Verbot der Verlagerung unzumutbarer Risiken im Vergabevertragsrecht

Autor
Kobelt, Robert
Heft
6
Seite(n)
365-371
Titeldaten
  • Kobelt, Robert
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/ S.365-371
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Peter Oriwol, CMS Hasche Sigle, Leipzig
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit dem vergaberechtlichen Verbot der Überwälzung unzumutbarer Risiken auf den Auftragnehmer. Allein die VOB/A untersagt öffentlichen Auftraggebern ausdrücklich die Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse (§ 7 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Im Übrigen leitet die Rechtsprechung aus allgemeinen vertrags- und vergaberechtlichen Grundsätzen die Befugnis ab, ausgeschriebene Verträge auf ihre Zumutbarkeit zu prüfen. Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Dogmatik auseinander und betont den Grundsatz der Vertragsfreiheit. Der Autor spricht sich für eine vorrangige Aufklärung auf, um den Bietern eine vernünftige Kalkulation von Risiken zu ermöglichen. Für die Aufstellung eines allgemeinen Zumutbarkeitskriteriums fordert der Autor eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Aktuelle Änderung von VgV, SektV0, KonzVgV und VSVgV

Autor
Michaels, Sascha
Heft
5
Jahr
2023
Seite(n)
104-106
Titeldaten
  • Michaels, Sascha
  • IR - InfrastrukturRecht
  • Heft 5/2023
    S.104-106
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Anpassungen der VgV und der SektVO sowie den aktuellen Stand des Normsetzungsverfahrens. Zunächst geht er auf die Einführung der eForms ein. Er zeigt auf, dass sich in der Praxis der Nutzung der elektronischen Vergabeportale und der Dateneingabe keine größeren Änderungen für die Anwender ergäben. Sodann geht er auf die Änderung der Sonderregelungen über die Auftragswertberechnung bei Planungsaufträgen ein und erläutert die Anpassungen. Abschließend erläutert er die Änderungen der SektVO hinsichtlich der Mindestanforderungen an die finanzielle Leistungsfähigkeit.
Rezension abgeschlossen
ja

Regeln im Auftragswesen der öffentlichen Hand

Untertitel
Angebote sind verbindlich – der Zuschlag begründet den Vertrag
Autor
Schaller, Hans
Heft
5
Jahr
2023
Seite(n)
100-102
Titeldaten
  • Schaller, Hans
  • DS - Der Sachverständige
  • Heft 5/2023
    S.100-102
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser skizziert die wichtigsten Eckpunkte eines Vergabeverfahrens aus der Perspektive von Sachverständigen in der Rolle der Bieter. Dabei geht er insbesondere auf die zivilrechtlichen Aspekte der Angebotsabgabe, wie Bindungswirkung für die Bieter und die Fallkonstellationen bei Ablauf der Bindefrist ein.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

A Working Definition of ‘Barriers’ to Small Business in Public Procurement:

Untertitel
From Fair Treatment of Suppliers to Fair Share of the Market
Autor
Thomas, Jamie
Heft
1
Jahr
2023
Seite(n)
77-83
Titeldaten
  • Thomas, Jamie
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2023
    S.77-83
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit Hemmnissen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe. Da Maßnahmen zur Öffnung des Zugangs zu öffentlichen Aufträgen für KMU häufig mit der Notwendigkeit gerechtfertigt werden "Hindernisse" für die Teilnahme von KMU zu beseitigen, die Maßnahmen aber höchst unterschiedlich sind, möchte der Verfasser eine Definition des Begriffs „Barriers“ vornehmen. Nach einer Analyse von Rechtsprechung, Literatur und politischen Äußerungen kommt er zu dem Ergebnis, dass der Begriff in der Praxis ein sehr breites Spektrum von Problemen erfasst, die nicht alle eine politische/gesetzgeberische Intervention rechtfertigen. Er arbeitet heraus, dass "KMU-Hemmnisse" solche sind, die sich aus einem staatlichen Handeln oder staatlich initiierten Festlegungen ergeben und die KMU im Vergleich zu anderen Wettbewerbern unverhältnismäßig stark belasten. So stuft er die Präqualifikation als ein solches Hindernis ein und spricht sich für einen gleichberechtigten Zugang für KMU zum Beschaffungsmarkt aus.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Policies to Stimulate Industrial Innovation by Small and Medium-Sized Enterprises:

Untertitel
Lessons Learned from the Public Procurement of Innovation during Emergencies
Autor
Patrucco, Andrea
Dimand, Ana-Maria
Klingler, Désirée
Heft
1
Jahr
2023
Seite(n)
65-76
Titeldaten
  • Patrucco, Andrea; Dimand, Ana-Maria; Klingler, Désirée
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2023
    S.65-76
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Betrag stellt vergaberechtliche Handlungsoptionen zur Nutzung der Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vor, im Anschluss an Erfahrungen aus der Covid19-Pandemie. Die Verfasser erläutern die Bedeutung von Innovationen in Krisenzeiten und stellen eine Bedeutungszunahme des öffentlichen Auftragswesens speziell in der Covid19-Pandemie fest, etwa bei der Beschaffung von Masken, Desinfektionsmitteln, Tests oder Softwarelösungen. Eine Lektion der Covid19-Pandemie sei, dass bei knappen Ressourcen Kooperation zielführender sei als Konkurrenz. Dies habe sich bei der gemeinsamen Beschaffung von Covid19-Tests durch die Kommission und die Mitgliedsstaaten über das Emergency Support Instrument (ESI) gezeigt. Die Verfasser sprechen sich insbesondere für Kooperationen zwischen Regierungen und Marktbeteiligten (nach Art des „colleborate public procurement“), die Begründung von Innovationspartnerschaften sowie KMU-freundliche Verfahren (Nutzung der eVergabe, flexible Zahlungsbedingungen und vereinfachte Verfahren) aus. Wesentliche Verfahrenselemente für die erwünschte KMU-Beteiligung könnten Markterkundungen, Funktionalausschreibungen, Losvergaben, die Nutzung des wettbewerblichen Dialogs und Feedback an nicht zum Zuge kommende Unternehmen sein.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Tücken von Open-House-Verträgen

Autor
Hartwecker, Annett
Kirch, Thomas
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2023
Seite(n)
78-81
Titeldaten
  • Hartwecker, Annett ; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 5/2023
    S.78-81
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Zunächst erläutern die Autoren das Wesen von Open-House-Vergaben als nicht-exklusives Zulassungsverfahren. Anschließend erläutern sie die Eckpunkte von Open-House-Verfahren anhand der bisherigen Rechtsprechung des EuGH sowie der Vergabesenate und Vergabekammern. Sodann zeigen sie Open-House-Formate aus der Beschaffungspraxis auf. Dabei gehen sie auf Formate wie Arzneimittel-Rabattverträge sowie die Lieferverträge über Schutzausrüstung im Rahmen der Covid 19-Pandemie, Open-House-Verfahren der Autobahn GmbH sowie die Zulassung Elektronischer Mautdienst (EEMD) ein. Im Hinblick auf aktuelle Open-House-Verfahren der Autobahn GmbH kritisieren sie, dass die dort vom Auftraggeber zu treffende Auswahlentscheidung zumindest intransparent sei. In ihrem abschließenden Fazit zeigen sie auf, dass wenn der Auftraggeber gleichzeitig Abnehmer im Open-House-Verfahren ist, jedes geeignete Angebot auch bezuschlagt und in der Konsequenz auch abgenommen werden muss. Die Krux bestehe darin, einen Mechanismus zu finden, der auch alle Beteiligten des Open-House-Verfahrens gleichbehandelt. Zudem könne die Verengung von Eignungskriterien zu einer Direktvergabe an nur ein Unternehmen vergaberechtsfrei als Open-House-Modell führen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Europarechtliche Vorgaben für ein Bundestariftreuegesetz

Autor
Giesen, Richard
Normen
Richtlinie 96/71/EG
Richtlinie 2014/24/EU
Art. 56 AEUV
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 03.04.2008, Rs. C-346/06 - Rüffert, Urteil vom 17.11.2015, Rs. C-115/14 - RegioPost
Zeitschrift
Heft
13
Jahr
2023
Seite(n)
774-778
Titeldaten
  • Giesen, Richard
  • DB - Der Betrieb
  • Heft 13/2023
    S.774-778
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Richtlinie 96/71/EG, Richtlinie 2014/24/EU, Art. 56 AEUV

EuGH, Urteil vom 03.04.2008, Rs. C-346/06 - Rüffert, Urteil vom 17.11.2015, Rs. C-115/14 - RegioPost

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Der Autor geht der Frage nach, ob sich das im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP aus Dezember 2021 verankerte Vorhaben zum Erlass eines Bundestariftreuegesetzes mit den europarechtlichen Vorgaben in Einklang bringen lässt. Den Ausgangspunkt bildet folgender Passus aus dem Koalitionsvertrag: „Zur Stärkung der Tarifbindung wird die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrags der jeweiligen Branche gebunden, wobei die Vergabe auf einer einfachen, unbürokratischen Erklärung beruht.“ Sodann werden die europarechtlichen Rahmenbedingungen, wie sie sich aus der Entsenderichtlinie 96/71/EG und der Dienstleistungsfreiheit nach Artikel 59 AEUV sowie der Vergaberichtlinie 2014/24/EU ergeben, dargelegt und die Rechtsprechungslinie des EuGH anhand der zu deutschen Tariftreueregelungen auf Landesebene ergangen Entscheidungen „Rüffert“ (03.04.2008, Rs. C-346/06) und „RegioPost“ (17.11.2015, Rs. C-115/14) nachgezeichnet. Der ausführlich dargelegten normative Rahmen dient der Analyse, ob das Vorhaben des Europarechts genügen kann und der Auseinandersetzung mit anderen Auffassungen im Schrifttum. Im Ergebnis könne das im Koalitionsvertrag avisierte Bundestariftreuegesetz nicht umgesetzt werden. Vergaberechtlich sei die Berücksichtigung solcher sozialen oder beschäftungspolitischen Belange zwar zulässig. Die entsenderechtlichen Voraussetzungen würden hingegen nicht erfüllt, was der Autor aus rechtspolitischer Sicht nicht bedauert.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Pacta sunt servanda um jeden Preis? Vertragsanpassung bei Kostensteigerung im Einklang mit Vergaberecht. Das dringend notwendige Revival der clausula rebus sic stantibus

