet sodann eine Erörterung der Möglichkeiten zur Anwendung von Stoffpreisgleitklauseln.
Rezension abgeschlossen
ja

Vergaberechtsanwendung in der Krise

Autor
Gottwald, Laura
Gaus, Michael
Normen
§ 169 Abs. 2 GWB
Heft
8
Jahr
2023
Seite(n)
498-503
Titeldaten
  • Gottwald, Laura; Gaus, Michael
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2023
    S.498-503
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 169 Abs. 2 GWB

Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main
Abstract
In ihrem Beitrag setzen sich die Autoren mit den aktuellen Herausforderungen in der Vergaberechtsanwendung auseinander, die durch die globalen Krisen der letzten Jahre, insbesondere den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, bedingt sind. Mit einem besonderen Blick auf Konzessionsvergabeverfahren beleuchtet der Beitrag vor allem zwei Instrumente, mit denen Vergabestellen auf die Herausforderungen in der Krise reagieren können. Zunächst werden die Anforderungen der Vorabgestattung des Zuschlags in einem laufenden Nachprüfungsverfahren i.S.v. § 169 Abs. 2 GWB dargestellt. Den Schwerpunkt des Beitrags bildet sodann eine Erörterung der Möglichkeiten zur Anwendung von Stoffpreisgleitklauseln.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die besondere Rolle des Sonderrechts

Untertitel
Zum Umgang mit Vorgaben des Abfallrechts im Leistungsverzeichnis
Autor
Rhein, Kay-Uwe
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2023
Seite(n)
10-13
Titeldaten
  • Rhein, Kay-Uwe
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2023
    S.10-13
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser zeigt die Bedeutung der Regelungen des Abfallrechts für öffentliche Auftragsvergabe auf. Er arbeitet heraus, dass Liefer- und Dienstleistungen weniger in Fragen der Entsorgung als in der Frage der Nachhaltigkeit im Sinne einer Wiederverwendbarkeit, erleichterten Zerlegbarkeit beschaffter Waren betroffen ist. Im Baubereich hingegen müsse bereits in der Planung die Frage nach der Beseitigung anfallender Materialien behandelt werden. Es stellt die Vorgaben des Vergaberechts in der VOB/A und VOB/B sowie die Abfallrechtlichen Bezüge in den Vergabehandbücher VHB Bund und HVA B-StB dar und weist auf bundesgesetzliche und landesrechtlichen Regelungen hin. Er stellt fest, dass in den Vordrucken des Bundes nicht immer der aktuelle Rechtsstand wiedergegeben werde. Das bevorstehende Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung werde die Vergabestellen darüber hinaus vor weitere Herausforderungen bei der Erstellung von Leistungsbeschreibungen stellen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja