Preventing and Fighting Corruption on Public Procurement in Portugal:

Untertitel
Where There's Life, There's Hope…
Autor
Pedro, Ricardo
Heft
1
Jahr
2023
Seite(n)
17-26
Titeldaten
  • Pedro, Ricardo
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2023
    S.17-26
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit den in Portugal eingeführten Regelungen zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption im öffentlichen Beschaffungswesen. Hintergrund der Regelungen sind neben der Umsetzung von EU-rechtlichen Vorgaben die nationale Strategie zur Verhütung und Bekämpfung korrupter Phänomene. Dies hat zu einer Reihe von Vorgaben geführt, die die Korruptionsprävention sowohl aus organisatorischer Sicht (durch die Schaffung einer neuen öffentlichen Agentur für Korruptionsprävention) als auch aus der Prozessperspektive (durch die Einführung von Plänen/eines Risikomanagements zur Prävention von Korruptionsrisiken, Verhaltenskodizes, Schulungsprogrammen und Meldekanälen) gestärkt haben. Diese Lösungsansätze, insbesondere im Zusammenhang mit neu geschaffenen Kanälen für Whistleblowing, wurden durch die "Europäische Whistleblowing-Richtlinie" verstärkt, die zur Schaffung eines neuen nationalen Whistleblower-Schutzsystems mit unmittelbarer Relevanz für die Vergabe öffentlicher Aufträge führte. Der Verfasser zeigt auf, dass die Umsetzung der neuen Vorgaben auf einer internen Kontrolle ("Compliance-Beauftragter") und auf einer externen Kontrolle für die eine neue unabhängige Verwaltungseinheit, die MENAC, geschaffen wurde, beruhen muss. Es sei dabei zu berücksichtigen, dass Korruption ein dynamisches Phänomen ist, das sich leicht regenerieren und umgestalten kann.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Alles Nichts Oder? – Rechtliches Gehör und Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Autor
Kirch, Thomas
Normen
§ 165 Abs. 2 GWB
Art. 103 GG
Art. 12 GG
§ 175 GWB
Gerichtsentscheidung
KG Berlin, Beschl. v. 18.05.2022 – Verg 7/21
BVerfGE 115, 205
BGHZ 214, 11
EuGH ECLI:EU:C 2021:700
Heft
5
Jahr
2023
Seite(n)
295-298
Titeldaten
  • Kirch, Thomas
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2023
    S.295-298
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 165 Abs. 2 GWB, Art. 103 GG, Art. 12 GG , § 175 GWB

KG Berlin, Beschl. v. 18.05.2022 – Verg 7/21, BVerfGE 115, 205, BGHZ 214, 11, EuGH ECLI:EU:C 2021:700

Martina Hadasch, avocado rechtsanwälte, München
Abstract
Der Verfasser setzt sich kritisch mit einer Entscheidung des KG Berlin zum Umgang mit Geschäftsgeheimnissen im Rahmen eines Vergabenachprüfungsverfahrens auseinander. Das KG hatte im Rahmen einer Kostenentscheidung und damit nach summarischer Prüfung entschieden, dass dem Antragsteller die beantragte Einsicht in geheimhaltungsbedürftige Anhänge des schriftsätzlichen Vortrags der Beigeladenen nicht hätte gewährt werden dürfen. Das KG habe dann weiter die Ansicht vertreten, dass es seine Entscheidung ohnehin nur auf diejenigen Tatsachen und Unterlagen hätte stützen dürfen, die allen Verfahrensbeteiligten bekannt gewesen wären. Faktisch hätte sich dann aber auch die Beigeladene entscheiden müssen, den Vortrag entweder offen zu legen oder sie hätte akzeptieren müssen, dass der nicht offen gelegte Vortrag vom KG bei der Entscheidungsfindung keine Berücksichtigung finden kann. Dass das KG durch diese Rechtsansicht dem Grundrecht auf rechtliches Gehör absoluten Vorrang vor dem Schutz von Geschäftsgeheinissen einräumt, wird anschließend durch den Autor einer ausführlich und überzeugenden Kritik unterzogen. Hierbei setzt er sich mit der – die Entscheidung des KG seiner Ansicht nach nicht stützenden - Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des BGH und auch des EuGH auseinander. In einem Fazit stellt der Autor sodann überzeugend dar, dass das vom KG postulierte „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ weder durch die gesetzlichen Regelungen noch durch die obergerichtliche Rechtsprechung gestützt wird. Dementsprechend bleibe es dabei, dass in jedem Einzelfall eine Abwägungsentscheidung zu treffen sei. Zudem dürften die Vergabenachprüfungsinstanzen ihre Entscheidungen weiterhin auch auf solche Tatsachen stützen, die nicht allen Beteiligten bekannt sind, wenn den Betroffenen im Übrigen ausreichende Informationen zur Verfügung gestellt würden, sodass das Recht auf wirksame Nachprüfung trotz der Nichtoffenlegung weiterhin gewährleistet sei.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Fehlender Wettbewerb beim Ladepunktbetrieb als Gefahr für die deutschen Ziele in der Elektromobilität?

Autor
Putz, Michael
Heft
2
Jahr
2023
Seite(n)
147-151
Titeldaten
  • Putz, Michael
  • EnWZ - Die Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft
  • Heft 2/2023
    S.147-151
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser zeigt einleitend auf, dass aufgrund eines zu geringen Wettbewerbs beim Ladepunktbetrieb der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland verlangsamt und die Ziele der Bundesregierung gefährdet sind. So würden vor allem regionale Stromversorgerteils Marktanteile von über 90 % aller „entgeltlichen Normalladeeinrichtungen“ in einer Region haben. Anschließend stellt er zwei mögliche Ansatzpunkte zur Steigerung des Wettbewerbs dar. Dies seien zum einem Flächenvergabe als Instrument der Steuerung für den späteren Ladepunktbetrieb. Hierbei skizziert er unterschiedliche Fallgestaltungen, die er einer vergaberechtlichen Bewertung unterzieht. In Betracht komme allenfalls eine Konzessionsvergabe; die Auftragswerte lägen jedoch häufig im Unterschwellenbereich. Durch die Schaffung einer gesetzlichen Vorgabe der diskriminierungsfreien Vergabe öffentlicher Flächen könne das Entstehen wettbewerblicher Marktstrukturen stärker gefördert werden. Zum anderen können die Einführung einer Markttransparenzstelle für mehr Preiswettbewerb beim sog. ad hoc Laden sorgen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Public-Private Partnerships with No Contractual Base Case:

Untertitel
Adjusting for the Impacts of Covid-19
Autor
Martins, António
Heft
1
Jahr
2023
Seite(n)
40-49
Titeldaten
  • Martins, António
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2023
    S.40-49
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag behandelt am Beispiel einer Parkraumkonzession Anpassungsmethoden bei Konzessionsverträgen, mit denen dem Konzessionär im Wege der nachträglichen Vertragsanpassung ein Ausgleich für Einbußen durch Covid-19 für die Geschäftsjahre 2020, 2021 gewährt werden kann, auch wenn keine Grundvergütung als Geschäftsgrundlage vereinbart wurde. Der Verfasser geht dafür auf die hinter einer PPP stehenden Vereinbarungen, insbesondere zur Risikoverteilung, ein und erläutert Überlegungen zur Bestimmung eines „normalen“ Geschäftsjahres und irregulärer Einbußen beim cash flow für die Covid-19-Jahre und die Folgejahre. Daraus lasse sich etwa eine angemessene zeitliche Dauer einer Vertragsverlängerung ableiten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Bedeutung der HOAI für das Vergaberecht

Autor
Bulla, Simon
Normen
HOAI
Heft
3
Jahr
2023
Seite(n)
331-352
Titeldaten
  • Bulla, Simon
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2023
    S.331-352
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

HOAI

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag erläutert zunächst Hintergründe und preisrechtliche Folgen der Novellierung der HOAI 2021. Der Verfasser hebt hervor, dass die Vergütung nach der HOAI eine wesentliche gesetzliche Orientierungshilfe für die Angemessenheit der Vergütung ist. Er stellt sodann die Folgen für die einzelnen Phasen des Vergabeverfahrens, wie die Auftragswertschätzung, die Wahl der Zuschlagskriterien (Festpreisvergabe), die Anforderung von Pauschalpreisen, die Auslobung von Preisen und Vergütung von Lösungsentwürfen sowie die Angemessenheitsprüfung der Angebote dar. Das Preisrecht der HOAI liefere ferner Maßstäbe für Auftragsänderungen nach § 132 GWB im Zusammenhang mit dem Leistungsanordnungsrecht und § 10 HOAI.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt

Autor
Weirauch, Moritz
Heft
3
Jahr
2023
Seite(n)
352-361
Titeldaten
  • Weirauch, Moritz
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2023
    S.352-361
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main
Abstract
Anhalt (TVergG LSA). Er untersucht, ob es dem Gesetzgeber gelungen ist, ein zeitgemäßes und nachhaltiges Vergabegesetz zu schaffen und stellt dabei die wesentlichen Regelungen des Gesetzes vor. Zunächst gibt er einen Überblick über den sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes und kritisiert, dass dieser zu ungenau sei. Auch geht er auf die neuen Schwellenwerte ein und stellt dabei fest, dass diese erheblich angehoben wurden und zu den höchsten bundesweit gehören. Danach erörtert der Autor die Anwendung der UVgO und VOB/A bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU- Schwellenwerte. Der persönliche Anwendungsbereich des Gesetzes erstrecke sich vor allem auf die „klassischen sogenannten institutionellen öffentlichen Auftraggeber“ und unter gewissen Voraussetzungen auch auf „funktionale öffentliche Auftraggeber“. Es wird bemängelt, dass die elektronische Bekanntmachungspflicht nach § 3 Satz 1 TVergG LSA lediglich für die UVgO übernommen und nicht für den Anwendungsbereich des ersten Abschnitts der VOB/A eingeführt wurde. Zudem erklärt der Verfasser worauf zu achten sei, sofern eine elektronische Verfahrensdurchführung erfolgt. Anhand der entsprechenden Regelungen erläutert der Autor, wie soziale, umweltrelevante und innovative Aspekte in unterschiedlichen Phasen eines Vergabeverfahrens berücksichtigt werden können. Anschließend widmet sich der Autor dem in § 8 Abs. 1 TVergG LSA neu eingeführten Bestbieterprinzip, wonach Erklärungen und Nachweise nur noch von dem Bieter abzugeben sind, welchem der Zuschlag erteilt werden soll. Dies solle zur Entbürokratisierung führen. In dem Aufsatz setzt sich der Verfasser auch mit § 11 TVergG LSA auseinander, welcher Regelungen zur Gewährleistung der Tariftreue, zur Zahlung eines vergabespezifischen Mindestlohns und zur Wahrung der Entgeltgleichheit trifft, sowie mit den in §§ 19 ff. TVergG LSA normierten Vorschriften zum Rechtsschutz unterhalb der EU-Schwellenwerte. In seinem Fazit kommt der Autor zu dem Schluss, dass es dem Landesgesetzgeber nur zum Teil gelungen ist, ein zeitgemäßes und nachhaltiges Vergabegesetz zu schaffen und führt dabei Aspekte auf, die nach seiner Ansicht mehr Berücksichtigung hätten finden müssen.
Rezension abgeschlossen
ja

Prozessuale Behandlung von Geschäftsgeheimnissen im Nachprüfungsverfahren

Untertitel
Typologie eines Alleingangs
Autor
Gröning, Jochem
Heft
5
Jahr
2023
Seite(n)
291-295
Titeldaten
  • Gröning, Jochem
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2023
    S.291-295
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Moritz Philipp Koch, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Düsseldorf
Abstract
Der Autor beschäftigt sich mit der Behandlung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren. Er betrachtet die teils abweichende Rechtsprechung und fokussiert dabei eine aktuelle Entscheidung des KG vom 18.05.2022, Verg 7/21 (vgl. NZBau 2023, 134 – Geheimwettbewerb). Nach einer Zusammenfassung des Sachverhalts setzt sich der Autor mit der Entscheidung auseinander, in der u.a. ausgeführt werde, dass Schriftsätze oder Unterlagen eines Verfahrensbeteiligten, die nach seinen Erklärungen anderen Verfahrensbeteiligten nicht zugänglich gemacht werden sollen, insoweit weder Gegenstand der Akten der Vergabekammer noch Bestandteil der Gerichtsakten werden könnten. Dies habe zur Konsequenz, dass als geheimhaltungsbedürftig deklarierte Unterlagen bei der Verhandlung und Entscheidung der Nachprüfungsinstanzen unberücksichtigt blieben. Der Autor betrachtet sodann die vergaberechtliche Regelung des 165 Abs. 3 Satz 1 GWB, wonach jeder Beteiligte die Obliegenheit habe, mit Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf seiner Ansicht nach geheimhaltungsbedürftige Inhalte hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Das Gesetz fordere somit dazu auf, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse als solche zu kennzeichnen, es gehe somit davon aus, dass Geschäftsgeheimnisse Gegenstand von Vorbringen in Nachprüfungsverfahren sein können und gestatte dies auch. Der Autor setzt diese gesetzliche Regelung in Bezug zur Rechtsprechung. Ferner erfolgt eine Betrachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs und anschließend eine Gesamtbetrachtung. Mit Blick auf die unterschiedlichen Ansichten weist der Autor im Rahmen seiner Zusammenfassung auf die Möglichkeit und Verpflichtung zur Divergenzvorlage bei abweichenden Auffassungen innerhalb der obergerichtlichen Rechtsprechung hin.
Rezension abgeschlossen
ja

How Will the Adoption of Mandatory GPP Criteria Change the Game

Untertitel
Lessons from the Italian Experience
Autor
Iurascu, Aura
Heft
1
Jahr
2023
Seite(n)
6-16
Titeldaten
  • Iurascu, Aura
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2023
    S.6-16
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main
Abstract
In ihrem Beitrag setzt sich die Autorin mit den durch die EU-Kommission seit 2008 entwickelten „Green Public Procurement (GPP)“-Kriterien auseinander, die hinsichtlich spezifischer Produktgruppen einer freiwilligen Anwendung unterliegen. Die EU-Kommission hat zuletzt verlautbart, dass in Zukunft beabsichtigt ist, den Mitgliedstaaten verpflichtende GPP-Kriterien vorzugeben. Daran anknüpfend beleuchtet die Autorin zunächst die historische Entwicklung der GPP-Kriterien auf EU-Ebene. Exemplarisch geht die Autorin hierbei auf die Rechtslage in Italien ein. Dort sind öffentliche Auftraggeber seit 2017 gesetzlich verpflichtetet, sog. „minimum environmental criteria (MEC)“ in Vergabeverfahren anzuwenden. Auf Basis einer Analyse der Rechtslage in Italien (praktische Auswirkungen der MEC, Rechtsprechung etc.) richtet die Autorin abschließend den Blick auf die rechtlichen Implikationen im Falle einer zukünftig verpflichtenden Anwendung von GPP-Kriterien in der EU.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

How Will the Adoption of Mandatory GPP Criteria Change the Game

Untertitel
Lessons from the Italian Experience
Autor
Iurascu, Aura
Heft
1
Jahr
2023
Seite(n)
6-16
Titeldaten
  • Iurascu, Aura
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2023
    S.6-16
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Peter Oriwol, CMS Hasche Sigle, Leipzig
Abstract
In ihrem Beitrag setzt sich die Autorin mit den durch die EU-Kommission seit 2008 entwickelten „Green Public Procurement (GPP)“-Kriterien auseinander, die hinsichtlich spezifischer Produktgruppen einer freiwilligen Anwendung unterliegen. Die EU-Kommission hat zuletzt verlautbart, dass in Zukunft beabsichtigt ist, den Mitgliedstaaten verpflichtende GPP-Kriterien vorzugeben. Daran anknüpfend beleuchtet die Autorin zunächst die historische Entwicklung der GPP-Kriterien auf EU-Ebene. Exemplarisch geht die Autorin hierbei auf die Rechtslage in Italien ein. Dort sind öffentliche Auftraggeber seit 2017 gesetzlich verpflichtetet, sog. „minimum environmental criteria (MEC)“ in Vergabeverfahren anzuwenden. Auf Basis einer Analyse der Rechtslage in Italien (praktische Auswirkungen der MEC, Rechtsprechung etc.) richtet die Autorin abschließend den Blick auf die rechtlichen Implikationen im Falle einer zukünftig verpflichtenden Anwendung von GPP-Kriterien in der EU.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Climate Change Considerations in Public Procurement and Concessions in Bulgaria (Part I)

Autor
Garbuzanova, Neli
Blyahova, Yoana
Heft
1
Jahr
2023
Seite(n)
50-64
Titeldaten
  • Garbuzanova, Neli; Blyahova, Yoana
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2023
    S.50-64
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main
Abstract
Der Aufsatz befasst sich mit Überlegungen zum Klimawandel im öffentlichen Auftragswesen sowie bei Konzessionen in Bulgarien und stellt den ersten Teil einer Studie dar. Zunächst geben die Autorinnen einen Überblick über die Definition des Klimawandels und dessen Auswirkungen für das öffentliche Auftragswesen, einschließlich Konzessionen in Bulgarien. Anschließend fassen sie einige Verpflichtungen sowie Strategien und Aktionspläne Bulgariens zur Eindämmung des Klimawandels zusammen. Es wird unter anderem auf das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und das UNCITRAL-Modellgesetz zum öffentlichen Auftragswesen eingegangen. Die Autorinnen untersuchen zudem, wie die Vorgaben bezüglich des Klimawandels der EU- Vergaberichtlinien in Bulgarien umgesetzt werden anhand des bulgarischen Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen und des Konzessionsgesetzes. Danach zeigen die Autorinnen Möglichkeiten auf, inwieweit Umweltaspekte bereits in den ersten Vorbereitungsphasen eines Vergabeverfahrens in Bulgarien berücksichtigt werden sollten. Dabei verweisen die Autorinnen beispielsweise darauf, Meinungen von Umweltexperten und anderen relevanten Stellen einzuholen und diese bei der Planung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens mit einzubeziehen. Auch wird aufgrund von spezifischen Risiken im Zusammenhang mit extremen Ereignissen und Krisen in Folge des Klimawandels empfohlen, eine angemessene Risikozuweisung im Vertrag zwischen den Beschaffungsbehörden und den Unternehmen aufzunehmen. In ihrem Fazit stellen die Autorinnen fest, dass in internationalen und nationalen Beschaffungsvorschriften selten direkt auf den Klimawandel eingegangen wird. Ein ganzheitlicher und strategischer Ansatz für öffentliche Aufträge und Konzessionen, welcher alle Phasen der Auftragsvergabe berücksichtigt, ermögliche es öffentlichen Auftraggebern, Umweltaspekte mit dynamischen Beschaffungsmodellen für den gesamten Zyklus zu berücksichtigen, die aktualisiert werden können, wenn sich Umstände ändern. Die Autorinnen weisen schließlich auf Teil II der Studie hin, in welcher das öffentliche Auftragswesen und die Konzessionsvergabe in Bulgarien vor allem in den Punkten Vertragsinhalt, -umsetzung und -management, Ausschreibungsverfahren und kooperative Beschaffungen erörtert werden soll.
Rezension abgeschlossen
ja