Autor
Csaki, Alexander
Sieber, Ferdinand
Heft
4
Jahr
2023
Seite(n)
329-338
Titeldaten
  • Csaki, Alexander; Sieber, Ferdinand
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2023
    S.329-338
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Linda Siegert, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburg
Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Umgang defizitärer Verträge im Vergaberecht infolge anhaltender globaler Krisen und zeigt hierzu Lösungswege auf. Dabei werden verschiedene Möglichkeiten der Vertragsanpassung von öffentlichen Aufträgen mitsamt ihren vergaberechtlichen, zivilrechtlichen, haushaltsrechtlichen, preisrechtlichen und beihilferechtlichen Implikationen in den Blick genommen. Den Ausgangspunkt bildet der Grundsatz der Vertragstreue „pacta sunt servanda“, der jedoch seine Grenzen in der „clausula rebus sic stantibus“ findet. Die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen von der Neuausschreibungspflicht gemäß § 132 GWB seien bei Kostensteigerungen in der Regel nicht einschlägig. Auch könnten vertragliche Wertsicherungsklauseln die Intensität der Preissteigerungen nicht adäquat abfedern (dysfunktionale Wertsicherungsklauseln). Als Ausweg werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen, die auf eine Vertragsanpassung abzielen, aufgezeigt. Vertragliche Anpassungsklauseln seien wegen ihres großen Auslegungs- und Streitpotentials bei extremen Kostenänderungen regelmäßig nicht zielführend. Im Zuge einer ergänzenden Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB könne die Abrechnung auf Grundlage der tatsächlich gezahlten Preise ermöglicht werden. Darüber hinaus könne sich ein gesetzlicher Anspruch auf Vertragsanpassung aus § 313 BGB bzw. der gleichlaufenden Regelung in § 60 VwVfG ergeben. Ein haushaltsrechtlicher Anpassungsanspruch sei ferner aus § 56 BHO bzw. entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften denkbar, der bereits unterhalb der Schwelle des § 313 BGB greifen könne. Für die Möglichkeit einer Vertragsanpassung sprechen außerdem Bestimmungen des Preisrechts, konkret die Regelung in § 1 Abs. 1 PreisV. Schließlich wenden sich die Autoren möglichen Restriktionen zu, die einer Vertragsanpassung im Vergaberecht entgegenstehen könnten. Nach der dort vertretenen Ansicht fällt der zuvor geschilderte Anspruch auf Vertragsanpassung bereits nicht in den Anwendungsbereich des § 132 GWB, denn die Anpassung eines defizitären Vertrages stelle keine Neuverhandlung dar. Im Übrigen läge auch keine Wesentlichkeit i.S.v. § 132 GWB vor, sodass jedenfalls keine vergaberechtlichen Bedenken bestünden. Ebenso wenig stelle die Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers zur Vertragsanpassung eine notifizierungspflichtige Beihilfe i.S.v. Art. 107 Abs. 1 AEUV dar. Ohnehin gehe damit keine Wettbewerbsverzerrung einher. Da im Zuge einer Vertragsanpassung an die aktuellen Marktpreise der Auftragnehmer nicht um das gesamte Beschaffungsrisiko erleichtert werde, sei dieses Vorgehen auch nicht preisrechtlich unzulässig. Zum Schluss plädieren die Autoren für eine Stärkung des Rechts auf Vertragsanpassung der Auftragnehmer, das sich insbesondere aus § 313 BGB ergeben könne. Zudem wird Auftragnehmern geraten bereits bei der Gestaltung von langlaufenden Verträgen die Frage der Möglichkeit von Vertragsänderungen Beachtung zu schenken. Zugleich wird vor einer ausufernden Anwendung der clausula rebus sic stantibus Grundsätze im Hinblick auf die Verlässlichkeit und Sicherheit im Rechtsverkehr gewarnt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ökostromausschreibungen nach dem EEG 2023 im aktuellen Energiemix

Autor
Frenz, Walter
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2023
Seite(n)
63-68
Titeldaten
  • Frenz, Walter
  • ER-EnergieRecht
  • Heft 2/2023
    S.63-68
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Beitrag stellt die Änderungen des EEG 2023 im Hinblick auf die Ausgestaltung der Ausschreibungen dar. Zunächst werden die aktuellen politische Ziele herausgearbeitet. Anschließend stellt der Verfasser die Änderungen und Weiterentwicklung der Ausschreibungen für Windkraftanlagen nach dem EEG 2023 dar. Hierbei zeigt er Anforderungen an die Gebote, Verfahrensvorgaben und Ausschlussgründe auf. Sodann geht er auf Ausschreibungen für Solaranlagen ein. In seinem abschließenden Fazit stellt er fest, dass Ausschreibungsregeln für Windkraft- und Solaranlagen im EEG 2023 im Wesentlichen erhalten bleiben und eher kleinere Punkte geändert werden. Zur Beschleunigung des Ökostromausbaus verpflichtete der Bund die Länder, etwa 2/10 ihrer Landesfläche für den Windkraftausbau zu reservieren. Dieser Ausbau wird als Belang von überragendem öffentlichem Interesse festgeschrieben. Dadurch könne jedoch nicht pauschal der Habitat- und Artenschutz hintangestellt werden. Ansonsten drohe die Unionsrechtswidrigkeit. Dies zeige, dass es einer unionsrechtlichen Regelung bedarf, um den Ausbau von Ökostrom effektiv voranzubringen. Zudem könne so der Ökostromausbau unionsweit besser konzipiert und beschleunigt werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja